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Thekendienst im Verein - rechtliche Einordnung und Verantwortung


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

nach langem Mitlesen habe ich mich nun auch hier angemeldet und frage mich, wie folgender Fall rechtlich zu bewerten ist.

 

In unserem Verein gibt es einen regelmäßigen Thekendienst.

Dieser wird wöchentlich einzelnen Mitgliedern zugeteilt und umfasst an jeweils zwei Tagen vier Stunden hinter der Theke.

 

Dabei stellt sich mir die Frage nach der rechtlichen Grundlage:
In unserer Satzung sind Arbeitsstunden geregelt, der Thekendienst zählt jedoch nicht dazu.

Zudem wird der Thekendienst in der Satzung an keiner Stelle ausdrücklich erwähnt.

 

Ein weiterer Punkt bereitet mir mehr Kopfzerbrechen: Während des Thekendienstes kommt es vor, dass Vereinsmitglieder Alkohol trinken, teils auch mehr als ein Bier oder eine Weinschorle, obwohl sie Waffen dabei haben.

Nach meinem Verständnis gilt beim Umgang mit und beim Transport von Waffen ein absolutes Alkoholverbot, auch nach dem Schießen auf dem Heimweg. In manchen Fällen dürfte zusätzlich die Fahrtüchtigkeit für ein Fahrzeug nicht mehr gegeben sein.

 

Daraus ergibt sich für mich die zentrale Frage:
Wie ist das rechtlich zu bewerten, wenn ich als Thekendienst wissentlich Alkohol an Personen ausschenke, die Waffen bei sich haben?
Bin ich verpflichtet, den Ausschank zu verweigern, und welche Konsequenzen könnte das für mich haben, sowohl rechtlich als auch vereinsintern?

 

Ich bin dankbar für eine sachliche Einschätzung und Erfahrungswerte.

Geschrieben

Stell die Fragen doch bei der nächsten Mitgliederversammlung (als Antrag vorher fristgerecht und knapp formuliert schriftlich eingereicht) und lass den Vorstand antworten. Dafür ist der Vorstand da, wenn er solche "Dienste" an Mitglieder vergibt wird er problemlos alle Fragen und Bedenken klären können.

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