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IGNORED

Ablehnung Waffenkontrolle wegen fehlendem Zugang


Wenemar

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Meine Partnerin und ich leben in häuslicher Gemeinschaft, sind beide Jäger und lagern unsere Waffen gemeinsam in einem entsprechenden Tresor. Die gemeinsame Waffenaufbewahrung ist der Behörde bekannt.

 

Welche eventuellen waffenrechtlichen Folgen würdet Ihr erwarten, wenn meine Partnerin (ggf. wiederholt) eine Waffenkontrolle während meiner Abwesenheit mit der Begründung ablehnen würde, dass nur ich den Tresor öffnen könne?

 

Danke Euch für zielführende Hinweise.

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Ich würde davon ausgehen, davon abgesehen wie glaubwürdig die Angabe ist, das die dann nach einem Termin mit Dir fragen werden. Wenn dieser auch abgelehnt werden sollte oder Du dasselbe von Deiner Frau behauptest könnte man schon eine verweigerung unterstellen die negativ ausgelegt werden könnte.

Machen die keinen Termin und kommen irgendwann wieder unangekündigt und wieder ist nur die Frau da und sagt dasselbe, dann wäre immer noch die Frage nach der glaubhaftigkeit aber wenigstens wäre es konsequent und würde nicht gleich die erste aussage lügen strafen...

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Um es auf die Spitze zu treiben die Behauptung, dass sie nur während meiner Abwesenheit keinen Zugang zu unseren Waffen hat.

 

Ich bin tageweise nicht zuhause und stelle für diese Zeit immer einen meiner Partnerin unbekannte Code am Tresorschloss ein. 

 

Bin ich zuhause, kann meine Partnerin mit einem ihr bekannten Code jederzeit den Tresor öffnen und an ihre Waffen gelangen. Würde das die Bedenken von Steam und Fyodor entkräften? 

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vor 6 Minuten schrieb Wenemar:

 

Ich bin tageweise nicht zuhause und stelle für diese Zeit immer einen meiner Partnerin unbekannte Code am Tresorschloss ein. 

 

deine partnerin hat einen jagdschein mit eigenen jagdwaffen und du sperrst ihr den zugriff, wenn du nicht zuhause bist ?

das ist so weltfremd und seltsam -  glaubst du ernsthaft dass das jemand das als "normal" definieren würde ?

was auch immer deine argumentation dafür sein sollte - als sachbearbeiter und kontrolleur würde in an beider "geeignetheit" zweifeln.....

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Wenn mich nicht alles täuscht muss jeder uneingeschränkten Zugang zu den Waffen haben. Beispiel wo ich es weiß ist: Wenn du als LWB deine Waffen z.b. bei deinen Eltern die nicht berechtigt sind deine Waffen lagerst, was durchaus möglich ist, MUSST du jederzeit Zugang zu dieser Wohnung haben und natürlich zu den Waffen. Deine Eltern natürlich nicht.

 

Aber mal im Ernst, warum machst du das und warum lässt sich deine Frau das gefallen?

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vor 12 Minuten schrieb Raiden:

völlig lebensfremden Aufbewahrungssituationen/-theorien

Ich mache mir halt Gedanken, ob der Wunsch meiner Partnerin, nicht ohne meine Anwesenheit eine Waffenkontrolle erleiden zu müssen, in Deutschland legal durchsetzbar wäre. Völlig lebensfremd finde ich das nicht.

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vor 5 Minuten schrieb Wenemar:

Ich mache mir halt Gedanken, ob der Wunsch meiner Partnerin, nicht ohne meine Anwesenheit eine Waffenkontrolle erleiden zu müssen, in Deutschland legal durchsetzbar wäre. Völlig lebensfremd finde ich das nicht.

 

Dann reicht es doch völlig wenn sie sagt sie weiß den Code nicht.......ist mir gerade entfallen.

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vor 2 Minuten schrieb callahan44er:

 

Dann reicht es doch völlig wenn sie sagt sie weiß den Code nicht.......ist mir gerade entfallen.

Das würde ich als noch unglaubwürdiger als meine Story empfinden. Auch könnte man das nicht mehrmals vorgeben, ohne sich definitiv in Schwierigkeiten zu begeben.

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vor einer Stunde schrieb Wenemar:

ob der Wunsch meiner Partnerin, nicht ohne meine Anwesenheit eine Waffenkontrolle erleiden zu müssen, in Deutschland legal durchsetzbar wäre.

 

Ohne das rechtlich werten zu wollen - es ließe sich technisch plausibel darstellen, wenn am Tresor zwei unabhängige Schließsysteme vorhanden wären und niemand auf beide Zugriff hat.

Kurz gesagt - nur zwei Personen zusammen können öffnen.

So etwas gibt es im Handel.

 

Käme tatsächlich eine Aufbewahrungskontrolle, könnte Deine Partnerin den Tresor mit zwei Schlössern vorweisen und darlegen, daß sie nur Zugriff auf eins von beiden hat.

Also pflichtgemäße Mitwirkung soweit es ihr möglich ist?

 

Wäre dann gemeinsame Aufbewahrung mit (nur) gemeinsamer Zugriffsmöglichkeit?

Bearbeitet von Elo
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vor 22 Minuten schrieb Elo:

Wäre dann gemeinsame Aufbewahrung mit (nur) gemeinsamer Zugriffsmöglichkeit?

Elo, danke, das könnte eine Lösung sein. Zwei unserer Tresore bieten auch die Möglichkeit, mit zwei unabhängigen Zahlencodes die Tür öffnen zu müssen. Hatte ich gar nicht dran gedacht.

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vor 1 Stunde schrieb Bettina Fischer:

Wieso sollte sie das mit der Kontrolle nicht hinbekommen?

Immerhin ist sie volljährig und hat die Jägerprüfung bestanden und darf damit sogar Waffen führen.

Die Bedenken erschließen sich mir nicht.

Naja, da bei uns zu Hause die gleiche Konstellation mit gemeinschaftlicher Aufbewahrung besteht, kann ich das schon nachvollziehen, dass jeder nur seine eigenen Waffen Schätzchen bei der Kontrolle vorzeigen möchte. So haben wir das gehandhabt und die Kontrolle für uns beide dauerte mehrere Stunden.

 

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