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Geschrieben

Ich lese das nicht zwangsweise so, das der Autor dieses Pamphlets damit implizit eine 10J-Frist pro WBK-Typ einführen wollte. Kann man so lesen (Wortsinn), kann aber auch einfach unbeabsichtigt konkrete Ausdrucksweise sein, im Kontext der Diskussion der "Waffen auf Gelb" in dem Kapitel.

 

Aber ja, wenn man bedenkt wo es herkommt - ist es leider sehr wahrscheinlich das man auch diesbezüglich "sehr kreativ" ist...

Geschrieben

In diesen beiden Pamphleten ist absolut nichts dem Zufall überlassen. Das sind einfach Aneinanderreihungen von willkürlichen Gängelungen der LWB unter wiederholter Missachtung gesetzlicher Vorgaben.

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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Homi:

Ah ja, danke. Könnte man dann in der Tat dann so auslegen.

 

Was ist bei leeren gelben WBK ? :ph34r:

 

Grüßle und schönes Wochenende

 

SBine

Geschrieben
Am 8.10.2024 um 09:33 schrieb Homi:

Na die Ergänzung enthält da ja auch die ein oder andere "Überraschung" für langjährige Sportschützen wie mich :s82:

Wer, wie ich, erst vor kurzem ne Gelbe erstmalig beantragt hat, muß genau für diese WBK nun 10Jahre lang nachweisen, auch wenn er schon seit 30Jahren grün hat.


Ich weiß, dass man mit gelb wesentlich flexibler ist, aber spricht eigentlich irgendwas dagegen eine Langwaffe, die es normal auf gelb gibt, zu beantragen und in seine grüne WBK eintragen zu lassen?
Mit "irgendwas dagegen" meine ich vor allem die Behördenseite.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Cannon Balls:

Heute lief die Rechnung über 25,- € für die Bedürfnisprüfung gem §4 Abs. 4 i.V.m. §14 Abs. 4 WaffG ein. 

War das nach 5 Jahren oder nach 10 Jahren? Hast du  Überkontingentwaffen ? Und wenn ja, wollten sie dafür Wettkämpfe sehen?

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb PetMan:

War das nach 5 Jahren oder nach 10 Jahren? Hast du  Überkontingentwaffen ? Und wenn ja, wollten sie dafür Wettkämpfe sehen?

Das war das erste mal überhaupt. Nachweis, dass Ü 10 Jahre im Schützenverein. Ja, ich habe Überkontingente aus Altbestand, hat aber noch nie jemand interessiert. 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Cannon Balls:

Nachweis, dass Ü 10 Jahre im Schützenverein.

Das sollten die ja eigentlich in ihren Akten haben... - oder haben die damals jedem einfach so eine WBK ausgestellt? 

 

Völliger Wahnsinn. 

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb erstezw:

Das sollten die ja eigentlich in ihren Akten haben...

Warum sollte das weitere Bestehen einer Mitgliedschaft dort in den Akten zu finden sein? Dass die Vereine überhaupt einen Austritt melden müssen ist meiner Kenntnis nach recht neu.

vor 5 Minuten schrieb Cannon Balls:

Jedenfalls haben wir dann im Verein auf einmal Mitglieder gesehen, an die sich keiner mehr erinnern konnte.

War bei uns genauso, zusammen mit einer ganzen Reihe an Mitgliedsanträgen...

Geschrieben

Sehr viele " alte " sind einfach nicht auf dem neusten stand. Und will man sie auf den neusten Stand bringen glauben sie einem nicht. Wurde mal gefragt wo diese " Regelung " stehen soll? Hab ihm damals den Paragraphen am Handy aufgemacht und gezeigt. Seine Antwort : Im Internet kann ja jeder alles schreiben, das hat keine Beweiskraft.....................und überhaupt zählt das alles nur für die neuen, er hat schon länger  waffen als ich alt bin. usw usw. Und das war nur ein Beispiel von vielen. Irgendwann verliert man die Lust am Missionieren..................und manchmal muss ich grinsen wenn dann die gleichen Leute jammernd ankommen und nach Post von der Behörde Bescheinigungen und Unterschriften wollen.............................Oder Rückwirkend wieder in den Verein, sie zahlen auch die Beiträge nach..............................

 

Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb ChrissVector:

das weitere Bestehen einer Mitgliedschaft

Das weitere Bestehen kann der (aktuelle) Verein ja bestätigen. Das muss aber nicht zwangsläufig gleichzeitig ein... 

 

vor einer Stunde schrieb Cannon Balls:

Nachweis, dass Ü 10 Jahre im Schützenverein.

...sein. 

 

vor 48 Minuten schrieb ChrissVector:

Dass die Vereine überhaupt einen Austritt melden müssen ist meiner Kenntnis nach recht neu.

"Recht neu" ist relativ - ich meine das hatte schon 20-jähriges... 

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Ab dem 01.01.2026

gilt die gesetzliche Regelung gemäß §4 Abs. 4 WaffG in Verbindung mit §14 Abs. 4 WaffG:

Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe

1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben haben

oder

2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben haben.

und

3. besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis für Waffen beider Kategorien zu erbringen.

 

Der Gesetzgeber ab 2026

 

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