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Waffenkauf per Vorkasse - wie schützt man sich im Falle der Insolvenz?


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Geschrieben

Ausgangsproblem: Kauf eines Wechselsystems. Bezahlung nur per Vorkasse, zu 100% . Liefertermin so ca. zwei Monate Firma war vor wenigen Jahren in der Insolvenz.

 

Anzahlung+ Rest als Barzahlung bei Abholung wird nicht akzeptiert.

 

PayPal entfällt (erlaubt keine Waffenverkäufe).

 

Trusted Shops o.ä. wohl bei Vorgeschichte auch eher schwierig.

 

Habe nun eine Cyberversicherung abgeschlossen, die jeden Onlinekauf zwischen 50-30.000 Euro absichert.

Im Kleingedruckten heute habe ich dann gelesen, dass Waffenkauf nicht davon gedeckt sein.

 

Was bleibt an Sicherungsmöglichkeiten, um im Insolvenzfall beim Insolvenzverwalter die besten Chancen auf Herausgabe des Wechselsystems nach geleisteter Vorkasse zu haben?

 

Hilft der Vermerk "Sonderanfertigung für Grundwaffe WBK Nr. xyz"?

 

Oder hilft ein Vermerk der Waffenteilnummer auf der Vorkasserechnung und der Vermerk, dass die Teile mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Käufers übergehen?

 

Muss dann schon der Behörde ein Erwerb angezeigt werden?

 

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Oder hilft ein Vermerk der Waffenteilnummer auf der Vorkasserechnung und der Vermerk, dass die Teile mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Käufers übergehen?

 

Muss dann schon der Behörde ein Erwerb angezeigt werden?

Hierzu kann man schon mal sagen: nein. Die Eigentumsverhältnisse haben mit dem waffenrechtlichen Erwerb grundsätzlich nichts zu tun. Erwerb im Sinne des WaffG ist erst die Erlangung der tatsächlichen Gewalt, nicht ein Einräumung der privatrechtlichen Rechtsposition des Eigentums.

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Ausgangsproblem: Kauf eines Wechselsystems. Bezahlung nur per Vorkasse, zu 100% . Liefertermin so ca. zwei Monate Firma war vor wenigen Jahren in der Insolvenz.

 

ganz einfach:

 

Finger wech!!!

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Geschrieben

Warum bestellst du das Wechselsystem nicht bei deinem Standardwaffenhändler. Das Leben kann manchmal so einfach sein. Wenn man ständig beim billigsten im Internet bestellt muss man mit dem Risiko leben das dann auch mal 1000-2000 weg sein können.

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Geschrieben

Tja. Die Hauptfragen:

 

a) Wieviel X € ist es bei dem Händler billiger im Ggs. zur Konkurrenz? (oder ist es monopolartig nur dort erhältlich?)

 

b) Für wie wahrscheinlich hältst du die Nichtlieferung in Y zwischen 0 und 1?

 

c) Preis des Wechselsystems Z in €?

 

Wenn Y•Z > X (einzukalkulierender Verlust > Ersparnis), würde ich das teurere Angebot nehmen.

 

Y ist halt immer schwer, genau abzuschätzen...

Geschrieben

Zahlung per Vorkasse ist nahezu unmöglich abzusichern...

 

Außer gegen Bürgschaften /Notarielle Urkunden ... steht nicht im passenden Kosten Nutzenverhältnis außer bei großen Anschaffungen wie z.B. Immobiliengeschäften / Firmenverkäufen etc. ...

Geschrieben (bearbeitet)

Moin!

 

Du kannst den Verkäufer schriftlich fragen, ob er Insolvenz-gefährdet ist und ob die Ware sofort versandbereit ist.

 

Lügt er Dich an und Du zahlst deswegen per Vorkasse, ist es wenigstens Betrug.

 

gegen vorsätzlichen Betrug sehe ich keine Sicherungsmöglichkeit in Deinem Fall. Außer die Ware direkt vor Ort abholen, wenn möglich.

Letztlich musst Du entscheiden, ob das Angebot das Risiko wert ist.

Bearbeitet von frosch
Geschrieben

Ich muss mal eine Beobachtung teilen: Viele Deutsche, aber besonders Waffenbesitzer, sind bei Dingen absolute Geizkragen, bei denen es überhaupt keinen Sinn macht ein solcher zu sein. 

 

Ein Beispiel: Es werden Tage in die Suche nach dem besten Preis einer Waffe investiert, ganz so, als ob Lebenszeit keinen Wert hätte. Eine fünfstündige Recherche nach einem günstigeren Preis wird dann mit gesparten 5€ gerechtfertigt. Irre.

