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IGNORED

Multitool in der Range Bag jetzt illegal?


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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb karlyman:

Welche Rolle spielt in der neuen Regelung die Klingenlänge...?

Ehrlich gesagt habe ich das fertige Machwerk noch gar nicht gelesen, nur die Diskussionen vorher verfolgt. 

 

vor 21 Minuten schrieb Schorni:

wurde das schonmal angewendet oder wird das nur, vom Gesetzgeber, im Vorfeld geprüft? 

 

Das "prüft" der Gesetzgeber im Vorfeld.

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Ich hatte mal bei 3Gun einen abgebrochenen Auszieher (Mossberg) und mich dann damit durch das Match gerettet

Dafür haben wir Cowboys unsere "Screwknives". Sieht aus wie ein Messer, hat aber nur ein kurzes Stück oder gar keine geschliffene Klinge, die Spitze ist zum Schraubendreher geschliffen, der genau in die Auszieheraussparung an Lauf der UHR passt. Das ist ganz eindeutig ein Werkzeug für den Sport.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Fyodor:

Ehrlich gesagt habe ich das fertige Machwerk noch gar nicht gelesen

 

Ich kann's dir im Grunde nicht verdenken. Es ist eben wieder nur das Abschneiden von Salamischeiben - und eine wiederum kleinere Restwurst. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Schorni:

Da musst du dann wenn du einen Faden abschneiden möchtest aufs Steakmesser zurückgreifen.

Das ist jetzt aber auch in Dilemma:-

 

- Es führt, wer die tatsächliche Gewalt ausübt

- Führen in Gaststätten ist verboten

- ... essen wir jetzt nur noch mit der Gabel? 

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Fyodor:

 

Das "prüft" der Gesetzgeber im Vorfeld.

Das habe ich mir gedacht.

Das ist als ob der Fuchs prüft ob es sinnvoll ist hühner ob es sinnvoll ist Hühner zu fressen.

Geschrieben

erstezw

 

(4a) Absatz 1 gilt entsprechend für das Führen von Messern. Ausgenommen vom Verbot des Führens von Messern sind:

[...]

9.Inhaber gastronomischer Betriebe, ihre Beschäftigten und Beauftragten sowie deren Kundinnen und Kunden,
 
[...]
Da lese ich heraus, daß ich mit dem durch den gastronomischen Betrieb zur Verfügung gestellten Messer mein Fleisch zerteilen darf.
 
:-)
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Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb erstezw:

Das ist jetzt aber auch in Dilemma:-

 

- Es führt, wer die tatsächliche Gewalt ausübt

- Führen in Gaststätten ist verboten

- ... essen wir jetzt nur noch mit der Gabel? 

Nein, Gabel ist zu gefährlich.

Vermutlich ginge ein Löffel.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 40 Minuten schrieb Fyodor:

 

Das "prüft" der Gesetzgeber im Vorfeld.

 

Da muss dann im Punkto Geeignetheit etwas schiefgelaufen sein...

 

vor 22 Minuten schrieb erstezw:

 

- ... essen wir jetzt nur noch mit der Gabel? 

 

Holzlöffel, Plastik ist ja pfui.

 

vor 12 Minuten schrieb Henry Blake:

erstezw

 

(4a) Absatz 1 gilt entsprechend für das Führen von Messern. Ausgenommen vom Verbot des Führens von Messern sind:

[...]

9.Inhaber gastronomischer Betriebe, ihre Beschäftigten und Beauftragten sowie deren Kundinnen und Kunden,
 
....daß ich mit dem durch den gastronomischen Betrieb zur Verfügung gestellten Messer mein Fleisch zerteilen darf.
 

 

Alles andere wäre auch totaler Schwachsinn. Sein Messer führen darf man prinzipiell völlig frei außerhalb von Verbotszonen, öffentlichem Fernverkehr (Nahverkehr?), Veranstaltungen, Märkten, Kino etc. . Also eigentlich auch, wenn man zur Sportveranstaltung (Schießen) mit dem Fahrzeug, per Pedes, Lastenfahrrad etc. unterwegs ist, wofür man keine Fahrkarte lösen muss. Oder man schließt es zusammen mit den Waffen einfach weg. Ein Multitool ist sicherlich tauglich, dafür ein berechtigtes Interesse zu haben, gerade weil man an seinem Sportgerät herumschrauben muss, könnte, etc. Von meinem Verein kenne ich, dass die selbst ihr Hausrecht auf dem Gelände ausüben, es ein Privatgelände ist und man das Führen einfach erlaubt und fertig. 

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Olt d.R.:

...nachdem ja mal entschieden wurde, daß der "normale" Gastättenbesuch auch ( waffenrechtlich )

als öffentliche Veranstaltung zählt, folgt daraus ja, daß man ins Restaurant

oder die Kneipe / Imbiss ja auch ab jetzt kein Taschenmesser mehr dabei haben darf...

Das wäre hart, leider sind die Restaurant Messer in der Regel stumpf Und so habe ich eigentlich immer was scharfes dabei. In Zukunft also das gute alte Bw Essbesteck. 

