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IGNORED

Frage zum Bedürfniserhalt


WreckingBall

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vor 16 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Steht wo ?

https://www.wsv1850.de/component/phocadownload/category/1-oeffentliche-dokumente/9-infothek/61-waffenrecht?download=4953:1-ergaenzung-der-vollzugshinweise-innenministerium-bw-vom-25-07-2024&Itemid=102

 

Seite 4, erfoderliche Nachweise, "....wenn seit erstmaliger Eintragung in die gelbe WBK zehn Jahre..."

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Ich lese das nicht zwangsweise so, das der Autor dieses Pamphlets damit implizit eine 10J-Frist pro WBK-Typ einführen wollte. Kann man so lesen (Wortsinn), kann aber auch einfach unbeabsichtigt konkrete Ausdrucksweise sein, im Kontext der Diskussion der "Waffen auf Gelb" in dem Kapitel.

 

Aber ja, wenn man bedenkt wo es herkommt - ist es leider sehr wahrscheinlich das man auch diesbezüglich "sehr kreativ" ist...

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vor 6 Stunden schrieb Homi:

Ah ja, danke. Könnte man dann in der Tat dann so auslegen.

 

Was ist bei leeren gelben WBK ? :ph34r:

 

Grüßle und schönes Wochenende

 

SBine

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Am 8.10.2024 um 09:33 schrieb Homi:

Na die Ergänzung enthält da ja auch die ein oder andere "Überraschung" für langjährige Sportschützen wie mich :s82:

Wer, wie ich, erst vor kurzem ne Gelbe erstmalig beantragt hat, muß genau für diese WBK nun 10Jahre lang nachweisen, auch wenn er schon seit 30Jahren grün hat.


Ich weiß, dass man mit gelb wesentlich flexibler ist, aber spricht eigentlich irgendwas dagegen eine Langwaffe, die es normal auf gelb gibt, zu beantragen und in seine grüne WBK eintragen zu lassen?
Mit "irgendwas dagegen" meine ich vor allem die Behördenseite.

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  • 3 Wochen später...
vor 33 Minuten schrieb PetMan:

War das nach 5 Jahren oder nach 10 Jahren? Hast du  Überkontingentwaffen ? Und wenn ja, wollten sie dafür Wettkämpfe sehen?

Das war das erste mal überhaupt. Nachweis, dass Ü 10 Jahre im Schützenverein. Ja, ich habe Überkontingente aus Altbestand, hat aber noch nie jemand interessiert. 

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vor 29 Minuten schrieb erstezw:

Das sollten die ja eigentlich in ihren Akten haben...

Warum sollte das weitere Bestehen einer Mitgliedschaft dort in den Akten zu finden sein? Dass die Vereine überhaupt einen Austritt melden müssen ist meiner Kenntnis nach recht neu.

vor 5 Minuten schrieb Cannon Balls:

Jedenfalls haben wir dann im Verein auf einmal Mitglieder gesehen, an die sich keiner mehr erinnern konnte.

War bei uns genauso, zusammen mit einer ganzen Reihe an Mitgliedsanträgen...

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Sehr viele " alte " sind einfach nicht auf dem neusten stand. Und will man sie auf den neusten Stand bringen glauben sie einem nicht. Wurde mal gefragt wo diese " Regelung " stehen soll? Hab ihm damals den Paragraphen am Handy aufgemacht und gezeigt. Seine Antwort : Im Internet kann ja jeder alles schreiben, das hat keine Beweiskraft.....................und überhaupt zählt das alles nur für die neuen, er hat schon länger  waffen als ich alt bin. usw usw. Und das war nur ein Beispiel von vielen. Irgendwann verliert man die Lust am Missionieren..................und manchmal muss ich grinsen wenn dann die gleichen Leute jammernd ankommen und nach Post von der Behörde Bescheinigungen und Unterschriften wollen.............................Oder Rückwirkend wieder in den Verein, sie zahlen auch die Beiträge nach..............................

 

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vor 46 Minuten schrieb ChrissVector:

das weitere Bestehen einer Mitgliedschaft

Das weitere Bestehen kann der (aktuelle) Verein ja bestätigen. Das muss aber nicht zwangsläufig gleichzeitig ein... 

 

vor einer Stunde schrieb Cannon Balls:

Nachweis, dass Ü 10 Jahre im Schützenverein.

...sein. 

 

vor 48 Minuten schrieb ChrissVector:

Dass die Vereine überhaupt einen Austritt melden müssen ist meiner Kenntnis nach recht neu.

"Recht neu" ist relativ - ich meine das hatte schon 20-jähriges... 

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