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IGNORED

Fotos bei WAFFENKONTROLLE


ruger44-22

Empfohlene Beiträge

[...] Am Ende bleibt nur der Ratschlag die Sache pragmatisch zu sehen und sich nicht vom gesunden Menschverstand zu verabschieden - und sich bestenfalls noch seinen Teil dabei zu denken.[...]
Wer rechte und Freiheiten nicht verteidigt, braucht und darf sich nicht wundern dass sie abhanden kommen. Es ist dieser Untertanengeist auf den diese Leute setzen. Nicht mit mir.
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Verleihe ich meine Waffe, habe ich auch die Kopie vom Leihschein, denn wie sonst sollte ich dann die Waffe auch zurückfordern können.

Da ich die unbefristete Besitzberechtigung nachweisen kann und er nur die zeitweise Berechtigung, sollte das kein Problem darstellen.

Da man in Germanien Verträge mündlich abschließen darf, braucht man als Verleiher den Zettel nicht.

Sinnvoll ist es trotzdem und sei es nur, um den Termin für die Rückgabe nicht zu verschwitzen. Vielleicht macht man auch einfach nur ein Handyfoto vom handschriftlich ausgefüllten Wisch für den Entleiher. Moderne Zeiten ermöglichen moderne Methoden :eclipsee_gold_cup:

Edit: Außerdem merke ich mir bestimmt nicht die Adresse von jedem Vereinskumpel, der die Waffe mal ein paar Tage haben darf. Angaben zum Verbleib sollte man schon machen können ("Der Manni hat sie. Sie wissen doch, der Manni aus Hintertupfingen am See. Glaube ich jedenfalls..")

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Sinnvoll ist es trotzdem und sei es nur, um den Termin für die Rückgabe nicht zu verschwitzen. Vielleicht macht man auch einfach nur ein Handyfoto vom handschriftlich ausgefüllten Wisch für den Entleiher. Moderne Zeiten ermöglichen moderne Methoden :eclipsee_gold_cup:

Man sollte zwischen notwendig und sinnvoll unterscheiden, das halte ich schon für sehr wichtig.

Es gibt wichtigere Dinge über die es sich lohnt zu streiten, aber doch nicht um jede Banalität.

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Fotos von Eigentum bedürfen der Zustimmung des Besitzers. Hiervon gibt es nur eine Ausnahme: die sogenannte Panoramafreiheit, auf die sich u.a. Google beruft. Diese bedeutet, dass man von allen öffentlich zugänglichen Stellen aus der Personenperspektive die Umgebung fotografieren darf, also auch Privathäuser. Voraussetzung ist die Permanenz der Objekte. Nicht zulässig ist, etwa von einer Leiter über Hecken zu fotografieren. (Ob die Masten an den Google-Autos das durchbrechen ist eine noch offene Frage)

Wenn also kein dezidierter Ausnahmetatbestand irgendwo formuliert wurde, denke ich, ist es nicht zulässig, in der Wohnung gegen den Willen des Besitzers Aufnahmen des Tresors zu machen. Ein Foto, das man als Nachweis selbst fertigt ist etwas anderes, denn das ist freiwillig und man hätte die Konformität des Behälters auch anders nachweisen können.

Diese Aussage ist sehr interessant vor allem auch in Zusammenhang mit der Erhebung der Niederschlagswassergebühr durch viele Gemeinden.

Luftbildaufnahmen bis auf wenige Meter heran am Grundstückseigentum ohne Zustimmung des Eigentümers!! absolutes no go!

Gibt es hier noch genauere Rechtsprechungen/Urteile u.a.??

Für weitere Quellen wäre ich sehr dankbar!

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...

Es gibt keinen vernünftigen Grund die Auskunft über den Verbleib meiner Waffe zu verweigern.

...

- falsche Person

- falsche Rechtsgrundlage

- ...

Es wurde ja in BW auch schon mit in ein Urteil hineingeschrieben, dass ein LWB nicht einfach so jedem die Verbleibe seiner ewb-pflichtigen Waffen nachweisen dürfe. ;)

Es gibt immer vernünftige Gründe, man muß sie nur finden und sei dieses auch in Urteilen mit fragwürdiger Vernunft.

