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Kommendes Verbot von Armbrüsten?


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Geschrieben (bearbeitet)

Aktuell gibt es wieder einen Verstoß zum Verbot von Armbrüsten: Verkauf von Armbrüsten wird eingeschränkt: Politik will Extremisten entwaffnen | Politik | BILD.de

 

Über die Ziele und Sinnhaftigkeit des aktuellen Vorstoßes kann man trefflich diskutieren, zumindest folgenden Punkt finde ich aber durchaus sinnvoll:

Zitat

Als Extremisten bekannte Personen sollen künftig als waffenrechtlich „absolut unzuverlässig“ eingestuft gelten und damit ausnahmslos vom legalen Waffenbesitz ausgeschlossen werden.

 

Wobei noch genau zu hinterfragen wäre, wer genau in das Raster Extremist fallen soll und warum das nicht generell auf Vorbestrafte bei entsprechenden schweren Straftaten (Mord, etc.) ausgeweitet werden sollte. Und dann auch für alle Arten von Waffen gelten sollte.

Bearbeitet von JuergenG
Titel editiert
Geschrieben

Ruhig Blut, dass ist eine Forderung, die immer wieder aus den Ländern und von den Grünen kommt. Es läuft je derzeit die Evaluierung des Waffenrechts und bis diese abgeschlossen ist, wird das Waffengesetz sicher nicht noch einmal geändert. Wenn "die Opposition" das fordert, dann schonmal gar nicht. 

 

Wie schlimm die Änderungen ausfallen werden, wenn die Evaluierung beendet ist? Unmöglich, das vorherzusehen. Der VDB ist optimisch, ich bin dagegen sehr pessimistisch und rechne mit dem Schlimmsten. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb hydrou:

... Über die Ziele und Sinnhaftigkeit des aktuellen Vorstoßes kann man trefflich diskutieren, zumindest folgenden Punkt finde ich aber durchaus sinnvoll:

Das eigentliche Problem liegt an einer anderen Stelle: Warum sollte sich jemand, der sich sonst nicht an Gesetze hält, nun plötzlich an das Waffenrecht halten? Wenn es Einschränkungen gibt, werden sie nur die treffen, die sich an das Waffengesetz halten, also uns!

Oder um die Frage mal konkret zu stellen: Bei welcher Behörde beantragen eigentlich Drogendealer, Mafia-Geldeintreiber, Zuhälter, ... ihre Waffen?

Bearbeitet von alter_Opa
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  • Wichtig 3
Geschrieben

Das ist ja das eigentliche Problem des Waffengesetzes. Es trifft nur die ohnehin Gesetzestreuen. In diesen Zeiten offener Grenzen und 3D gedruckten Schusswaffen hat KEIN Krimineller Probleme, sich mit scharfen Waffen einzudecken. Das Waffengesetz ist endgültig Makulatur geworden, das Vorzeige-Feigenblatt der Politik. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb hydrou:

Über die Ziele und Sinnhaftigkeit des aktuellen Vorstoßes kann man trefflich diskutieren, zumindest folgenden Punkt finde ich aber durchaus sinnvoll:

 

Genau diesen Punkt sehe ich äußerst kritisch. Extremist ist im Zweifel jeder, den der Staat für einen Extremisten hält. Das kann der sein, der sich einer Spritze verweigert, derjenige, der die falsche Meinung vertritt oder auch derjenige, der nicht laut und lang genug klatscht, wenn der Führer den Saal betritt. 

 

Man muss sich einfach immer in Erinnerung rufen, dass der mit Armbrust oder auch mit Schusswaffen bewaffnete Extremist für den Bürger und seine Grundrechte keine Probleme darstellt. Es ist der Staat, der die Grundrechte des Bürgers bedroht und der den Bürger zum hilflosen Opfer macht, wenn der Messerstecher, Bogenschütze oder anderweitig Bewaffnete meint Recht in erheblichen Maße brechen zu müssen. Die Gesetzestreuen müssen dem am Gesetz nicht interessierten Täter schutzlos und ohne Möglichkeit ihr Leben zu verteidigen gegenübertreten, so will es der Staat. 


Warum? 

