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IGNORED

Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?


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Geschrieben

Ich wünsche dir alles gute, dass sich das Ganze noch zum Guten für dich wendet.

Entweder dass das WS wieder auftaucht oder die Behörde Gnade walten lässt.

 

Wäre schon echt ne miese Situation wenn du wegen sowas den Schießsport aufgeben müsstest.

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vor 47 Minuten schrieb raze4711:

Ein Forum ist da mit die schlechteste Beratungsstelle 

 

 

Für Beratung im engeren Sinn stimmt das, ja.

Aber um sich Anregungen zu holen, andere Blickwinkel, vielleicht einen anderen Denkansatz oder praktischen Tipp, da taugt ein Forum und der dortige Austausch.

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Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Ebert79:

In dem konkreten Fall hier wird da mit Sicherheit die Polizei parallel zu der Waffenbehörde schon gegen dich als Beschuldigter ein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben. Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt, um einen Rechtsanwalt einzuschalten, der schonmal Akteneinsicht nimmt bei der Waffenbehörde.

 

Nur am Rande... Interessant wäre auch mal, was denn so in Behörden/beim Pol.vollzugsdienst abläuft, wenn in den dortigen Beständen Waffen schlicht nicht mehr auffindbar sind. Soll ja durchaus vorkommen.

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vor einer Stunde schrieb WreckingBall:

Wäre schon echt ne miese Situation wenn du wegen sowas den Schießsport aufgeben müsstest.

 

Das ist nicht unbedingt so. Nur der eigene Waffenbesitz muss u.U. (vorübergehend) aufgegeben werden. Ich kenne jemanden der für fünf Jahre seine Zuverlässigkeit verloren hatte, aber in der Zeit sehr erfolgreich weiter geschossen hat. Er musste seine Waffen halt solange bei einem Freund unterbringen (zum Glück hat das mit Bedürfnis etc. geklappt), und sich jedesmal mitbringen lassen. Sehr unpraktisch, funktionierte aber.

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Geschrieben

@Per , ...wo wurde das WS denn nach der letzten behördlichen Überprüfung abgelegt ?

Eben mal kurz in eine auf dem Tisch stehende Schachtel mit Unwichtigem, dann in einem anderen Schrank damit ?

Ich wünsch Dir das baldige Auffinden :icon14:

 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb WreckingBall:

 

Entweder dass das WS wieder auftaucht

 

 

 

 

Ich wäre mir jetzt nicht so sicher wenn das Ding auftaucht das dann die Behörde sagt, " Ach, es lag unterm Sofa...dann ist ja gut....... dann vergessen wir mal die Verlustmeldung"

 

 

 

Daher ZUERST prüfen, dann melden.

Bearbeitet von CZM52
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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 

Für Beratung im engeren Sinn stimmt das, ja.

Aber um sich Anregungen zu holen, andere Blickwinkel, vielleicht einen anderen Denkansatz oder praktischen Tipp, da taugt ein Forum und der dortige Austausch.

 

Und auch hier gilt . 100 User. 101 Tipps. 

Und welcher sinnvoll und richtig ist ?

Das ist wie bei gesundheitlichen Problemen. 

Da würde ich genau so wenig in einem Forum nach Rat fragen,  wie bei einer solchen Frage wie hier .

Und dazu gibt es zu viele User, die fest davon  überzeugt sind , das sie.....

 

Fachanwalt für Waffenrecht sind .

Büchsenmachermeister 

Scharfschütze 

Bundesjägermeister

Und

Und 

Und .

😂

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb raze4711:

 

Und auch hier gilt . 100 User. 101 Tipps. 

Und welcher sinnvoll und richtig ist ?

Das ist wie bei gesundheitlichen Problemen. 

Da würde ich genau so wenig in einem Forum nach Rat fragen...

 

 

 

Na gut, wenn man das zugrunde legt, bräuchte auch kein Opel-, VW-, Porsche... etc. -Fan mehr in Autoforen die anderen Foristi nach Rat, Tipps etc. fragen.

Da könnte man dann (da u.U. auch sicherheitsrelevant) auch nur noch auf die "Profis" wie Vertragshändler/-werkstatt verweisen...

Im Endeffekt könnte man den Großteil aller special-interest-Foren "einstampfen".

 

Zum Thema im engeren Sinn - ich plädiere auch dafür, hier jeden "Stein", jedes Eckchen, noch dreimal umzudrehen.

So einfach verschwindet so ein WS, das weder winzig klein, noch ein immer-dabei-Gegenstand ist, ja auch nicht.

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Geschrieben

 

Du wirst in dem Fall wohl nicht um anwaltliche Hilfe herumkommen.

Bis dahin würde ich den Ball flach halten und mich dann an den Rat des Fachanwaltes halten.

 

Aus meiner Sicht steht fest, dass du primär gegen die dir auferlegte "sichere Verwahrung" von Waffen und deren erlaubnispflichtigen Teilen nicht vollumfänglich nachgekommen bist, sonst wäre das Wechselsystem dort wo es hingehört.

 

Ein guter Fachanwalt findet sicher eine Lösung und wenn es ein Deal mit Strafreduzierung ist.

Viel Glück !

 

 

  • Gefällt mir 2
Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb raze4711:

WO ist Waffen Online .

Was du vor dem Ordnungsamt oder Gericht sagen darfst , und musst . Oder ob du schweigen musst , sagt dir dein Anwalt .

