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Fotos bei WAFFENKONTROLLE


ruger44-22

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Aber überleg doch mal, wann die kommen....Also wen willst Du denn dann anrufen ???

Dass evtl. zu bestimmten Zeiten niemand bei der Behörde erreichbar ist, um eine Kontrolle durch mir Unbekannte zu bestätigen, ist nicht mein Problem.

Meine Verantwortung ist es, sicher zu stellen, dass keine Unbefugten an meine Waffen gelangen.

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Dass evtl. zu bestimmten Zeiten niemand bei der Behörde erreichbar ist, um eine Kontrolle durch mir Unbekannte zu bestätigen, ist nicht mein Problem.

Meine Verantwortung ist es, sicher zu stellen, dass keine Unbefugten an meine Waffen gelangen.

So siehts aus lieber Karly! Und immer auch den PA zeigen lassen um die Daten mit dem DA abzugleichen.

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Dass evtl. zu bestimmten Zeiten niemand bei der Behörde erreichbar ist, um eine Kontrolle durch mir Unbekannte zu bestätigen, ist nicht mein Problem.

110 ist immer besetzt!

In der Regel melden sich die Kontrolleure auch vorher bei der zuständigen Polizeidienststelle an, bzw. sie werden im Rahmen der Amtshilfe auch von der Polizei begleitet.

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In der Regel melden sich die Kontrolleure auch vorher bei der zuständigen Polizeidienststelle an...

DAS mag bei euch (in Berlin) so sein. Bei uns sind die Mitarbeiter des Ordnungsamts (bzw. des Landratsamts) für die Kontrollen vor Ort zuständig. Da wird bei der zuständigen PD nichts angemeldet. Also ist ein Anruf bei der 110 nicht wirklich überall zielführend. Ich habe den Vorteil dass ich meine beiden Kontrolleure persönlich gut kenne. Wenn da jemand anderes erscheinen würde, dann rufe ich die 110 an um die Betrüger hochnehmen zu lassen.

Gruß

GKBubi

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Wenn da jemand anderes erscheinen würde, dann rufe ich die 110 an um die Betrüger hochnehmen zu lassen.

:gutidee:

Wenn jemand unangekündigt und unbekannt vor der Tür steht und das OA nicht erreichbar ist, dann ist das zumindestens eine Möglichkeit die "Echtheit" der Kontrolleure prüfen zu lassen. Allles andere wäre leichtsinnig, gerade wenn man überlegt, dass Trickbetrüger kein Problem damit haben sich als andere Personen auszugeben (Enkeltrick etc.)

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So lief das bei mir auch ab.

Meiner Meinung nach verstößt die "Vollzähligkeitskontrolle" gegen das Gesetz, die Verwaltungsvorschrift ändert daran nichts.

Sehe ich auch so. Vor allem geht die Begründung der Vollzähligkeitskontrolle ins Leere. Waffen die nicht das sind, sind beim BüMa oder an Berechtigte ausgeliehen, das ist eine erlaubnisfreie und legale Handlung und folglich läßt sich daraus auch kein Anfangsverdacht stricken. Es braucht weder Belege noch nähere Angaben um das Ausleihen zu begründen, die Behörde hat noch nicht einmal ein Auskunftsrecht, an wen die Waffen verliehen sind. Will die Behörde dann die Waffen sehen, geht das im Rahmen des § 39.

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Fehlt bei der Kontrolle eine der genehmigten Waffen und der LWB verweigert die Auskunft über den Verbleib, entsteht durchaus der Anfangsverdacht, dass diese Waffe im Nachtschrank liegen könnte und somit nicht ordnungsgemäß verwahrt ist.

Ich sehe keinen Richter, der hier einen sofortigen Durchsuchungsbeschluß verweigern würde!

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110 ist immer besetzt!

Ich dachte, 110 sei Notfällen vorbehalten. Oder wolltest du empfehlen so anzurufen: "Hilfe, Hilfe, da stehen zwei unbekannte Gestalten vor der Tür und wollen meine Waffen sehen."

Zum Glück ist bisher noch niemand auf die Idee gekommen, auf diesem Wege an Waffen zu kommen!

Aber die Dreistigkeit der Trickbetrüger kennt nun mal keine Grenzen!

Ich kann mich erinneren, dass es kurz nach in Kraft treten des Gesetzes hier Postings dazu gab, dass sich tatsächlich völlig unbekannte die Waffen haben zeigen lassen.

bye knight

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Fehlt bei der Kontrolle eine der genehmigten Waffen und der LWB verweigert die Auskunft über den Verbleib, entsteht durchaus der Anfangsverdacht, dass diese Waffe im Nachtschrank liegen könnte und somit nicht ordnungsgemäß verwahrt ist.

