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IGNORED

Waffenkauf 2/6 Regelung und Munitionserwerb bei Verkauf der Waffe


GKKüken

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Hallo liebe Schützen...

 

ich habe da einen Kniffligen Fall den ich hier gerne vorstellen möchte BEVOR ich meinem SB damit auf den S.... gehe...

 

Also:

WBK Grün, Eingetragen:

9 mm Pistole eingetragen Juli 2023 Munitionserwerb ja

303 Britisch Lee Enfield eingetragen Juli 2023 auf Gelbe WBK

357 Revolver eingetragen Januar 2024 Munitionserwerb ja

223 Langwaffe Halbautomat eingetragen Januar 2024 Munitionserwerb 2024

 

Ich möchte die 9 mm verkaufen..... da ich mit der Qualität nicht zufrieden bin.....

 

2 Fragen zu dem Thema.. Ich lasse die Waffe jetzt Austragen (also im April 2024) darf ich diese durch einen Revolver ersetzten im April oder zählt das schon als NEUERWERB also Juli 2024 Warten....

Was mache ich mit der 9 mm Fabrikmunition bis ich mir wieder eine 9 mm eintragen lassen kann (ich meine da gibt es eine 6 Monats Frist für die Munition)

 

Wenn dann spätestens Juli 2024 2 Revolver eingetragen sind als Kurzwaffen (Kontingent) wird dann die neue 9mm zur ÜBERKONTIGENTWAFFE und man muss diese dann in Meisterschaften schiessen oder wird der 2. Revolver zur Überkontingentwaffe da ja die 9 mm nur ersetzt wurde?? 

 

Bin gespannt auf die Antworten..... klar frage ich da meinen SB VORHER aber ich möchte mich erst hier mal grundschlau machen... Danke schon mal für eure Antworten.

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Meine Vermutung: Da Du im Januar 2024 2 Waffen erworben hast, wirst Du wieder bis Juli warten müssen. Die SB's haben aber einen gewissen Ermessensspielraum,

da es nur ein Erwerbsstreckungsgebot ist.

Ich würde das mit Deinem SB aushandeln. Die 9mm Muni würde ich auch einem Kameraden überlassen.

 

Zu Überkontingentwaffen werden immer die zuletzt eingetragenen Waffen. Damit musst Du (zumindest in NRW und in BaWü) Wettkämpfe nachweisen.

Bei uns in BaWü sind die Landesmeisterschaften deshalb extrem gut besucht. 30 min nach Anmeldebeginn sind oft die meisten Startplätze schon weg.

 

Bearbeitet von geissi
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vor 22 Minuten schrieb GKKüken:

da ja die 9 mm nur ersetzt wurde?? 

 

So etwas wie Waffenersatz gibt es in WaffG nicht. Weder um auf Dinge wie vereinfachten Erwerb ohne die üblichen Bescheinigungen des Sportverbandes zu verzichten, noch um irgendwelche skurrilen Umwidmungen zwischen Grundkontingent und Überkontingentwaffen herbei zu argumentieren.

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vor einer Stunde schrieb MT80:

Hast Du keinen Kameraden mit entsprechender EWB, der die Mun für Dich die paar Monate einlagern kann?

ja, kann ich machen.... wer nimmt denn für ein paar Monate 15.000 Schuss mal eben auf sein Lager..?

 

Warum ich 15K habe.... ich schiesse 4x im Monat IPSC jeweils 300-400 Schuss, macht 1.200 bis 1.500 im Monat und wir kaufen die Munition 10K weise ein zu echt guten Konditionen.

Bearbeitet von GKKüken
was nvergessen
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vor 12 Minuten schrieb GKKüken:

.... wer nimmt denn für ein paar Monate 15.000 Schuss mal eben auf sein Lager..?

 

Wer solche Fragen stellt braucht sich nicht wundern, wenn bald Regelungen getroffen werden, und Abholkommandos vorbei kommen.

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vor 5 Minuten schrieb GKKüken:

ja, kann ich machen.... wer nimmt denn für ein paar Monate 15.000 Schuss mal eben auf sein Lager..?

 

 

Es kommt natürlich auch immer auf den Zeitraum an.