Ein Forum ist da mit die schlechteste Beratungsstelle 

100 Leute 101 unterschiedliche Meinungen. 

 

Das war ja weniger seine Intention hier. Dass es hier keine Rechtsberatung gibt, ist klar.

Was er wollte, sind Erfahrungsberichte bezüglich ähnlich gelagerter Fälle, damit er weiß, was auf ihn zukommen wird. Offenbar kommt das aber nicht wirklich oft vor...

 

Umso interessanter, dass er uns auf dem Laufenden hält.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb karlyman:

 

Na gut, wenn man das zugrunde legt, bräuchte auch kein Opel-, VW-, Porsche... etc. -Fan mehr in Autoforen die anderen Foristi nach Rat, Tipps etc. fragen.

Da könnte man dann (da u.U. auch sicherheitsrelevant) auch nur noch auf die "Profis" wie Vertragshändler/-werkstatt verweisen...

Im Endeffekt könnte man den Großteil aller special-interest-Foren "einstampfen".

 

Zum Thema im engeren Sinn - ich plädiere auch dafür, hier jeden "Stein", jedes Eckchen, noch dreimal umzudrehen.

So einfach verschwindet so ein WS, das weder winzig klein, noch ein immer-dabei-Gegenstand ist, ja auch nicht.

 

 

 

Ganz großer Unterschied,  ob jemand  hier nach einem Rat , oder Erfahrungen im Bereich Schießsport oder Technik fragt , oder zum Thema Recht.

 

Gerade in dem speziellen Fall , bedeutet jeder Fehler der Entzug der Zuverlässigkeit .

 

Ist wie in Autoforen. 

Da ist es kein Problem zu fragen , welche Reifen , Felgen jemand fährt.

Wie er mit Modell XY zufrieden ist .

 

Wenn es aber darum geht , das die Fahrerlaubnis in Gefahr ist , würde ich mir keinen Rat dazu im Autoforum einholen . 

 

Dazu gibt es Anwälte , die sich damit auskennen .

 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb msk:

 

Das war ja weniger seine Intention hier. Dass es hier keine Rechtsberatung gibt, ist klar.

Was er wollte, sind Erfahrungsberichte bezüglich ähnlich gelagerter Fälle, damit er weiß, was auf ihn zukommen wird. Offenbar kommt das aber nicht wirklich oft vor...

 

Umso interessanter, dass er uns auf dem Laufenden hält.

 

Erfahrungsberichte zu dem Thema " Ooops, ich finde eine meine Waffen nicht mehr  " ? 

Hat das schon mal jemand hier durchgemacht ? Wohl nicht. 

 

Geschrieben

Man könnte z.B. in Sachen "ups, wir finden unsere Dienst-MP5" (u.ä.) "nicht mehr"... woanders nachfragen. Da gibt es sicherlich auch Erfahrung.

Problem ist nur, man wird von dort keine Antwort bekommen.

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Geschrieben (bearbeitet)

Mit Gedächtnis- und Erinnerungsverlusten - auch in wichtigen Dingen - ist das in diesem Land so eine Sache.

Mit manchem kommt man durch, mit anderem nicht.

 

Wie gesagt, ich würde nochmal "jeden Stein" im persönlichen Bereich Waffenaufbewahrung/Waffenumgang dreimal umdrehen...

Manchmal stecken verzweifelt gesuchte Dinge in seltsamen Ecken.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Geschrieben

Fassen wir zusammen: Du hast die Behörden informiert und hast dir anwaltliche Unterstützung geholt. Klingt alles sauber aber jetzt heisst es warten und hoffen, dass du A das WS wiederfindest oder B man es dir nicht als grobe Fahrlässigkeit auslegt und dir die Zuverlässigkeit entzieht.

 

Halte die Ohren steif und uns auf dem laufenden.

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Geschrieben
Am 18.2.2025 um 17:22 schrieb Qnkel:

Hä? Er hat es ja augenscheinlich nicht dort gelagert und dadurch ist es abhanden gekommen, sonst wäre es ja noch im Aufbewahrungsbehältnis. Ergo ist der Tatbestand sogar übererfüllt, da er nicht nur die Gefahr verursacht sondern sogar erfüllt hat. 

 

Nur aus Spaß an der gepflegten Diskussion: Müsste nicht der Staat die Schuld nachweisen und nicht der Waffenbesitzer seine Unschuld? Deine Argumentation ist, dass das Fehlen des WS genug Beweis für eine (schuldhafte) unsichere Aufbewahrung ist. Aber zumindest strafrechtlich dürfte das ja wohl nicht ausreichen, denn es gibt ja durchaus auch andere Szenarien. 

Geschrieben (bearbeitet)

Wäre nicht auch die Gegenfrage , wie viel Waffen die Behörde schon Verloren hat, berechtigt?
Und welche Konsequenzen dieses nach sich gezogen hat?
Hilft vielleicht um die Reaktion der Behörde zu relativieren.

 

Ist schon ein Unterschied, ob es sich um ein 22er WS einer GSP, oder um über hundert Kriegswaffen (Hier 98er Repetierer in Schleswig Holstein) handelt.
Mit den GSP WS kann keiner ohne Grundwaffe was anfangen.
Mit den 98er schon.

Bearbeitet von Oldmiller
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