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PetMan

WO Silber
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  1. Ich hab mir jetzt wirklich das Urteil durchgelesen. Das Gericht hat im Endeffekt NICHT 12/18 mit jeder Waffe gefordert. Aber " regelmäßige Wettkämpfe " mit JEDER Waffe über Grundkontingent . Aber auch dieses Urteil zeigt wieder das es Sportschützen gibt die ALLES bis ins letzte ausreizen wollen , durch alle Instanzen gehen und am Ende unanfechtbare Urteile kassieren die so manchem anderen noch sauer aufstossen können. 26 Grüne WBK`s sind sehr Sportlich...................und dann Stress bekommen wegen dem x-ten Perkussionsrevolver......................81 Waffen auf sportliches Bedürfnis..........von mir aus könnte er 100 oder 1000 haben, die erste ist das Problem, nicht die folgenden. Aber MUSS ich das alles so ausreizen ? Warum dann nicht eine Rote beantragen? Also manchmal kann ich es nicht nachvollziehen....................
  2. Ich lagere alle meine KW in Holstern, die meisten sind schöne Lederholster. Warum ? Weil es mir gefällt. Konnte noch an keiner der Waffen einen Schaden dadurch erkennen, die Holster sind aber auch alle mit Lederfett gepflegt .Hab letztes Jahr eine Manurhin PP übernommen, die lag die letzten 20 Jahre in einem Polizeiholster im Tresor. Der fehlt auch nix. Ich denke es kommt viel auf das Leder an.
  3. Deine Fragestellungen lassen viele hier einen schulpflichtigen Teenager vermuten .......
  4. Oder so, kann natürlich auch sein.
  5. Das war meine Intention bei meiner Antwort. Ich kenne aber auch 2 Fälle, die sind ohne häusliche Gemeinschaft . Da wurde das Amt angefragt und die haben das akzeptiert. Sehe ich jetzt auch nicht wirklich ein Problem drin. Würde er seinen eigenen Tresor zum Schwiegervater neben dem seinen stellen wäre das ja auch erlaubt. Ich muss ja nicht zu Hause aufbewahren . Macht sogar Sinn wenn der Schwiegervater nah am Revier wohnt und der Jungjäger weiter weg. Oder wenn er nach der Arbeit nicht erst weit nach hause fahren will die Waffe holen. Vieles kann Sinn machen. Auch wenn das Gesetz da eine kompliziertere Regelung nennt. Aber möglich ist auch viel.
  6. Eure " Stände " sind halt was anderes als die hier zu lande. Und bei euch kommt man auch sonst leicht an Waffen, wenn man den unbedingt eine will. Hier wundert es mich ehrlich gesagt, das an, um und vor den Ständen nicht mehr " wegkommt" . Leichter könnte man sich kaum mit Waffen eindecken , als auf dem Parkplatz vor einem Schützenhaus.........................
  7. Und der Ersatzschlüssel liegt in dem Tresor der nicht mehr aufgeht ?????
  8. Du lässt deine Waffe 600 m hinter dir liegen, wenn sonst keiner da ist ? Wie weit kannst du das Gelände nach hinten einsehen, von der Schützenstellung aus? ICH würde keine Waffe alleine irgendwo liegen lassen , wo ich sie nicht mehr sehe, wenn keiner den ich kenne dabei ist. Aber jeder wie er mag.
  9. unsere Gesetze erlauben normal nix. Sie verbieten es, etwas bestimmtes zu tun und Sanktionieren das . Ich kann aber nirgends was zu Munitionslagerung in Magazinen finden. Was man findet ist das Verbot Munition in Magazinen IN der Waffe zu " lagern " . Wenn ich die Munition laut Typ des Tresors " neben " der Waffe lagern darf und ich die Munition auch in einem Magazin lagern darf sehe ich kein Verbotskriterium. Was irgendein Gericht in erster Instanz geurteilt hat weiß ich nicht. Ich denke aber nicht das so ein Urteil die Revision übersteht. Aber..........vor Gericht und auf hoher See................... Wenn ich meine Ruger 10/22 Schiessen gehe lade ich mir zu Hause alle meine Magazine für die Waffe vor. Spart mir auf dem Stand Zeit. Ich habe zu allen meinen Pistolen geladene Magazine im Munitionstresor sitzen( hab keinen 0er oder 1er ). ICH sehe da keinen Verstoß, weil es einfach nicht normiert ist worin ich meine Munition Lagere. Andere haben die in Natokisten mit auf dem Stand. Manchmal hab ich Munition in Plastikdosen mit auf dem Stand. Die großen Munitionsboxen vom Kaufland, da wo die immer Schaumerdbeeren rein tun ...................