 

Weil es ihn nicht kümmert, dass hier regelmäßig ein paar Irre einige seiner Lämmer schlachten. Ihn kümmert, dass die Lämmer irgendwann in großer Zahl bewaffnet sein könnten und er ihnen gegenüber nicht mehr in dem Ausmaß Kontrolle ausüben kann, wie er es gewohnt ist. Genau deshalb bekommen ja auch immer alle die Grundrechte entzogen. Man erinnere sich daran, was seit dem Kampf gegen den Terror abläuft. Irgendwie wurde daraufhin die eigene Bevölkerung totalüberwacht, deren Grundrechte eingeschränkt, deren Bewegungsfreiheit limitiert, deren Privatsphäre aufgehoben, alles getan, was man eigentlich mit den Terroristen tun wollte. Hat das irgendwas gebracht? Wurde es dadurch besser? 

 

Das ganze Waffenrecht basiert auf dieser Fehlannahme, dass man die Bevölkerung hart kontrollieren müsse, weil das ja alles nur Extremisten in Wartestellung sind. 

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb hydrou:

Über die Ziele und Sinnhaftigkeit des aktuellen Vorstoßes kann man trefflich diskutieren, zumindest folgenden Punkt finde ich aber durchaus sinnvoll:

 

 

Genau was du "sinnvoll" findest, sollte aufhörchen lassen. 

 

Nur zu schnell (und einfach) passt jemand in den Kasten - oder wird passend gemacht. Denk da noch einmal drüber nach, wie "sinnvoll" sowas ist.

Von anderen Themen, die jedem wiederfahren können und plätzlich bist du "vorbestraft" fange ich jetzt nicht an. 

Geschrieben (bearbeitet)

Wie geschrieben bin ich bei der Einordnung "Extremist" und Definition dessen auch sehr skeptisch und sehe das Missbrauchspotential. Aber dass (richtige) Straftäter keinen (legalen) Zugriff auf Waffen (auch und gerade Schusswaffen, aber auch Kampfmesser, etc.) haben sollten, davon bin ich überzeugt. Es gäbe schon heute die Möglichkeit, dies anzuordnen, es wird nur nie genutzt.

 

Und natürlich wäre auch die Kontrolle und Überwachung ein Thema für sich. Aber zumindest in den USA ist das ganz klar: "Convicted Felons" haben automatisch ein Waffenverbot. Verstöße dagegen sind sofort neue "Felonies", also Straftaten mit empfindlichen Strafen:

 

Zitat

Under federal law (18 U.S.C. § 922(g)), any individual convicted of a felony - a crime punishable by imprisonment for over a year - is permanently prohibited from shipping, transporting, possessing, or receiving any firearms or ammunition. State laws and specific weapon types carry further restrictions.

 

D.h. automatisch 3 Jahre Mindeststrafe im Gefängnis und bis zu 15 Jahre je nach Umständen für den Umgang mit Waffen nach einem Waffenverbot.

 

Also weniger die eh schon strikt gesetzestreuen Bürger in Form der LWB gängeln, sondern bei den echten Problemfällen konsequenter und rigider durchgreifen.

Bearbeitet von hydrou
Geschrieben

In den USA sind aber nur "Firearms" gemeint. Firarms sind nach 1900 hergestellte Waffen, die Patronenmunition verschießen. Ein "felon" darf weiterhin alle anderen Arten von Waffen besitzen. Vorderlader-Revolver, antige Winchester, Druckluftwaffen ohne jede Leistungsbegrenzung - und natürlich auch Armbrüste. Ein Waffenverbot im deutschen Waffenrecht geht weit darüber hinaus. Wem ein solches Verbot ausgesprochen wurde, der darf keinen Gegenstand mehr besitzen, der Waffe im Sinne des Waffengesetzes ist. Keinen Dolch, keine Armbrust, keine Harpune, lein Luftgewehr, nichts mehr. Lediglich Bögen oder Gebrauchsmesser sind noch erlaubt.  

  • JuergenG änderte den Titel in Kommendes Verbot von Armbrüsten?
Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb hydrou:

sondern bei den echten Problemfällen konsequenter und rigider durchgreifen.

 

Auch das halte ich für grundsätzlich falsch. Man verwirkt Rechte nicht dauerhaft. 

 

Das Problem ist eben, dass die meisten Staaten Waffen als ein Privileg sehen, welches der Staat einräumt. Diese Privilegien entzieht er nach Gutdünken. Rechte kann ein Staat (eigentlich) nicht entziehen. Man merkt eben auch, dass die USA nicht das freie Land schlechthin sind.

 

Der sinnvollste Weg zur Regulierung von Waffen wäre tatsächlich die Einbringung dieser in den allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches, unter Die Tat. Ein Paragraph, der automatisch strafverschärfend wirkt, wenn eine Straftat mit Waffen begangen wird. Bspw. würde dann jede Tat, die unter Zuhilfenahme einer Waffe geschieht, eine jede Straftat automatisch zum Verbrechen machen oder automatisch eine mehrjährige Mindeststrafe erzwingen. Damit wäre die Tat reguliert, nicht aber die Sache. Man kann sich danach den Rest des Waffengesetzes sparen, weil der nur die Gegenstände und jene Menschen reguliert, die sich an die Gesetze halten.

