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IGNORED

Messer im Fahrzeug- eine ADAC Juristin klärt auf


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Geschrieben

Ich traue Herrn Sprave als Waffenhändler, der immer wieder innovative Ideen hat, um den ein oder anderen Punkt zu umtanzen, mehr Wissen in der Praxis zu, als jemand aus einem Verein, der schon mal mit Autotests geschummelt hat. Ob man das gut findet oder nicht.

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Geschrieben

In der Sache hat Herr Sprave insofern recht, dass die Ausführungen der Juristin etwas ungenau sind. Und sein Verweis auf den Ermessensspielraum bei der juristischen Bewertung ist ja auch völlig richtig. Ich würde daraus allerdings auch kein "Herr Sprave sagt aber, das sei OK" ableiten...

 

Ich hätte vom ADAC (den ich prinzipiell Klasse finde!) mehr erwartet.

Geschrieben

Und zu seiner Innovation kommt noch jede Menge Unterhaltungswert hinzu.

Letztendlich eine gute Steilvorlage für den VDB um darauf hinzuweisen, wie vermurkst das Waffengesetz ist, dass sogar Juristen darüber ins Stolpern geraten.

 

Hätte Jörg die Ausführungen der Juristin getätigt, würde er hier im Forum von manchem missgünstigem User dafür verbal gesteinigt werden. Aber bei der Juristin des ADAC ist das "etwas ungenau". :crazy:

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Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe immer eins im Auto, mehr oder minder zugriffsbereit zwischen Beifahrerstuhl und Mittelkonsole in der Kydexscheide stecken.

Erregte allergrösstes Missfallen bei der Rennleitung und wurde sichergestellt, wogegen ich wiedersprach. Dann wurde es beschlagnahmt wofür ich dann ein Beschlagnahmeprotokoll haben wollte und nicht bekam. Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gab es aber gratis noch obendrauf.

Üblicher Verlauf mit Strafbefehl, Einspruch und mündlicher Verhandlung. Leider lief die Dashcam noch und macht auch Tonaufnahmen.

Ergebnis, Anzeige gegen die POKin wegen 164 und 344, selbst Freispruch aus tatsächlichen Gründen. ( im Revier, muss zugriffsbereit, Wildunfälle, werde seitens der Rennleitung ja öfters aus dem Bett telefoniert) Den Nicker gab es auch zurück.

Die POKin wurde später Nachversichert. Wer weiß, was Nachversicherung bedeutet, weiß auch was und warum passiert ist.

 

Verhältnis zur Rennleitung vor Ort heute: Super und einwandfrei.

 

Thema Jörg Sprave: Ich mag den Selbstdarsteller nicht, sachlich hat er aber Recht.

 

Gruß Frank  

 

 

 

 

 

 

 

    

Bearbeitet von Frank222
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Geschrieben

Hallo

 

"Mit dem Gebot der Rechtsklarheit ist allgemein gesprochen gemeint, dass Bürgerinnen und Bürger Klarheit darüber haben sollen, was in unserem Land Recht ist und welchen Inhalt das Recht hat." (Bundesministerium der Justiz)

"Rechtssicherheit und Rechtsklarheit beinhalten zudem das Gebot der Normenklarheit und den Bestimmtheitsgrundsatz. Diese Grundsätze besagen im Kern, das Rechtsvorschriften so formuliert sein müssen, dass die von ihnen Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach richten können. Zweck ist auch hier der Schutz vor Staatlicher Willkür." (Bundesministerium der Justiz)

Wenn ich das lese und sehe mir das Waffengesetz an, komme ich mir etwas veralbert vor.

 

Steven

 

 

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Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb Frank222:

Verhältnis zur Rennleitung vor Ort heute: Super und einwandfrei.

Kann ich nur 50:50 sagen.

 

Hatte gerade letztens einen Unfall.......da wollte mir der POM auch gleich eine Aussage unterstellen / unterschieben.

Ich trau denen keinen mm. Ich habe genug im Freundeskreis. Da bekommt man zu späterer Stunde einiges mit, wenn da geplappert wird. :closedeyes:. Die leben in ihrem eigenen Zirkel.

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Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Valdez:

Kann ich nur 50:50 sagen.

 

Hatte gerade letztens einen Unfall.......da wollte mir der POM auch gleich eine Aussage unterstellen / unterschieben.

Ich trau denen keinen mm. Ich habe genug im Freundeskreis. Da bekommt man zu späterer Stunde einiges mit, wenn da geplappert wird. :closedeyes:. Die leben in ihrem eigenen Zirkel.

Das ist wahrscheinlich Regional stark unterschiedlich ausgeprägt.

