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Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Direwolf:

Wie wird das denn gemacht?

Beim WSV: Die Seriennummern der Waffen werden erfasst. Hier reicht oft die VM als Wettkampfnachweis und die Vereine müssen eine entsprechende Liste führen. Der Verein stellt dann den "Wisch" mit Wettkampf, Datum und Seriennummer aus und das Mitglied reicht das beim WSV ein. Der bestätigt dann gegenüber der Behörde das Bedürfnis.

BDMP: Jedes Mitglied ist verpflichtet sein Schießbuch zu führen. Da werden die Seriennummern bzw Waffen angegeben und dann beim Wettkampf abgestempelt. Bei Bedarf schickt man Kopien des Schießbuchs an den LV, der dann das Bedürfnis für die Behörde bestätigt.

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Geschrieben

Ich führe ein Schießbuch nach BDMP-Bayern-Vorgaben (der fordert zusätzlich bei Unterschrift ohne nummerierten BDMP-Schießleiterstempel den Klarnamen der Aufsichtsperson). Die Waffe ist beim BDMP ohnehin anzugeben. Ist ja auch für Antrag Überkontingentwaffe erforderlich - wie soll der Bearbeiter sonst beurteilen, ob die erforderlichen Wettkämpfe mit den vorhandenen Waffen geschossen wurden?

 

Fremde Waffen im Schießbuch kennzeichne ich mit L im Kreis für Leihwaffe, ansonsten ist es die eigene. Seriennummern schreibe ich nicht auf, wir sind nach wie vor im Bereich der Glaubhaftmachung! Sonst kann man ja am besten gleich unter notarieller Aufsicht schießen.

 

Ich rate das auch allen Kameraden, selbst wenn sie nicht im BDMP sind.

 

Wer das als vorauseilenden Gehorsam bezeichnet und sich weigert, ein Schießbuch mit den erforderlichen Angaben zu führen, mag das tun, darf dann aber halt nicht jammern, wenn er im Streitfall gegenüber Behörde, Verband oder Verein (!) ohne Nachweise dasteht.

 

Man denke an den Fall, vor kurzem hier im Forum an anderer Stelle dokumentiert, in dem das LRA Meißen einem Verein die Vereinseigenschaft absprach und von den Mitgliedern Nachweise unter Androhung des Erlaubniswiderrufs forderte. Oder an den Fall, ebenfalls gerade hier im Forum diskutiert, in dem ein Vereinsvorstand unter Annahme unzutreffender Voraussetzungen sich weigert, die tatsächlich vorliegenden Voraussetzungen für den Erwerb einer Waffe gegenüber dem Verband zu bestätigen.

Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb Direwolf:

 

Ja. Wie wird das denn gemacht? Kriegt man einen Wisch, auf dem Disziplin, Wettkampf und Seriennummer stehen?

Im allgemeinen bekommt man eine ÜK Waffe dann genehmigt wenn man keine andere passende für die beantragte Disziplin hat. In diesem Fall sollte es auch ohne Angabe der Waffe relativ eindeutig sein. Ansonsten im Schießbuch die Waffe mit angeben und schon hat man den entsprechenden Nachweiss. Und natürlich kann das immer mit irgendwelchen Argumenten angezweifelt werden, aber anders wird es im normalfall halt nicht gehen auser das man selber angibt welche Waffe man benutzt hat und jemand anderes bestätigt das

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Direwolf:

 

Wie soll das gehen? Wo wird denn rechtlich belastbar vermerkt, mit welcher Waffe ich einen Wettbewerb geschossen habe? Im LV Bayern bekommt man maximal ein Paperl auf die Kanone und gut.

Naja, du wirst doch selber wissen welche Waffen zuerst beantragt wurden, das ist eben das Grundkontingent und alles was drüber geht sind die Waffen mit denen du auf Wettkämpfe musst.

Aber wo das genau so wortwörtlich im Waffengesetz hinterlegt ist würde mich auch mal interessieren.

Geschrieben (bearbeitet)

Gab es in BW im letzten Jahr nicht ein Schreiben vom zuständigen Ministerium wie das gelesen/gehandhabt werden soll (Definitionen, was gilt als Wettkampf, wie viele, ...)? War hier im Forum soweit ich mich erinnere verlinkt.

 

Ist das noch aktuell oder gibt es neue Bestimmungen für die Behörden?

Bearbeitet von Zerberus
Geschrieben

Na die Ergänzung enthält da ja auch die ein oder andere "Überraschung" für langjährige Sportschützen wie mich :s82:

Wer, wie ich, erst vor kurzem ne Gelbe erstmalig beantragt hat, muß genau für diese WBK nun 10Jahre lang nachweisen, auch wenn er schon seit 30Jahren grün hat.

Es wird Zeit, dass sich auch in BW grundsätzlich etwas ändert. Das sind Dinge, die kann man sich nicht ausdenken :bump:

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb CZM52:

2026 liegt es an uns

Da drücke ich euch die Daumen. Die CDU hat euch den Mist eingebrockt ... die werdet ihr nicht los. Keine Chance unter den aktuellen Vorzeichen.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Homi:

Es wird Zeit, dass sich auch in BW grundsätzlich etwas ändert. Das sind Dinge, die kann man sich nicht ausdenken :bump:

 

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird nach der nächsten LT-Wahl in Ba.-Wü. aus einer grün geführten Regierung (Grün-Schwarz) dann Schwarz-Grün. Vielleicht auch Schwarz-Rot-Gelb.