 

Oder Selbstabholung um 35€ Versandkosten zu sparen. Da fahren dann Leute von Hamburg nach Hannover um eine Glock für 700 € abzuholen und den Versand zu sparen. Sprit? Lebenszeit? Fahrzeugverschleiß? Dem Deutschen scheiß egal, der Post ein Schnippchen schlagen, 35 € sparen. 

 

Das gleiche bei Waffen: Der Preis einer Waffe ist ein Witz im Vergleich zu den Preisen der Munition die man da über die Lebenszeit durch jagt. Der Deutsche muss die Waffe aber für 50 € weniger bekommen, warum das wichtig ist, keine Ahnung. Dafür nimmt er dann auch Risiken wie der OP in Kauf, weil der Händler zwar ein erhebliches Risiko des Totalverlust bietet, aber ganze 10 Euro günstiger ist als der Laden um die Ecke, wo er das gute Stück direkt bar mitnehmen kann. Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie man so unökonomisch denken kann.

 

Stupid German Money. 

Geschrieben

Also es geht hier nicht um eine "Geiz ist geil" Aktion, ganz bestimmt nicht. Hab noch nie so viel für ein einzelnes Wechselsystem ausgegeben und zahle absolut Listenpreis dafür.

 

Hintergrund meiner Frage war der: Als vor Jahren in Süddeutschland ein anderer großer Händler insolvent wurde, hatte mein Freund gerade seinen relativ neu bei ihm gekauften Halbautomaten zur Reparatur. Als er den dann (unrepariert) abholen wollte, lehnte der Händler mehrfach ab, es gehe nichts mehr raus, man sei insolvent und dürfe nichts rausgeben. Irgendwann kontaktierte er dann den Insolvenzverwalter, begehrte Herausgabe... und es klappte ganz easy!

 

Von daher: Wenn ich per Vorauskasse zahle (ich denke mir, das hat denn Sinn, dass der Händler/die Firma zu mehr Liquidität kommt und die Vorfertigung der Teile ggf. anderswo finanziell besser gewuppt bekommt, weil wenn man erstmal insolvent war, ist der Markt ja brutal), dann hätte ich durch irgendein Eigentumsübertragungskonstrukt doch ggf. ebenso die Chance auf easy Herausgabe beim Insolvenzverwalter? Ganz ohne Bankbürgschaft und so teure Wege.

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb HangMan69:

 

ganz einfach:

 

Finger wech!!!

Ja, das sagen meine Frau und die Google-KI, die ich zu der Firma und dem Deal befragt habe auch.

Aber ich weiß genau, dass mind. 2 Personen von WO mit genau dem Wechselsystem Deutsche Meistertitel geholt haben. Da will man nicht einfach so aufgeben.

 

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb Dinesh:

Ich muss mal eine Beobachtung teilen: Viele Deutsche, aber besonders Waffenbesitzer, sind bei Dingen absolute Geizkragen, bei denen es überhaupt keinen Sinn macht ein solcher zu sein. 

Manchmal gibt es nicht viele Anbieter für ein konkretes Produkt - und manchmal ist es mit diesem Anbieter, der plötzlich in Insolvenz geht, bereits 5x super gut gegangen.
Es ist nicht immer "Geiz ist geil", sondern manchmal einfach der Mangel an vernünftigen Alternativen. Die Welt da draußen ist keine Vollkasko-Welt.

Geschrieben (bearbeitet)
Zitat

A.3.1.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Online-Kaufverträge über nachfolgende Waren:
– Bargeld (auch Gold-, Silber- oder Platinmünzen sowie weitere Edelmetalle oder Edelsteine als Wertanlage), Schecks, Reiseschecks, alle sonstigen Wertpapiere, Kapital- und Spekulationsgeschäfte;
– Waren im Zusammenhang mit Abrechnungen von Telefon- oder Internetprovidern;
– Gutscheine und Eintrittskarten;
– Strom, Gas, Pflanzen und Tiere;
Waffen und illegal erworbene oder verbotene bzw. sittenwidrige Waren;
– Grundstücke und Gebäude.

Nur damit andere gewarnt sind, die "Cyberversicherungen" für Online-Einkäufe sind recht günstig, aber lest Euch mal die AVB (hier der WGV) genau durch:https://www.wgv.de/docs/vertragsunterlagen/cyberversicherung.pdf

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben

Vorkasse, mit abschätzbarem Restrisiko, gerne wenn das Teil sofort versandbereit ist.

Alles andere sind Geschäftsgebahren die ich inaktzeptabel finde, macht man nicht.

Auch ein Händler darf Vertrauen in seine Kundschaft setzen. Eine gewisse (10%?) Anzahlung als 

Beweis der wirklichen Kaufabsicht wäre ja noch ok, aber 100%... niemals.

Der Händler muß ja gar nicht insolvent werden oder sein, Krankheit, Unfall oder was auch immer.

