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PetMan

WO Silber
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  1. Nein, dafür macht mich mit Sicherheit kein Richter verantwortlich. Du kannst das halten wie du magst, meine Standaufsicht habe ich beim BDS gemacht. Da war auch Thema , das man darauf achten muss wer was wie schiesst. " Verantwortliche Standaufsicht " steht auf meinem Zettel......................sicher nicht ganz Umsonst
  2. Erzähl das später dem Richter. Geht schon bei den Magazinen los. Wer darf welches noch benutzen? Wenn du bei einer Kontrolle das benutzen eines verbotenen Gegenstandes zugelassen hast, viel Spaß. Wie geschrieben, im 99,99% der Fälle wird gar nix passieren. Aber wenn was passiert und die " Ordnungsmacht " einschreitet kanns komisch werden.................
  3. Gibt es, hab ich schon erlebt. Und wenn wir ehrlich sind...................Jede AUFSICHT müsste das tun! Schiesst jemand mit einer illegalen Waffe und die Aufsicht lässt das zu ist sie bei einer Kontrolle am Arsch..............................Aber es macht es kaum einer...................bei Fremden oder neuen mit Waffe habe ich mir die WBK aber auch schon zeigen lassen
  4. Das würde ich gerne irgendwo lesen wo es sowas wie Vorschriftscharakter hat..........Ich bin viel in Saunen und Wellnessbereichen unterwegs, grade in dem genannten Bereich. Dann dürfte ich dort noch nie einem Waffenbesitzer begegnet sein. Hab noch keinen nackten mit Schlüsselkette um den Hals da getroffen. Oder in irgendeinem Schwimmbad. Das " immer am Mann " ist genau so lächerlich wie das was @Gordy hier gepostet hat . Es gibt defacto keine gesetzliche Vorschrift die den ORT einer Schlüsselaufbewahrung konkret regelt. Er muss " nur " den Zugriff unberechtigter " Verhindern ". Ob die eigene Lösung ausreichend war wird einem ein Richter im Fall der Fälle erklären...................................
  5. Die Frage treibt ja doch immer wieder die Leute um . An der Suche hier können auch Leute verzweifeln die sich mit Forensoftware auskennen . Leute die mit dem Netz nix am Hut haben tun sich da schwer. Eine gute Lösung. Eine schlechte Lösung. Geht der kleine B Schrank nicht mehr auf sind erst mal alle Schränke zu. Meine Ersatzschlüssel sind ausser Haus deponiert.
  6. und wenn du 4 Waffen in einem Jahr beantragst musst du denen 4 mal das gleiche schicken ? Ich fasse es nicht......Und wenn es offizielle Wettkämpfe des Verbandes sind wo du beantragst verstehe ich das 2 mal nicht, das die das verlangen ....... Ich hab die Seiten in meinem Schiessbuch kopiert wo ich meine Wettkämpfe gesondert eintrage. Pro Jahr etwa eine Seite in einem Bundeswehrschiessbuch...........................so reicht es dem BDS, über Grundkontingent auch die letzten 2 Jahre. Ob das bei der 6 , 7, oder weiteren Waffen auch noch reicht weiß ich nicht, bis jetzt reichte das. Wie es bei meinem DSB Landesverband da aussieht weiß ich nicht, da beantrage ich nix mehr. Die sind mir da zu langsam, zu teuer und zu eingeschränkt in der Auswahl der Waffen. Bei meinen beiden ersten Waffen reichte aber auch mein BW Schiessbuch.
  7. Finde ich recht Abenteuerlich und würde mich interessieren wie bei einer behördlichen Überprüfung im Fall der Fälle so ein " geändertes Schiessbuch/Schiesskladde " gesehen wird................... Ach was bin ich froh das das alles bei uns im Vereinen nicht interessiert. Da wird nicht mehr verlangt als der Gesetzgeber fordert. Mein Schiessbuch zeigt nicht mehr als das von Fyodor . Datum, Kaliber, LW oder KW. Und da ist die Kaliberangabe schon mehr als vom Gesetz gefordert wird . Mehr braucht es auch für Waffen über Grundkontingent nicht im Schiessbuch. Nur dann noch Wettbewerbe. Aber auch die schreibe ich mir selber hinten ins Schiessbuch und es wurden noch nie weitergehende Nachweise gefordert. Keine kopierten Urkunden o.ä. Das Leben kann so einfach sein.................