Ich sehe keinen Richter, der hier einen sofortigen Durchsuchungsbeschluß verweigern würde!

Wer seine "Sportgeräte" im Nachtschrank aufbewahrt, wird wohl kaum so dämlich sein die Tür bei einer unangemeldeten Kontrolle zu öffnen...

Ich sehe keinen Richter, der hier einen sofortigen Durchsuchungsbeschluß verweigern würde!

Den gibt es für jeden Schei$...einfach mal schauen womit man jemanden nen Strick drehen kann..machen die in Russland auch so...

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Ich kann mich erinneren, dass es kurz nach in Kraft treten des Gesetzes hier Postings dazu gab, dass sich tatsächlich völlig unbekannte die Waffen haben zeigen lassen.

bye knight

Da die Waffen aber vor Ort blieben scheint das ja einen anderen Hintergrund zu haben!

Ein LWB sollte durchaus die Rufnummer seiner zuständigen Polizeidienststelle parat haben, natürlich sollte die 110 nur einem Notfall vorbehalten bleiben, aber "undurchsichtige Gestalten" vor der Haustür wäre schon ein Grund.

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Ein LWB sollte durchaus die Rufnummer seiner zuständigen Polizeidienststelle parat haben

Der Vollzug der Kontrollen nach dem WaffG ist in Ba.-Wü. (und wohl den meisten anderen Flächenländern in D) nur Sache der Waffenbehörden, also Verwaltungsbehörden, die im Regelfall bei Landratsamt bzw. Stadtkreis (oder Großer Kreisstadt/in BY wohl Markt) angesiedelt sind.

Die ohnehin durch Ausdünnung und Strukturreformen geplagten Pol.vollzugsbeamten auf den Revieren würden wohl sich schön "bedanken", wenn bei ihnen auch noch Personalien bzw. Kontrolltermine von Behördenmitarbeitern anderer Rechtsträger abgefragt würden.

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Da die Waffen aber vor Ort blieben scheint das ja einen anderen Hintergrund zu haben!

Soweit ich mich erinnere kam das nie raus bzw. ich habe es nicht mitbekommen. Man hat hier spekuliert, dass man sich die Aufbewahrung für einen späteren Einbruch vorführen lassen wollte.

Habs gefunden: http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=379999

bye knight

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Fehlt bei der Kontrolle eine der genehmigten Waffen und der LWB verweigert die Auskunft über den Verbleib, entsteht durchaus der Anfangsverdacht, dass diese Waffe im Nachtschrank liegen könnte und somit nicht ordnungsgemäß verwahrt ist.

Ich sehe keinen Richter, der hier einen sofortigen Durchsuchungsbeschluß verweigern würde!

Die Auskunft über den Verbleib lautet: An einen Berechtigten verliehen. Damit ist Alles notwendige gesagt, eine weitergehende Auskunftspflicht steht in keinem Gestz. Aus einer erlaubnisfreien Handlung einen Anfangsverdacht stricken zu wollen ist schon arg und zeugt von wenig rechtsstaatlichem Bewustsein. Ich weiß DU siehst das gaanz anders.

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Die ohnehin durch Ausdünnung und Strukturreformen geplagten Pol.vollzugsbeamten auf den Revieren würden wohl sich schön "bedanken", wenn bei ihnen auch noch Personalien bzw. Kontrolltermine von Behördenmitarbeitern anderer Rechtsträger abgefragt würden.

Es ist und bleibt aber nun mal eine notwendige Dienstleistung an dem um seine Sicherheit besorgten Bürger (LWB) und es wird nicht jeder diese Leistung in Anspruch nehmen, sondern nur die, die ihre Sb oder Kontrolleure nicht kennen.

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Die Auskunft über den Verbleib lautet: An einen Berechtigten verliehen. Damit ist Alles notwendige gesagt, eine weitergehende Auskunftspflicht steht in keinem Gestz. Aus einer erlaubnisfreien Handlung einen Anfangsverdacht stricken zu wollen ist schon arg und zeugt von wenig rechtsstaatlichem Bewustsein. Ich weiß DU siehst das gaanz anders.

Von meinem Rechtsbewußtsein hast Du genausoviel Ahnung, wie von manch anderen Dingen, nämlich gar keine!

Leihschein ist ja nicht verpflichtend - aber bei dem Misstrauen von denen sicher hilfreich!

So sehe ich das auch!

