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PetMan

WO Silber
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  1. Das ist das erste was man sich verlangt, die Rechtsgrundlage. Bei mir sah die Kostenverordnung damals im Saarland den Begriff " Folgedokument " nicht vor, die bestanden darauf das das Ausstellen einer weiteren WBK wie eine Neubeantragung zu sehen ist . Und wollen alles dafür haben wie bei Erstbeantragung incl der Gebühren. Machten zu der Zeit noch ein paar andere Behörden im Saarland so. Bei mir beriefen sie sich damals auf §14.4 Waffengesetz. Den folgenden Passus von wegen " unbefristet " ignorierten sie wohlweislich. Irgendwann kam es dann zu einem Meinungsaustausch mit der Fachaufsichtsbehörde, wobei die Meinung des Leiters der Waffenbehörde durch die des Ministeriums ersetzt wurde . Aber das dauerte alles Monate, zig Briefe und Telefonate und jede Menge nerven. Hab es damals aber durch " Sturheit " auch ohne Anwalt geschafft . Würde ich mir heute nicht mehr geben, heute würde ich das einen Anwalt regeln lassen. Vielleicht davor noch ein Gespräch mit dem zuständigen Landrat als Chef der Waffenbehörde. Aber für noch so einen Fight selber aus zu tragen fehlen mir die Nerven...............
  2. Wo bist du den her ? Ich hatte dieses Spiel glaub 2011 mit meiner Behörde. Die verlangten nach voller gelber WBK das gleiche. Nach mehreren Monaten, Einschaltung des Innenministeriums als Fachaufsichtsbehörde und je einer Fach - und einer Dienstaufsichtsbeschwerde war das Thema durch. Die Behörde schrieb mir u.a. " das der Kreis eine andere Rechtsauffassung vertritt als das Innenministerium". Seit der Zeit sollte das Thema im Saarland aber Geschichte sein. So versuchten sie es bei mir auch. Wüssten ja gar nicht ob ich noch schiesse.........auch mein Hinweis das sie dafür andere Mittel hätten fruchtete nicht. Der Leiter der Waffenbehörde fragte mich damals ob ich ihn über das Waffengesetz belehren wolle? Meine Antwort war : " Zur Not ja."
  3. jepp, das ist die Erkenntnis aus den ganzen Antworten jepp, auch das stimmt....jeder Schimmel ist ein Pferd, aber nicht jedes Pferd ein Schimmel
  4. EIGENTLICH müsste jedes wesentliche Waffenteil eine Nummer haben. Eigentlich deswegen, weil jahrzehntelang keine entsprechenden Nummern an den entsprechenden Waffenteilen angebracht wurden. Diese " Altlasten " werden aber wohl noch weitere Jahrzehnte ohne Nummer bleiben. Wie mein kompletter Derringer, der Schlitten und Lauf meiner 1911, der Lauf meiner 9mm usw usw usw...Die Behörden haben gar nicht die Zeit das alles zu kontrollieren bzw wenn wir alle neue Nummern für die Teile haben wollten würden die das nicht leisten können.....deswegen EIGENTLICH Am einfachsten wäre jeder holt sich einen Satz Schlagzahlen und regelt das selber.................
  5. Um ein wesentliches Waffenteil zu sein bräuchte es eine Nummer.....wird bei vielen Schlagbolzen eng..................aber davon ab, nicht alles hat eine Nummer. Hab in meiner WBK noch einen 2 schüssigen Derringer, der steht " ohne " als Nummer im System.........
  6. Sehr interessant. Grade die Filmchen mit Dämpfer ....die schlucken halt nicht nur den Schall.............
  7. Der bescheinigt mir das was ich in meinem Schiessbuch stehen habe. Da stand für 2020 nur drin " VM , Datum, Kaliber, Ringe " und das reichte mit den Wettkämpfen aus 2019 um mir eine weitere KW über Grundkontingent zu genehmigen. Und es war nicht die 3. KW................An den Verband vom Verein gemeldet war die VM nicht. Wenn das alles nachvollziehbar ist ist der Befürworter meines LV nicht päpstlicher als der Papst. Der muss sich eh auf meine Angaben verlassen, ausser es sind verbandseigene Wettbewerbe. Der Großteil meiner Wettkämpfe kam aber immer über die Rundenkämpfe in meinem anderen Verband
  8. Na wenn sie Wettkämpfe wollen, dann gebt ihnen Wettkämpfe. Ist bei jedem Schiesstermin mit mehr als 1 Person möglich. Im letzten Jahr hatte ich auch nur die VM, in diesem noch gar nix. Und ich bin auch über Grundkontingent. Also heute abend beim Training 2 oder 3 Mann nach Sportordnung gegeneinander antreten lassen und und den " Mittwochabendcup " austragen lassen. Schön im Standbuch Dokumentieren und fertig. Dauerausschreibung am Stand aushängen und gut is . Den sinn sehe ich immer noch nicht, mal von " so wenig Waffen ins Volk wie möglich " abgesehen.
