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IGNORED

Neues bei Antrag und Verlängerung Pulverschein


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Geschrieben

Hallo,

seit einiger Zeit gehört jetzt bei unserer Kreisverwaltung in RLP auch wohl eine ärztliche Bescheinigung zur Feststellung der persönlichen Eignung nach § 8b SprengG dazu.

Ist wohl neu, da bei meiner Verlängerung 2023 das noch nicht verlangt wurde.

Und das ist der Inhalt:

besch§27.jpg

Geschrieben

Gleich mal gegen klagen

Wieso darf ein z.B. Rollstuhlfahrer nicht WL?

Warum muss man sprechen und/oder hören können?

Wie soll ein Arzt feststellen ob man körperlich dazu geeignet ist? Ich wette, dass 99% der Ärtze nicht eimal wissen dass man seine Munition selber herstellen kann

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb BroilKing:

Gleich mal gegen klagen

 

 

Man kann es auch erstmal eine Stufe darunter versuchen.

Ich würde als Antragsteller persönlich bei der Behörde erscheinen, ein vernünftiges Gespräch führen, und dann eine Begründung verlangen, warum sie nun auf einmal Zweifel an meiner persönlichen, gesundheitlichen Eignung haben.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Ja, die Ärzte gibt es, sehr viele sogar. Dies ist keine Kassenleistung sondern wird privat abgerechnet, keine Ahnung ob das damit zusammenhängt ;)

Jeder der z.B. einen Sportbootschein machen will braucht eine ähnliche Bescheinigung die aussagt das man ausreichend sehen, hören und sich verständigen kann und das man unter keine Krankheiten leidet (z.B. Sucht, Gleichgewichtstörungen oder auch nicht eingestellten Diabetes oder Epilepsie) die einen daran hindern ein Boot zu führen. Dies machen natürlich "befreundete Ärzte" von den Schulen, kann man aber auch bei jedem anderen allgemein Medizinier machen lassen (zu zum Teil extrem unterschiedlichen Preisen). Ähnliches haben auch schon einige erlebt die Ihren Führerschein in einen Scheckkartenführerschein umtauschen wollten...

Geschrieben
Gerade eben schrieb BlackFly:

Ja, die Ärzte gibt es, sehr viele sogar. Dies ist keine Kassenleistung sondern wird privat abgerechnet, keine Ahnung ob das damit zusammenhängt...

 

Vergrämung. Wie gesagt. 

 

Das war -zig Jahre ohne weiteres verzichtbar... und es ist nicht bekannt, dass das Nicht-Vorhandensein einer ärztlichen Prüfung bei Wiederladern ein relevantes Problem war.

 

Also ist es nur damit - s.o. - erklärbar. Aufwand erhöhen, die Zahl Berechtigter "abschmelzen". 

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  • Wichtig 1
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Michael BK:

zur Feststellung der persönlichen Eignung nach § 8b SprengG

Das kenne ich weder vom Erstantrag noch von der Verlängerung. Letztes Jahr war bei mir Verlängerung und dieses Jahr bei einem Kollegen.

Die Behörde hat das Recht, bei Antragstellung persönliches Erscheinen zu verlagen (wegen Prüfung persönliche Eignung). Aber auch das ist eher die Ausnahme als üblich.

Ich würde auch dagegen klagen bzw. mal beim VDB anfragen, ob die dich unterstützen. Solche Aktionen sollte man gar nicht erst einreißen lassen.

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Leser:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ärzte gibt, die das unterschreiben.

Gegen eine Gebühr wird sich da sicherlich wer finden. Inzwischen nehmen viele Ärzte ja auch gerne jeden Cent mit. 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Michael BK:

unserer Kreisverwaltung

 

Magst Du die Kreisverwaltung nennen?

Ich würde das gerne in einige Kanäle weiterleiten, kannst Du natürlich auch selbst machen?

 

An die anderen:

Kennt jemand weitere Fälle?

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Elo:

 

Magst Du die Kreisverwaltung nennen?

Ich würde das gerne in einige Kanäle weiterleiten, kannst Du natürlich auch selbst machen?

 

An die anderen:

Kennt jemand weitere Fälle?

Ja gerne

Bad Kreuznach

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb Andor:

Die Behörde hat das Recht, bei Antragstellung persönliches Erscheinen zu verlagen (wegen Prüfung persönliche Eignung). Aber auch das ist eher die Ausnahme als üblich.

 

 

Ja, und - wie gesagt - das kann man auch nutzen.

Somit persönlich auf der Behörde erscheinen, dem Sb zeigen, dass man geradeaus sehen, gehen, sie hören, konzentriert sprechen und sich koordiniert bewegen kann...

Und dann wäre ich auf die Begründung gespannt, woraus sich auf einmal die Zweifel an der persönlichen/gesundheitlichen Eignung ergeben.  

Geschrieben

BDS und BDMP sind doch schon so überfordert mit der Schlüsselaufbewahrung,

wie sollen die denn dann nich gegen sowas vorgehen, da müßt Ihr aber Verständnis für

haben, das da nix kommt, Vielleicht lieber noch nen Schießstand in Polen kaufen....

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Josef Maier:

Was sagen unsere Verbände dazu?

 

nix, also ich habe weder etwas darüber gelesen noch gehört.

Ist das neu als § 8b im §27 SprengG verankert, oder schon immer?

Wenn es so drin steht, dann ist es jetzt halt so. Aber ein ganz starkes Stück, ich denke auch an den Rollstuhlfahre und Schützen, oder was soll auch die sprachliche Verständigung?

In der Regel, nein, ich bin ausschließlich alleine beim Laden, soll ich mit mir selbst erzählen? Wenn ich das tue, dann bekomme ich eh keine Verlängerung:D

 

Aber mal im Ernst, man könnte das dem Hausarzt im Zuge einer ganz normalen Gesundheitsvorsorge-Untersuchung vorlegen. Ist die nicht sogar ab 53 jährlich gestattet?

Steinigt mich nicht gleich, ich weiß es nicht.

 

Geschrieben

@erstezw

 

nun da steht doch alles!

§27 (3) 1. ........Versagungsgründe!

 

 

§8 2. (b) die erforderliche persönliche Eignung nicht besitzt...........

 

Dann ist das besagte Formular ein wohl anerkanntes Tool zur Ermittlung Feststellung der persönlichen Eignung für diese Tätigkeiten des §27 1. und 2. (kaufen, verarbeiten, Umgang...)

 

Ich denke da kommen wir nicht mehr raus.

Aber ich bin auch dafür das man erstmal mit seinen SB sachlich darüber reden sollte. Und ich werde das schon mal persönlich machen, ich muss eh bald hin.

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