  8. Ich besitze eine " Marushin UZI ", von denen gibt es alle möglichen " Waffen ". Da schiessen Vollautos auch Vollauto...............allerdings kein billiger Spaß.................Die werden oft als " Filmwaffen " benutzt Und die waren nie eine Waffe und werden auch nicht als Waffen bewertet. Allerdings damit in der Öffentlichkeit rum laufen ist eine ganz schlechte Idee.
  9. Noch ein Grund das man ohne Not dem Amt keine Schiessnachweise zeigt. Die brauch maximal der Verband um das Bedürfnis zu bescheinigen. Wenn die Behörde die zusätzlich zur Bescheinigung des Verbandes sehen will zweifelt sie damit die Bescheinigung des Verbandes zumindest an. Dem Verband Bescheid geben, die sollten das mit der Behörde regeln.
  10. Gibt es nicht die Möglichkeit einen Fangschussgeber/ Einstecklauf eintragen zu lassen grade um den Munitionserwerb zu bekommen? Glaube sowas gelesen zu haben. Wurde glaub 2018 ( und bestimmt noch zig mal an anderer Stelle ) hier auch diskutiert
  11. PetMan

    plinking

    Ich habe einmal , auf einer Anlage die nicht der deutschen Schiesstandverordnung unterlag, auf gefüllte Getränkedosen geschossen. Vorher schön Schütteln und der Spaß kann losgehen. Zum Aufsammeln der Reste UNBEDINGT Handschuhe tragen . IM Verein würde man mich für sowas ...........es wäre sicher nicht gerne gesehen. Auf einem geschlossenen Stand im Kugelfangbereich ist Flüssigkeit einfach schlecht. Ansonsten sind Fallscheiben eine sehr gute Alternative , muss aber die Standzulassung zulassen. Wir haben uns letztes Jahr 2 solcher Anlagen gegönnt ( als DSB Verein mit BDS Gruppe ) . Der Steuerberater meinte wir müssten dringend Geld ausgeben..................
  12. @ASE ich habe jetzt mal das Blatt zu der WBK eingescant wo das WS einer Pistole zugeordnet ist . Die Pistole war zuerst die Nummer 4 in der WBK, auf 4mmM20 konvertiert und wurde irgendwann mit Bedürfnis zur Nr 5. Unter Nr.7 ist das WS zu lfd Nr. 5 eingetragen. In einer der anderen WBK ist 22er WS ohne so eine Zuordnung eingetragen . Und ob die Blätter jetzt ein Abbild des NWR sind kann ich nicht schreiben, aber so werden die bei uns ausgegeben. Hab eben noch einen Fehler gefunden bei der Nr 2 , da stimmt der Hersteller/Model nicht. Ansonsten waren die am Anfang voll mit Fehlern, die WS waren als komplette Waffe geführt , Bedürfnis teilweise falsch hinterlegt, war das reinste Chaos. Meine Walther PP steht immer noch mit Kaliber 7,65 Luger in der WBK. Die Tage werden aber die letzten Fehler hoffentlich bereinigt
  13. Ich weiß nicht ob mein Auszug der Daten die mein Amt mir schickte ein Abbild des NWR ist oder was selbst gestricktes. Die nennen es " Karteikarte Standart - Waffenbesitzkarte " , aber keine Ahnung ob das normiert ist . Im Gespräch wurde es " Stammdatenblatt " genannt . Wenn ich Zeit habe scane ich die WBK mit den wenigsten Einträgen mal ein und mache sie Anonym, dann kann ich das gerne hier zeigen
  14. Auf den Auszügen im Stammdatenblatt von der Behörde steht das gleiche. Das 9mm WS zugeordnet, das 22er WS nicht zugeordnet. Ob das ein genaues Abbild des NWR ist kann ich allerdings nicht schreiben . Edit : Das Teil zu anonymisieren und hier Ein zu stellen ist mir grade zu viel Aufwand. Müsste ich dann ja für 2 Grüne WBK`s machen
  15. Ich habe 2 WS für KW in den WBK`s. Das 9mm wurde der Grundwaffe zugeordnet ( zu lfd. Nr. 5 ( da steht die Kurzwaffe dazu )) und mein 22er WS für die 45er steht ohne eine Zuordnung drin. Macht/e also wieder jede/r wie er wollte . Beides auf der gleichen Behörde, 2 unterschiedliche SB.
