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VG DDorf: AfD-Mit­g­lieder gelten als waf­fen­recht­lich unzu­ver­lässig


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Geschrieben

Es ist ganz toll was Ihr alles machen würdet. 

 

Habt Ihr aber nicht. Und Steven hat von Krankenhaus und Reha geredet, da ist dann auch die Zeit und evtl. die körperliche Verfassung nicht ausreichend.

Geschrieben
Gerade eben schrieb Fyodor:

Es ist ganz toll was Ihr alles machen würdet.

Es sagt doch keiner das Steven es falsch gemacht hat oder das eine andere Lösung die bessere wäre. Es ist nur darum gegangen wie man 200 Knarren auf kleinem Raum lagern könnte, nicht mehr und nicht weniger.

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb Hunter375:

Von was?  Wie ich solche Kisten bauen würde? Oder wie viel Platz ein K98 System oder der ganze Karabiner braucht?

Wie viele 98er du auf eine Lage Paletten bekommst.

Ohne Bruch!

Geschrieben

@PeterS Perfektes Foto für die Streitfrage:

- pro Feld ca 16 Lagen hoch?

- 9 Gewehre breit?

=> macht 144 pro Stapel.

 

Jetzt geht das Jengaspielen nicht bei der nur 80cm breiten Palette.

 

@WOF: Das Problem ist, dass @Hunter375 nicht näher spezifiziert hat, wie hoch seine Palette werden soll - vielleicht will er eine 2.5m hohe Gitterbox verwenden...

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb WOF:

Wie viele 98er du auf eine Lage Paletten bekommst.

Ohne Bruch!

Deshalb würde ich ja viele kleine Kisten bauen die ich dann auf der Palette stappeln könnte, natülich kannst nicht 200 Gewehre in einer Kiste stapeln ohne das was zu Bruch geht

Geschrieben (bearbeitet)

Moin!

Einem guten Freund konnte ich vor kurzem hoffentlich die Idee ausreden in die AFD einzutreten und dort aktiv zu werden.

Folgen:

Berufliche Konsequenzen aus dem Verlust der Sicherheitsfreigabe. Arbeitet halt im öffentlichen Dienst. Wenn sie ihn nicht gefeuert bekommen (er ist ordentlich nicht kündbar) wird er kaltgestellt zum Frösche-zählen.

Potentieller Verlust von Jagdschein und WBK´s. Traktiert werden von der Waffenbehörde für jeden Scheiss.

 

Der Preis für ihn wäre auf jeden Fall sehr hoch. Für mich wäre es auch der berufliche Exitus. Keine Aufträge mehr, jedenfalls keine, die sich lohnen...

 

Ich habe ihm empfohlen "Die Gedanken sind frei" zu singen....

 

frogger

 

Bearbeitet von frosch
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Geschrieben (bearbeitet)

Stimmt. Die Chancen steigen, wenn man die RAF lobt und die UdSSR Fahne schwenkt. Oder Israelkritik übt - aber Vorsicht bei der Wortwahl, es muss linke Israelkritik sein.

Bearbeitet von EkelAlfred
Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb karlyman:

Wobei das (gut bezahlter "Elefantenfriedhof") auch im ÖD bei weitem nicht allen offensteht.

Diese Option öffnet sich nur für unfähiges aber bei den etablierten Parteien engagierten Führungspersonal.

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Geschrieben (bearbeitet)

Die GRÜNEN möchten in Sachen Verfassungsschutz/Waffenentzug noch ein paar Schritte weiter gehen. Sie haben ein Gutachten in Auftrag gegeben (Prof. Dr. Gärditz):

Stellungnahme GRÜNE Bundestag - Gutachten Prof. Gärditz

Da will man die "Regelvermutung" durch eine absoluten Versagensgrund ersetzen:

Zitat

Ungeachtet dessen wäre es verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen, den bisherigen Regelversagungsgrund zu einem „absoluten“ Versagungsgrund (§ 5 Abs. 1 WaffG) herauf zu stufen.

Heißt: Mitgliedschaft in der AFD = absolut und immer verfassungsfeindlich, Waffen weg. Einzige Chance wäre dann eine gerichtliche Prüfung, ob der Verfassungsschutz falsche Informationen hatte (dass man z.B. gar nicht AFD-Mitglied ist/war).

 

Desweiteren will man die Versagensgründe weiter ausweiten:

Zitat

 ... Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese einzeln... Bestrebungen verfolgen oder unterstützen, die sich gegen ... verfassungsschutzrelevante Güter im Sinne des § 3 Abs. 1 BVerfSchG) richten.