Verstehe ich das richtig das du die 9mm Pistole verkaufen willst, dir dann einen neuen Revolver kaufen willst und irgendwann mal in der Zukunft wieder eine 9mm Pistole und damit die Munition für >6 Monate einlagern müsstest?

 

Normalerweise würde ich ja sagen das die Vereinskameraden fragen kannst, die Menge sollte da jetzt nicht das größte Problem sein, oder alternativ beim befreundeten Händler oder im Verein selber nachfragen. Wenn das dann allerdings 6 Monate +x sind weiss ich nicht ob die so begeistert sind

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vor 4 Minuten schrieb BlackFly:

Es kommt natürlich auch immer auf den Zeitraum an.

Verstehe ich das richtig das du die 9mm Pistole verkaufen willst, dir dann einen neuen Revolver kaufen willst und irgendwann mal in der Zukunft wieder eine 9mm Pistole und damit die Munition für >6 Monate einlagern müsstest?

 

Normalerweise würde ich ja sagen das die Vereinskameraden fragen kannst, die Menge sollte da jetzt nicht das größte Problem sein, oder alternativ beim befreundeten Händler oder im Verein selber nachfragen. Wenn das dann allerdings 6 Monate +x sind weiss ich nicht ob die so begeistert sind

Nein, es geht nicht um länger als 6 Monate einlagerung der Munition... warum man 15K im Schrank hat, ist klar wenn ich schreiben würde wie ich die Munition einkaufe... wir schiessen in einer Gruppe mit 6-7 Leuten JEDE WOCHE IPSC Training... JEDER verschiesst 300-400 Schuss in 2 Stunden... also ist klar dass ich mir eine neue 9mm holen werde... zum einen.

 

Den Blechschrank nutze ich halt auch für meine 11 anderen Kaliber, also scheidet es aus den Schrank mit zu geben,

 

 

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vor 41 Minuten schrieb GKKüken:

Nein, es geht nicht um länger als 6 Monate einlagerung der Munition... warum man 15K im Schrank hat, ist klar wenn ich schreiben würde wie ich die Munition einkaufe... wir schiessen in einer Gruppe mit 6-7 Leuten JEDE WOCHE IPSC Training... JEDER verschiesst 300-400 Schuss in 2 Stunden... also ist klar dass ich mir eine neue 9mm holen werde... zum einen.

 

Irgendeiner davon wird doch wohl noch einen ausreichend großen Blechschrank daheim haben und falls nicht nimmt jeder 2000 Kartons in den Tresor was im normalfall auch kein Problem darstellen sollte. Zur aller größten Not gibt es die für wenig Geld bei Ikea...

Ansonsten wäre der sinnvollste Ratschlag das Du einfach die 9mm behältst bis du den Vor Eintrag für die neue hast, dann solltest Du auch keine Probleme haben...

Bearbeitet von BlackFly
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vor einer Stunde schrieb GKKüken:

Warum ich 15K habe.... ich schiesse 4x im Monat IPSC jeweils 300-400 Schuss, macht 1.200 bis 1.500 im Monat und wir kaufen die Munition 10K weise ein zu echt guten Konditionen.

Geh zum SB, erkläre ihm die Sachlage und beantrage einen Mun- Erwerbsschein. Kostet bei uns in Bayern 40 €uronen.

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Ein bestand von 15 k in einem Kaliber das so viel geschossen wird ist jetzt wirklich kein Thema. Warum du die 9mm Pistzole nicht halten willst bis es eine neue gibt und jetzt lieber zuerst einen Revolver holen willst verstehe ich aber nicht. Ausser du brauchst das Geld der Pistole für den Erwerb des Revolvers.......Oder läuft dir ein Voreintrag für den Revolver sonst aus? Beim Waffenkauf muss man ab und an Kompromisse eingehen, grade wegen 2/6.Also was willst du mehr? Die neue 9mm oder den Revolver?

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Frag Deinen SB. Beides sind Probleme bei denen er helfen kann wenn er will.

 

1. Es gibt Behörden die erlauben den Ersatz einer Waffe durch eigene andere, sofern das selbe Bedürfnis gilt, und nur in der Zeitspanne in der dir sie Bescheinigung noch gälte. Sehr selten, aber möglich.

