-
Gesamte Inhalte
10.809 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von PetMan
-
Die gibt es immer noch und genau so schiesse ich ein oder zwei mal im Jahr meinen eigenen Revolver. Dafür stelle ich mir kein Kilo Schwarzpulver hin und reduziere meine Pulvermenge . Meinen hatte ich auch aus einem Erbe übernommen und so vor der Schrottpresse gerettet........
-
Den 4mmM20 kann eigentlich jeder volljährige Bedürfnisfrei erwerben. Aber die Kosten drum herum, Voreintrag, Tresor, das es keine Munition mehr dafür gibt, das ist das Problem. Der Vorderlader geht auf jede gelbe WBK, aber wer macht sich die 10 Plätze mit sowas voll???
-
Mit 100%iger Sicherheit nicht. Bis vor einigen Jahren waren solche " Waffen " frei ab 18 zu haben.....davon liegen noch hunderttausende in irgendwelchen Haushalten die damals nicht nachgemeldet wurden. Eure stehen ja anscheinend sogar auf einer WBK.
-
Auch für diese ehemals freien 4mmM20 Waffen braucht man heute eine Erlaubnis zum Erwerb, sprich einen " Voreintrag ". Eine Genehmigung von der Waffenbehörde. Die zu bekommen ist kein Problem, dieser " Voreintrag " kostet aber mehr als die Waffe wert ist. Ich selber habe auch noch so eine Waffe von Reck auf meiner Karte, aber eine neue Erwerben würde ich nicht mehr. Zumal in dem Kaliber keine Munition mehr hergestellt wird. DU selber dürftest die Waffe auch übernehmen, als Erbe. Aber....der dann benötigte Waffenschrank würde den Wert des Revolvers aber um ein zigfaches übersteigen. Ist also nicht so einfach. Gibt aber wohl noch Sammler solcher Teile, bei egun sind immer mal wieder welche drin und gehen auch weg. Den Vorderladerrevolver kannst du mit Sicherheit noch bei Egun verkaufen, komischerweise habe ich selber auch so einen in meinen Tresoren liegen.
-
Im Saarland gilt sie nur für den Tagestourismus, also einkaufen in 20km ist kein Problem.
-
Ich weiß schon gar nicht mehr was alles in meinem Range Bag drin ist, aber es ist definitiv zu schwer . Nimmt man aber was raus dann ist zu 99,99% genau das was man beim nächsten Schiessen bräuchte......................
-
Du führst die sicher nur exemplarisch auf, weil imho gilt die Magazinbegrenzung nur für Zentralfeuermunition. Und in der Tat gibt es in deutschen Gesetzen keine Pflicht für Privatleute Rechnung für egal was auf zu bewahren. Hier werden " Pflichten " durch die Hintertür eingeführt.......Analog zur Coronaquarantäne: Meine Tochter lernt Erzieherin und in ihrer Gruppe war eine Kollegin positiv getestet worden. Von der Ortspolizeibehörde kam die " Polizeiliche Anordnung " die u.a. dazu Verpflichtet 2 mal täglich die Körpertemperatur in ein beiliegendes Coronatagebuch ein zu tragen. Somit wird quasi der Besitz oder zumindest der Zugriff auf ein Fieberthermometer angeordnet. Egal ob das Sinn macht oder nicht, sowas stößt mir immer sauer auf............
-
Laut Rückmeldung von Schützenkollegen handhabt es der Kreis Saarlouis genauso .
-
Kann ich bestätigen. Unser Lamellenkugelfang ist bis 7000 Joule zugelassen und recht massiv. Da " Schwingt "nix " nach. Den Einschlag hört man raus, aber nur unter elektronischen Gehörschützern. Aber nicht besonders laut . Mit normalem , passiven Gehörschutz geht das im Schussgeräuch absolut unter
-
Es war aber definitiv ein Fehler den alten Verein zu kündigen. Sonst gäbe es jetzt diese Probleme nicht
-
So sieht es die Verordnung des Saarlandes vom 15.12.2020 vor. Damit sind so gut wie alle Stände hier zu. Über offene Stände und Teilgedeckte Stände wurde ja schon viel geschrieben..................mein Verein ist jedenfalls zu
-
Die Franzosen mussten( müssen wieder ?) wenn sie das Haus verlassen ein Formular dabei haben, wo die Zeit vermerkt ist wann man das Haus verlassen hat. Analog einer Parkuhr, nur statt Ankunftszeit die "Weggehzeit"
-
Ort für Waffenschrank in mit Verwandten geteiltem Wohnhaus
PetMan antwortete auf ND123's Thema in Waffenrecht
Meine Wohnsituation ist vergleichbar ( Ein Haus, 2 Eigentumswohnungen, unten wohnen die Schwiegereltern ). Habe 2 Tresore oben in meiner Wohnung und 2 im Keller in einem Gemeinschaftsraum. Zugang zu dem Kellerraum haben alle Bewohner, die Schlüssel für die Tresore nur ich. Bisher hat sich keiner Beschwert, ich wüsste auch nicht warum das einer sollte........Könnte die Tresore auch in den Kellerraum stellen der meiner Wohnung zugeschlagen ist , aber auch da können alle Bewohner rein gehen....... Edit : ALLE Bewohner sind z.Z. genau 4, wovon eine im Rollstuhl sitzt und eh nicht in den Keller kann und einer mit Parkinson der so zittert das er selbst mit Schlüssel den Tresor nicht auf bekäme. -
Den braucht es dazu auch nicht. Eine Langwaffe im passenden Kaliber , also einem Kaliber in dem es solche Fangschussgeber für 7,65 Browning gibt, auf der gelben Sportschützen WBK reicht. Wenn einer fragt warum, als Trainingsmöglichkeit auf einem Stand der nicht für die Energie des Langwaffenkalibers zugelassen ist .