  16. Der Gewindelauf als Ausschlusskriterium ist natürlich Quatsch. Wenn ich so einen haben möchte, das " Gewinde artgerecht nutzen" kann man hier eh nicht, dann holt man sich einen entsprechenden Wechsellauf . Da gibt es sicher Möglichkeiten. Ich hab in meinem 22 WS für die 1911 auch ein Gewinde vorne drauf, weils mir gefällt............weil ich es einfach haben wollte und es ohne Probleme geht , Wenns nach mir geht kann der TE sich auch die 1911 in Pink kaufen ( 🤮 ), ist seine Sache. Ich hab auf meiner Ruger 10/22 eine Mündungsbremse die brauch man da ja auch so dringend . Aber mir gefällts einfach. Ist ja meine Ruger . Eine Waffe wird nicht durch ihr aussehen oder ihre Anbauteile oder ein Gewinde gefährlicher oder ungefährlicher . Auch wenn das leider viele so sehen, auch der Gesetzgeber. Also muss man sich im Rahmen des Erlaubten bewegen , was wir natürlich alle tun. Aber in welche Richtung da einer geht, in diesem Rahmen, das ist einzig seine Sache , aber leider auch eine Sache der Sportordnung. Dagegen sollte man tunlichst auch nicht verstoßen mit an- und umbauten.
  17. vielleicht einfach nur haben wollen ? Ich mach das die letzten Jahre umgekehrt. Ich kaufe / bekomme eine Waffe und besorge mir dann den passenden Voreintrag. Da laufe ich nicht Gefahr das mir was verfällt . So habe ich meine 1911er geholt und eine Walther PP ist mir quasi zugelaufen . Über den BDS LV 9 dauert das Bedürfnis keine Woche, wie lange das Amt braucht ist mir mittlerweile egal, da gibts genug Wege ......................die 1911 vor ein paar Jahren noch mit Leihschein, die PP von einer Erbin zur sicheren Verwahrung. Der Tipp kam damals von meiner SB . Zur Zeit habe ich noch den Rest an Waffen eines erkrankten Schützenkollegen hier in meinen Schränken, die ich für ihn verkaufe . Auch vom Amt über die sichere Verwahrung ( § 12 Abs 1Nr. 1b Waffg) abgesegnet. So wickele ich auch Erbschaften ab, wenn ich danach gefragt werde. Hatte aber jetzt schon ein paar Jahre ausser der PP die in meinen Bestand überging keine solchen Abwickelungen mehr gemacht. Und bei der PP waren 2 Behörden involviert , die des Verstorbenen kannte das gar nicht, aber denen war das egal, die waren froh das sich überhaupt jemand kümmert. Papiere bräuchte er keine, er wisse ja jetzt Bescheid. Nach Monaten rief mich die Leiterin dieser Behörde an und fragt kurz nach wie weit ich sei . Da war die Waffe aber schon länger als eine Woche in meiner WBK , aber im NRW war noch nix davon zu sehen.........................Hab ihr eine Kopie meiner WBK gemailt und sie rief wieder an und bedankte sich dafür.......................
