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IGNORED

Lange Wartezeiten beim WBK Antrag


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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Clmn1462:

Es ist müssig mit rechthabern zu diskutieren die keine Ahnung oder noch nie solche Probleme hatten, wenn es so einfach wäre, würde es keine solchen Themen geben.

 

Wer hat denn damit angefangen? Und wenn ich keine Ahnung habe.......tja.......damit komm ich recht weit und bekomme meine Voreinträge obwohl ich noch im 2/6 bin.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb callahan44er:

 

Wer hat denn damit angefangen? Und wenn ich keine Ahnung habe.......tja.......damit komm ich recht weit und bekomme meine Voreinträge obwohl ich noch im 2/6 bin.

Der TE….

Aber weiste eigentlich noch um was es hier ursprünglich ging…

Bitte nicht als Frage verstehen, einfach nochmals drüber nachdenken. 

 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb EkelAlfred:

Was macht man da eigentlich?

Naja,  ist schon ein Unding was sich manche Behörden erlauben.  Die sind Dienstleister. Punkt.

 

Eine der Rosenheimer Behörden ist dafür seit Jahren bekannt.  Bei uns geht man auch einfach hin und holt sich 4 ... wie @callahan44er oben ebenfalls schreibt.  Die nächste Behörde schwafelt von Überprüfung  ...

 

In den meisten Fällen wahrscheinlich politische Vorlieben in der Struktur.  Tja, und da Waffenbesitzer keine Organisationsform haben, muss das jeder Einzelne in den betroffenen Kreisen aussitzen.

 

Organisieren.  Und zumindest mal exemplarisch durchklagen. Einfach strukturiert vorbereiten  ...

Geschrieben

Richtig. Gilt für alle Behörden. Ich könnte auch ein paar Geschichten erzählen, Wohngeld, Arbeitsamt etc.

Deutsche Gründlichkeit.

Der Beamtenrock ist eng, aber warm.

Oder auch: Gib einem Menschen Macht, und du erkennst seinen Charakter.

Grüne Welt.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb MAHRS:

Organisieren.  Und zumindest mal exemplarisch durchklagen. Einfach strukturiert vorbereiten  ...

 

Bis jetzt legen die meisten Verwaltungsgerichte das WaffG streng aus. Was willst denn genau exemplarisch durchklagen?? Das auf eine Überprüfung verzichtet wird, weil vor 6 Monaten schon eine war?? Weil sie dir nicht vier Voreinträge gleichzeitig geben??

 

Welcher Richter würde da wohl seine Karriere riskieren und liberal entscheiden, bis was passiert??

 

Wie oft kam in letzter Zeit raus, dass bei Waffenmissbrauch zumindest Behördenversagen beigetragen hat... da wird keiner entscheiden, das die Behörden jetzt unvorsichtiger handeln sollen.

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb Qnkel:

Bis jetzt legen die meisten Verwaltungsgerichte das WaffG streng aus.

 

WaffG?

4 Befürwortungen gleichzeitig?

Überprüfung meint bei dir Aufbewahrungskontrolle?

Waffenmissbrauch durch Behördenversagen?

Schon deine Einstiegsgedanken gehen komplett am Thema vorbei. Lass die Finger davon ... und warte bis du dran kommst.

 

Am 16.8.2024 um 00:35 schrieb Qnkel:

... die Waffenbehörde im Landkreis Goslar ist seit März 2022 praktisch nicht mehr besetzt. Zwischendurch wurde ein Rentner sogar zurück geholt um zumindest die Jagdscheine zu verlängern. Seit März 2024 werden WBK-Angelegenheiten gar nicht mehr bearbeitet

 

Ich dachte eher an ein strukturiertes Vorgehen gegen Arbeitsverweigerung auf einer Behörde. Beispielsweise wenn seit März 2022 die KFZ-Zulassungsstelle praktisch nicht mehr besetzt wäre. Oder ein Rentner zurück geholt würde, der zumindest Führerscheine für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen ausstellen würde, aber keine für Fahranfänger. Oder seit März 2024 Bauanträge garnicht mehr bearbeitet würden. Check?

 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Qnkel:

jetzt legen die meisten Verwaltungsgerichte das WaffG streng aus. Was willst denn genau exemplarisch durchklagen?? Das auf eine Überprüfung verzichtet wird, weil vor 6 Monaten schon eine war?? Weil sie dir nicht vier Voreinträge gleichzeitig geben??

 

Genau das! Vor allem muss es eine Bundesbehörde werden! Dann arbeiten alle gleich und wenns in Posemuckelhausen mal eng ist weil viele Krank, dann kann Hamburg aushelfen. Es macht keinen Unterschied mehr. Sobald man eine Waffe besitzt ist es doch völlig uninteressant ob die Prüfung für die nächste vor oder nach dem Erwerb der 2ten gemacht wird. Um Unsinn zu machen brauche ich nicht die 2te oder die 5te.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

Zum Ausgungsdpunkt zurück, aber nur fast:

 

Beantragung eines Munitionserwerbsscheins per Post am 08.08. und heute war der Schein im Briefkasten, seit 2004 regelmäßig das gleiche Spiel.

Abzügliche der 2 Wochenenden in diesem Slot und der Postlaufzeit, kann man hier nicht meckern. Bundesland: Schleswig Holstein


 

Geschrieben

Kurzer Zwischenstand, immer noch nichts.

