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IGNORED

Fotos bei WAFFENKONTROLLE


ruger44-22

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Hallo, im Landkreis Fulda wird bei Kontrollen zur Aufbewahrung der Waffen auch ein Foto von den offenen Tresoren gemacht, ist das in Ordnung ?

Ich habe nicht vor Fotos von meiner Munition und den Waffen machen zu lassen.

Im benachbarten Kreis Hersfeld sind vor kurzem die Server gestohlen worden, somit hat dann der Einbrecher noch die Fotos wo die Tresore stehen

Gruß Manfred

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Fotos von Eigentum bedürfen der Zustimmung des Besitzers. Hiervon gibt es nur eine Ausnahme: die sogenannte Panoramafreiheit, auf die sich u.a. Google beruft. Diese bedeutet, dass man von allen öffentlich zugänglichen Stellen aus der Personenperspektive die Umgebung fotografieren darf, also auch Privathäuser. Voraussetzung ist die Permanenz der Objekte. Nicht zulässig ist, etwa von einer Leiter über Hecken zu fotografieren. (Ob die Masten an den Google-Autos das durchbrechen ist eine noch offene Frage)

Wenn also kein dezidierter Ausnahmetatbestand irgendwo formuliert wurde, denke ich, ist es nicht zulässig, in der Wohnung gegen den Willen des Besitzers Aufnahmen des Tresors zu machen. Ein Foto, das man als Nachweis selbst fertigt ist etwas anderes, denn das ist freiwillig und man hätte die Konformität des Behälters auch anders nachweisen können.

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Ich habe bei der Beantragung meiner WBK 2006 auch u.a. Fotos meiner tresore mit eingereicht. Gestern war ich wieder auf dem Amt um eine Langwaffe eintragen zu lassen. Auf dem Tresen lagen Fragebogen bezgl Aufbewahrung. Ich meinte zu der SB`in: " Das brauche ich ja nicht ausfüllen, ihr habt ja alles von mir". Darauf sie in den PC geschaut und gesagt: Nein, haben wir nicht.....

Anscheinend haben die ein neues Programm und haben aus den Papierakten die sie vorher hatten nur rein die Daten der WBK übetragen. Da hab ich dir das Teil halt nochmal ausgefüllt, Bilder oder sonstige Nachweis ehat sie jetzt aber nicht......

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Wenn die Daten wirklich richtig verschlüsselt sind (was wirklich kein Kunstwerk ist) ist da kein Rankommen für Unbefugte.

Bei den Diebstählen gings wohl eher um die Hardware selbst als um die Daten.

Nichts desto trotz frage ich mich, was Bilder machen bringen soll.

Nachzuweisen, wie man seine Pusten aufbewahrt und dazu Bilder zur Behörde schicken ist ja sinnvoll, aber wenn sie eh schon da sind, für was dann noch Bilder?

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Wenn die Daten wirklich richtig verschlüsselt sind (was wirklich kein Kunstwerk ist) ist da kein Rankommen für Unbefugte.

...

DAS bezweilfel ich bei einer bundesdeutschen Behörde mal stark. Die verwenden keine freeware von der Stange sondern teure Spezialsoftware die garantiert nicht funktioniert.

Und wenn ist das Passwort dreistellig, ohne Sonderzeichen. Weil alles andere würde beim Öffnen der Datei zu viel Arbeit machen.

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Also meine Behörde wollte auch Fotos vom Waffenschrank, in geöffnetem, geschlossenem Zustand und ein Bild von dem Siegel mit den DIN Zertifizierung, oder wer hat eine Kopie vom Kaufbeleg des Tresors. Da ich den Beleg nicht mehr hatte habe ich Bilder gemacht und das natürlich ohne Waffen!!

Hat sich keiner dran gestört und alle waren zufrieden.

