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So sieht es die Verordnung des Saarlandes vom 15.12.2020 vor. Damit sind so gut wie alle Stände hier zu. Über offene Stände und Teilgedeckte Stände wurde ja schon viel geschrieben..................mein Verein ist jedenfalls zu
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Die Franzosen mussten( müssen wieder ?) wenn sie das Haus verlassen ein Formular dabei haben, wo die Zeit vermerkt ist wann man das Haus verlassen hat. Analog einer Parkuhr, nur statt Ankunftszeit die "Weggehzeit"
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Ort für Waffenschrank in mit Verwandten geteiltem Wohnhaus
PetMan antwortete auf ND123's Thema in Waffenrecht
Meine Wohnsituation ist vergleichbar ( Ein Haus, 2 Eigentumswohnungen, unten wohnen die Schwiegereltern ). Habe 2 Tresore oben in meiner Wohnung und 2 im Keller in einem Gemeinschaftsraum. Zugang zu dem Kellerraum haben alle Bewohner, die Schlüssel für die Tresore nur ich. Bisher hat sich keiner Beschwert, ich wüsste auch nicht warum das einer sollte........Könnte die Tresore auch in den Kellerraum stellen der meiner Wohnung zugeschlagen ist , aber auch da können alle Bewohner rein gehen....... Edit : ALLE Bewohner sind z.Z. genau 4, wovon eine im Rollstuhl sitzt und eh nicht in den Keller kann und einer mit Parkinson der so zittert das er selbst mit Schlüssel den Tresor nicht auf bekäme. -
Den braucht es dazu auch nicht. Eine Langwaffe im passenden Kaliber , also einem Kaliber in dem es solche Fangschussgeber für 7,65 Browning gibt, auf der gelben Sportschützen WBK reicht. Wenn einer fragt warum, als Trainingsmöglichkeit auf einem Stand der nicht für die Energie des Langwaffenkalibers zugelassen ist .
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Mit solchen " Fangschussgebern" kann man 7,65er Munition aus diesen LW verschiessen. Hat man eine LWin diesem Kaliber, holt sich so einen "Fangschussgeber", lässt ihn in die Gelbe WBK eintragen und hat somit die EWB für das Kaliber 7,65 Browning.
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Manchmal tun sich aber Möglichkeiten auf . Ich habe vor Jahren zb einen 6 schüssigen Perkussionsrevolver vor dem Verschrotten gerettet und ihm Asyl in meinen Schränken gewährt. Ohne die gelbe WBK wäre der abgegeben und vernichtet worden. Und ein bis 2 mal im Jahr darf er jetzt wieder sprechen und den Stand zu qualmen
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Eben, zumal die Waffe dafür auch " nur " zugelassen sein muss. Das sie dafür auch geeignet sein muss steht nirgends . Beispiel dafür , allerdings auf die Grüne, ist meine Manurhin PP in 7,65. Die ist für Ordonanzpistole explizit zugelassen, einen Blumentopf gewinnen kann man damit aber nicht. Macht aber Spaß sie zu schiessen....................................
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Ich kenne die " Nachverfolgunszettel " nur als einzelne Zettel, keine Listen. Wo jeder nachmittags sehen könnte wer vormittags da war. Ich denke Datenschutzkonform sind solche Listen nicht.
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Wir haben, als wie zwischen durch schiessen durften, über Doodle Slots vergeben. Das könnte man jetzt auch, halt immer nur einer. WIR als Verein würden das machen.....aber....der Stand gehört der Stadt und befindet sich in Bunkern unter der Sporthalle. Die Stadt hat alle Hallen z.Z. geschlossen, somit auch unseren STand. Also wird das dieses Jahr nix mehr mit Schiessen. Aber, ich habe jedes Quartal genug geschossen diese Jahr, insgesamt immerhin noch 32 Termine gehabt. Und einen Wettbewerb, wenn auch " nur " eine Vereinsmeisterschaft. Ich werde es überleben wenn ich erst im nächste Jahr wieder GK schiessen kann. Solange dezimiere ich noch meinen Bestand an 4mmM20 Patronen im Keller oder nutze das Luftgewehr im Garten.4mmM20 ginge auch im Garten, aber die sind fast so laut wie KK und man muss nix Provozieren
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Worauf fußt den ein Verbot? Weil kein " vom Bedürfnis umfasster Zweck " vorhanden ist ? Den soll dein SB mal woanders als bei Sportschützen oder Jägern suchen gehen......................Das ist eine Erbwaffe, keine Sportwaffe. Da ist es eben dein Bedürfnis zu testen ob die Waffe Funktioniert, weil du sie vielleicht Verkaufen willst. Mit der Antwort ist bei einer Kontrolle normal alles gesagt. Falls es jemals zu einer solchen kommen sollte. Wettbewerbe würde ich mit so einer Waffe nicht unbedingt schiessen, aber Testen darf man die. Und mehr machst du ja auch nicht damit. Was ist es den überhaupt für eine Waffe ? Eine PP oder PPK ? Die gibts für kleines Geld zu kaufen und beim BDS in der Disziplin Dienstsportpistole auch ein Bedürfnis....................Ich habe dieses Jahr eine PP geschenkt bekommen, wirklich beliebt und Gesucht sind da nur sehr wenige Modelle von Sammlern, der Rest liegt bei den Waffenhändlern zu dutzenden wie Blei in den Läden.