 

Dass sich Sachen grundsätzlich nur schwer bis gar nicht sinnvoll regulieren lassen, sieht man ja an der Messergesetzgebung. Man kann noch so viel Messer verbieten, das Gesteche hört nicht auf. Dass man dafür irgendeiner Oma das Buttermesser nimmt und die mit Bußgeld überzieht, hilft auch niemandem. Würde man aber automatisch jeden Straftäter mit Messer als Verbrecher behandeln, der mindestens ein Jahr einfährt, würde sich schnell etwas ändern.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb hydrou:

Aber dass (richtige) Straftäter keinen (legalen) Zugriff auf Waffen (auch und gerade Schusswaffen, aber auch Kampfmesser, etc.) haben sollten, davon bin ich überzeugt.


Der Straftäter hält sich also an die Waffengesetze und bei anderen Straftaten nicht.

Interessante Vorstellung. 

Geschrieben

Wie geschrieben, muss es auch die passenden Strafen bei Verstößen geben. Ansonsten können wir gleich fatalistisch von einem failed state ausgehen und führen wieder Selbstjustiz ein. Das kann es doch auch nicht sein. Was wäre denn dein Vorschlag zur Bekämpfung der illegalen Waffen und der Straftaten?

Geschrieben (bearbeitet)

Der Vorschlag von Dinesh ist sinnvoller als irgendeine seltsame Regelung im Waffengesetz. Teilweise ist das ja auch schon im deutschen Strafrecht umgesetzt. 

 

Das Waffengesetz hat für jemanden, der andere Leute schwer verletzen oder töten will, in etwa so viel Relevanz wie für den Bankräuber das Parkverbot vor der Bankfiliale. 

Bearbeitet von msk
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb msk:

Das Waffengesetz hat für jemanden, der andere Leute schwer verletzen oder töten will, in etwa so viel Relevanz wie für den Bankräuber das Parkverbot vor der Bankfiliale. 

Ganz so ist es nun auch nicht! Natürlich gibt es Möglichkeiten, illegal an Schusswaffen zu kommen – auch an Kriegswaffen. Aber wie groß diese Möglichkeiten für den Einzelnen sind, ist dann doch sehr unterschiedlich.
 

Jemand aus dem Bereich der OK hat da sicher so gut wie kein Hindernis.
Der psychisch kranke 18-jährige Möchtegern-Schulamokläufer kann theoretisch zwar auch über Darknet-Handelsplätze an eine Waffe kommen (siehe München). Aber das klappt nur, wenn er nicht vorher schon pleite ist, weil er dreimal nach der Zahlung abgezockt wurde, ohne je eine Ware zu bekommen (wohl das Wahrscheinlichste). Oder wenn er nicht als Beifang auffliegt, sobald so ein Händler ausgehoben wird – was ja auch schon mehrmals passiert ist.


Und in der Regel braucht es zumindest für scharfe Schusswaffen auch Geld – erst recht, wenn sie illegal beschafft werden sollen.
Klar gibt es eine ganze Reihe solcher Straftäter, die darüber verfügen. Aber ein riesiger Teil hat das Geld eben nicht oder braucht es für andere Dinge.


Wenn man sehen will, was das im Ergebnis ausmacht, muss man nur mal die Schulamokläufe von Winnenden und Emsdetten vergleichen.
Der Typ aus Emsdetten hatte nur einen alten KK-Einzellader aus einem Kellerfund und Vorderlader, geladen mit (glaube ich) aus Böllern gewonnenem Schwarzpulver. Hätte er stattdessen eine moderne GK-Waffe gehabt, dann hätten wir wie in Winnenden mehrere Tote gehabt – statt zwei Schwerverletzten, die zum Glück überlebt haben.
 

Es laufen genug Idioten, psychisch Kranke und gewalttätige Personen herum, von denen ich hoffe, dass sie niemals Zugriff auf eine scharfe Schusswaffe bekommen.
Am besten hätten sie überhaupt keine Waffen zur Verfügung – oder wären von der Straße, sobald sie versuchen, sich so etwas zu beschaffen.

Dass das WaffG dringend überarbeitet werden muss, steht außer Frage. Und auch, dass alle Regelungen, die NUR die Ehrlichen belasten, schnellstens gestrichen gehören. Aber eine völlige Abschaffung wäre genauso katastrophal.
 

