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Standaufsicht – Online-Lehrgänge


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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe vor Kurzem den Waffensachkundelehrgang erfolgreich abgeschlossen und möchte nun gerne die Qualifikation zur Standaufsicht erwerben.

Leider bietet mein Schützenverein in nächster Zeit keinen entsprechenden Lehrgang an.

Bei meiner Recherche im Internet bin ich auf zahlreiche Online-Kurse gestoßen.

Daher wollte ich nachfragen, ob jemand weiß, ob solche Online-Lehrgänge vom DSB bzw. PSSB oder den jeweiligen Schützenvereinen anerkannt werden.

Falls ja, würde ich mich über Empfehlungen für seriöse und qualitativ gute Anbieter freuen.

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Freundliche Grüße
T. R.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Tobias Reineck:

Daher wollte ich nachfragen, ob jemand weiß, ob solche Online-Lehrgänge vom DSB bzw. PSSB oder den jeweiligen Schützenvereinen anerkannt werden.

Mach sie direkt bei deinem oder einem Landesverband des DSB, wie beispielsweise beim schon genannten BSSB.

Die Inhalte sind fast überall gleich scheiße, weil sich diese Lehrgänge, sofern sie nicht unmittelbar mit einem Sachkundelehrgang verknüpft sind, in aller Regel an nich sachkundige angehende Aufsichten im Schießsport mit erlaubnisfreien Waffen richten.

Lass sich die zwei Stunden abends berieseln und du hast den Zettel, die tatsächliche Tätigkeit als Aufsicht "lernst" du ohnehin erst auf deinem Stand in der Praxis, ergänzt durch etwas Selbststudium der Sportordnungen, Standordnungen etc.

Geschrieben

Hallo Tobias,

 

natürlich schadet es Dir nicht, wenn Du an dem Standaufsichtkurs teilnimmst.

Aber ich habe es so in Erinnerung, dass jeder, der die Sachkundeprüfung für Sportschützen oder den Jagdschein bestanden hat automatisch zur Aufsicht auf Schießständen berechtigt ist.

Gruß Martin

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb bdsschütze:

Aber ich habe es so in Erinnerung, dass jeder, der die Sachkundeprüfung für Sportschützen oder den Jagdschein bestanden hat automatisch zur Aufsicht auf Schießständen berechtigt ist.

Jein. Ja, grundsätzlich kann jede sachkundige Person durch den Standbetreiber zur Aufsicht bestellt werden. Das ist auch am Ende weit wesentlicher als den Zettel zu haben.

Den Zettel setzen aber einerseits einige Vereine dafür voraus, und insbesondere Verbände für die Aufsicht bei Wettkämpfen über Vereinsebene.

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb CZM52:

Warum ist das nicht direkt mit der Sachkunde gelaufen? Bietet sich doch an

 

Naja, in einer an zwei nicht ganz vollen Tagen an einem Wochenende inclusive Prüfung eigenständig durchgeführter Sachkunde eines Vereins wird das schwer unterzubringen sein, wenn währenddessen von der Waffenbehörde anerkannte Lehrgangsanbieter dafür mindestens 16 Vollzeitstunden bzw. 22 Unterrichtseinheiten zuzüglich Prüfung aufzuwenden hat. Also zumindest wenn der Nachweis dann am Ende ansatzweise das Papier wert sein soll, auf das er gedruckt wird. Dass die Zeit in der Realität nicht reicht und selbst mit verbandsinternem Sachkundenachweis massive Lücken in der Sachkunde bestehen, zeigen ja die Fragen und Diskussionen hier im Forum. Da dann noch "die vier Stunden" (oder zwei) für die Aufsichtsschulung noch mit reinzuquetschen wird dann... sportlich.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ChrissVector:

Den Zettel setzen aber einerseits einige Vereine dafür voraus, und insbesondere Verbände für die Aufsicht bei Wettkämpfen über Vereinsebene.

Bei den Aufsichten für Wettkämpfe sind dann aber meist auch die Verbandseigenen Zertifikate gefordert, es gibt sogar einzelne verbände die für einzelne Disziplinen spezielle Zertifikate ausstellen/verlangen.