 

2. Die Behörde darf auch einen früheren Neuerwerb erlauben, aber mit vollständigem Papierkram. Gerade wenn eine andere Waffe dafür verkauft wurde. Aber auch hier, selten, aber möglich.

 

3. Die Behörde kann eine Erlaubnis für den vorübergehenden Besitz der Munition ausstellen. Wenn Du gleichzeitig die alte Waffe austragen und die EWB für die neue im gleichen Kaliber eintragen lässt, kann das gut möglich sein dass die Behörde da mit spielt.

 

All diese Möglichkeiten hat die Behörde. Gerade Nr.3 halte ich für einigermaßen realistisch.

 

Ein Recht darauf hast Du nicht.

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vor 3 Stunden schrieb GKKüken:

2 Fragen zu dem Thema.. Ich lasse die Waffe jetzt Austragen (also im April 2024) darf ich diese durch einen Revolver ersetzten im April oder zählt das schon als NEUERWERB also Juli 2024 Warten....

 

Das Gesetz kennt in dem Zusammenhang nur den Erwerb, nicht den Austausch. Du darfst nicht mehr als zwei Waffen aller 6 Monate erwerben. Irgendeine Abhängigkeit von bereits vorhandenen Waffen oder deren Verkauf existiert beim Erwerbsstreckungsgebot im Gesetz nicht.

Ich würde das auch nicht tun, wenn der SB das anders und liberaler sehen würde. Am Ende bist Du nämlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Und solche Sachen, woraus einem dann irgendwann mal ein Strick in Bezug auf Zuverlässigkeit gedreht werden könnte, würde ich unterlassen.

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vor 23 Minuten schrieb msk:

Ich würde das auch nicht tun, wenn der SB das anders und liberaler sehen würde. Am Ende bist Du nämlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Und solche Sachen, woraus einem dann irgendwann mal ein Strick in Bezug auf Zuverlässigkeit gedreht werden könnte, würde ich unterlassen.

Das ist Quatsch.

 

2/6 ist kein absolutes Verbot. Sondern das steht "in der Regel" dabei. Was bedeutet, es gibt Ausnahmen. Wenn der SB das schriftlich, üblicherweise in der WBK selbst, erlaubt, dann gibt es da auch keine Probleme.

 

Mit selbst sind mehrere solcher Fälle persönlich bekannt. Bei Westernschützen könnt das häufiger vor, weil wir für diese Disziplin vier Waffen brauchen. Da machen viele Behörden Ausnahmen, so dass man alles gleichzeitig erwerben darf. Oft mit der Auflage danach ein ganzes Jahr auszusetzen, aber nicht immer.

Bearbeitet von Fyodor
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vor 58 Minuten schrieb kulli:

Darf er nach Austrag der 9mm Pistole die vorhandene Munition nicht für 6 Monate behalten?

 

Meinst Du das?

 

§ 10 (3) WaffG

 

...

Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von sechs Monaten fort.

...

 

Sollten im Grunde einfache Fragen sein, aber man muß die Fundstellen wirklich mühsam suchen und dann jedes Wort bedenken.

 

Ich sehe es auch so, daß eine pragmatische Lösung wäre, die 9 mm einstweilen zu behalten. :)

Bearbeitet von Elo
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(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. In den übrigen Fällen wird die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein für eine bestimmte Munitionsart erteilt; sie ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren zu befristen und gilt für den Besitz der Munition unbefristet. Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von sechs Monaten fort.

 

Damit dürfte alles geklärt sein.... Munitionsthema also Save, geht nun nur noch um den Kauf Revolver, das mach ich dann im Juli, da darf ich wieder 2...

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vor 4 Minuten schrieb GKKüken:

Damit dürfte alles geklärt sein.... Munitionsthema also Save, geht nun nur noch um den Kauf Revolver, das mach ich dann im Juli, da darf ich wieder 2...

Sicher? Wenn Du die Waffe verkaufst dann läuft die Gültigkeit eigentlich nicht ab. 

Es ist von ablaufen (also eine Frist die irgendwann endet und nicht verlängert wird) die Rede und nicht das die Erlaubnis entzogen wird aufgrund des fehlenden Bedürfnisses. 

