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IGNORED

Bericht Aufbewahrungskontrolle (Berlin)


Ebert79

Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb karlyman:

 

Frage ich mich auch.

 

Ich lagere diese geschlossen. Bei der Kontrolle wird, wie immer wenn man eine Waffe übergibt, der Verschluss geöffnet und die Waffe so übergeben. 

Ich uebergebe nix, ich halte hin zum Abgleich der Nummer. Wenn ne Pufferpatrone rauspurzelt beim oeffnen, erwaehne ich das explizit. Wenn fertig, kommt die wieder schrankfertig rein (Verschluss geschlossen und entspannt oder mit Pufferpatrone abgeschlagen-was ich auch vorher nochmal explizit erwaehne.

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vor 8 Stunden schrieb weissblau:

 

Warum glauben eigendlich alle das hinter jedem Beamten ein Mensch mir Waffenphobie steckt?

 

 

 

Äh, es geht hier um eine Waffenkontrolle in Berlin.

 

Also in einer Art Nordkorea.

Bearbeitet von EkelAlfred
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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 

Egal wo - die Gebührenerhebung für eine anlasslose, ohne Beanstandung bleibende Aufbewahrungskontrolle ist ein Unding.

Und entspricht im Übrigen nicht der Intention des Gesetzgebers (WaffG). 

Ich habe sogar einen 35€ Bescheid bekommen, obwohl keiner bei mir war. Nur für die periodische Sicherheitsabfrage. Mit dem Bescheid. daß nichts gegen mich vorliegt. Ich warte jetzt auf einen Bescheid des Verkehrsamtes, daß ich in den letzten 3 Jahren nicht falsch geparkt habe. 

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... mit dem Unterschied, dass dies eine für die Waffenbehörde verpflichtende Prüfung (mindestens alle drei Jahre) ist und deshalb diese durch den Waffenbesitzer veranlasst worden ist.

 

Deshalb ist dazu eine Gebührenerhebung zulässig (was auch vom BVerwG in 2008 oder so als korrekt bestätigt wurde)

 

Gruß Sbine

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vor 4 Stunden schrieb Monsieur:

Fassen wir mal zusammen.

Du fährst gerne Boot, hast doch auch eins…?

Wo kommt eigentlich das Geld für so teure Waffen, ein Boot und ein paar andere kostspielige Hobbies her ?

Mitglied bei WO- politisch teilweise schon kompliziert was hier abläuft, schauen wir mal welche Posts du so geliked hast.

Dann sehen wir … der Mann hat ja ein paar Waffen verkauft.

An denen er früher so hing…

 

Finanzielle Probleme ?

Was ist denn mit der Munition von damals ?

 

No harm intended… nur zum Nachdenken

 

Envy has to be earned. Pity is given as a gift

 

Mach Dir mal keine Sorgen um mich, es wird schon gehen.....

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Vielen Dank für deinen Bericht.

 

Mir stellen sich direkt die Frage:

vor 13 Stunden schrieb Ebert79:

: Jede Munition wird kontrolliert:

 

Was machen sie bei einem Wiederlader? So kann ich ziemlich jede Munition zu hause haben, wenn ich sie selbst wiedergeladen habe.

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Begrüßung ... Ausweiskontrolle ... Schranköffnung ... 2 Fotos - Schrank gesamt und Typenschild ... Waffenkontrolle ... Uppsala, eine zuviel im Schrank ... Aufklärung, dass Voreintrag letzte Woche umgesetzt wurde und Eintrag in die WBK bereits getätigt wurde ... Korrektur de Anschrift a,b,c nicht genannt .... Unterschrift ohne Beanstandungen .... 15Min und auf Wiedersehen

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vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

... mit dem Unterschied, dass dies eine für die Waffenbehörde verpflichtende Prüfung (mindestens alle drei Jahre) ist und deshalb diese durch den Waffenbesitzer veranlasst worden ist.

 

Deshalb ist dazu eine Gebührenerhebung zulässig (was auch vom BVerwG in 2008 oder so als korrekt bestätigt wurde)

 

Gruß Sbine

Jaja bla bla.........

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vor 3 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

und deshalb diese durch den Waffenbesitzer Gesetzgeber veranlasst worden ist.

So sieht es passender aus.

 

Das ist das übliche Geschwafel von Gerichten (auch bei uns), die versuchen, das so zu legalisieren. Ich habe nie eine Kontrolle bestellt. Die kam erst weit nach Ausstellung meiner WBK mit einer Verschärfung des WaffG "ins Haus". Man darf nie vergessen, hier wird ein Grundrecht eingeschränkt, das ist keine Kleinigkeit.

 

Ich finde den Bericht aus Berlin gruselig. Durchsuchung ist schon eher der Begriff, der mir dabei in den Kopf kommt. Aber es liegt auch beim LWB, hier Grenzen zu setzen. Sein Haus. Seine Waffen.