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Das ist ziemlich doppeldeutig. Beim vorletztenmal bin ich bei der 110 in einer Warteschleife gelandet.

Nein, das kann nicht sein, die Polizei ist binnen 15 Minuten vor Ort mit ausreichend Kräften (steht in der Verordnung).

btw: Bei mir mal deutlichlich über 10min, bis mal einer RANGING - wie kann das sein? Totales Behördenversagen!

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Ich leide nicht an Paranoia. Ich bin Bürger, nicht Untertan und ich bin gern bereit dies dem Staatsdiener der sich als Büttel erweist auch in Zukunft zu zeigen.

Wahr ist aber, man kann Niemanden zum Streit tragen und viele, allzuviele knicken vor Uniform, Armbinde und Stempel ein.

Wer rechte und Freiheiten nicht verteidigt, braucht und darf sich nicht wundern dass sie abhanden kommen. Es ist dieser Untertanengeist auf den diese Leute setzen. Nicht mit mir.

Hallo Godix,

wir haben in diesem Punkt die gleiche Meinung. Leider ist es auch immer eine Frage der möglichen Konsequenzen (gerechtfertigt oder nicht gerechtfertigt).

Als Familienvater mit nem 2 jährigen Kind zuhause möchte man unter allen Umständen vermeiden, dass morgens um 5 die Tür auffliegt weil irgendein SB meint man hat ne Waffe versteckt.

Wenn das bedeutet, dass man hier und da Zugeständnisse machen muss, ist das eben so. Letztendlich muss man immer die persönlichen Lebensumstände sehen in wieweit man sich mit der Behörde bei einem solch "prekären" Thema wie Waffen anlegt.

In einem stark reguliert Land wie Deutschland ist Behördenwillkür unausweichlich. Nicht zuletzt deshalb, weil die einfachen Sachbearbeiter der Ämter selbst bei den Gesetzen nicht mehr durchblicken.

So kämpfe ich z.B. seit Monaten um die Bezahlung unseres Kita-Platzes und nehme dort auch kein Blatt vor den Bund und habe auch kein Problem damit das ganze dem zuständigen Mitglied des Bundestages vorzutragen. Doch hier kann ich sicher sein, egal wie sehr ich für mein Recht kämpfe, die schicken mir nicht die Polizei ins Haus.

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Als Familienvater mit nem 2 jährigen Kind zuhause möchte man unter allen Umständen vermeiden, dass morgens um 5 die Tür auffliegt weil irgendein SB meint man hat ne Waffe versteckt.

Diese Vermutung könnte besagter SB bei praktisch JEDEM hegen.

Bei nicht WBK-Besitzern auch mit gewisser höherer Wahrscheinlichkeit als bei der Gruppe der LWB...

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Diese Vermutung könnte besagter SB bei praktisch JEDEM hegen.

Bei nicht WBK-Besitzern auch mit gewisser höherer Wahrscheinlichkeit als bei der Gruppe der LWB...

Im Gegensatz zum Besuch beim LWB bräuchte er beim Nicht-LWB dafür jedoch einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Bei uns LWB reicht halt Langeweile oder Repressalien um uns bei der Nachbarschaft zu diskreditieren. Und das dürfen wir sogar noch selbst bezahlen. Wir sind halt nur Bürger 2. Klasse!

MfG

LWB

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Diese Vermutung könnte besagter SB bei praktisch JEDEM hegen.

Bei nicht WBK-Besitzern auch mit gewisser höherer Wahrscheinlichkeit als bei der Gruppe der LWB...

Nur aus der Vermutung wird schnell ein Verdacht wenn ich auf die Frage "Wo ist das Gewehr XY" antworte: "Hab ich verliehen, sag aber nicht an wen".

Es gibt allerdings auch für mich Grenzen:

1. Keine Fotos

2. Mir kommen keine angeheuerten "Sicherheitskräfte" ins Haus. SB & Polizei gerne. Aber Sicherheitsmitarbeiter mit Waffe und 2-tägiger Ausbildung geht gar nicht.