Was hindert mich den Leihschein vorzuzeigen, wenn ich die Waffe ordnungsgemäß verliehen habe?

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Soweit ich mich erinnere kam das nie raus bzw. ich habe es nicht mitbekommen. Man hat hier spekuliert, dass man sich die Aufbewahrung für einen späteren Einbruch vorführen lassen wollte.

Habs gefunden: http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=379999

bye knight

Danke,

ist wohl damals an mir voebeigegangen.

Ist eben nichts unmöglich, wobei mir der Sachverhalt trotzdem irgendwie komisch vorkommt.

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Leihschein ist ja nicht verpflichtend - aber bei dem Misstrauen von denen sicher hilfreich!
Wer braucht denn einen "Leihschein", dem Gesetz nach doch nur der ENT-Leiher und auch dann nur wenn er "führt". Schon aus Prinzip zeige ich keine Papiere vor, die ich nicht vorzeigen muss und ich erstelle auch keine Dokumente die es nicht braucht.
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Wer braucht denn einen "Leihschein", dem Gesetz nach doch nur der ENT-Leiher und auch dann nur wenn er "führt". Schon aus Prinzip zeige ich keine Papiere vor, die ich nicht vorzeigen muss und ich erstelle auch keine Dokumente die es nicht braucht.

Wenn sich so aber eine Hausdurchsuchung vermeiden lässt, wäre das schon einen Gedankengang wert!

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Wenn sich so aber eine Hausdurchsuchung vermeiden lässt, wäre das schon einen Gedankengang wert!

Ich leide nicht an Paranoia. Ich bin Bürger, nicht Untertan und ich bin gern bereit dies dem Staatsdiener der sich als Büttel erweist auch in Zukunft zu zeigen.

Wahr ist aber, man kann Niemanden zum Streit tragen und viele, allzuviele knicken vor Uniform, Armbinde und Stempel ein.

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(...) Ich bin Bürger, nicht Untertan (...)

Da wäre ich mir bei der heutigen Rechtserrosion nicht mehr so sicher...wenn bald erstmal die Bundeswehr im Inneren patroliert...ich bin ja schon geneigt es "Schwarz-Gelbes"-Regime zu nennen... Die Wörter "Rechtsstaatlichkeit" und "Demokratie" sind doch nur noch Fassade...

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Wenn man vom LWB verlangen kann im Sinne eines Miteinanders einen Leihschein vorzuzeigen, dann kann man auch von der Behörde verlangen im Sinne eines Miteinanders der Auskunft "die ist an einen Berechtigten verliehen" zu glauben und nicht gleich einen Anfangsverdacht zu konstruieren.

Mir kommt es so vor als ob das "Miteinander" im Vergleich öfter beim LWB ausgepackt wird, als bei der Behörde. Das liegt wiederum daran, dass der LWB eben am kürzeren Hebel sitzt (jedenfalls bei den Behörden, die auf ein Miteinander keinenn wert legen), was seinerseits wiederum ein "Miteinander" schon von Anfang an schwierig macht.

Die Materie ist komplex, das Geben und Nehmen dreht sich im Kreis (zumindest sollte es das). Am Ende bleibt nur der Ratschlag die Sache pragmatisch zu sehen und sich nicht vom gesunden Menschverstand zu verabschieden - und sich bestenfalls noch seinen Teil dabei zu denken.

bye knight

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Die Materie ist komplex, das Geben und Nehmen dreht sich im Kreis (zumindest sollte es das). Am Ende bleibt nur der Ratschlag die Sache pragmatisch zu sehen und sich nicht vom gesunden Menschverstand zu verabschieden - und sich bestenfalls noch seinen Teil dabei zu denken.

bye knight

Genau das meine ich!

Hier Ratschläge zu geben, wie man gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen verweigert ist einfach Unsinn.

Lücken werden schnell durch Gesetzesänderungen geschlossen und ich denke, dass eine Gesetzesänderung im Waffenrecht momentan nicht wirklich von LWB gewollt ist.

Wenn sich beide Seiten auf Kontra stellen, wird einer verlieren, die Frage ist nur wer.

Wer einen gesunden Geist besitzt sollte auch erkennen, wann er einknicken, oder eben nachgeben sollte.

Es gibt keinen vernünftigen Grund die Auskunft über den Verbleib meiner Waffe zu verweigern.

Verleihe ich meine Waffe, habe ich auch die Kopie vom Leihschein, denn wie sonst sollte ich dann die Waffe auch zurückfordern können.

Soll aber jeder so machen wie er es für richtig hält, ich gehe immer den goldenen Mittelweg!

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