  9. " Er gibt einfach alles bis aufs Grundkontingent ab " DA setzt bei mir der typische Beißreflex ein . Warum sollte er abgeben? Ist der öffentliche Sicherheit und Ordnung damit geholfen, wenn der 85 jährige statt 15 nur noch zb 5 Waffen hat? oder 10, wenn auch auf Gelb was im Haus ist? Was soll der Quatsch? Ausser das man dem Grundsatz folgt " So wenig Waffen wie möglich ins Volk " !!!!!!!
  10. Ich hab mit USB Anschluss CR123er von Olight und 18650er von Olight und Fenix in meinen Taschenlampen . ICH finde die Möglichkeit des Ladens per USB praktisch, egal ob im Auto oder per Powerbank . An allen Autoschlüsseln im Haushalt hab ich eine kleine Lampe von Olight die lässt sich NUR über USB Laden. Aber die kann man zb auch während dem Autofahren laden. So hat man IMMER eine geladene Lampe am Mann. Und so schlecht ist die kleine nicht. Wer kennt das nicht, das wenn man die Taschenlampe die IMMER im Auto liegt braucht sie leer ist............... In AAA oder AA hab ich keine mit USB Anschluss, die Typen hab ich aber eh nur in Fernbedienungen usw am Start. Als normale Akkus habe ich aber auch diese Typen.
  11. Du versuchst Leute die sich ihre Meinung gebildet haben mit Fakten zu verwirren....bringt eh nix
  12. Ich habe nicht behauptet das ich jedesmal die Nummern in den WBK`s kontrolliere. Aber ich habe mir schon WBK`s zeigen lassen. Stell dir das Scenario vor, jemand schiesst mit einer illegalen Waffe, es kommt eine Kontrolle oder es passiert etwas. Dann möchte ICH nicht die verantwortliche Aufsicht sein.................................lässt du dein Auto von jemandem Fahren von dem du nicht weißt das er einen Führerschein hat ?
  13. Ich war mal in Kur und habe meine Waffen mitgenommen. Bei einem Verein vor Ort deponiert. Da durfte wirklich nur streng nach Sportordnung geschossen werden, incl der Kommandos. Mal 30 Schuss Präzision und kein Duell war da nicht............................waren GSD nur 6 wochen.......
  14. Nein, dafür gibts Möglichkeiten im Waffengesetz, zb die "vorübergehende Verwahrung einer Waffe " . Wenn ein ende absehbar ist ist das kein Problem. Im Gegensatz zur Leihe, die nur 4 Wochen geht , kann die Zeit bei der Verwahrung viel länger sein. Es muss nur ein ende absehbar sein. Das nutze ich wenn ich zb Nachlässe auflöse , damit ich die Waffen Gesetzeskonform zu mir holen kann. Der Tipp kam mal von meiner SB `ine .
  15. Danke für die Nennung des §.
  16. Jepp, da bin ich absolut bei dir. Ein paar User hier kennen mich auf dem Stand und als Aufsicht. Die werden dir bescheinigen das ich als Aufsicht recht ernsthaft werden kann. Beschwert haben sich bisher aber nur Leute die grobe Fehler machten. Aber die Verantwortung als Aufsicht wird gerne unterschätzt. Wenn was passiert oder bei einer Kontrolle was auffällt wird man sich Fragen gefallen lassen müssen...........................
  17. Nein, dafür macht mich mit Sicherheit kein Richter verantwortlich. Du kannst das halten wie du magst, meine Standaufsicht habe ich beim BDS gemacht. Da war auch Thema , das man darauf achten muss wer was wie schiesst. " Verantwortliche Standaufsicht " steht auf meinem Zettel......................sicher nicht ganz Umsonst
  18. Erzähl das später dem Richter. Geht schon bei den Magazinen los. Wer darf welches noch benutzen? Wenn du bei einer Kontrolle das benutzen eines verbotenen Gegenstandes zugelassen hast, viel Spaß. Wie geschrieben, im 99,99% der Fälle wird gar nix passieren. Aber wenn was passiert und die " Ordnungsmacht " einschreitet kanns komisch werden.................
