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PetMan

WO Silber
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  1. Dafür wie du hier manchmal rumtönst lässt du dir von deiner Behörde ganz schön viel gefallen.....................
  2. Ich musste mich Ausweisen und auch diese Daten wurden aufgenommen.
  3. Geht doch schon bei der Oma los, die auf ebay Sachen die sie mal ihren Enkeln gekauft hatte wieder verkauft um den Enkeln wieder neue Sachen dafür zu kaufen. 200 Bewertungen glaib in 3 Jahren....Finanzamt sagt "Gewerblich " und verlangt Steuern
  4. PetMan

    Brille mit Stärken

    Mir mein Optiker. Genau wie meine Knobloch Schiessbrille. Und wegen der " speziellen Werte " nimmt man die Waffe mit und DARAUF wird der Wert ermittelt. Ob mein Augenarzt begeistert wäre wenn ich da mit der Waffe auflaufen würde glaube ich nicht, aber beim nächsten mal frag ich ihn. Mein Glas für die Knobloch kostete 40 Euro.
  5. PetMan

    Brille mit Stärken

    Die hab ich auch. Kann ich auch nur Empfehlen. Und wie geschrieben, mit Waffe zum Optiker. Deiner scheint das ja auch zu machen. Meiner auch, aber er freut sich wenn man vorher Bescheid gibt das man " Bewaffnet " kommt. Meine Knobloch Schiessbrille hab ich auch da das Glas machen lassen, auch mit Waffe natürlich.
  6. Alle 5 Jahre ............ dann sind es beim 2. mal 10 Jahre. NACH den 10 Jahren reicht dann der Zettel vom Verein, später vom Verband .und es werden jeweils die letzten 24 Monate geschaut. Sollte man alles im Blick haben, wenn man noch nicht länger als 10 Jahre Waffen hat.....
  7. Die in dem Artikel auf dem " Symbolbild " gezeigten Waffen werden dort dann sicher nicht vertrieben. Da ist nicht viel drauf was ein Sportschütze erwerben dürfte, sieht eher nach einer Waffenbörse für internationale Waffenhändler aus. Aber so geht Framing..........und wie die linken über Waffen denken wissen wir ja . Jedenfalls wenn die in der Hand deutscher Bürger sind. Den Taliban werden da schon mal Glückwünsche für ihren Sieg und die Tötung deutscher Bundeswehrsoldaten geschickt. Aber eine Waffenbörse in Deutschland geht gar nicht................
  8. Einmal im Quartal auf den Stand sollte doch machbar sein um dein Eigentum zu behalten. Irgendwann noch mal neu Anfangen, dann mit 12/18 ist mehr Aufwand. Und wenn du noch A und B Schränke hast, die sind dann auch nutzlos weil der Bestandschutz dann weg ist. Teurer Spaß dann neu zu Kaufen
  9. Genauer gesagt ist es nicht im Gesetz gefordert. Wie die Nachweise zu erbringen sind ist dort aber definiert. Und da steht nirgends was von der PFLICHT Urkunden oder Schiessbücher bei der Behörde vor zu legen. Die können viel " verlangen ", ob sie es bekommen steht auf einem anderen Blatt. Ich habe meinen Behördenleiter schon vor Jahren gesagt, das sie zum Überprüfen meiner sportlichen Tätigkeit andere Mittel haben als ein Schiessbuch zu verlangen und ich die im Gesetz erhobenen Forderungen natürlich erfüllen würde. Mein Schiessbuch ginge ihn aber nix an. Zumal es gar keine Definition von " Schiessbuch " gibt, bzw sowas nicht aus dem Gesetz abzuleiten ist. Andererseits habe ich ein Schreiben meiner Behörde vorliegen, wo sie Schreiben " der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium" . Das endete dann mit dem Meinungsaustausch zwischen IM und Waffenbehörde. Die Meinung der Waffenbehörde wurde getauscht mit der Meinung des Ministeriums..............................Hier im Saarland wollte Anfang der 2000er Jahre, glaube 2006, eine Behörde für die 2. Kurzwaffe eine entsprechende Ringzahl mit der ersten Waffe sehen, bevor sie , eine vom Verband befürwortete , 2. Kurzwaffe genehmige......................Wünschen können die sich viel..........ob sie es bekommen liegt an uns.