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Dann hattest du Glück. Bei Verstössen gegen das Waffengesetz sind die Behörden selten zimperlich. Das man von einer Blockierungspflicht nichts gewusst hat ist egal, man hätte sich ja schlau machen können. Aber bei dir scheint es ja gut gelaufen zu sein, also freu dich. Ich möchte mich auch einigen Postern hier anschliessen, lass die Waffe auf Erben WBK . Wenn du eh ein Bedürfnis holen musst, dann hol dir die gleiche Waffe lieber nochmal . Sportwaffen sind schneller weg als Erbwaffen. Und schiessen darfst du dein Erbe ja, mit einer 2. Waffe im gleichen Kaliber hättest du auch den Munitionserwerb .
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Ich kenne ein paar Leute mit Erbwaffen, die ansonsten mit Waffen nix am Hut haben. KEINER von denen hat Blockiersysteme. Da scheint nicht wirklich nachgegangen zu werden von den Behörden.
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Das sind dinge die auf zb einer Jahreshauptversammlung angesprochen gehören.
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Das Problem war, nimmt man Gastschützen muss man die Zettelwirtschaft bezgl Nachverfolgung zelebrieren. Kommen nur Mitgliederwoman alle Daten als Verein hat reicht das Schiessbuch auf dem Stand. Gegen ende der " Offenzeit " waren bei uns aber auch Gastschützen zugelassen. Bis halt der Vorhang wieder fiel..................
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Österreich - Darf man ein Luftdruckgewehr online in Holland bestellen?
PetMan antwortete auf Yugi's Thema in Waffenrecht Österreich
45 Joule im Kaliber 5,5 ?????? Mein lieber Mann, da wollte ich nicht im Weg stehen.................. -
Ich fülle meinen Antrag aus, gehe zum BDS Vorsitzenden im Verein und der unterschriebt mir den. Er schaut auch drüber ob ich alles ausgefüllt habe, alle Anlagen dabei sind usw, also er hilft. Dann ist der aber raus, ich schicke alles selber zum LV9. Von da hab ich binnen Wochenfrist bisher IMMER alles genehmigt zurück.
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WaffG: MPU Gültigkeit nur sehr kurz! Ablehnung
PetMan antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Irgendwie drehst du dir immer alles wie du es brauchst bzw so das DU nix falsch gemacht hast. Was die Vorlage ohne Waffenerwerb genutzt hätte? Sie wäre zeitig bei der Behörde gewesen, die Altersgrenze wäre aufgehoben worden, er hätte sich deine GK Waffen ausleihen können , hätte alleine Zugang zu deinen Waffenschränken bekommen ......UND....du hättest jetzt diesen Stress nicht -
Bei den meisten Tresoren kann man die Tür aushängen. Mein A mit B Innenfacht hat 90 Kg insgesamt, Tür ausgehängt und dann nacheinander beides alleine in den ersten Stock getragen. Ein 0er oder 1er mag schwerer sein, aber ohne Tür ist er einfach ein gutes Stück leichter...............
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Jepp, mit dem Kaliber nehmen sie es nicht immer so genau......... Meine Walther( Manurhin ) PP hat als Kaliber 7,65 Luger drin stehen . Aber wenigstens die 7,65 stimmen
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Bei uns hier kannst du die Behörde bitten die Überprüfungen schon jetzt einzuleiten und das Bedürfnis nachreichen. Haben bei uns im Verein jetzt einige gemacht, weil es dieses Jahr " etwas länger " dauert mit der Überprüfung. Im Schnitt 6 bis 12 Wochen, einer hat von Februar bis ende Juni gewartet, fast 5 Monate....................
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und werden wirklich im aktuellen Jahr die Wettkämpfe abgefragt? Kann man dann in den ersten paar Monaten nix beantragen ? Nochmal, ich habe die Wettkämpfe in 2018 und 2019 angegeben, waren aber jeweils auch 12 und mehr. Und das war ende Juli...... Wo sollen den im aktuellen Jahr die Wettkämpfe herkommen ?
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@Fyodor Das wird nur dann ein Problem wenn es der " Befürworter " zu einem macht. Wie man es auch machen kann zeigen einigte LV`s des BDS. Im Gesetz steht nix von " überregionalen Wettkämpfen, nur von Wettkämpfen. Ich habe bei uns im Verein NACH der Bewilligung meiner letzten Waffe vom Verband eine offene VM angestoßen. Über mehrere Monate kann jeder Schiessen wie die Lage es zulässt . So kommt derjenige der will/wollte an eine Bescheinigung zur Teilnahme an einem Wettkampf. Wer das nicht anerkennt ,in der heutigen Coronalage, der erkennt auch sonst kaum was an wo er seinen Spielraum ausnutzen könnte.
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Und warum und von wem bekommst du die grad nicht? Ich habe dieses Jahr auch meine Genehmigung für eine 4. KW vom LV9 des BDS bekommen. Eine 5. oder 6. würde ich auch bekommen. Bei Waffen über Grundkontingent werden dort Wettkämpfe aus den letzten beiden Jahren gefordert. Ich hab meine Wettkämpfe aus 2018 /2019 aufgeführt und gut war. Das man in diesem Jahr keine überregionalen Wettkämpfe ins Schiessbuch bekommt dürfte dem strengsten Prüfer klar sein. Kollege hat sportlich gut über einem Dutzend KW und feilt grade an der Formulierung für die dritte 9mm.................. und ich gehe davon aus er wird sie bekommen, weil keine seiner anderen Waffen in der Production zugelassen ist. Also hat er ein Bedürfnis........Und überregionale Wettkämpfe sind dieses Jahr einfach keine da
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Sowas hab ich auch noch. Und DIE darf man zu Hause schiessen wenn kleiner 7,5 Joule ( was die 4mmM20 eigentlich immer ist ) , analog Druckluftwaffen. Auch in Deutschland.............................................
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