 

So würde ich das deuten als jemand der vielleicht nicht bei jedem Wort die juristische Bedeutung davon rechtssicher nennen kann aber weiß das die Juristen um jedes Wort eine riesige Diskussion starten können und am Ende feststeht das das Wort "Ende" für den Zeitpunkt stand an dem alles anfing...

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vor 24 Minuten schrieb GKKüken:

Munitionsthema also Save

 

Vorsicht, die Frage ist worauf sich der letzte Satz bezieht.

Wenn die Erlaubnis nach § 27 SprengG / wiedergeladene Munition gemeint ist, nutzt Dir das wenig.

 

Ich meine, daß es dazu mal ein Urteil gegeben hätte, hab das aber nicht auf Anhieb parat.

 

Bearbeitet von Elo
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vor 1 Stunde schrieb Elo:

§ 10 (3) WaffG

 

...

Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von sechs Monaten fort.

Das betrifft nur Wiederlader und da auch nur selbst geladene Munition. Mir ist keine Nachwirkung der Munitionserwerbberechtigung nach Verkauf der betreffenden Waffe bekannt.

 

vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

1. Es gibt Behörden die erlauben den Ersatz einer Waffe durch eigene andere, sofern das selbe Bedürfnis gilt, und nur in der Zeitspanne in der dir sie Bescheinigung noch gälte. Sehr selten, aber möglich

Würde ich auf jeden Fall versuchen, hatte bei mir bei einem Waffendefekt geklappt (wurde aber nur für gleiche Waffenart/Berechtigung erlaubt)

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vor 29 Minuten schrieb Andor:

Mir ist keine Nachwirkung der Munitionserwerbberechtigung nach Verkauf der betreffenden Waffe bekannt.

 

Um das noch mal deutlich zu machen - ich hatte nur eine (mögliche) Quelle für die im Faden genannte 6-Monats-Frist genannt und dazu geschrieben, daß man jedes Wort bedenken muß.

 

Und dem TE zur

 

vor 51 Minuten schrieb Elo:

Vorsicht

 

geraten.

 

Der TE ist selbst verantwortlich für seine Schlüsse er aus der Diskussion, insbesondere, wenn das Problem erst durch die Entscheidung für einen vorzeitigen Verkauf der relevanten Waffe geschaffen wird.

Bearbeitet von Elo
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Deine erste Anfrage bezüglich der 9mm Pistole schien ja erst mal ganz logisch, zumal für ein "Küken".

 

Aber nach den weiteren Erklärungen zum Thema und deiner Vita (du besitzt Rot, Grün und Gelb, und hast nen Sprengstoffschein) kommen da bei mir gewisse Zweifel auf.

 

Nebenbei, ich hab jetzt 49 Jahre mit Waffen zu tun, das ganze Haus voll mit Waffen, seit 35 Jahren auch im BDMP aktiv, seit 25 Jahren auch aktiv im IPSC.

 

Du trainierst, mit einer Gruppe von 6 bis 7 Leuten, 4 x im Monat IPSC, dies mit jeweils (nur du) 1.200 bis 1.500 Schuß pro Monat, das ist echt fleissig, und da ist unter euch keiner der dir deine Fragen sachkundig beantworten kann?

 

Wie "Bounty" schrieb, sowas wie Waffenersatz" gibt es im WaffG nicht, und da dein Grundkontingent erfüllt ist, und die "Rote" vergessen wir mal, musst du, so die Vorstellung des WaffG, erst die 9mm veräußern, austragen lassen, und dann mit neuem Bedürfnis (der gleiche Weg wie schon mal) einen Voreintrag für ne neue 9mm beantragen - same procedure as last time.

 

Du kannst deine 9mm Pistole jeder Zeit verkaufen, ganz wie du magst, aber völligt unabhängig vom alten Voreintrag (für ne Pistole 9x19mm) hast du jetzt kein Bedürfnis mehr für nen Erwerb, schon gar nicht für nen REVOLVER in 9x19mm.   

Entgegen deiner ersten Angabe ist dann plötzlich von 11 (Elf!) anderen Kalibern die Rede - ah!, die "Rote"!, wobei der Besitz einer Waffe auf "die Rote" ja noch nicht zwingend den Besitz der MUn erlaubt, aber sei es drum.