Und dann hast du als Vorkasseleister ertmal immer die goldene Karte.... 

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  • Wichtig 1
Geschrieben

Ich würde da mathematisch rangehen. 

Zuerst mal: Geht die Firma in die Insolvenz, dann ist das Geld weg. Sicher, man kann versuchen, den Geschäftsführer in die Haftung zu nehmen und oft gelingt das auch. Nur ist der dann auch pleite und es kommt nichts dabei heraus. 

 

Stell Dir also die Frage: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit für eine Lieferung? Bei 70% musst Du die Kaufsumme durch 0,7 teilen. Kostet die Waffe 300 €, dann sind wir jetzt bei 429 €. Vergleiche diesen Preis mit alternativen Anbietern oder versuche, über einen Fachhändler zu bestellen, auch wenn er teurer ist als 300 € (aber billiger als 429 €). 

 

Wenn Du dir unsicher bist, kannst Du die KIs einschalten. Hier ein geeigneter Prompt:
 

"Analysiere die wirtschaftliche Stabilität der Firma XYZ für die kommenden sechs Monate.

Vorgehensweise:

  1. Datenrecherche: Suche nach aktuellen Finanzkennzahlen, Handelsregisterbekanntmachungen und Bilanzdaten (insbesondere via North Data). Achte auf Gewinnabführungsverträge, Liquiditätskennzahlen und die Eigenkapitalquote, sofern öffentlich verfügbar.

  2. Marktanalyse: Bewerte das aktuelle Geschäftsmodell und die Marktpositionierung im Bereich XYZ. Berücksichtige dabei externe Faktoren wie potenzielle Gesetzesänderungen oder Lieferkettenthemen.

  3. Risikobewertung: Identifiziere spezifische Warnsignale (Red Flags) oder Stabilitätsanker.

  4. Ergebnis: Erstelle eine realistische, vorsichtige Einschätzung der Insolvenzgefahr in Prozent für das nächste halbe Jahr. Begründe den Wert sachlich und differenziert."

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Schwarzwälder:

 

Was bleibt an Sicherungsmöglichkeiten, um im Insolvenzfall beim Insolvenzverwalter die besten Chancen auf Herausgabe des Wechselsystems nach geleisteter Vorkasse zu haben

 

Geht, Folge wäre Aussonderung aus der Masse.
weg:

Übereignung (wenn sachenrechtlich hinreichend bestimmt) aufschiebend bedingt mit der Bezahlung, durch nichtzahlung aufschiebend bedingte Rückübereignung, übergabesurrogat Besitzkonstitut

 

Keine Kosten, kein waffenrechtlichen „Erwerb“, rechtlich möglich, versteht aber vermutlich keiner im wahren Leben.

Geschrieben

Leider gibt es bei solchen Dingen häufig das Problem, dass der Lieferant sein Geld noch nicht bekommen hat und es deshalb einen Eigentumsvorbehalt gibt. Dann hat der Herausgabeanspruch des Gläubigers (des Lieferanten) Priorität. 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb JoergS:

Zuerst mal: Geht die Firma in die Insolvenz, dann ist das Geld weg

...

Das stimmt natürlich. Meine Idee wäre halt, schriftlich die Dinge so zu vereinbaren, dass dann ( im Falle der Insolvenz) nicht auch noch meine Ware weg ist. Deine Tipps @JoergS zur Vorgehensweise sind ansonsten top!!

 

Die Idee von @silverstar hört sich aber auch gut an : Anzahlung jetzt und die eigentliche Vorkasse unmittelbar vor Versand.

 

Wenn man dann schon den Waffenteilebrief mit allen Nummern und NWR-Ziffern hat samt schriftlicher Zusicherung, dass mit Restzahlungseingang o.g. Waffe(nteil) unmittelbar in das Eigentum des Käufers übergeht, wäre man dann nicht einigermaßen safe?

Geschrieben

@webnotar Danke! Genau das wäre das Ziel: Im Insolvenzfall Aussonderung aus der Insolvenzmasse.

Wenn die Seriennummern bekannt sind und also nicht ein "Wechselsystem der Marke xyz im Kaliber A" im Vertrag steht, sondern mit "Verschluss mit Seriennummer etc " spezifiziert wird, dann müsste das für eine Insolvenzsichere Eigentumsübertragung doch ausreichen?

Geschrieben

Wie gesagt, nur solange der Lieferant, von dem der insolvente Verkäufer die Ware bezogen hat, keine offenen Forderungen gegen den Verkäufer hat. Ansonsten gilt meist der (ggf. verlängerte) Eigentumsvorbehalt. Sprich: Der Lieferant holt sich seine gelieferte Ware wieder zurück und Du gehst leer aus. 

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