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Cannabis und Waffenbesitz


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Hallo,

 

hat sich eigentlich irgendwer in unserer Regierung mal Gedanken gemacht wie das genau laufen soll? Da sind ja Fragen über Fragen drin, Beispiele:

1. Legalwaffenbesitzer und Anbau bzw. Konsum. Eigentlich ja jetzt erlaubt...wenn man sich an die Regeln hält...für den einfachen Bürger wahrscheinlich unkritisch...wie sieht das beim Waffenbesitzer aus? Ähnlich wie bei Alkohol oder doch anders?

 

2. Was ist wenn man als Legalwaffenbesitzer selbst weder anbaut noch konsumiert aber Haushaltsmitglieder dies, nach aktueller Rechtslage völlig legal tun? Ist der Legalwaffenbesitzer dann auch unzuverlässig? Sozusagen Sippenhaft?

usw...da lassen sich ja zig Konstellationen schaffen. 

Sorry Leute aber aktuell blickt in Sachen Waffenrecht gefühlt sowieso gar keiner mehr durch in unserem Staate.

 

Gruß

Carsten

 

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Da ändert sich überhaupt nichts.

 

§6 WaffG:

 

Zitat

(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

.......
2.  abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder

 

Nur weil Anbau, Besitz, Konsum von Cannabis legalisiert ist, darf man deswegen nicht unter dessen Wirkung mit Waffen umgehen. Das ist bei Alkohol stehende Rechtsprechung

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Sehe ich auch so. In der Rechtsprechung wurde ja bereits entschieden, dass es für die Frage, ob der Erlaubnisinhaber die Gewähr dafür bietet, dass er persönlich geeignet ist, mit Waffen oder Munition jederzeit und in jeder Hinsicht vorsichtig und sachgemäß umzugehen, bereits unerheblich ist, ob die Einnahme cannabinoider Stoffe ärztlich verordnet oder aber auf illegale Weise erfolgte. 

 

Was nach wie vor zählt ist, ob Tatsachen Bedenken gegen die persönliche Eignung begründen. Eine Abhängigkeit von Drogen nachzuweisen ist in der Praxis im Gegensatz zu Alkohol (da muss ab 1,6 Promille festgestelltem BAK das amts- oder fachärtzliche Zeugnis gefordert werden) allerdings oftmals schwer.

 

Durch die Legalisierung von Cannabis wird es halt künftig mehr Problemfälle geben. Die Warnungen der Fachleute dazu wurden ignoriert. Im Zuge der Evaluierung wird man sehen, ob das Gesetz gut ist oder nicht. 

 

Grüßle SBine

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2.  abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder...

 

Und was heißt jetzt Abhängig, das allabendliche Glas Wein (Frage ist eher rhetorischer Art)? Wenn dem nicht so ist, sondern damit Alkoholkranke gemeint sind, dann spricht auch nichts gegen gelegentlichen Mariuhanakonsum. Allerdings nicht vor einem Schiesstermin.

Bearbeitet von Nakota
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3 hours ago, ASE said:

Nur weil Anbau, Besitz, Konsum von Cannabis legalisiert ist, darf man deswegen nicht unter dessen Wirkung mit Waffen umgehen. Das ist bei Alkohol stehende Rechtsprechung

 

1 hour ago, Nakota said:

Und was heißt jetzt Abhängig, das allabendliche Glas Wein (Frage ist eher rhetorischer Art)? Wenn dem nicht so ist, sondern damit Alkoholkranke gemeint sind, dann spricht auch nichts gegen gelegentlichen Mariuhanakonsum. Allerdings nicht vor einem Schiesstermin.

 

Das sind aber zwei unterschiedliche Ansätze. Zuverlässigkeit und Eignung.

 

Dass jemand, der zugeknallt auf dem Stand erscheint, unzuverlässig ist, ist wohl unstrittig, auch wenn man sich darüber streiten kann, ob da eine wie auch immer definierte "Nullgrenze" Sinn ergibt, ob das plausibel z.B. mit einer Alkoholexposition, mit der er sogar noch legal als Verkehrspilot fungieren dürfte, auch schon der Fall sein kann.