Das Einlagern" bei Kameraden sollte doch wohl auch kein Problem sein, das ist gerade mal ca. 1 Karton pro Man.

 

Ansonsen gilt erst mal das was "Fyodor" schon geschrieben hat, vor allem auch bezüglich der Bemerkung von "msk", denn wenn der SB mitspielt ist das dokumentiert, und nicht überall herrscht Feindschaft zum Amt,

aber, das alles ist dir nicht selbst bekannt, trotz DER Aktivität, und rot, grün, gelb und Sprengstoffschein?

 

Ansonste predige ich hier schon immer, daß ein gutes, höfliches und freundschaftliches Verhältnis zum Amt und zum SB äußert dienlich sein kann, vor allem für fleissige Schützen, und  NEIN, das bedeutet NICHT etwa zu Kreuze und den in den Ar.. zu kriechen.

 

Und es bedeutet schon gar nicht daß man gegenüber anderen Foristen "geduldig" sein muss.

 

Ich weiss nicht welches Amt für dich zuständig ist und wer der SB ist, kann also nicht beurteilen wie dein OA so "drauf ist", noch wie dein SB so "drauf ist", aber,

es gibt da ca. 3 Möglichkeiten (Varianten wohl auch).

 

1. Das Amt und der SB (in deinem Wohnort) sind Hardliner, dann gibt´s das volle Programm, also erst mal eine Waffe (wohl die Pistole) verkaufen, austragen lassen, neues Bedürfnis (wohl beim BDS), und dann neuen Antrag auf Voreintrag.

2. So wie folgt wäre das bei uns, deutsche Großstadt, und zwar für "Schütze normal". "Gehen Sie hin und verkaufen sie die Pistole, und wenn sie dann zu mir kommen um die austragen zu lassen bekommen sie auch sofort nen neuen Voreintrag für ne 9mm Pistole. Geh, mach hin!"

3. So wie folgt wäre das bei uns, deutsche Großstadt, für dem Amt und SB bekannte LWB wie mich. Der SB hört sich die Geschichte an, und trägt anschließend nen neuen Voreintrag für ne passende Pistole in eine WBK ein. "Gehen Sie hin und verkaufen Sie das andere Teil", nachfragen würde er jedoch, und wird er, hat er, jedoch nie.

 

4. Story aus der Vergangenheit, ist ca. 22 Jahre her. Ich hab meinen Revolver geschrottet, die Trommel und die Rahmenbrücke hat es zerrissen, keine weiteren Folgen. Mit den Trümmern, eingewickelt in ein Handtuch, erscheine ich bei meiner Sachbearbeiterin, lege das alles wortlos auf ihren Schreibtisch. Sie schüttelt ungläubig den Kopf, wechselt immer wieder den Blick zwischen dem Trümmerhaufen und meinem schuldbewussten Gesicht, streckt dann die Hand aus, sie will die WBK. Sie streicht den Schrotthaufen aus und trägt auf der Stelle einen neuen Revolver ein, "Wo die Kasse ist wissen Sie ja." Dann, als ich gerade rausgehe, noch die (böse) Nachfrage, "Sagen Sie mal, Sie laden doch selber? Kann es sein das ...?". Ich mach daß ich so schnell wie möglich aus dem Büro raus komme, ich muss ja zur Kasse.  

 

So kann das gehen wenn man mit seinem OA und den SB, und dies seit 1976, vernünftigen Umgang pflegt und vernünftig und höflich kommuniziert, sowohl von Seiten der LWB als auch von Seiten der Stadt, eine deutsche Großstadt, des OA und ALLER der bisher der dort tätigen SB, jeder hat den Habitus des Amtes und des Vorgängers übernommen.

 

Aber wenn man die Beiträge vieler Foristen hier so mitbekommt ist das Amt und der SB der böse Feind, und dann funktionieren die Optionen außer Punkt 1 eben nicht.

Mit anderen und kurzen Worten, das hängt alles primär von deiner Argumentation, deinem Amt, deinem SB und deinem (eurem) Umgang mit all denen ab.

 

Tommie

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