SIeGer Posted February 8, 2011 Share Posted February 8, 2011 Bin heute mal wieder (wegen einer ganz anderen Angelegenheit) auf "meinem Amt" gewesen. Nach einem kurzen und freundlichen Gespräch habe ich mich dann beiläufig erkundigt, wie die Behörde denn z.Zt. die "anlasslosen unangemeldeten Vorort-Kontrollen" gestaltet.Ebenso freundlich wurde mir mitgeteilt, dass die Abteilung ihre Mitarbeiterzahl um 2 neue Angestellte erweitert hat und diese aktuell nach dem Zufallsprinzip alle bei der Behörde erfassten LWB mit einer Kontrolle nach § 36 WaffG "abarbeiten" würden. Dabei werde lediglich nach Stadtteilen konzentriert vorgegangen, um innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit möglichst viele LWB zu erreichen. Auf meine gezielte Nachfrage, ob hierbei auch diejenigen LWB mit einer Kontrolle belastet würden, die gegenüber der Behörde bereits den Nachweis der sicheren Verwahrung erbracht hätten, sagte man mir, dass ausnahmslos kontrolliert werde, da der erbrachte Nachweis nicht die unmittelbare Inaugenscheinnahme durch die Behörde ersetzen könne. Jetzt frage ich mich, wozu ich seinerzeit unaufgefordert für das Amt eine 7-seitige Dokumention mit umfangreichem Bildanhang meiner Verwahrgelasse für Waffen und Munition angefertigt und diese sogar vor zwei Jahren noch einmal aktualisiert habe. CM Tja - dann kannst du diese zurückverlangen - nach durchgeführter Kontrolle bei dir. Schreib wenn sie bei dir waren. Das würde mich interessieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
NuckNuck Posted February 8, 2011 Share Posted February 8, 2011 Jetzt frage ich mich, wozu ich seinerzeit unaufgefordert für das Amt eine 7-seitige Dokumention mit umfangreichem Bildanhang meiner Verwahrgelasse für Waffen und Munition angefertigt und diese sogar vor zwei Jahren noch einmal aktualisiert habe.CM vorauseilender gehorsam!!! - wäre das die richtige antwort auf deine oben gestellte frage gewesen????? oder: geh nicht zum fürsten wenn du nicht gerufen wirst! zum anderen: bei mir im haus macht nur einer bilder. jetzt haben wir die wahl zwischen behörde und hausherr. die behörde wird es zu 100% nicht sein. jetzt wird die wahl aber sehr eng...... greez NN Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shortcut Posted February 8, 2011 Share Posted February 8, 2011 Hallo, also das die Behörde bei mir im Haus rumfotografiert würde ich auch nicht aktzeptieren. Ich habe den Nachweis über Bilder bereits erbracht, wenn das Amt es unbedingt will, kann es gerne auch in Augenschein nehmen. Selber rumfotografieren ist aber nicht, da nehme ich dann einfach mal den Schutz der Privatsphäre, mein Hausrecht und mein Recht an den Bildern in Anspruch. Unsere Behörde macht zwar Kontrollen aber im wesentlichen bei denen die derzeit nichts nachgewiesen haben. Find ich auch in Ordnung in so einem Fall. Wenn die Behörde bei nachgewiesener Aufbewahrung kontrollieren möchte...bitte...hab ich auch kein Problem damit, aber wie heißt es immer so schön in der Veltins-Werbung: Anschauen...nicht anfassen. Und Bilder schon mal gar nicht. *gg* Gruß Carsten Link to comment Share on other sites More sharing options...