  19. Gibt es, hab ich schon erlebt. Und wenn wir ehrlich sind...................Jede AUFSICHT müsste das tun! Schiesst jemand mit einer illegalen Waffe und die Aufsicht lässt das zu ist sie bei einer Kontrolle am Arsch..............................Aber es macht es kaum einer...................bei Fremden oder neuen mit Waffe habe ich mir die WBK aber auch schon zeigen lassen
  20. Das würde ich gerne irgendwo lesen wo es sowas wie Vorschriftscharakter hat..........Ich bin viel in Saunen und Wellnessbereichen unterwegs, grade in dem genannten Bereich. Dann dürfte ich dort noch nie einem Waffenbesitzer begegnet sein. Hab noch keinen nackten mit Schlüsselkette um den Hals da getroffen. Oder in irgendeinem Schwimmbad. Das " immer am Mann " ist genau so lächerlich wie das was @Gordy hier gepostet hat . Es gibt defacto keine gesetzliche Vorschrift die den ORT einer Schlüsselaufbewahrung konkret regelt. Er muss " nur " den Zugriff unberechtigter " Verhindern ". Ob die eigene Lösung ausreichend war wird einem ein Richter im Fall der Fälle erklären...................................
  21. Die Frage treibt ja doch immer wieder die Leute um . An der Suche hier können auch Leute verzweifeln die sich mit Forensoftware auskennen . Leute die mit dem Netz nix am Hut haben tun sich da schwer. Eine gute Lösung. Eine schlechte Lösung. Geht der kleine B Schrank nicht mehr auf sind erst mal alle Schränke zu. Meine Ersatzschlüssel sind ausser Haus deponiert.
  22. und wenn du 4 Waffen in einem Jahr beantragst musst du denen 4 mal das gleiche schicken ? Ich fasse es nicht......Und wenn es offizielle Wettkämpfe des Verbandes sind wo du beantragst verstehe ich das 2 mal nicht, das die das verlangen ....... Ich hab die Seiten in meinem Schiessbuch kopiert wo ich meine Wettkämpfe gesondert eintrage. Pro Jahr etwa eine Seite in einem Bundeswehrschiessbuch...........................so reicht es dem BDS, über Grundkontingent auch die letzten 2 Jahre. Ob das bei der 6 , 7, oder weiteren Waffen auch noch reicht weiß ich nicht, bis jetzt reichte das. Wie es bei meinem DSB Landesverband da aussieht weiß ich nicht, da beantrage ich nix mehr. Die sind mir da zu langsam, zu teuer und zu eingeschränkt in der Auswahl der Waffen. Bei meinen beiden ersten Waffen reichte aber auch mein BW Schiessbuch.
  23. Finde ich recht Abenteuerlich und würde mich interessieren wie bei einer behördlichen Überprüfung im Fall der Fälle so ein " geändertes Schiessbuch/Schiesskladde " gesehen wird................... Ach was bin ich froh das das alles bei uns im Vereinen nicht interessiert. Da wird nicht mehr verlangt als der Gesetzgeber fordert. Mein Schiessbuch zeigt nicht mehr als das von Fyodor . Datum, Kaliber, LW oder KW. Und da ist die Kaliberangabe schon mehr als vom Gesetz gefordert wird . Mehr braucht es auch für Waffen über Grundkontingent nicht im Schiessbuch. Nur dann noch Wettbewerbe. Aber auch die schreibe ich mir selber hinten ins Schiessbuch und es wurden noch nie weitergehende Nachweise gefordert. Keine kopierten Urkunden o.ä. Das Leben kann so einfach sein.................
  24. Ich besitze eine " Marushin UZI ", von denen gibt es alle möglichen " Waffen ". Da schiessen Vollautos auch Vollauto...............allerdings kein billiger Spaß.................Die werden oft als " Filmwaffen " benutzt Und die waren nie eine Waffe und werden auch nicht als Waffen bewertet. Allerdings damit in der Öffentlichkeit rum laufen ist eine ganz schlechte Idee.
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