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vor 7 Stunden schrieb karlyman:

Und entspricht im Übrigen nicht der Intention des Gesetzgebers (WaffG). 

Das würde allenfalls und nur ganz vielleicht besser werden, wenn die Verbände ihre Mitglieder zur Nachprüfung der Gebührenbescheide auffordern würden, der Höhe nach sollte immer gehen. Wenn 3/4 mitmachen dann geht da was.

vor 6 Stunden schrieb MB69:

Die fasst dort, wie alles andere da drin zum Rausnehmen nur einer an und dessen Name ist ICH.

Zumal es nicht nur Plastikpistolen mit Plastikvisier gibt. Also Schaden beim runter werfen 100 - 500 €. Oder Handschweiß mancher Menschen auf wertvollen Sammlerwaffen. Nachtsichttechnik auf den Fließenboden kommt auch gut. Die Frage sollte im Voraus schriftlich geklärt sein.

vor 1 Stunde schrieb double16:

Ausweiskontrolle ...  ... 2 Fotos - Schrank gesamt und Typenschild ... 

Ausweis? Hatten die vergessen wen sie kontrollieren wollen? Anspruchsgrundlage?

Bilder? Vom Aufstellungsort in der Wohnung?:rofl: Typenschild, mit Seriennummer? Die wußten doch vorher aus der Akte welche Art Schränke Du pflichtgemäß angezeigt hattest?:rotfl2: 

Aber die Akten in den Büros der Behörde sind ganz sicher verwahrt, die hatten noch nie Einbrüche so mit Formularen und Stempeln u.a.m.

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vor 4 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Deshalb ist dazu eine Gebührenerhebung zulässig (was auch vom BVerwG in 2008 oder so als korrekt bestätigt wurde)

 

 

Was wohl das BVerfG dazu sagen würde? Das konsequent weitergedacht kann man alleine fürs auf die Welt kommen fortlaufend Gebührenbescheide erhalten. 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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vor 5 Minuten schrieb ASE:

Das konsequent weitergedacht kann man alleine fürs auf die Welt kommen fortlaufend Gebührenbescheide erhalten. 

Haben wir doch! Es sei denn Du lebst im Pflegeheim und die Behörde befreit Dich in ihrer unendlichen Güte vom Zwang, alle 10 Jahre, präziser "10 Jahre minus längst mögliche Bearbeitungszeit vom Antrag bis zum Erhalt" dem Staat einen Personalausweis abzukaufen. Als Kind öfter aber billiger (?) Ist der eigentlich ein Nachfolgeprodukt der Kennkarte? War leider kein Schulstoff.

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vor 51 Minuten schrieb Josef Maier:

Ausweis? Hatten die vergessen wen sie kontrollieren wollen? Anspruchsgrundlage?

Wahrscheinlich andersrum: Er hat die Dienstausweise kontrolliert. 

 

So habe ich es zumindest bei der letzten Kontrolle gemacht. Da steht jemand vor der Tür und will meine Waffen sehen. Ich kenne diese Personen nicht. Der "Ausweis" ist selbst gedruckt. Das könnte jeder sein.

 

Also Amt anrufen, sind diese beiden Personen mit diesen Dienstausweisen wirklich von Euch, und sollen die heute zu mir?

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vor 54 Minuten schrieb Josef Maier:

.....

Ausweis? Hatten die vergessen wen sie kontrollieren wollen? Anspruchsgrundlage?

......

 .... mit einem Lächeln und einem gewissen Unverständnis für deine Denkweise .... ICH habe die Ausweise der Behördenmitarbeiter kontrolliert  😉

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3 hours ago, Josef Maier said:

Gab es eine Erklärung, warum er das sollte oder gar müsse?

Musste er nicht. Aber es gab keine Beanstandungen. Und es war keine Konfliktsituation.

In so einem Fall kann man das unterschreiben, um in Zukunft keinen Ärger zu provozieren.

In allen anderen Fällen natürlich nicht unterschreiben.

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Wahnsinn...

Da ich Vollautomaten besitze, wird in der Schweiz auch deren sichere Aufbewahrung kontrolliert.

 

Aber es hatte nichts mit dem oben beschriebenen Prozedere zu tun, was ja offensichtlich Waffenbesitzer mal als potenzielle Kriminelle betrachtet, bevor man Entwarnung gibt.

 

Haben sich in dem Bunkerraum umgeschaut. Andere Waffen, waren sie nicht interessiert. Versucht die Liste mit meinen VA abzugleichen, es fehlte eine auf ihrer Liste, Ende der Sachen. Nett, davon ausgehend das man ein Gesetzes treuer Bürger ist. Sind nie wieder gekommen, obwohl es eigentlich alle 2 Jahre sein sollte. Haben wahrscheinlich besseres zu tun.

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