Manurhin73 Posted February 10, 2011 Share Posted February 10, 2011 Nabend. Das mit den Fotos scheint weit verbreitet. War da auch eher skeptisch was die geöffnete Tür angeht. Is ja schließlich kein Showroom bei mir zu Hause. Typenschild und Kaufbeleg sollten eigentlich genügen um den Verdacht eines Fremd- oder Baumarkttresors auszuräumen. Und gegen einen Hausbesuch meiner SBine hätte ich nichts einzuwenden... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted February 15, 2011 Share Posted February 15, 2011 vorauseilender gehorsam!!! - wäre das die richtige antwort auf deine oben gestellte frage gewesen?????oder: geh nicht zum fürsten wenn du nicht gerufen wirst! Das gibt es manchmal, hier aber nicht pauschal ! Die LWB, die nach § 36 Abs. 4 WaffG nachbessern mussten, hatten bis zum 31.08.2003 eine Melde- und Nachweispflicht !!! Abgesehen davon ist für die LWB generell aus der Holschuld eine Bringschuld geworden. Das bedeutet, dass in erster Linie der LWB darzulegen hat, wie er verwahrt und die Behörden dies (normalerweise stichprobenweise) prüfen. Nach bereits erfolgter absolut plausibler schriftlicher und fotografischer Dokumentation ohne Anhaltspunkte für Veränderungen ist eine Vorortkontrolle meines Erachtens verschwendete Zeit. Die meisten Waffenbehörden beschränken sich deshalb sinnvollerweise auch auf die Fälle, wo bislang keine Belege oder Fotos eingereicht wurden. Zu den von den Kontrolleuren im Zuge der Vorortkontrolle angefertigten Fotos sehe ich nur dann eine Rechtfertigung, wenn z.B. für die Waffenakte ein nicht zertifizierter Tresor dokumentiert werden soll, der als gleichwertig nach § 13 Abs. 5 AWaffV eingestuft wird bzw. noch viel eher, wenn für das vorgefundene Behältnis eine Ausnahme nach § 13 Abs. 8 AWaffV gewährt wird. Dies in der Waffenakte nur mit Worten zu beschreiben, kann durchaus im Einzelfall schwierig sein. Da ist ein Foto zum Aktenvermerk schon wesentlich aussagekräftiger. Link to comment Share on other sites More sharing options...
cartridgemaster Posted February 15, 2011 Share Posted February 15, 2011 Nach bereits erfolgter, absolut plausibler schriftlicher und fotografischer Dokumentation ohne Anhaltspunkte für Veränderungen ist eine Vorortkontrolle meines Erachtens verschwendete Zeit. Manche Behörde scheint dies anders zu sehen. http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1640836 CM Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hephaistos Posted February 15, 2011 Share Posted February 15, 2011 Zu den von den Kontrolleuren im Zuge der Vorortkontrolle angefertigten Fotos sehe ich nur dann eine Rechtfertigung, wenn z.B. für die Waffenakte ein nicht zertifizierter Tresor dokumentiert werden soll, der als gleichwertig nach § 13 Abs. 5 AWaffV eingestuft wird bzw. noch viel eher, wenn für das vorgefundene Behältnis eine Ausnahme nach § 13 Abs. 8 AWaffV gewährt wird. Dies in der Waffenakte nur mit Worten zu beschreiben, kann durchaus im Einzelfall schwierig sein. Da ist ein Foto zum Aktenvermerk schon wesentlich aussagekräftiger. Gut. Aber nur in einvernehmlicher Abstimmung mit dem Wohnungsinhaber. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 15, 2011 Share Posted February 15, 2011 Typenschild und Kaufbeleg sollten eigentlich genügen um den Verdacht eines Fremd- oder Baumarkttresors auszuräumen. ...und so einen Baumarkttresor habe ich gekauft. Das Typenschild belegte diesen als "B"-Schrank, Foto gemacht, eingereicht bei der Behörde und ABGESEGNET! Aber hier in einem von mir älteren thread nachgefragt: Typenschild ist dran (und NICHT von mir umgelabelt)- also ist es oKeese! Dennoch ist es nur ein A-Schrank mit abschließbarem Innenfach. Fair und gesetzestreu, wie ich bin und sein muß: Rechnung vorgelegt, nach vorheriger Anfrage beim Hersteller, der wohl im wahrsten Sinn S.c.h.e.i.ß.e gebaut hat. In den Akten der Behörde- für meine Aufbewahrung immer noch korrekt- das downgrading zum -nur- A-Schrank vermerkt und keine weiteren Kontrollen bis heute erforderlich. Im eigenen Interesse habe ich das wohl richtig gemacht. MfG! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 15, 2011 Share Posted February 15, 2011 JA. Wir wollen fair behandelt werden, Schikane mögen wir alle nicht . Verarscht werden auch nicht. Daher würde ich es auch so machen. Habe sekbst einen alten Banktresor, der ging bisher immer gut durch. Aber er ist, obwohl 12mm Stahl und ein "richtiges" Zahlenschloss mit Drehmechanismus) eben nur einlagig. Daher habe ich ihn als "A" angegeben. Wenn ich schon selbst Gleichweertigkeitsbescheinigungen ausstellen darf, kann ich nicht selbst Mist bauen. Spätestens wenn denn doch die Kontrolle kommt und der SB sieht dass er verarscht wurde, geht die Sache etwas direkter ab. Mus also jeder selbst wissen, ob ihm die "paar" Euros den Ärger wert sind. