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IGNORED

Legale Waffenaufbewahrung "Außer Haus" - Welche Möglichkeiten gibt es?


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Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb TT01:

Die getroffenen Maßnahmen sind nachzuweisen. Zur Beurteilung der Maßnahmen gehört auch die Beurteilung des Ortes der Aufbewahrung. Also gehört der konkrete Ort auch zu den Informationen über die getroffenen Maßnahmen.

 

Ich kenne keinen einzigen LWB, der seiner Behörde einen bautechnischen Nachweis seiner Wohnung oder seinen Hauses vorlegen musste. 

Es ist das Vorhandensein eines geeignetes Aufbewahrungsmittels (Tresor) nachzuweisen. Dass der Aufstellungsort den gesetzlichen Anforderungen entspricht liegt in der Verantwortung des LWB. Dazu liefert man der Behörde keinen Nachweis. Nur sollte sich herausstellen, dass der gewählte Aufstellungsort unpassend ist, könnte dies selbstverständlich die Zuverlässigkeit gefährden. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb BallistikPro:

 

……….

Es ist aber nirgends gesetzlich festgeschrieben, dass man der Behörde jeden Wechsel des Lagerortes mitteilen müsste.  Diese Annahme ist Humbug.
 

Nabend, du kommst jetzt 24 Stunden zu spät. :)
Christian555 hat es bereits erläutert und ich durfte ihm mit meinem letzten Satz nur noch zustimmen.

Geschrieben

Mal eine (Um-)Frage am Rande:

 

- In manchen Landkreisen gibt es ja so lustige Formulare zur Aufbewahrung von Waffen und Munition, wo nach Aufstellort mit Raumangabe gefragt wird und wo womöglich sogar noch Sätze drin sind, dass man Änderungen der Behörde mitteilen würde mit einem Platzhalter für die Unterschrift des Antragstellers bis untrn.

 

Umfrageteil:

a) gibt es solche Formulare bei euch auch?

b) füllt ihr sie nur teilweise aus/nur das was das WaffG fordert und falls ja, wie findet das eure Behörde?

 

Wenn praktisch alle 550 Behörden nach einer Information fragen, die man als LWB laut WaffG nicht liefern muss, hätte die Diskussion über den Gesetzestext wenig Relevanz. Fraglich wäre, wie man mit den Formularen genau umgeht.

 

@BallistikPro Beim Tinyhaus auf Rädern/Mobile Home wär ich vorsichtig, nachdem Fahrzeuge ja keine geeigneten Orte für die Aufbewahrung sind. Hier würde ich mich von mir aus nicht trauen, einfach so darin zu lagern, wenn das nicht im Vorfeld geklärt ist, das aus Sorge, dass mir nach einer Aufbewahrungskontrolle die Zuverlässigkeit entzogen werden würde.

 

Die Fragestellung von @GermanKraut mit dem Verweis auf "privat" lässt mich allerdings auch eher daran denken, dass die Ehefrau zu erlaubnispflichtigen Waffen ihr Veto einlegt oder man mit verhaltensauffälligen, geistig nicht ganz gesunden oder kriminellen Personen zusammenlebt und man da ein zu hohes Risiko für Waffen zuhause sieht. Unabhängig von baulichen Voraussetzungen.

 

@GermanKraut Was ist denn der Anlass für deine Frage? Erzähl doch mal was von dir!

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