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Das mit den Fotos von den Waffenschränken für das Amt ist wohl sehr weit verbreitet. Bei uns im Landkreis wurden seit der Verschärfung des Waffengesetz alle Waffenbesitzer angeschrieben und sollten nachweisen, wie sie ihre Waffen aufbewahren. Dabei sollte man die Fotos machen vom Schrank und Typenschild und einschicken. Die meisten stören sich auch nicht daran, weil die alternative wäre der Besuch vom Amt, der dann in Rechnung gestellt wird und darauf können die meisten wohl verzichten.

Allerdings gibt es immer wieder Leute die ganz schlau sein wollen und im Baummarkt einen Tresor fotografieren und dann diese Bilder einschicken. Und dann wundern die sich noch, wenn sie Besuch bekommen vom Amt. Ist nicht nur bei uns so passiert, sondern hört man Bundesweit überall wenn man was unterwegs ist in Sachen Schützenvereine ist.

Im Bezug einer Kontrolle vor Ort, würde ich selbst natürlich nachfragen warum die es fotografieren wollen und Fotos von meinen Waffen würde ich nicht machen lassen. Sehe dazu auch keinen gesetzlichen Anlass. Vom reinen Tresor hingegen hätte ich keine Probleme damit.

Gruß Taurus357

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Die Fotos die man selbst einschicken kann ist eine Arbeitserleichterung, daß niemand vom Amt kommen muß um die Aufbewahrungsmöglichkeiten zu bewerten.

Wenn aber jemand vom Amt da ist reicht, wenn er in seinem Papier ankreuzt, daß Du einen passenden Tresor hast. Fotos sind dann nicht mehr nötig.

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"Fotografieren Sie Ihre Tresore bei leicht geöffneten Türen so, dass ich die Verriegelungsbolzen in den Türen sehen kann.

Was Sie in den Tresoren außer Ihren Waffen lagern, geht mich ja nichts an!"

So mein SB.

Entsprechende Fotos gemacht, hingeschickt - und das war's.

Zusatz: Natürlich habe ich auch die Zertifikatsschilder fotografiert - aber einer der Tresore aus den 90er Jahren hatte keines, war aber trotzdem ein B-Tresor)

Gruß Habakuk

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Mein Landratsamt hat Kaufquittung und Typschildfoto, ersatzweise Typschildfoto beim Gebrauchten.

Fremde Leute fotografieren bei mir auch nicht.

Ich weise vielmehr ggf. darauf hin, dass jeder, der den Tresorraum betritt, durch Kameras überwacht wird. Die Anlage wird auch wegen einer Kontrolle nicht heruntergefahren (gerade dann nicht !) und steht in einem extra gesicherten Raum. Wer das nicht will, kann ja draussen bleiben.

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Auch die vom VuS zertifizierten SSV die die sogenannten Klassifizierungen vornehmen können, sind auf Fotos der beschreibenen Art angewiesen. Nur mit solchen Fotos (auch bei geöffneter Tür um die Innenverkleidung und die Verriegelungen zu sehen) kann ein kundiger Betrachter erkennen/feststellen, ob es sich um einen der Klasse A/B entsprechenden Tresor handelt.

Darüber wird dann von den SSV eine Bescheinigung ausgestellt, die bisher von jeder Waffenbehörde mit der ich zu tun hatte, anerkannt wird.

Da nach meinen Erkenntnissen die SB die exakt gleiche Zusatzausbildung wie die in der Liste des VuS aufgeführten SSV mitgemacht haben, ist klar warum sie in bestimmten Fällen die Fotos benötigen.

Wenn ein Kaufbeleg vorliegt oder eine Vor-Ort Kontrolle stattgefunden hat, sollten die Fotos entbehrlich sein.

Eine Begründung für die Fotos bei einer Kontrolle ist mir bisher nicht bekannt.