 

Die Eignung nach §6 dagegen hat damit nichts zu tun. Die kann man auch bei jemandem bestreiten, dem niemand je einen unsauberen Umgang mit Waffen und der Droge seiner Wahl vorgeworfen hat.

 

Wo ein Richter da die Grenze zieht, dürfte bis sich eine einigermaßen einheitliche Rechtssprechung etabliert Glücksache sein. Der eine gerät an einen Richter, der gar keinen Konflikt mit seinen Dienstpflichten sieht, sich schon mal mit den entsprechenden Pflanzen seines Privatanbaus auf den sozialen Medien abgebildet zu sehen, auch schon vor der "Freigabe". Der andere gerät an einen Richter, der mit der Sicherheit eines selbsternannten Experten davon schwadroniert, schon der erste Zug mache auf Dauer abhängig, man habe nach monatelanger Abstinenz plötzlich fiese "Flashbacks", und "auch wer nur einmal Haschisch raucht, verletzt die Pflicht zum treuen Dienen."

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vor 14 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 

 

Die Eignung nach §6 dagegen hat damit nichts zu tun. Die kann man auch bei jemandem bestreiten, dem niemand je einen unsauberen Umgang mit Waffen und der Droge seiner Wahl vorgeworfen hat.

 

Leichtfertiger oder unsachgemäßer Umgang fällt unter §5. Hierzu muss es bereits zu so einem Vorfall gekommen sein, um die Zukunftsprognose des §5 auf künftige  Unzuverlässigkeit abzuleiten

 

Bei §6 wartet man nicht so lange. 

 

 

 

 

vor 14 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Wo ein Richter da die Grenze zieht, dürfte bis sich eine einigermaßen einheitliche Rechtssprechung etabliert Glücksache sein. Der eine gerät an einen Richter, der gar keinen Konflikt mit seinen Dienstpflichten sieht, sich schon mal mit den entsprechenden Pflanzen seines Privatanbaus auf den sozialen Medien abgebildet zu sehen, auch schon vor der "Freigabe". Der andere gerät an einen Richter, der mit der Sicherheit eines selbsternannten Experten davon schwadroniert, schon der erste Zug mache auf Dauer abhängig, man habe nach monatelanger Abstinenz plötzlich fiese "Flashbacks", und "auch wer nur einmal Haschisch raucht, verletzt die Pflicht zum treuen Dienen."

 

Nur Anbau ohne Konsum wäre zunächst unschädlich, denn

 

Zitat

 wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder

 

Hierfür gibt es ein ausgeprägtes System der forensischen Bioanalytik um einen regelmäßigen Konsum  anhand entsprechender Marker nachzuweisen. Das ist dann nicht anders als beim Autofahren.

 

Der wesentliche Unterschied  zwischen §5 und §6 liegt darin, das man die Zukunftsprognose des §5 kaum widerlegen kann, während dies bei §6 wesentlich einfacher ist.

Analog des Fahrerlaubnisrechts könnte man sich hier "freimessen"

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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9 hours ago, Sachbearbeiter said:

Eine Abhängigkeit von Drogen nachzuweisen ist in der Praxis […] allerdings oftmals schwer.

War es nicht so, daß beim Autofahren es reichte, einmal mit harten Drogen bzw zwei mal mit Cannbis erwischt zu werden, damit eine Abhängigkeit angenommen wird?

Weil laut Begründung man von harten Drogen nicht nicht abhängig sein kann und bei Cannabis bei zwei mal der regelmäßige Konsum angenommen wird.

Dann könnte man mangels spezieller Vorschriften im WaffG die analoge Rechtssprechung aus dem Straßenverkehr übernehmen, oder?

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Aber etwas regelmäßig (mäßig=relativ gering; in nicht besonders hohem Maße) zu konsumieren muss keine Abhängigkeit sein. Abhängigkeit von Alkohol i(weil man das Leben ohne nicht mehr im Griff hat) st Alkoholismus, also eine Krankheit. Ob jetzt der eine tägliche Joint Cannabismus ist bezweifle ich.

