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IGNORED

Filetiermesser im Auto bei Polizeikontrolle


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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb frosch:

Das wissen wir nicht. Die nach Landesrecht vorgesehene schriftliche Bescheinigung wurde trotz Aufforderung nicht übergeben.

Also wird hier wild spekuliert und nich bewiesene Anschuldigungen getätigt?

Geschrieben (bearbeitet)
Am 22.10.2025 um 23:04 schrieb JumboHH:

 

 

 

Die Verkehrskontrolle ist in einem einzigen Gesetzt geregelt STVO §36 Abs 5 und nur da! Sie dient der Festsellung der Verkehrssicherheit und der Verkehrstüchtigkeit. MEHR NICHT! 

 

 

Sososo.....Und wenn bei dieser allgemeinen Verkehrskontrolle Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten festgestellt werden? Lassen die Beamten den dann weiterfahren weil ja nur die Verkehrssicherheit und Verkehrstüchtigkeit geprüft wird? 

Ich subsumiere deine Ausführung mal unter gefährlichem Halbwissen, hervorgerufen durch selektives lesen. By the way, wie der Albaner so sagt: Die StVO ist eine Rechtsverordnung und kein Gesetz. Ergibt sich schon aus dem Namen.....

Bearbeitet von Maure
Geschrieben

Also vergesst doch einfach einmal wie die Verkehrskontrolle gelaufen ist. Das ist ein Nebenaspekt, dessen ich mir völlig bewusst bin. Rechtsprechung dazu ist reichlich vorhanden.

1. Optional: Man kann auf verwaltungsgerichtlichem Wege mittels Fortsetzungsfeststellungsklage eine Klärung herbeiführen.

2. In einer Hauptverhandlung ist der Beweisverwertung zu widersprechen. Ohne Vortrag keine Prüfung durch das Gericht.

3. Ein strenges Beweisverwertungsverbot wie bei Matlock gibt es bei uns nicht. Es folgt immer eine Bewertung der Schwere des Verstosses bei der Beweiserhebung im Verhältnis zur Straftat und dem Aufklärungsinteresse des Staates.

 

Beispiele: 

DNA Untersuchung bei einem Beinahetreffer bei einer Reihenuntersuchung wegen Vergewaltigung. Auf Verwandschaftsverhältnisse hätte nicht geprüft werden dürfen. Wurde vom BGH gesundgebetet.

 

Durchsuchung eines Autos ohne Durchsuchungsbeschluss nach Messern, die auf einem öffentlichen Markt gekauft wurden. Die Beweise wurden verworfen, es kam zu einer Einstellung mit Auflage.


Den Polizisten passiert im Übrigen bei einer rechtswidrigen Durchsuchung genau gar nichts. Noch nicht einmal bei einer Hausdurchsuchung.

 

Meine Frage richtet sich tatsächlich primär nach vorhandener Rechtsprechung zum Messerführen durch Angler.

 

frogger

 

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