Und auch bei den Vereinen gab es vor kurzem so eine aktion das auch hier DSB Zertifikate gefordert wurden.

vor 28 Minuten schrieb TT01:

Naja, in einer an zwei nicht ganz vollen Tagen an einem Wochenende inclusive Prüfung eigenständig durchgeführter Sachkunde eines Vereins wird das schwer unterzubringen sein, wenn währenddessen von der Waffenbehörde anerkannte Lehrgangsanbieter dafür mindestens 16 Vollzeitstunden bzw. 22 Unterrichtseinheiten zuzüglich Prüfung aufzuwenden hat.

Wer verlangt so viele Stunden? Bei meiner Sachkunde konnte ich das extra dazu buchen, das waren dann zwei zusätzliche Stunden für den Satz auf dem Zertifikat. Die Schulung die ich dann beim Verband gemacht habe um beim Verband die Aufsicht bei Wettkämpfen machen zu können war auch eine "Tagesschulung" die relativ streßfrei war.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb bdsschütze:

der die Sachkundeprüfung für Sportschützen oder den Jagdschein bestanden hat automatisch zur Aufsicht auf Schießständen berechtigt ist.

 

selbst jäger müssen inzwischen einen "lehrgang" nachweisen! zumindest in Nds. 

Geschrieben

Beispielhaft:

Der DSB Hessen bietet auf seiner Webseite irgendwo bei Schulungen auch den Selbstlern-Lehrgang mit Prüfung online an. Man muss dann vorab die Lehrgangskosten überweisen (war vor vier Jahren 20 Euro), kann danach ab dem im Vorfeld übermittelten Datum die Unterlagen herunterladen und hat ausreichend Zeit für das Selbststudium. Wenn man seine Prüfungsfragen beantwortet und abgesendet hat, bekommt man sofort das Ergebnis mitgeteilt und später dann ein offizielles DSB-Papier mit der Bestätigung für die Schieß- und Standaufsicht per Post zugesendet.

Hatte später noch einen Abendlehrgang bei einem anderen Verband mitgemacht, da musste ich 50 Euro bezahlen und das war sehr oberflächlich, leider.

Geschrieben

Letztendlich sind das fast alles Wischi-Waschi-Veranstaltungen, bei denen man praktisch nichts vermittelt bekommt, was einem beim Aufsicht machen wirklich helfen würde, leider. Was will man einer komplett inhomogenen Gruppe an Teilnehmern in 2-3h auch beibringen.

 

Wenn man es gescheit machen will, und die Leute mit verwertbarem Wissen rausgehen sollen, braucht man einen halben bis einen Tag, erst recht wenn auch komplexe / gefährliche Disziplinen beaufsichtigt werden sollen.

Geschrieben

Was will man da groß vermitteln?

Die Standaufsicht an sich hat für die Sicherheit und die Einhaltung, der Gesetze zu sorgen.

Das Paket ist jetzt nicht so groß.

Alles Andere macht der Schießleiter, der ist entsprechend den Regularien des jeweiligen Verbandes gebrieft und geprüft.

Darum verlangt ja jeder Verband die ihm eigene Prüfung.

Der wiederum weißt die Standaufsicht ein, gemäß den Vorgaben zum Training oder Wettbewerb.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb pedruckt:

Das Paket ist jetzt nicht so groß.

Warum sieht man dann derartig viele Sicherheitsverstöße und Standaufsichten die nur debil grinsend dabei zuschauen? 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb pedruckt:

Die Standaufsicht an sich hat für die Sicherheit und die Einhaltung, der Gesetze zu sorgen.

Das Paket ist jetzt nicht so groß.

Alles Andere macht der Schießleiter, der ist entsprechend den Regularien des jeweiligen Verbandes gebrieft und geprüft.

Das "Paket" ist riesig, und in den meisten Vereinen gibt es im Regelbetrieb keinen Schießleiter vor Ort.

Das ganze beginnt bei sicherer Handhabung gängiger Waffen, die oftmals ihre Besitzer schon nicht beherrschen, geht über Störungsbeseitigung bei denselbigen bis hin zu, um es mal etwas drastisch auszudrücken, akustischer und physischer Durchsetzungskraft für seine Anordnungen.

Daneben noch mindestens für den eigenen Verband Kenntnis der Sport- und Standordnung, sowie natürlich der gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Altersgrenzen, vom Schießsport ausgeschlossener Waffen etc.