Die POKin bei mir, muss auch zwangsläufig nicht der Sympathieträger der gesamten Dienststelle gewesen sei.

 

Bezüglich Unfall und Unterstellungen empfehle ich eine Dashcam neuerer Generation. 

 

Selbst wenn die mich drei Mal am Tag kontrollieren, spiele ich das Spiel exakt einen Tag lang mit, ab dem zweiten fordere ich einen Kontrollbeleg.

Spätestens nach einer Woche geht der Vorgang zum IM nach Düsseldorf und cc zum PP. Natürlich mit einigen peinlichen Fragen und der Feststellung, dass die überregionale Presse bereits interesse bekundet hätte.

Kann natürlich auch in die Hose gehen, zu 75% ist später Ruhe im Karton. Die verbleibenden  25% erachte ich als Lebensrisiko.

 

Gruss Frank

 

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Geschrieben

Hallo, ich habe das im Auto:

image.png.8db4dc55832ed6d6283b13b1323260ec.png

Rasiermesserscharf, durchtrennt Gurte mit einem Zug, keine Gefahr der Selbstverletzung.

Kann selbst bei korinthenka**** Auslegung des WaffG nicht als Waffe oder sonst gefährlicher 

Gegestand beurteilt werden. Weiterer Vorteil: die Scheide des Geräts kann man mit Kabelbindern am

Haltegriff (Dach) über dem Fahrersitz befestigen: fliegt auch nach Salto/Kollision nicht im Fahrzeug

herum und ist immer griffbereit. Die Lasche am Schneideteil wird umgelegt und mit Klett an der

Scheide befestigt.
Bezugsquelle: div. Tauchshops (Preise vergleichen!!) (Suchbegriff --> Line Cutter)

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb ALBA:

Ich würde alles tun, aber mich ganz bestimmt nicht auf

Rechtsberatung durch Herrn Sprave verlassen

Stimmt, MIR fallen noch deutlich mehr imho anerkannte Gründe ein als Herr Sprave beispielhaft aufführt. Recht hat er dennoch.

Geschrieben

Was spricht dagegen, ein Messer (feststehend) unter 12cm Klingenlänge im Auto liegen zu haben? Ich denke, diese Sorte fällt nicht unters Führverbot..

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb El Segundo:

Bezugsquelle: div. Tauchshops (Preise vergleichen!!) (Suchbegriff --> Line Cutter)

Eezy Cut ... 

 

Ich hab das auf einer Messe ausprobiert und war direkt begeistert. Wir haben die zum Tauchen. 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb goodoldrebel:

....wie vermurkst das Waffengesetz ist, dass sogar Juristen darüber ins Stolpern geraten.

 

Prinzipiell ja.

Aber ich denke, im Fall Messer (Verbote, Führverbote) hätte etwas mehr inhaltliche Befassung mit der Materie nicht geschadet, bevor man als Juristin einer großen Organisation so was ins Netz stellt.

Hier war in der Tat Herr Sprave, der sich eben einfach mit dem Thema befasst hat, als Nichtjurist klarer und zutreffender als die Juristin. 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Valdez:

Die leben in ihrem eigenen Zirkel.

Club der besonderen Mützen. Und dies wird mit den jungen immer schlimmer, weil sie indoktriniert werden und sich anpassen um Karriere machen zu können.

Geschrieben
14 hours ago, Jay said:

Was spricht dagegen, ein Messer (feststehend) unter 12cm Klingenlänge im Auto liegen zu haben? Ich denke, diese Sorte fällt nicht unters Führverbot..

 

Falls Du in einer Messer- oder besser Waffen und gefährliche Gegenstände-Verbotszone parkst bist Du da dann auch fällig...

 

bj68

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Last_Bullet:

Und der Werkzeugkasten im Kofferraum? Radkreuz, Wagenheber, Feuerlöscher?

Hallo Last_Bullet

 

das ist mal wieder ein gutes Beispiel für ein Gesetz, das, wie heute üblich, handwerklich schlecht gemacht und gegen die Grundsätze, die der Staat sich selbst gegeben hat (Normenklarheit und Bestimmtheitsgrundsatz) eklatant verstößt. 

Und die Richter spielen das Spiel mit.

 

Steven

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  • Wichtig 3
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Last_Bullet:

Und der Werkzeugkasten im Kofferraum? Radkreuz, Wagenheber, Feuerlöscher?

Wenn ich in Südeuropa unterwegs bin liegt der Teleskop Radmutternschlüssel neben meinem Sitz . Könnte ja sein, daß ich während der Fahrt nachziehen muß. 

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