 

Ob sich unter einer dann CDU-geführten Regierung (mit einem MP Hagel, der immerhin selbst JS-Inhaber / LWB ist) Entscheidendes ändert, bleibt abzuwarten.

Spannend ist da die Frage, ob H. Strobl/CDU (Innenminister von Grün-Gnaden, der uns eine der restriktivsten WaffG-Vollzüge zum Thema Bedürfnis in D beschert hat) im Amt erhalten bleibt...

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb pulvernase:

Das gibt es noch, zusammen mit einem weiteren Schreiben von vor zwei Monaten mit noch mehr äußerst fragwürdigen "Interpretationen" des WaffG

 

 

Kann man wohl sagen.

Ich bleibe dabei: Hier werden reihenweise Anforderungen für das "Fortbestehen" waffenrechtlicher Bedürfnisse aufgestellt, die bei Ersterteilung (mind. vor 2009) nie Anforderung waren. 

In Ba.-Wü. dürften wir mittlerweile die schärfste Auslegung der Bedürfnisregelungen bundesweit haben.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Homi:

Na die Ergänzung enthält da ja auch die ein oder andere "Überraschung" für langjährige Sportschützen wie mich :s82:

Wer, wie ich, erst vor kurzem ne Gelbe erstmalig beantragt hat, muß genau für diese WBK nun 10Jahre lang nachweisen, auch wenn er schon seit 30Jahren grün hat.


Ist das wirklich überall so, oder (was ja gar nicht selten ist) nur bei einer speziellen Behörde?

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb pulvernase:

Überall. Kommt direkt aus dem Ministerium. Mag natürlich sein, dass die eine oder andere Behörde das auch für Bullshit hält und nicht durchsetzt.

 

Die bizarre neue Auslegung, Repetier-Flinten seien "Überkontingent" (obwohl die nie ein "Kontingent" hatten, und im Grunde wie die Repetierbüchsen zu Zeiten von "Gelb alt" einzeln auf "Grün" genehmigt wurden), ist ja genau so ein Unsinn. 

 

Ich muss allerdings sagen, dass ich (obwohl in Ba.-Wü., und obwohl unsere Waffenbehörden im Bereich ansonsten die ÜK-Regelung für § 14 Abs. 5er-Waffen anwenden/einfordern) noch nie von einer entsprechenden behördlichen Forderung gehört habe. Vielleicht kommt das (in der Tat: Bullshit) ja auch noch.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb ThomasMueller:

Und wo ist dann die Änderung?

 

"Grün" ist dann zumindest politisch nicht mehr führend und tonangebend (wie z.B. derzeit beim ersichtlich von MP Kretschmann abhängigen IM Strobl).

Aber ich sagte ja, ob sich Entscheidendes ändere, bleibe abzuwarten...

Geschrieben (bearbeitet)

Hab mir gerade mal die "Sonntagsfrage" für Ba-Wü angeschaut. Wenn sich nichts gravierendes ändern, wird es bei der nächsten Landtagswahl schwarz-grün. Also quasi die alten Farben unter umgekehrten Vorzeichen mit einem CDU-Ministerpräsidenten. 
Und wie Vroma anmerkte, scheint mir die CDU im Ländle auch schon ziemlich vergrünt zu sein.

Die Grünen immer noch bei starken 19%, was ich auf eine immer noch hohe Anzahl von Konzerangestellten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst zurückführe.

Bin froh, in Bayern zu wohnen. Habe KW Überkontingent (auch wenn es "nur" zwei Waffen sind) und hätte in den letzten 2 Jahren teils aus gesundheitlichen, teils aus beruflichen Gründen die Ba-Wü Vorgaben nicht erfüllt. Das wird erst dieses Jahr wieder der Fall sein.
Ich weiß aber, das in die Zeit bei mir eine Regelüberprüfung reinfiel.
Habe WBK grün seit mehr als 10 Jahren, auch die erste Überkontingentwaffe ist älter.

Bearbeitet von chief wiggum
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb chief wiggum:


Bin froh, in Bayern zu wohnen.

 

Meine Tochter lebt seit Jahren da; zudem haben wir entfernte Verwandtschaft in Bayern (nördliches Oberbayern, bzw. Oberpfalz). Ich bin somit auch immer mal wieder in Bayern.

 

Alles in allem (und trotz des manchmal herrschenden Herumgemotzes über die CSU) kommen mir als Baden-Württemberger mittlerweile die Verhältnisse in BY auch besser vor. 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb chief wiggum:

....hätte in den letzten 2 Jahren teils aus gesundheitlichen, teils aus beruflichen Gründen die Ba-Wü Vorgaben nicht erfüllt.

 

Man muss sich das mal klarmachen - wir haben hier Bundesrecht!

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