3. Ich lasse niemanden meine Frau "ausfragen" nach dem Motto: "Trinkt ihr Mann regelmäßig Alkohol etc.".

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  • 2 Monate später...

Heute steht in "Osthessen-News"

Einbrecher haben im Kreisgesundheitsamt Fulda eingebrochen und mehrere Büros aufgebrochen, deshalb werden bei mir keine Fotos gemacht, die Behörden schützen sich nicht so gut wie wir Waffenbesitzer, das gleiche hätte auch im Landratsamt passieren können.

Gruß Manfred

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Hallo miteinander,

nach dem ich hier jetzt das meiste gelesen habe denke ich das wir eine Checkliste zusammenstellen könnten wie wir uns bei einer Kontrolle verhalten und auf was wir achten sollten.

Dabei kann man evtl. angemeldete und unangemeldete Kontrollen unterscheiden.

Eines ist ganz klar, ich werde niemanden den ich nicht kenne so einfach meinen Waffenschrank öffnen.

Falls es so was schon gibt entschuldige ich mich für das Posting, bitte gebt mir dann einen Link zur Checkliste. :)

Ich fange einfach mal an, es wäre schön wenn sich viele beteiligen und die Liste ergänzen, Reihenfolgen richtigstellen, Rechtliches und Linguistisches verbessern, ich habe es nicht so mit der Schreiberei. :D

- Vor dem Einlassen in die Wohnung, Dienstausweis und Personalausweis zeigen lassen.

- Evtl. Telefonat mit SB Dienststelle oder Polizei führen, bevor die Kontrolleure in die Wohnung gelassen werden.

- Auskunft über die genaue Durchführung der Kontrolle „was“ und „wie“ einholen.

- Zeugen miteinbeziehen falls möglich.

- Keine Fotos machen lassen, von Waffen, Munition, Umgebung, Räumlichkeiten, Typenschild vom Tresor ist OK.

- Keine unnötige Fragen beantworten oder zulassen, auch nicht an Angehörige.

- Nur den tatsächlichen Lagerort zugänglich machen alles andere geht den Kontrolleuren nichts an.

- Unbedingt Beleg und/oder Quittung geben lassen, darauf müssen die folgenden Daten enthalten sein:

1.Vollständiger Name der Kontrolleure und deren Unterschrift.

2.Datum und Ort.

3.Befund der Kontrollen.

- Nichts unterschreiben was man nicht in ruhe Lesen durfte und verstanden hat.

Wie schon geschrieben, hoffe ich das den ein oder anderen hier noch einiges sinnvolle einfällt.

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Meines Erachtens wäre noch ein Punkt zu nennen:

-bei einer unangemeldeten Kontrolle den Kontrolleur nicht einzulassen, aus dem Grund weil man gerade auf dem Sprung ist und schon lange hätte unterwegs sein müssen.

Das meine ich Todernst- weil wir LWB auch Rechte haben.

Mir reichts langsam- bei jedem Pädophilen und Gewalttätern müssen sich die Beamten Durchsuchungsbefehle holen und die armen psychisch Kranken mit Samthandschuhen anfassen- und wir sollen Fremde einfach so in unser Heim lassen? Ja bin ich schlimmer als ein Verbrecher???

Nicht mit mir! Ich weiß dass bei meiner Aufbewahrung alles zu 110% passt, das habe ich auch schon mehrmals nachgewiesen!

Sorry, aber manchmal müssen so Sachen einfach raus.

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Wie schon geschrieben, hoffe ich das den ein oder anderen hier noch einiges sinnvolle einfällt.

Du hast schon viel Sinnvolles aufgelistet, mir fällt noch eines ein, was ich so handhaben würde:

Waffen werden - auf Verlangen - einzeln vorgezeigt; aus der Hand gegeben (bzw. von anderen ohne meine ausdrückliche Erlaubnis in die Hand genommen) werden sie nicht.

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[...]

- Evtl. Telefonat mit SB Dienststelle oder Polizei führen, bevor die Kontrolleure in die Wohnung gelassen werden.[...]

Wieso plural und die Kontrolleure?

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