  10. Haben die noch nicht mitbekommen das diese " Befürwortungen " seit Jahren vom Verband ausgestellt werden ? Und dem auch die Prüfung obliegt? Wenn du eine " Befürwortung " des Verbandes vorlegst und die will TROTZDEM Nachweise sehen zweifelt sie den Verband an. Wenn der Verband das mitbekommt wird sich dort jemand ans Telefon setzen und das klären. Schon im eigenen Interesse...........................da braucht es keine Stapel von Urkunden oder sonstige Nachweise. Ich hab meiner SB vor Jahren mal gesagt, wenn sie wissen will ob ich noch Schiesse soll sie meinen Namen googlen..................gäbe genug Ergebnisslisten wo der drinsteht
  11. Solche " Erschwernisse " werden doch schon seit Jahren vom GG aufgebaut, das ist doch nichts neues. Mich regen die auch auf, glaub mir das. Mich regen aber auch die Waffenbesitzer auf die sich nicht aktuell halten oder einen belächeln wenn man sie drauf anspricht. Und dann rumheulen wenn es Probleme gibt. Und jeder ist Schuld, nur sie nicht. Aber das ist eine andere Baustelle als Corona................
  12. Auch mein Vorstand musste " Animiert " werden das mögliche auch Umzusetzen .Unser erstes Hygienekonzept hatte ich in großen Teilen von hier rauskopiert, weil Kollegen ihre hier posteten . Wir hatten aber auch längere Schliessungen, weil unser Stand der Stadt gehört und die die Regeln vorgab. Aber ich bin 1. noch in einem anderen Verein und 2. konnte man , wenn man weiter fuhr oder höhere Gebühren bezahlte FAST durchgängig Schiessen. Wenn man wollte...........Wie lange war Phillippsburg " vom Netz " ? Wir haben letztes Wochenende ein Pokalschiessen auf Landesebene unseres BDS LV bei uns im Verein geschossen. Hab da Kollegen getroffen, die hatten schon über ein Jahr keine Waffe mehr in der Hand. Wenn da dann das Amt, selbst unter Berücksichtigung der tatsächlichen Schliesszeiten , was sehen will ist das Geschrei aber groß Wenn man aber Waffen erwerben will muss man halt schauen wie man die Vorgaben erfüllen kann. Hat sie ? Eigentlich schon. Aber wir wissen doch wie manche Behörden gestrickt sind.
  13. Die meisten Verbände klammern die Schliesszeiten aus. War zb 6 Monate zu erkennen sie Termine der letzten 18 Monate an. Ansonsten war nie länger als 2 oder 3 Moante, wenn überhaupt, gar keine Möglichkeit zu schiessen. Wer wollte der konnte, auch wenn man dafür weiter fahren musste. Ich hatte in 2020 immerhin noch 32 Termine und in 2021 bisher 15. In jedem Jahr mindestens einen Wettkampf geschossen und im Oktober letzten Jahres noch eine Waffe über Grundkontingent beantragt und bekommen. Vereinsmeisterschaften reichen meistens, mein BDS LV hatte dieses Jahr keine LM, dafür ein Pokalschiessen auf Landesebene die in den Vereinen geschossen wird. Wo ein Wille ist.........
  14. PetMan