 

Das Problem ist, dass das Gesetz und folglich auch die Anbieter dieser Lehrgänge hinsichtlich der Befähigung zur Aufsicht nicht wesentlich zwischen dem Schießen mit erlaubnisfreien und dem mit erlaubnispflichtigen Waffen unterscheiden. Für die angehende Aufsicht auf dem LG/LP-Stand sind aber unterm Strich ganz andere Dinge wesentlich als für die auf dem voll begehbaren 50m-Stand auf dem regelmäßig "halbdynamisch" geschossen wird. ("volldynamische" Disziplinen erfordern regelmäßig die Anwesenheit einer zusätzlich qualifizierten Aufsicht)

 

Eigentlich müsste bei den Aufsichten deutlich mehr geprüft und sortiert werden, bestenfalls sogar regelmäßig. Aber das würde bedeuten, dass diese Tätigkeit in aller Regel vergütet werden müsste, sonst machen das schlicht nicht mehr genug um den Schießbetrieb in Vereinen am Leben zu erhalten.

Geschrieben
Zitat

Das ganze beginnt bei sicherer Handhabung gängiger Waffen, die oftmals ihre Besitzer schon nicht beherrschen, geht über Störungsbeseitigung bei denselbigen bis hin zu, um es mal etwas drastisch auszudrücken, akustischer und physischer Durchsetzungskraft für seine Anordnungen.

 

Daneben noch mindestens für den eigenen Verband Kenntnis der Sport- und Standordnung, sowie natürlich der gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Altersgrenzen, vom Schießsport ausgeschlossener Waffen etc.

 

Das meiste ist Aufgabe des Schießleiters, nicht der Aufsicht am Stand. Wenn dort jemand mit nicht zugelassener Waffe oder entsprechendem Alter steht, dann hat der Schießleiter gepennt.

Und Schießen ohne zuständigen Schießleiter geht schon mal gar nicht.

Das würde richtig teuer für den Verein bei einer Überprüfung.

Grade noch der Fall gewesen, wo der Schießleiter nur seinen Ausweis vergessen hatte. Schießen beendet und knapp 400€ für den Schießleiter.

Geschrieben

Das Problem ist doch, dass es bei der Vielzahl an unterschiedlichen Disziplinen im Prinzip garnicht möglich ist, alles in einem Lehrgang unterzubringen. Man kann den Teilnehmern nur allgemeine Informationen und Hinweise geben.  

 

Allerdings, wenn ich Disziplinen beaufsichtige, die ich auch selbst schieße, sollte ich auch die dazugehörigen Regeln kennen. Wenn ich von der Disziplin keine Ahnung habe,  kann ich nicht guten Gewissens die Aufsicht führen. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 50 Minuten schrieb pedruckt:

Das meiste ist Aufgabe des Schießleiters, nicht der Aufsicht am Stand. Wenn dort jemand mit nicht zugelassener Waffe oder entsprechendem Alter steht, dann hat der Schießleiter gepennt.

Aufgabe der Aufsicht ist die Überwachung der gesetzlichen Vorschriften für den Schießbetrieb, einschließlich der Grenzen der Standzulassung und der Eigenschaften der Waffen mit denen geschossen wird.

vor 50 Minuten schrieb pedruckt:

Und Schießen ohne zuständigen Schießleiter geht schon mal gar nicht.

Einen "Schießleiter" kennt das Gesetz nicht, noch schreibt es ihn für den Schießbetrieb vor. Was du vermutlich mit "würde richtig teuer" bzw. "Ausweis vergessen" meinst ist die "verantwortliche Aufsichtsperson", kurz "Aufsicht", die für den Schießbetrieb vorgeschrieben ist. Diese muss natürlich bei dieser Tätigkeit einen Nachweis der Qualifikation und Bestellung durch den Standbetreiber mitführen, und wenn auch nicht explizit gesetzlich vorgeschrieben logisch zwingend ein dazugehöriges amtliches Ausweisdokument.

Und genau um deren Qualifikation geht es hier...

 

Also, wer wenn nicht die Aufsicht sollte die gesetzliche Vorschriften überwachen, und daher kennen?

Bearbeitet von ChrissVector
Geschrieben
Am 1.5.2026 um 17:28 schrieb bdsschütze:

 

Aber ich habe es so in Erinnerung, dass jeder, der die Sachkundeprüfung für Sportschützen oder den Jagdschein bestanden hat automatisch zur Aufsicht auf Schießständen berechtigt ist.