  10. Kein Laden irgendwo wo man vor Ort einkaufen kann? Ich lebe auf " dem Land " da gibts solche Läden. Ich denke aber in Ballungsgebieten noch mehr. Google mal nach Waffenhändler in deiner Nähe. Munition bestellen lohnt nur noch bei großen Mengen und wenn sie günstig ist.
  11. Wir haben auch einige Polizisten im Verein, die AUCH mit ihren Dienstwaffen schiessen. Mit privat beschaffter Munition. Einsatzmunition hab ich da noch nie gesehen. Und die tragen ihre Dienstwaffe u.U. auch geholstert. Da wurde nie etwas dazu gesagt vom Vorstand. Warum auch, den Tag über in Uniform tragen sie die ja auch. Und die werden ja mit Dienstschluss keine anderen Menschen. Und in vielen Bundesländern, incl. meinem, ist das private Führen der Dienstwaffe erlaubt. Macht nur kaum einer.
  12. Mache ich oft Ebend . Und das habe ich auch dem Vorstand gegenüber kommuniziert . Eben das keine Waffe hinten liegt wenn ich vorne bin , aber sonst keiner auf dem Stand ist . Hier im Saarland kam so mal ne Waffe weg.............................
  13. Schiesse ich alleine auf dem Stand geht meine Waffe , wenn möglich, mit nach vorne. Meine Kurzwaffen stecken alle in Hostern, also kein Problem. Bei den Langwaffen muss ich wegen Zuganlange sehr selten nach vorne, dann passt man halt auch nach hinten auf . Alles hinter sich verrammeln ist im Fall der Fälle auch kontraproduktiv, wenn man schnell Hilfe braucht. Und mit meinem aktiven Gehörschutz bekomme ich schon mit wenn die Tür hinter mir aufgeht...............
  14. Nein, ich würde es aber mitteilen.
  15. Jepp. Auch mitteilen das dein Schwiegervater selber Jäger ist . Wenn du da anrufst werden die dir sagen was du da als Nachweis bei bringen sollst. Zb die NRW ID von ihm, ein Bild vom Typenschild des Tresors o.ä.
  16. Hab ich mich so missverständlich ausgedrückt? Dann sorry. Nein, DU erwirbst deine eigene Langwaffe auf DEINE EWB (Erwerbsberechtigung ) und lässt sie auf DEINE WBK eintragen. Die AUFBEWAHRUNG DEINER WAFFE kann auch bei deinem Schwiegervater vonstatten gehen, wenn er THEORETISCH auch deine erwerben dürfte und du SEINE. Geht darum das beide das gleiche Niveau an EWB haben müssen, wenn beide Zugang haben. Beispiel: Vater und Sohn habe WBK, Papa eine 9mm, Sohn, 18 Jahre , eine KK Pistole. Die KK darf beim Papa im Tresor lagern, aber Junior keinen Zugang haben. Wird Junior so alt das er selber auch eine 9mm haben dürfte kann er einen Schlüssel bekommen, vorher nicht. Dein Schwiegervater und du scheinen mit das gleiche "Niveau " zu haben. Oder ganz einfach ausgedrückt : JA
  17. Falsche Waffe und falsches Kaliber. 9mm Para kann man zur Selbstverteidigung nutzen. Die 9mmP.A.K.verschafft dir mit viel Glück genug Zeit um weg zu laufen oder Menschen an zu locken die dein Problem für dich lösen können. Du liest, das ich kein Befürworter von SSW zur Selbstverteidigung bin. Und wenn sie 9mmP.A.K. Muni braucht musst du einfach die kaufen. Sind schon wieder Ferien?
  18. Eine gemeinsame Aufbewahrung ist zulässig, wenn beide "Einsteller " das gleiche EWB Niveau haben .Bei 2 Jägern sehe ich kein Problem. Die eigenen Waffen müssen auch nicht bei einem selber zu Hause stehen, man muss nur einen dauerhaften Zugang dazu haben. Die Behörde wird deine Aufbewahrung abfragen, teile ihr dann mit wo und bei wem deine Waffe lagert.
