Zum Inhalt springen
IGNORED

Bumbum. Immer immer wieder bumbum: Schiesserei in Stade


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Am 6.7.2026 um 17:28 schrieb chief wiggum:

Ganz ernsthaft: In diesem Fall wird bezüglich Waffengesetz nichts passieren, weil Staat und Medien sehr daran gelegen ist, denn Fall nicht noch weiter hochkochen zu lassen.
Täter Migrant und als jemand eingereist, der in der Türkei polizeilich gesucht wird.
Helferin aus einer linken NGO und das ganze noch mit Verbindungen in die SPD-Lokalpolitik. 

Da muss Gras drüber wachsen. Da ist die Turbo-Schnellrasenmischung schon ausgesät.

Irgendwie seltsam, daß man zu der schrecklichen Tat nichts bzw. wenig hört! Wäre der Täter ein legaler Waffenbesitzer gewesen, hätte es vermutlich eine Sondersitzung im Bundestag gegeben mit dementsprechenden Vorderungen?🤔

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb uwewittenburg:

Jegliche Waffenrechtsverschärfung wird an derartigen Situationen gar nichts bewirken!

Das kommt darauf an, was man erreichen will. Um sich als durchsetzungsstarker Innenminister zu präsentieren wird es Dobrind allemal reichen. 

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb lemmi:

Wäre der Täter ein legaler Waffenbesitzer gewesen, hätte es vermutlich eine Sondersitzung im Bundestag gegeben mit dementsprechenden Vorderungen?🤔

 

Ist es aufgrund der Vorschriften der §§ 5f. WaffG legalen Besitzern von ewb-pflichtigen Waffen, die nicht nach §§ 55f. von den §§ 5f. ausgenommen sind, formal überhaupt möglich, solche Taten ohne entsprechendes Behördenversagen zu begehen? :shok: Schließlich führen "Tatsachen, die die Annahme ..." Ein solcher Missbrauch von ewb-pflichtigen Waffen ist schließlich eindeutig eine solche Tatsache. :huh2:

 

Folglich sind sämtliche solche Täter, bereits aufgrund der Tat nicht waffenrechtlich zuverlässig und/oder geeignet, weshalb sie legal die Waffen gar nicht besitzen dürften - sie sind folglich illegal im Besitz der Waffen. :closedeyes:

 

Euer

Mausebaer

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb Mausebaer:

 

Ist es aufgrund der Vorschriften der §§ 5f. WaffG legalen Besitzern von ewb-pflichtigen Waffen, die nicht nach §§ 55f. von den §§ 5f. ausgenommen sind, formal überhaupt möglich, solche Taten ohne entsprechendes Behördenversagen zu begehen? :shok: Schließlich führen "Tatsachen, die die Annahme ..." Ein solcher Missbrauch von ewb-pflichtigen Waffen ist schließlich eindeutig eine solche Tatsache. :huh2:

 

Folglich sind sämtliche solche Täter, bereits aufgrund der Tat nicht waffenrechtlich zuverlässig und/oder geeignet, weshalb sie legal die Waffen gar nicht besitzen dürften - sie sind folglich illegal im Besitz der Waffen. :closedeyes:

 

Euer

Mausebaer


Na ja, Hellseher sind die Mitarbeitenden in den Waffenbehörden nunmal nicht…

 

Bei LWB gilt dann wohl eher „wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die …“ 

Bearbeitet von cb01
Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb MT80:

Gab ja nicht mal eine Schweigeminute im Landtag... 

…dann wundert mich noch viel mehr, dass die AfD das nicht in irgendeiner Form in den Landtag eingebracht hat ?

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.