Allerdings lässt sich so nachvollziehen, welchen Tresor jemand bei einer gewissen Anzahl von Waffen benötigt. Beim Kauf zusätzlicher Waffen ohne erneuten Nachweis eines weiteren Tresores oder eines anderen mit entsprechender Klassifizierung kann dann natürlich die Nachfrage kommen.

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Hier wird von einigen vermischt das was man selbst als Nachweis an Fotos fertigt und das, was unberechtigt von den Kontrolleuren fotografiert wird.

Ich bin kooperativ in hohem Maße, aber bei mir fotografiert niemand in meinem Haus.

>>Allerdings lässt sich so nachvollziehen, welchen Tresor jemand bei einer gewissen Anzahl von Waffen benötigt.

Das sollte bereits bei der Behörde feststellbar aufgrund deren Aufzeichnungen sein

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Das sollte bereits bei der Behörde feststellbar aufgrund deren Aufzeichnungen sein.

Bin heute mal wieder (wegen einer ganz anderen Angelegenheit) auf "meinem Amt" gewesen. Nach einem kurzen und freundlichen Gespräch habe ich mich dann beiläufig erkundigt, wie die Behörde denn z.Zt. die "anlasslosen unangemeldeten Vorort-Kontrollen" gestaltet.

Ebenso freundlich wurde mir mitgeteilt, dass die Abteilung ihre Mitarbeiterzahl um 2 neue Angestellte erweitert hat und diese aktuell nach dem Zufallsprinzip alle bei der Behörde erfassten LWB mit einer Kontrolle nach § 36 WaffG "abarbeiten" würden. Dabei werde lediglich nach Stadtteilen konzentriert vorgegangen, um innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit möglichst viele LWB zu erreichen.

Auf meine gezielte Nachfrage, ob hierbei auch diejenigen LWB mit einer Kontrolle belastet würden, die gegenüber der Behörde bereits den Nachweis der sicheren Verwahrung erbracht hätten, sagte man mir, dass ausnahmslos kontrolliert werde, da der erbrachte Nachweis nicht die unmittelbare Inaugenscheinnahme durch die Behörde ersetzen könne.

Jetzt frage ich mich, wozu ich seinerzeit unaufgefordert für das Amt eine 7-seitige Dokumention mit umfangreichem Bildanhang meiner Verwahrgelasse für Waffen und Munition angefertigt und diese sogar vor zwei Jahren noch einmal aktualisiert habe.

CM :confused:

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Bin heute mal wieder (wegen einer ganz anderen Angelegenheit) auf "meinem Amt" gewesen. Nach einem kurzen und freundlichen Gespräch habe ich mich dann beiläufig erkundigt, wie die Behörde denn z.Zt. die "anlasslosen unangemeldeten Vorort-Kontrollen" gestaltet.

Ebenso freundlich wurde mir mitgeteilt, dass die Abteilung ihre Mitarbeiterzahl um 2 neue Angestellte erweitert hat und diese aktuell nach dem Zufallsprinzip alle bei der Behörde erfassten LWB mit einer Kontrolle nach § 36 WaffG "abarbeiten" würden. Dabei werde lediglich nach Stadtteilen konzentriert vorgegangen, um innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit möglichst viele LWB zu erreichen.

Auf meine gezielte Nachfrage, ob hierbei auch diejenigen LWB mit einer Kontrolle belastet würden, die gegenüber der Behörde bereits den Nachweis der sicheren Verwahrung erbracht hätten, sagte man mir, dass ausnahmslos kontrolliert werde, da der erbrachte Nachweis nicht die unmittelbare Inaugenscheinnahme durch die Behörde ersetzen könne.

Jetzt frage ich mich, wozu ich seinerzeit unaufgefordert für das Amt eine 7-seitige Dokumention mit umfangreichem Bildanhang meiner Verwahrgelasse für Waffen und Munition angefertigt und diese sogar vor zwei Jahren noch einmal aktualisiert habe.

CM :confused:

Eben unaufgefordert und unnötig.

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