Bearbeitet von Nakota
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51 minutes ago, Nakota said:

Aber etwas regelmäßig (mäßig=relativ gering; in nicht besonders hohem Maße) zu konsumieren muss keine Abhängigkeit sein. Abhängigkeit von Alkohol i(weil man das Leben ohne nicht mehr im Griff hat) st Alkoholismus, also eine Krankheit. Ob jetzt der eine tägliche Joint Cannabismus ist bezweifle ich.

 

 

Naja...da scheiden sich die Geister die eine Fraktion ist da auf Deiner Linie, die andere argumentiert, dass wenn Du etwas regelmäßig konsumierst und Dir das, wenn Du das nicht mehr machst, fehlt, es schon ein Schritt in Richtung Abhängigkeit ist. Kommt nach dazu dass der Begriff "Abhängigkeit" sehr "windelweich"* ist, darunter jeder was anderes versteht** und er generell in zwei Untergruppen aufzuteilen ist, die u.a. fließend ineinander übergehen***. Plus es da auch auf die Situation des Menschen ankommt ****.

 

*= da kommt z.B. Gewöhnung und auch Dosissteigerung hinzu, allerdings nur im späteren Stadium und definiere mal "Abhängigkeit von xyz , weil sein Leben nicht mehr im Griff"...da dürften auch die Meinungen sehr weit auseinander gehen.

**= z.B. werde ich kribblig wenn ich keine Schokolade im Haus habe (witzigerweise bei Zigaretten habe ich das Problem nicht, obwohl ich seit 1987 rauche, allerdings nur fast nur in der Arbeit und ca. 5 Stück am Tag), ist für einige Zeitgenossen durchaus ein Zeichen für Abhängigkeit 

***= Zum einem psychische Abhängigkeit, wenn Du es unterlässt dann fehlt Dir was und das kann das Feierabendbier, der tägliche Joint, das Glas Whiskey/Wein am Abend sein und dann die physische Abhängigkeit, wo dann das Nichtzuführen = Entzug zu körperlichen Symptomen führt. 

****= Z.B. ob der sich einer Krise befindet oder es da eine Vorgeschichte von Abhängigkeit sowohl psychisch als auch physisch gab, weil die Verbindungen "Belohnungszentrum" mit Substanzkonsum oder besser mit einer Tätigkeit (das kann z.B. auch Shoppen sein) wirst Du nur sehr sehr langsam wieder los....

Knackpunkt ist dabei auch wie der Mensch da mit seiner Abhängigkeit oder besser Zustand umgeht...als ich z.B. mal Valoron hedonistisch probiert habe, konnte ich da bei mir schön die Stufen beobachten....wo am Anfang noch 10 Tropfen reichten, war ich irgendwann oben auf 20 Tropfen d.h. Gewöhnung/Dosissteigerung. Allerdings hat da dann bei mir das Hirn eingesetzt und ich habe dann bewusst ausgeschlichen d.h. Anzahl der Einnahme und Dosis langsam aber stetig reduziert. Zusätzlich kommt es da auch noch auf die Persönlichkeit selbst an....ob jemand seinen Konsum unter Kontrolle hat (sozialverträglicher Konsum) oder er die Kontrolle verliert (sozialschädlicher Konsum) und auch da sind die Grenzen wieder fließend, was bei dem einem okay ist kann bei einem anderen schon wieder in Richtung Absturz gehen und Suchtpersönlichkeiten gibt es durchaus d.h. Leute da sehr schnell in diese Richtung abrutschen. 

 

Edit: zusätzlich zu den ganzen anderen Komplexen wie "Set" und "Setting", dem Suchtpotential von den einzelnen Substanzen selber, der Art der Aufnahme z.B. Coca-Tee, Coca-Blätter gekaut, Cocain oral genommen, Cocain geschnupft oder Cocain als Freebase (Crack) geraucht. Alles das gleiche Alkaloid (Kokain), nur die Suchtpotentiale und damit die Auswirkungen positiver (z.B. Andentrail geht nicht ohne, meinte jemand zu mir der das Teil begangen hat) und negativer Art unterscheiden sich da beträchtlich....und da kommt auch noch der Kontext (Set, Setting) dazu z.B. in Südamerika ist Coca-Tee normal, denn kann man da im Teebeutel zu 1 g kaufen....