 

Falsch, also nicht sachkundig!

Geschrieben (bearbeitet)
Am 1.5.2026 um 17:30 schrieb ChrissVector:

Jein. Ja, grundsätzlich kann jede sachkundige Person durch den Standbetreiber zur Aufsicht bestellt werden. Das ist auch am Ende weit wesentlicher als den Zettel zu haben.

Den Zettel setzen aber einerseits einige Vereine dafür voraus, und insbesondere Verbände für die Aufsicht bei Wettkämpfen über Vereinsebene.

Deine Aussage ist zumindest mißverständlich und deshalb gefährlich. Fehler bei dieser Thematik können die Zuverlässigkeit kosten, da es sich ggf. Um OWi-Verstöße gerne waffenrechtlichenVorschriften handeln kann.

Die Sachkundigkeit für Aufsichten ist eine „andere“, als die allgemeine für Sportschützen!

Guck dir am Besten die auf der Webseite des BDS lv12 veröffentlichte Handreichung zum Thema an, um deine Kenntnisse zu verbessern.

Bearbeitet von webnotar
Geschrieben
Am 1.5.2026 um 19:13 schrieb HangMan69:

 

selbst jäger müssen inzwischen einen "lehrgang" nachweisen! zumindest in Nds. 

So sehen es die dafür bundesweit identisch geltenden waffenrechtlichen Vorschriften vor.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb pedruckt:

 

Das meiste ist Aufgabe des Schießleiters, nicht der Aufsicht am Stand. Wenn dort jemand mit nicht zugelassener Waffe oder entsprechendem Alter steht, dann hat der Schießleiter gepennt.

Und Schießen ohne zuständigen Schießleiter geht schon mal gar nicht.

Das würde richtig teuer für den Verein bei einer Überprüfung.

Grade noch der Fall gewesen, wo der Schießleiter nur seinen Ausweis vergessen hatte. Schießen beendet und knapp 400€ für den Schießleiter.

Das alles dürfte in den Bereich der Fabel gehören, denn der „Schießleiter“ ist den waffenrechtlichen Vorschriften fremd. Mach Dich kundig und verbreite bitte nicht solchen Unsinn. Ich rate zur Lektüre der auf der Webseite des BDS LV12 12 veröffentlichen Hndreichung zum Thema.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb ChrissVector:

1.  "Schießleiter" kennt das Gesetz nicht, noch schreibt es ihn für den Schießbetrieb vor.

2. Was du vermutlich mit "würde richtig teuer" bzw. "Ausweis vergessen" meinst ist die "verantwortliche Aufsichtsperson", kurz "Aufsicht", die für den Schießbetrieb vorgeschrieben ist.

3. Diese muss natürlich bei dieser Tätigkeit einen Nachweis der Qualifikation und Bestellung durch den Standbetreiber mitführen, und wenn auch nicht explizit gesetzlich vorgeschrieben logisch zwingend ein dazugehöriges amtliches Ausweisdokument.

1- genau

2- wahrscheinlich

3- nein
Bei „Bestellung“ durch den Betreiber“ muss er garnichts mitführen.

Der geschilderte Fall kann nur im Geltungsbereich der Regeln spielen, die für die „Beauftragte“ Aufsicht nach § 10 Abs. 3 AWaffV gelten. Vermutlich konnte das nötige Beauftragungsschreiben nicht vorgelegt werden. Vielleicht hat der Verein auch die vorgeschriebene Registrierung nicht vorgenommen.

Aber auch hier dürfte das Nichtmitführen eines Ausweises kein Bußgeld rechtfertigen, da es keine (mir ersichtliche) Pflicht dazu gibt, deren Nichtbefolgung bußgeldbewehrt ist.

Bearbeitet von webnotar
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb webnotar:

Bei „Bestellung“ durch den Betreiber“ muss er garnichts mitführen.

Der geschilderte Fall kann nur im Geltungsbereich der Regeln spielen, die für die „Beauftragte“ Aufsicht nach § 10 Abs. 3 AWaffV gelten.

Mein Fehler, natürlich ist es in diesem Fall eine Beauftragung und keine Bestellung, und daher der Nachweis erforderlich.

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