Güter gem. §3,1 BVerfSchG sind:

Zitat
  1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben,
  2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht,
  3. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
  4. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind."

Verfassungsorgane sind z.B. auch der Bundestag. Also es genügt ggf. evtl. schon die Arbeit eines der Mitglieder (Bundestagsabgeordnete) zu beeinträchtigen (z.B. durch als Spamming gewertete Protestbriefaktionen gegen Waffenrechtsverschärfungen), um mit einem Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse rechnen zu müssen. Irgendwann endet es damit, dass der leisteste Widerspruch gegen die gerade herrschende Regierungspolitik als waffenrechtliche Unzuverlässigkeit gewertet wird. Wobei offenbar nicht zwischen Widerspruch gegen die Verfassung/Grundgesetz vs. Widerspruch gegen aktuelle Politik unterschieden wird.

Bearbeitet von Schwarzwälder
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Geschrieben
Am 5.7.2024 um 08:30 schrieb Gundula:

Es ändert nichts daran, dass Linke zumeist keine LWB sind und ihnen daher eine Behörde dann auch nichts wegnehmen kann.

 

Wird genug PDS/Linke-Wähler geben mit WBK. Denen allen nimmt man die Waffen weg, weil die kommunistische Plattform vom Verfassungsschutz beobachtet wird?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 33 Minuten schrieb Bounty:

Denen allen nimmt man die Waffen weg, weil die kommunistische Plattform vom Verfassungsschutz beobachtet wird?

Wenn es dabei um erwiesenermaßen verfassungsfeindliche Bestrebungen geht und damit die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist, hoffentlich!

 

Das haben höchste Gerichte auch nicht erstmalig in diesem Jahr entschieden, sondern bereits mehrfach in der Vergangenheit. Und nur weil jemand in einer demokratischen Wahl gewählt wurde, heißt das noch lange nicht, dass er ein Demokrat ist. Versteht mich hier bitte nicht falsch, ich bin als Waffenbesitzer selbstverständlich absolut für den legalen Waffenbesitz, aber wenn hier von "die" und "wir" im klassischen (rechts)populistischen Kontext geschrieben wird, ist das meiner Meinung nach durchaus bedenklich und liefert Futter für die Verschärfungsfraktion. 

 

 

Bearbeitet von Gundula
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb Gundula:

Und nur weil jemand in einer demokratischen Wahl gewählt wurde, heißt das noch lange nicht, dass er ein Demokrat ist.

 


Ja, zum Beispiel Bodo Ramelow.

Bearbeitet von EkelAlfred
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Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Die GRÜNEN möchten in Sachen Verfassungsschutz/Waffenentzug noch ein paar Schritte weiter gehen. Sie haben ein Gutachten in Auftrag gegeben (Prof. Dr. Gärditz):

Stellungnahme GRÜNE Bundestag - Gutachten Prof. Gärditz

Da will man die "Regelvermutung" durch eine absoluten Versagensgrund ersetzen:

Heißt: Mitgliedschaft in der AFD = absolut und immer verfassungsfeindlich, Waffen weg. Einzige Chance wäre dann eine gerichtliche Prüfung, ob der Verfassungsschutz falsche Informationen hatte (dass man z.B. gar nicht AFD-Mitglied ist/war).

 

Desweiteren will man die Versagensgründe weiter ausweiten:

Also es genügt ggf. evtl. schon die Arbeit eines Bundestagsabgeordneten zu behindern (z.B. durch als Spamming gewertete Protestbriefaktionen gegen Waffenrechtsverschärfungen), um mit einem Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse rechnen zu müssen. Irgendwann endet es damit, dass der leisteste Widerpsruch gegen die gerade herrschende Regierungspolitik als waffenrechtliche Unzuverlässigkeit gewertet wird. Und auf dem Weg dahin sind viele Frontmänner des deutschen Waffenrechtslobbyismus leider geradezu behilflich.

 

 

Was wieder zeigt das die grünen das GG weder verstehen, noch es sie Interessiert.

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Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb Gundula:

Und nur weil jemand in einer demokratischen Wahl gewählt wurde, heißt das noch lange nicht, dass er ein Demokrat ist. 

 

 

Richtig.....das gilt aber dann für alle Seiten  und nicht nur eine oder zwei Parteien...

Wer ein Demokrat ist, entscheidet im Zweifelsfall wer?

Gerichte, der Mehrheitswille, die Regierung?

 

Long

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