 

bj68

Bearbeitet von BJ68
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3 minutes ago, AmericanDad said:

Mal wieder ein PSA: Cannabis macht nicht abhängig. Ich weiß, passt den meisten nicht, weil Alcohol good, Cannabis bad. 

 

Jein...

 

Psychische Abhängigkeit kann bei Cannabis auch vorhanden sein....kommt halt auf das Konsummuster an....z.B. ob Du jedes Wochenende eine Bong rauchst und auch auch auf die Umstände, warum Du es konsumierst bzw. was Du mit dem Konsum bezwecken willst und damit ist die Aussage (Abhängigkeit) sehr vom Konsumenten abhängig und individuell. 

 

bj68

 

 

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Gerade eben schrieb Thomas St.:

Der Stoff macht evtl. nicht abhängig, aber die Auswirkungen können schon suchtartige Züge annehmen.

Zitat: "Ich brauch was zu Rauchen damit ich den Tag überleb." (ein Arbeitsloser Kleindealer, mittlerweile an Nebenwirkungen härterer Drogen draufgegangen)

 

Spielt keine Rolle. Grundrecht auf Eigentum - hier an Waffen - verwirkt man nicht, nur weil man von dem Grundrecht auf Selbstbestimmung - also mit seinem Körper zu machen was man will - Gebrauch macht.

 

In Deutschland gibt solche Grundrechte glücklicherweise nicht und die Deutschen haben auch verstanden, dass der Staat bestimmen darf, welche Substanzen man in seinen Körper tun darf und an welchen Sachen man (temporär) Besitz begründen kann. Tatsächliches Eigentum ist bei euch ohnehin in der Verfassung ausgeschlossen, aber versuch das mal einem Deutschen zu erklären, von denen versteht niemand den Unterschied zwischen Privileg und Grundrecht. 

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Psychisch abhängig kann man von allem sein. Aber eine körperliche Abhängigkeit gibt es bei Cannabis meines Wissens nicht, und es macht im Unterschied zu Alkohol und harten Drogen auch nicht aggressiv. 

 

Diese Diskussion zeigt mal wieder wie bescheuert unser Waffenrecht ist. Einiges was nicht verboten ist, dürfen wir als Waffenbesitzer trotzdem nicht tun. Jedes Jahr sterben tausende auf der Straße. Trotzdem darf man mit messbaren Mengen Alkohol im Blut autofahren, und es gibt nicht nicht mal ein Verbot direkt während der Fahrt das Bier zu trinken. Aber die im verschlossenen Kofferraum in verschlossenen Koffern liegenden, ungeladenen Waffen herumfahren dürfen wir dann nicht mehr. Auch bei psychischen Problemen ärztlich behandelten zu lassen ist auch kritisch, erstens weil man dann nachweislich "psychisch krank" ist, und zweitens oft abhängigmachende Medikamente nimmt. Lässt man sich mit seinen Problemen nicht behandeln, wird man zwar eventuell zur Zeitbombe, aber das Risiko das Hobby aufgeben zu müssen ist geringer. 

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Moin 

Seid dem 18.10 ist es offiziell das Hausärzte CBD und CBT verordnen dürfen. 
Ich nehme seid Jahren Oxycodon bei Chronischen Schmerzen 🤒 und habe nun mit meinem Hausarzt gesprochen ob ich das mal ausprobieren darf oder möchte zum Testen. Er rief mich gestern Abend noch an und wir haben noch mal darüber gesprochen. Ich möchte es einfach mal testen ob es mir dadurch besser geht. Ich habe auch an den Jagdschein und Sprengstofferlaubisschein und Waffenbesitz nachgedacht. Bei mir sieht es so aus wenn man mir deswegen Probleme macht und ich meine Lizenz abgeben muss das soll es so sein. Ich hoffe nur das mir das Mittel besser Hilft wie jede Tablette. Ich werd es jetzt testen um mir ein Bild von der Situation machen und dann Entscheiden. Die ganze Sache ist nicht einfach. Aber ich weiß das auch eine Menge besoffene Jäger auf ihren Hochsitz sitzt und niemand sagt was von den ( Kollegen) es wird auch geduldet. 
 

WMH 

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