Es muss eine vernünftige Balance gefunden werden. Eine, die rechtstreuen Bürgern den Besitz von Waffen erlaubt und niemanden für ein Taschenmesser in der Hosentasche bei der Zugfahrt kriminalisiert. Aber eine, die gleichzeitig diejenigen möglichst von Waffen fernhält, die bereits gezeigt haben, dass sie eine Gefahr für die Allgemeinheit sind. Und sei es durch Urlaub hinter schwedischen Gardinen, wenn sie doch mit einer aufgegriffen werden.
 

vor 1 Stunde schrieb Cascadeur:

Der Straftäter hält sich also an die Waffengesetze und bei anderen Straftaten nicht.

Interessante Vorstellung. 

Das behauptet ja auch keiner. Aber ein gesetzliches Verbot ist nun einmal die Grundlage dafür, überhaupt Konsequenzen ziehen zu können.
Im Prinzip brauchen wir deshalb drei gesetzliche Regelungen:

Die erste Regelung:

Wer wegen eines Rohheitsdeliktes und/oder eines vorsätzlichen Gewaltdeliktes einen entsprechenden Eintrag im Bundeszentralregister hat (hier natürlich mit sauberer juristischer Definition, nicht den umgangssprachlichen Begriffen),

  1. unterliegt einem vollständigen Waffenverbot und
  2. unterliegt dem Verbot, Messer und andere gefährliche Gegenstände in der Öffentlichkeit zu führen – ausgenommen in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder der Nahrungsaufnahme in gastronomischen Betrieben.

Zuwiderhandlungen werden bestraft:

  • Wurde die Tat mit einer Waffe oder einem gefährlichen Gegenstand (inkl. Messer) begangen, der geeignet ist, lebensbedrohliche Verletzungen zu verursachen: mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren, im Wiederholungsfall nicht unter fünf Jahren.
  • In allen anderen Fällen: mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, im Wiederholungsfall nicht unter zwei Jahren.

Die zweite Regelung:

Die Polizei (ggf. auch andere Ordnungsbehörden) darf in Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs, an besonders kriminalitätsbelasteten Orten sowie auf öffentlichen Veranstaltungen anlasslose Identitätskontrollen vornehmen. Bei Personen, die ihre Identität nicht zweifelsfrei nachweisen können, sowie bei Personen, die wegen Gewalt- und/oder Rohheitsdelikten vorbestraft sind, darf zusätzlich die Person und die mitgeführten Gegenstände durchsucht werden.

Die dritte Regelung:

Noch die Möglichkeit zum Verhängen individueller Waffenverbote bei schweren psychischen Erkrankungen bei denen Gewalttaten zu befürchten sind.
Dazu die Möglichkeit für vorläufige Verbote, die erlassen werden können, sobald wegen eines schweren Gewaltdeliktes Anklage erhoben ist – die aber, sofern nötig auch schon vor dem Urteil, wieder aufzuheben sind, sobald kein dringender Tatverdacht mehr besteht.

Im Gegenzug sind dann die Waffenverbotszonen und der § 42a WaffG ersatzlos zu streichen. 
(Bei dem §42a könnte man noch das SICHTBARE Führen von Anscheinswaffen verboten lassen, das hatte schon einen guten Grund das Verbot einzuführen, das war nur Glück das wir da keine schweren Zwischenfälle hatten)

Bearbeitet von JFry
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb JFry:


(Bei dem §42a könnte man noch das SICHTBARE Führen von Anscheinswaffen verboten lassen,

das hatte schon einen guten Grund das Verbot einzuführen, das war nur Glück das wir da keine schweren Zwischenfälle hatten)

 

Tja,

 

tatsächlich war es sicherlich nur Glück und nicht die äußeren Umstände,

die verhindert haben, daß ich ( und andere meines Alters ) über 30 Jahre meines Lebens

bis zur Einführung des §42a beim Führen von Anscheinswaffen nicht von der Polizei erschossen wurden...

 

 

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb JFry:

Die Polizei (ggf. auch andere Ordnungsbehörden) darf in Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs, an besonders kriminalitätsbelasteten Orten sowie auf öffentlichen Veranstaltungen anlasslose Identitätskontrollen vornehmen.

 

wurde doch schon in der vergangenheit so gemacht!

Nur, wer wurde da denn kontrolliert?!?

 

der "männlich jungentliche (migrant) mit bart", oder doch "die alte Oma von neben an"?!?

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