  18. PetMan

    Krisenvorsorge

    Das beste " Zahlungsmittel " in einer länger andauernden Phase wird Munition sein, befürchte ich .Hier auf dem Land gibt es noch " Vorratskeller " in denen auch noch was liegt. Kartoffeln holt man hier nach Zentnern vom Bauern und nicht nach Kg im Aldi . Die meisten kochen noch ihr Obst ein, machen selber Marmelade usw .Viele haben eigene Brunnen, kenne viele mit Notstromaggregaten . Gibt viele Jäger und viel Wald . WIR könnten UNS ne Zeit lang versorgen . Aber sowas weckt auch Begehrlichkeiten , schon nach dem Krieg zogen viele Städter übers Land um Essen zu Organisieren . Ich denke nach einer Woche großflächigem Stromausfall geht das spätestens los. Was war in Berlin los als da in einem Stadtviertel glaub nur einen Tag kein Strom war? Da ging schon fast die Welt unter und die konnten nicht mal ein warmes Essen für alle Organisieren. Da hat keiner im 12 Stock eines Hochhauses Gaskocher oder sowas. Offenes Feuer zum Kochen geht da auch nicht für jeden. Wenn das ganze länger andauert nutzen viele Vorräte nur was, wenn man sie auch Verteidigen kann, so krass sich das anhört . Die Polizei wird da in den Städten gebunden sein ( wenn sie sich nicht um die eigene Familie kümmert.................. ) Auf dem Land brauchen wir die dann auch nicht, die " Landbevölkerung " war schon immer Wehrhaft...... Mein Post soll bitte nicht als Aufruf zur Gewalt verstanden werden, ich befürchte nur das es genau so kommt , FALLS es diese Lagen hier mal über mehr als ein paar Tage oder Wochen gibt. Es wird zuerst in den Städten zu Plünderungen kommen ( das dauert keine Woche ....) und wenn die leer sind wird woanders weiter gesucht.
  19. Schreib mal bitte die Maße der Tasche . Danke
  20. Drauf Scheissen darfst du, das ist nicht explizit verboten ( stinkt aber) Ignorieren sollte man es aber nicht
  21. Und in Luxemburg verkaufen sie immer noch Lustig große Magazine an jeden der eins haben will. Ich kann nur noch über solche Regelungen lachen . Aber Deutschland legt ja die EU Richtline so Schützenfreundlich um wie es nur irgendwie geht
  22. Wenn dir was abhanden gekommen ist was schon gemeldet war solltest du den Verlust melden und erklären können. Wenn dir was abhanden kommt was noch NICHT gemeldet war, dann ist es einfach weg und gut ist................. Na der ist weg............. ob du reagieren solltest oder nicht siehe oben Dir fallen manchmal Fragen ein..............nach dem Motto:" ich hab eine Lösung , helft mir das Problem zu finden "
  23. Ich wünsche niemand etwas schlechtes, aber wenn jemand so Argumentiert würde ich mich gerne nochmal mit ihm Unterhalten, falls noch möglich, wenn er eine " Begegnung der unangenehmen Art " hatte und das gepriesene Gewaltmonopol des Staates weit weg war. Und andere das Gewaltmonopol gegen ihn ausüben. In solchen Fällen wünsche sich selbst Pazifisten eine Waffe................. Jepp, stimme ich dir voll zu. Tu es einfach mal................ Wenn ich MEINE Waffen im Verein oder irgendwo lagern muss, dann brauche ich keine eigenen mehr. Da kann ich auch mit Leihwaffen schiessen. MEIN heißt auch jederzeitiges Zugriffsrecht auf mein Eigentum . Sei es zum Trockentraining, zum Tuning, zum Reinigen und ja, im Fall der Fälle auch zu einer gesetzeskonformen Selbstverteidigung zu Hause. Hier könnte noch mehr stehen, aber sowas will heute ja keiner mehr lesen
  24. na das ist doch mal eine stichhaltige Begründung. Das AR mit einem schweizer Taschenmesser zu vergleichen. Hut ab.
  25. Wechseltrommeln sind schon in der WBK eingetragen. Wenn du welche hast die das nicht sind und du die jetzt als " Magazine " für den Revolver anmelden gehst kannst du imho gleich alle deine Waffen mitnehmen und abgeben. Ansonsten kommen die sie holen.................
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