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted February 16, 2011 Share Posted February 16, 2011 Gut. Aber nur in einvernehmlicher Abstimmung mit dem Wohnungsinhaber. Klar. In solch nachvollziehbaren Gründen sollte die Sache in der Regel in Ordnung gehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunny Highway Posted February 17, 2011 Share Posted February 17, 2011 Manche Behörde scheint dies anders zu sehen.http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1640836 CM Meine Behörde sieht das auch so wie bei dir. Die haben angekündigt, erst alle ohne Nachweis zu kontrollieren, und wenn das fertig ist, alle anderen, auch die, die schon nachgewiesen haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted February 18, 2011 Share Posted February 18, 2011 Klingt ja schon nach ABM-Maßnahme. Haben die keine andere Arbeit, als so die Zeit zu vertrödeln ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunny Highway Posted February 18, 2011 Share Posted February 18, 2011 Soweit ich weiss, hat man dafür sogar extra Personal eingestellt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
tar Posted February 18, 2011 Share Posted February 18, 2011 Am besten jeden Monat vorbeikontrollieren, könnte sich ja was geändert haben oder die Leihfrist abgelaufen sein... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted February 22, 2011 Share Posted February 22, 2011 Soweit ich weiss, hat man dafür sogar extra Personal eingestellt. Wer bezahlt das ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted February 22, 2011 Share Posted February 22, 2011 Du, ich, wir... wer denn sonst, wir habens ja... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunny Highway Posted February 22, 2011 Share Posted February 22, 2011 Wer bezahlt das ? Keine Ahnung wie das läuft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shiherlis Posted May 23, 2011 Share Posted May 23, 2011 darf ich in den räumen der behörde eigentlich auch fotos machen um die sichere aufbewahrung meiner daten zu dokumentieren?? (fotos,wbk,daten vom tresor,...etc hängen da offen im schrank) Link to comment Share on other sites More sharing options...
ruger44-22 Posted August 15, 2012 Author Share Posted August 15, 2012 Hallo gestern war der Herr vom Amt da und hat kontrolliert, die kamen mit 2 Personen (ein Azubi weiblich war dabei) er hat alle Waffen kontrolliert, ich mußte auch bei 2 Stück die Griffe abschrauben, da die Nummern untendrunter war, danach hat er die Tresore angeschaut, dann wollte der Azubi Fotos machen, das habe ich nicht erlaubt, ich habe auch einen Kumpel als Zeugen dabei gehabt Gruß Manfred Link to comment Share on other sites More sharing options...
HessieJames Posted August 15, 2012 Share Posted August 15, 2012 mahlzeit, ich denke auch, fotos sind pfui pfui. deswegen kommt das amt ja bitte immer zu zweit und wenn möglich bin auch ich mit vier augen unterwegs. es kann alles, vor ort, geklärt und schriftlich vermerkt werden, somit ist weitere beweissicherung mittels foto unnötig! hj Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauri Posted August 15, 2012 Share Posted August 15, 2012 das witzige ist, dass viele LWB Fotos ihres Schrankes zu Dokumentation an die Waffenbehörde geschickt haben oder bei Erstbeantragung schicken Link to comment Share on other sites More sharing options...
tar Posted August 15, 2012 Share Posted August 15, 2012 Da muss man wenigstens nicht alle Tresordaten per Hand eintragen, wie neuerdings im NRW Rundschreiben gefordert... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted August 16, 2012 Share Posted August 16, 2012 das witzige ist, dass viele LWB Fotos ihres Schrankes zu Dokumentation an die Waffenbehörde geschickt haben oder bei Erstbeantragung schicken Es ist aber schon was anderes, ob ich ein Photo mache mit dem Ausschnitt den ich wähle, und verschicke, oder ob ich jemand anders Photos machen lasse deren Inhalt ich nicht kontrollieren kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mangri Posted August 16, 2012 Share Posted August 16, 2012 Darf ich bei einer Kontrolle denn im Gegenzug für meine Unterlagen Fotos der kontrollierenden Personen bei der Arbeit machen ? (Vielleicht lohnt sich das bei der weibl. Kontroletti ja sogar) Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted August 16, 2012 Share Posted August 16, 2012 Darf ich bei einer Kontrolle denn im Gegenzug für meine Unterlagen Fotos der kontrollierenden Personen bei der Arbeit machen ? Hast Du (natürlich aus Sicherheitsgründen) keine WebCam mit Aufzeichnung auf Deinen Waffenschrank gerichtet? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.