Hab mich mal nach einem Anwalt umgesehen, und ich München einen gefunden, aber bin noch nicht sicher.

 

Wenn ich da jetzt Wind mache, werden die mich in Zukunft immer warten lassen im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

Ist echt eine Frechheit sondergleichen, aber andererseits bei dem was bei uns in Deutschland generell so abgeht im Moment, ist das eh Kinderkram :-(

Geschrieben

Viel Erfolg auf jeden Fall!

 

Ich kenne jemanden aus Rosenheim, der mit dem Ordnungsamt in der Stadt gute Erfahrungen gemacht hat. Ich nehme an, bei dir ist es eine andere Behörde?

Geschrieben

Hi, danke für die Wünsche. 

Ja, leider ...

 

Stadt Rosenheim soll im Ordnungsamt (Waffenbehörde) super funktionieren, aber leider wohne ich im Landkreis, und das Landratsamt ist für mich zuständig :-(

Und da gibt es scheinbar noch echte Beamte, und zwar auf allen Ebenen :-(

 

Geschrieben

Hi zusammen,

 

hab heute mit einem Anwalt aus München telefoniert, und der würde von einer Untätigkeitsklage absehen. 

 

1. Dauert lange, und währenddessen steht das Ganze

2. Anfrage bei anderen Behörden dauert lange, weswegen das immer dauert (kann ich nicht nachvollziehen, da es ja offensichtlich auch viel viel schneller gegangen ist, bei einigen von Euch, und außerdem haben jaandere, die im gleichen Zeitraum beantragt haben in LRA Rosenheim, schon ihre WBK´s bekommen :-( )

3. Würde dem LRA sauer aufstoßen, und zukünftig bin ich da dann immer eine "Persona non grata" :-(

 

Tja, zurück auf LOS. Das es ja wirklich der erste Antrag ist, muss ich mir fast schon überlegen, diesen Sport aufzugeben. Hab leider schon einiges in die Wiederladeausrüstung gesteckt :-(

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Stunden schrieb Wurzelseppi:

Das es ja wirklich der erste Antrag ist, muss ich mir fast schon überlegen, diesen Sport aufzugeben. Hab leider schon einiges in die Wiederladeausrüstung gesteckt :-(

Hm aber steht all das investierte Geld und die investierte Zeit nicht im Gegensatz zu den (vermutlich) nur noch Wochen, die du warten musst?

 

Also ich würde warten, auch wenn die ganze Situation natürlich doof ist. Ich drücke dir die Daumen, dass zukünftige Anträge dann schneller gehen. ✌🏻

Bearbeitet von Moiner
Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Wurzelseppi:

Hi zusammen,

 

hab heute mit einem Anwalt aus München telefoniert, und der würde von einer Untätigkeitsklage absehen. 

 

1. Dauert lange, und währenddessen steht das Ganze

2. Anfrage bei anderen Behörden dauert lange, weswegen das immer dauert (kann ich nicht nachvollziehen, da es ja offensichtlich auch viel viel schneller gegangen ist, bei einigen von Euch, und außerdem haben jaandere, die im gleichen Zeitraum beantragt haben in LRA Rosenheim, schon ihre WBK´s bekommen :-( )

3. Würde dem LRA sauer aufstoßen, und zukünftig bin ich da dann immer eine "Persona non grata" :-(

 

Tja, zurück auf LOS. Das es ja wirklich der erste Antrag ist, muss ich mir fast schon überlegen, diesen Sport aufzugeben. Hab leider schon einiges in die Wiederladeausrüstung gesteckt :-(

Ich fühle absolut mit dir....liegt seit 5 Monaten aufm Amt....jetzt noch der Ärger wegen angeblich nicht ausreichender Satzung im Verein...

--> Eine Klage ist aufgrund der Dauer (Kosten - Nutzen) leider nicht die A- Lösung....vor allem wegen den Konsequenzen.

 

Ich würde mich anschließen und dir zum aussitzen raten, aber aufhören mit dem Hobby wäre aus meiner Sicht nichts anderes als sich der "Willkür" einer Behörde zu beugen. (Meine Meinung).

 

BG 

EL Heat

Geschrieben

Ich kann zu dem Thema nur immer wieder das sagen, was ich bei uns im Verein den neuen auch immer sage: Stellt den Antrag 2 Monate VOR ablauf der 12 Monatsfrist mit der bitte um das Anstoßen der Überprüfungen  mit dem Hinweis, das das Bedürfnis Zeitgerecht nachgereicht wird. Machen bei uns viele Behörden mit, das Vorgehen. Sollte natürlich mit der Behörde abgesprochen werden.

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Wurzelseppi:

Tja, zurück auf LOS. Das es ja wirklich der erste Antrag ist, muss ich mir fast schon überlegen, diesen Sport aufzugeben. Hab leider schon einiges in die Wiederladeausrüstung gesteckt :-(

Hallo, ich befürchte das manche Behörden genau das wollen.

Weniger Waffen im Umlauf und den Antragsteller zermürben.

Durchhalten und immer weiter beantragen und nerven.

 

Du musst jetzt „Steherqualitäten“ zeigen dann wird es mit der WBK auch klappen. Nicht einknicken und den Schießsport weiter betreiben.

 

LG Boba

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