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Last_Bullet:

In einem Verein kenne ich, dass die selbst ihr Hausrecht auf dem Gelände ausüben, es ein Privatgelände ist und man das Führen einfach erlaubt und fertig. 

Besser gesagt nicht verbietet.....

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb Henry Blake:

erstezw

 

(4a) Absatz 1 gilt entsprechend für das Führen von Messern. Ausgenommen vom Verbot des Führens von Messern sind:

[...]

9.Inhaber gastronomischer Betriebe, ihre Beschäftigten und Beauftragten sowie deren Kundinnen und Kunden,
 
[...]
Da lese ich heraus, daß ich mit dem durch den gastronomischen Betrieb zur Verfügung gestellten Messer mein Fleisch zerteilen darf.
 
:-)

Boah, ich glaube ich brauche zum Überleben im alltäglichen Wahnsinn eine eigene Rechtsabteilung... 

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Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb Last_Bullet:

Alles andere wäre auch totaler Schwachsinn.

Schwachsinn ist ja durchaus nicht ungewöhnlich. 

 

vor 37 Minuten schrieb Last_Bullet:

Also eigentlich auch, wenn man zur Sportveranstaltung (Schießen) mit dem Fahrzeug, per Pedes, Lastenfahrrad etc. unterwegs ist, wofür man keine Fahrkarte lösen muss.

Aber nur, wenn die Route nicht zufällig eine Waffenverbotszone kreuzt. Kann man die in Navis mittlerweile als "nicht befahrbar" wählen? 

 

 

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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb callahan44er:

...die Schmiere kassiert bei einem der rechts ne Langwaffe hält, ein Messer ein das er gerade mit der linken überreicht. 

Mit der linken, unreinen Hand? Und wenn der Übergebende:Innen und/oder der Vertreter des Gewaltmonopols a) sichtbar mutmaßlich b) im ersten Anschein nicht zu vermutend einer Religionsgemeinschaft anhängen, welche hmm ähh also Du weißt schon? Gilt als allerübelste Beleidigung, eher schon als Realinjurie. Oh oh oh!

vor 29 Minuten schrieb Cannon Balls:

leider sind die Restaurant Messer in der Regel stumpf 

Und zwar auch in schweineteuren Steakhäusern und trotz Reklamation beim Kellner der studentischen Hilfskraft auch noch beim n-ten Versuch. Im besten Deutschland bzw. auf der MS Völkerfreundschaft unter deutscher Leitung, deutschem Kapitän und deutschem Sicherheitsoffizier. Seit der letzten Nachkriegszeit sind beide ohnehin nicht mehr in meiner Lostrommel.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Olt d.R.:

entschieden wurde, daß der "normale" Gastättenbesuch auch ( waffenrechtlich ) als öffentliche Veranstaltung zählt

 

Hättest Du dazu eine Fundstelle?

 

Danke!

Geschrieben
1 hour ago, erstezw said:

- Es führt, wer die tatsächliche Gewalt ausübt

- Führen in Gaststätten ist verboten

Da hast du ja die Erlaubnis des Hausrechtsinhabers.
Wenn es Streit um die Qualität des Essens gibt und du zum Gehen aufgefordert wirst solltest du in genau diesem Moment aber höchstens noch die tatsächliche Gewalt über die Gabel ausüben. Ich unterstelle mal, dass die nicht als Stichwaffe klassifiziert wird, obwohl sie ihrer Kernfunktion nach dazu geeignet wäre.
 

Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb Last_Bullet:

Alles andere wäre auch totaler Schwachsinn. Sein Messer führen darf man prinzipiell völlig frei außerhalb von

Aber ihr Typen wisst schon, das dieser komplette Thread (und die ganzen deutschen wAffengesetze) den Terroristen da draußen am Arsch vorbeigeht?

Geschrieben

Nächste Frage

In einem angesagten in der Waffenverbotszone einer größeren Stadt angesiedelten

Restaurant gibt es Schweinshaxen.

Der Haxen wird vom Kellner gebracht.

Im Haxen steckt ein auch für Schweinshaxen geeignetes Steakmesser.

Muss ich nun auf diese Spezialität dieses Hauses verzichten,nur um unserem 

Waffengesetz gerecht zu werden?

MFG. ein fragender Waldlaeufer

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb callahan44er:

Ich stells mir gerade vor. Eine Anlage zur Bezirksmeisterschaft rappelvoll mit Schützen. Jeder min. 3 Knarren dabei und die Polizei kommt und nimmt dir dein Schweizer Taschenmesser ab. Das wär was für die Bildzeitung. :rotfl2:

Stellt euch mal das Bild direkt auf dem Stand vor. Wo alle mit Knarre da stehen und die Schmiere kassiert bei einem der rechts ne Langwaffe hält, ein Messer ein das er gerade mit der linken überreicht. 

 

In dem Moment, in dem der Schütze das Messer mit der linken überreicht, ist aufgrund des Messerverstoßes seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit weg und er kann auch gleich seinen Knallkram mit der rechten Hand an die Polizei übergeben.

 

Ob das dann noch so lustig ist, muss dann jeder selber wissen.

 

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