  19. Wie so vieles nicht dezidiert aufgeführt ist. Dafür gibts dann die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV). Ist wie mit allen Gesetzen, die Erklärung wie das Gesetz gemeint und umzusetzen ist ist meist doppelt so dick wie das Gesetz selber. Und zig Juristen schreiben auch noch Bücher drüber, nennt sich "Kommentare" . Gesetze einfach und klar zu formulieren wäre ja zu einfach. Dann könnte man sie ja vielleicht verstehen und ganze Heerscharen von Anwälten wären Arbeitslos und die Richter müssten sich um wirkliche Verbrechen kümmern. Geht ja gar nicht............... Teile kann man in Grün lesen, muss man aber nicht.............
  20. Das steht im Gesetz: ...wird die unbefristete Erlaubnis erteilt.........
  21. Das sind , zumindest bei mir, noch die alten Vordrucke mit den Einzelladerwaffen PLUS der Zusatz auf der letzten Seite. Der wird auf der Behörde aufgedruckt. Meine WBK`s haben eine etwas anderen Text, da taucht das Wort " zusätzlich " ( zu den Einzelladern ) auf. Die 3 WBK sind von 2006 bis 2011 ( ja , ich weiß, ich hab seit 10 Jahren keine neue gelbe mehr gebraucht, ich kaufe zu wenig .....)
  22. Das kann der DJV für seine Stände so entscheiden. Das interessiert aber den Sportschützenstand wenig . Wenn das einer anerkennt , ok. Bei uns muss die "Bestellung " aber mit einem weiteren " Zettel " nachgewiesen sein, den der Verein ausstellt und der auch immer mit zu führen ist beim Schiessen. Und so ist das bei allen Ständen die ich hier kenne. Da lehnt sich keiner mehr aus dem Fenster.
  23. Der " Lehrgang zur qualifizierten Standaufsicht" ist nur wieder ein "Zettel" mehr der uns auferlegt wird. Ohne darf man halt keine Aufsicht machen, ohne darf man nicht alleine Schießen. Wenn 2 Schützen auf den Stand kommen und nur einer hat den "Zettel" schießt erst der alleine der den "Zettel" hat, der andere muss dann halt warten. Danach kann der mit "Zettel" ja für den anderen Aufsicht machen. Und wenn nicht schießt der ohne " Zettel " halt nicht . Ist nämlich wie überall: Gibt Leute die meinen sie müssten das nicht machen, sparen sich Zeit und Geld für den " Zettel "und es sind ja immer genug " dumme " da die Aufsicht machen. Kotzt mich an. Bei uns schießt keiner alleine der nicht zur qualifizierten Aufsicht gemeldet ist. Punkt. Und Verstöße dagegen stellen die Zuverlässigkeit in Frage, mit allen möglichen Folgen. "Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen "....damit kann ich alles Begründen. Und die Behörden nutzen das .
  24. Mein Bruder meldete so an . Kurz vor dem 01.09., eine Rückmeldung liegt noch nicht vor. Aber unser kreis hat BISHER alles ohne Probleme eingetragen. Sehr geehrte Frau ......... hiermit beantrage ich die Eintragung meiner beiden Lower-Reciver meines AR 15 Systems. Die Basiswaffe WBK Nr. 85xx/2/20xx Nr. 5 in 223 Rem, Lauflänge 20 Zoll, erworben am 19.03.2009. Wechselsystem WBK Nr. 85xx/2/20xx Nr. 6 in 223 Rem, Lauflänge 16,75 Zoll, erworben am 11.10.2014. Wechselsystem WBK Nr. 85xx/2/20xx Nr. 7 in 22 lr, Lauflänge 16,75 Zoll, erworben am 05.02.2016. Hersteller: CMMG INC, Typ MK4, S. Nr. SWU xxxxxx Wird für das Fallscheibenschießen und andere dynamischen Disziplinen (BDS) benötigt. Der Schiebeschaft und der Abzug ( Abzuggewicht und Verhalten) ist auf diese Disziplinen, abweichend zu statischen Disziplinen, angepasst. Hersteller: Bushmaster, Mod. XMI5-E2S, S. Nr. L xxxxxxxx Wird für das .22 Wechselsystem benötigt, dieses darf nur mit einem Festschaft betrieben werden. Über eine Eingangsbestätigung und über eine Nachricht über den weiteren Verlauf würde ich mich freuen. mfG,
  25. Dann ist der Händler/Verein den ich meinte nix für dich. Der ist im Saarland an der Grenze zu Luxemburg.
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