    Gebüren gehen hoch

    ich bin eh alle 3 bis 4 Wochen in Luxemburg. Und Albert besuche ich dann auch oft...................lohnt sich jedes mal
  15. So Glasklar scheint das ja nicht zu sein. Sonst wären wir nicht schon auf Seite 5. Und der eine oder andere den ich kenne und der hier was anderes geschrieben hat als du kann ich einschätzen. Dich nicht. Und Aussagen von @Friedrich Gepperth rechne ich eine hohe Glaubwürdigkeit zu.
  16. Aus eigener Erfahrung halte ich das auch für eine Urban Legend , das durch die 38er aus 357er Revolvern großartige Schäden in der Trommel entstehen. Nichts was man mit einer Bürste nicht wieder hin bekommt. Nach vielen Schüssen mit Blei rate ich aber vor dem verwenden von VM Geschossen dazu, den Lauf vom Blei zu reinigen. Ich hab für sowas den Lewis Lead Remover in den passenden Kalibern. Ein eingebleiter Lauf kann bei VM " dicke Backen " machen.................Wieviele Schüsse " viel " sind hängt von vielen Dingen ab............
  17. @raze4711 Meinem Bruder wurde ein "Tresor " aus einem Erbfall ( der älter war als die damals gültigen Zertifizierungen ) mit Fotos und einer Beschreibung als A Schrank von der Waffenbehörde anerkannt. Und ich weiß von anderen Behörden im Saarland das die das auch machten. Da scheint deine komisch drauf zu sein, Ralf.
  18. Es gibt Urteile wo das im Auto lassen die Zuverlässig gekostet haben. Zum " vom Bedürfnis umfassten zweck " wir der Knackpunkt sein. Ist der "Umweg " über die Arbeit zum STand davon abgedeckt oder nicht? Ich denke das wird ein Gericht dann entscheiden. Ich hatte, mit Erlaubnis meines Arbeitgebers auch schon eine KW mit auf der Arbeit, da ging es um eine Besprechung von 2 Stunden. Rangebag im Auto gelassen, Pistole und Munition im Aktenkoffer am Mann. Ob ich das heute auch nochmal machen würde denke ich eher nicht, aber früher war man da entspannter als heute. Einfach im Auto lassen und hoffen das nix passiert ist keine Option die ich wählen würde. Wäre mir zu heiß....................
  19. @Mausebaer und der spezielle "Anzeiger " war früher Mitglied im Verein und eine Wahl zum Vorsitzenden verloren. Danach ausgetreten und die Anzeigen gingen los...............irgendwann löst sich das Problem Biologisch............
  20. Das wiederum kenne ich auch. Schiesszeit bis 19 Uhr, ein Schuß 5 nach 19 Uhr und es kommt eine Anzeige .
  21. Herzlichen Glückwunsch auch von mir, bleib Gesund und noch viele schöne Tage auf dem Schiesstand und, ganz wichtig, mit der Familie.
  22. Auf so einem Stand war ich auch mal. Was mir aber keiner sagen konnte war, wie wird das gezählt? Muss ich meine Schusszahl vorm Schiessen angeben und jemand rechnet dann zusammen mit dem was schon war ? Und zählt die Aufsicht dann mit, das ich wirklich nur 30 Schuss mache und keine 50? Was bin ich froh das wir im " Bunker " Schiessen. Soviel wir wollen und vor allem WANN wir wollen, laut Standzulassung ginge rund um die Uhr. Und das mitten in einem Wohngebiet.
  23. Datum des Schiessens , Kaliber und Waffenart stehen bei mir im Schiessbuch. Wenn jemand wissen will ob ich mit eigenen geschossen habe teile ich ihm das mit. Bisher haben meine Aussagen dem Verband immer gereicht, warum sollte sich das ändern ? Außerdem sind meine WBK ein gutes Stück älter als 10 Jahre ................... Bei mir in den Vereinen ist mir noch kein Fall bekannt wo die Behörden nach neuer Regelung Bedürfnisse bescheinigt haben wollten. Die scheinen genug mit anderen Dingen zu tun zu haben.
  24. " redaktionell übersehen" sprich vergessen. Der letzte Punkt der Aufzählung würde MICH im Fall der Fälle dazu veranlassen meinen Verband zu kontaktieren und um Hilfe zu bitten. Die Problematik ist da also längstens bekannt und u.U. haben sie auch schon Erfahrungen damit gemacht .
  25. Der Irrsinn darin wäre ja, ich habe 3 KW und im letzten Jahr keinen Wettkampf geschossen. Ich müsste u.U. eine Waffe abgeben. Dann schiesse ich im Verein eine VM und bekomme die 3. Waffe wieder genehmigt. Erinnert mich an den Passierschein bei Asterix . Und die "Alten " , die der GG ja mit der Regelung der reinen Mitgliedschaft da raus halten wollte sind bei Überkontingent wieder im Boot. Und müssen , teils vielleicht mit Verlust, verkaufen..........Hier wird ja teils der Besitz an höhere Hürden geknüpft als der Erwerb. Zum Erwerb reicht es wenn ich für eine Disziplin keine Waffe habe und ich muss nicht mit allen anderen Waffen vorher Wettkämpfe geschossen haben. Zum behalten soll ich das aber müssen ??? Muss ich dann alle 5 Jahre meine Überkontingentwaffen einem Büchser " überlassen " , um sie mir peu a peu wieder zurück zu holen? Ich kann dem sofort 2 überlassen und mir am nächsten Tag wieder ein Bedürfnis dafür besorgen wenn ich heute eine Vereinsmeisterschaft schiesse. Typisch Deutschland.
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