-
Mit solchen " Fangschussgebern" kann man 7,65er Munition aus diesen LW verschiessen. Hat man eine LWin diesem Kaliber, holt sich so einen "Fangschussgeber", lässt ihn in die Gelbe WBK eintragen und hat somit die EWB für das Kaliber 7,65 Browning.
-
Manchmal tun sich aber Möglichkeiten auf . Ich habe vor Jahren zb einen 6 schüssigen Perkussionsrevolver vor dem Verschrotten gerettet und ihm Asyl in meinen Schränken gewährt. Ohne die gelbe WBK wäre der abgegeben und vernichtet worden. Und ein bis 2 mal im Jahr darf er jetzt wieder sprechen und den Stand zu qualmen
-
Eben, zumal die Waffe dafür auch " nur " zugelassen sein muss. Das sie dafür auch geeignet sein muss steht nirgends . Beispiel dafür , allerdings auf die Grüne, ist meine Manurhin PP in 7,65. Die ist für Ordonanzpistole explizit zugelassen, einen Blumentopf gewinnen kann man damit aber nicht. Macht aber Spaß sie zu schiessen....................................
-
Ich kenne die " Nachverfolgunszettel " nur als einzelne Zettel, keine Listen. Wo jeder nachmittags sehen könnte wer vormittags da war. Ich denke Datenschutzkonform sind solche Listen nicht.
-
Wir haben, als wie zwischen durch schiessen durften, über Doodle Slots vergeben. Das könnte man jetzt auch, halt immer nur einer. WIR als Verein würden das machen.....aber....der Stand gehört der Stadt und befindet sich in Bunkern unter der Sporthalle. Die Stadt hat alle Hallen z.Z. geschlossen, somit auch unseren STand. Also wird das dieses Jahr nix mehr mit Schiessen. Aber, ich habe jedes Quartal genug geschossen diese Jahr, insgesamt immerhin noch 32 Termine gehabt. Und einen Wettbewerb, wenn auch " nur " eine Vereinsmeisterschaft. Ich werde es überleben wenn ich erst im nächste Jahr wieder GK schiessen kann. Solange dezimiere ich noch meinen Bestand an 4mmM20 Patronen im Keller oder nutze das Luftgewehr im Garten.4mmM20 ginge auch im Garten, aber die sind fast so laut wie KK und man muss nix Provozieren
-
Worauf fußt den ein Verbot? Weil kein " vom Bedürfnis umfasster Zweck " vorhanden ist ? Den soll dein SB mal woanders als bei Sportschützen oder Jägern suchen gehen......................Das ist eine Erbwaffe, keine Sportwaffe. Da ist es eben dein Bedürfnis zu testen ob die Waffe Funktioniert, weil du sie vielleicht Verkaufen willst. Mit der Antwort ist bei einer Kontrolle normal alles gesagt. Falls es jemals zu einer solchen kommen sollte. Wettbewerbe würde ich mit so einer Waffe nicht unbedingt schiessen, aber Testen darf man die. Und mehr machst du ja auch nicht damit. Was ist es den überhaupt für eine Waffe ? Eine PP oder PPK ? Die gibts für kleines Geld zu kaufen und beim BDS in der Disziplin Dienstsportpistole auch ein Bedürfnis....................Ich habe dieses Jahr eine PP geschenkt bekommen, wirklich beliebt und Gesucht sind da nur sehr wenige Modelle von Sammlern, der Rest liegt bei den Waffenhändlern zu dutzenden wie Blei in den Läden.
-
Dann hattest du Glück. Bei Verstössen gegen das Waffengesetz sind die Behörden selten zimperlich. Das man von einer Blockierungspflicht nichts gewusst hat ist egal, man hätte sich ja schlau machen können. Aber bei dir scheint es ja gut gelaufen zu sein, also freu dich. Ich möchte mich auch einigen Postern hier anschliessen, lass die Waffe auf Erben WBK . Wenn du eh ein Bedürfnis holen musst, dann hol dir die gleiche Waffe lieber nochmal . Sportwaffen sind schneller weg als Erbwaffen. Und schiessen darfst du dein Erbe ja, mit einer 2. Waffe im gleichen Kaliber hättest du auch den Munitionserwerb .
-
Ich kenne ein paar Leute mit Erbwaffen, die ansonsten mit Waffen nix am Hut haben. KEINER von denen hat Blockiersysteme. Da scheint nicht wirklich nachgegangen zu werden von den Behörden.
-
Das sind dinge die auf zb einer Jahreshauptversammlung angesprochen gehören.
-
Das Problem war, nimmt man Gastschützen muss man die Zettelwirtschaft bezgl Nachverfolgung zelebrieren. Kommen nur Mitgliederwoman alle Daten als Verein hat reicht das Schiessbuch auf dem Stand. Gegen ende der " Offenzeit " waren bei uns aber auch Gastschützen zugelassen. Bis halt der Vorhang wieder fiel..................
-
Österreich - Darf man ein Luftdruckgewehr online in Holland bestellen?
PetMan antwortete auf Yugi's Thema in Waffenrecht Österreich
45 Joule im Kaliber 5,5 ?????? Mein lieber Mann, da wollte ich nicht im Weg stehen..................