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IGNORED

Welche Parteizugehörigkeit ist für einen möglichen WBK-Widerruf gefährlich?


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Geschrieben

Aktuell ist einem AfD-Funktionär (Info aus einem anderen Waffenforum) aufgrund seiner AfD-Parteizugehörigkeit die WBK widerrufen worden.

 

Kann man irgendwo ersehen, welche Partei-Mitgliedschaft sich negativ auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit auswirken kann?

 

Ich dachte bislang immer, dass sich nur die Mitgliedschaft in verbotenen Parteien dermassen auswirken kann.

 

Gehört die AfD jetzt auch dazu?

 

Gilt das dann auch für alle Mitglieder der AfD, also von der Basis an aufwärts, oder nur für Parteimitglieder in einer führenden Funktion?

 

Und woher bekommt die Waffenbehörde die Information über eine mögliche Parteizugehörigkeit?

 

 

 

 

 

Geschrieben

Schau einfach mal in den Paragraf 5 Absatz 5 des WaffG. Hat sich seit 2019 glaub nicht mehr geändert. Manche deiner Fragen sind dort sehr eindeutig beantwortet.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb GermanKraut:

Aktuell ist einem AfD-Funktionär (Info aus einem anderen Waffenforum) aufgrund seiner AfD-Parteizugehörigkeit die WBK widerrufen worden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"der" Funktionär aus dem WO- Forum...bekannt mit vielen Geschichten von Bekannten, die dann auf einmal alle doch anders waren und nun nach aktuellen Info#s auf FB immer bei ihm selbst waren...........

 

 

Geschrieben

In welchem Bundesland ist das geschehen ?

Im Osten gabs ein Urteil nach dem die AFD Mitglieder nicht unzuverlässig seien,

in Düsseldorf ist eines ergangen nachdem AFD Mitglieder die Zuverlässigkeit verlieren, das ist aber

schon ca 1 Jahr alt.

Ich denke, das dagegen Widersspruch eingelegt wird/wurde.....

Ich bin wie allen bekannt ist gegen die AFD

aber ob ein solches Urteil haltbar ist solange die AFD nicht verboten wird  ?

Dann gehört zumindest jedem Reichsbürger auch alles weggenommen...

Geschrieben

also NRW,

er wird dann sicherlich Widerspruch eingelegt haben,

und so wie ich ihn kennengelernt habe darüber berichten,

mich wundert nur, das er das nicht bereits getan hat, denn wenn er

derjenige war der dort verknackt wurde, ist das schon ewig her, das Urteil ist vom 07.03.23

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb ALBA:

also NRW,

er wird dann sicherlich Widerspruch eingelegt haben,

und so wie ich ihn kennengelernt habe darüber berichten,

mich wundert nur, das er das nicht bereits getan hat, denn wenn er

derjenige war der dort verknackt wurde, ist das schon ewig her, das Urteil ist vom 07.03.23

Seine ganzen "Geschichten von Bekannten" waren seine eigenen.. kannst in FB lesen, Waffenlobby.

 

Zitat Rainer Hellmuth:(Gruppe WAffenlobby, Facebook)

Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse von Stefan Hrdy begründet sich ausschließlich in seiner Mitgliedschaft in der AfD. Die Waffenbehörde des Rhein-Neuss-Kreises begründet den Widerruf mit der fehlenden Zuverlässigkeit nach .....

 

 

Quelle ebsenso, vor 6 Tagen:

 

Der Fall Stefan Hrdy.
Zum jetzigen Zeitpunkt stellt sich dieser Fall so dar, das die waffenrechtlichen Erlaubnisse ausschließlich wegen der Mitgliedschaft in der AfD durch die Waffenbehörde Rhein-Kreis Neuss entzogen wurden. Es handelt sich um ein noch laufendes Verfahren.
Nach Rücksprache mit Stefan Hrdy veröffentliche ich mit seiner Erlaubnis seine Kommentare aus einem anderen Thread in einem neuen Beitrag.
Stefan ist mir seit über 20 Jahren persönlich bekannt und hat sich immer für die Belange der LWB eingesetzt. Er war zusammen mit mir Gründungsmitglied des ursprünglichen Presseclubs von Waffen-Online. Unter anderem hat er dafür gesorgt, dass die Behördenwillkür der Stadt Kassel im Zusammenhang mit der Waffenbörse einen kräftigen Dämpfer erlitt.
Hier die Kopie seiner Kommentare. Die Veröffentlichung des entsprechenden Schriftverkehrs behalte ich mir noch vor.
Stefan Hrdy:
"Hallo, ich bin gerade aus Zentralafrika zurück und wurde heut auf diesen Thread (Anm: Waffenrechtliche Probleme bei AfD-Mitgliedern vom 27.01.24) hingewiesen. Zu mir: AfD-Mitglied und Sprecher Rhein-Kreis-Neuss. Waffenbesitzer seit ca 50 Jahren, Waffensammler seit fast 25 Jahren, §27 Inhaber und Jäger. Mitte Letzten Jahres entzog man mir die waffenrechtliche Erlaubnis für die Sportschützen-WBK und die Sammler-WBK. Den §27 und den Jagdschein lies man mir. Ich musste alle Waffen (ca 200 stück, teils hochwertige Sammlerwaffen) berechtigten überlassen. Habe einen Verlust nahe 100.000 Euro. Die Einlagerung in meinem Waffenraum mit Änderung des Zugangscodes durch die Waffenbehörde und Versiegeln der Tür hat man verweigert. Der SB der Waffenbehörde Neuss bemerkte auf den Hinweis der für mich positiven Urteile im Osten, dass man "in Ostdeutschland die AfD nicht hart genug angeht" und er diese Urteile nicht beachtet sondern lediglich das NRW Urteil als geltend nimmt. Man betont im Widerruf, dass gegen meine Person nichts vorliegt und ich die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nur aufgrund meiner Mitgliedschaft in der AfD entzogen bekommen habe. Natürlich gehe ich weiterhin auf die Jagd, da ich einen gültigen Jagdschein habe. Zu meiner Person: 1975 trat ich in den Bundesgrenzschutz ein, habe einen Eid auf Deutschland geschworen, der mich mein Leben lang bindet, wurde Ende 1976 in die GSG9 übernommen, nahm 1977 an der Geiselbefreiung in Mogadischu teil, führte 3 Monate lang den Personenschutz für IM Genscher durch. Und mir entzog man die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, da ich Mitglied in der AfD bin. Soviel zum Rechtsstaat Deutschland. Stefan Hrdy"
Stefan Hrdy:
"noch einen Kommentar zum Einzug von ca 80 Kurzwaffen durch die Waffenbehörde Rhein-Kreis Neuss: Da ich 3 Monate im Krankenhaus und Reha wegen Ops von neuen Hüften verbrachte und die Waffenbehörde eine Verlängerung der Abgabefrist ablehnte, machte ich einen Termin mit der Behörde bei mir zu Hause aus. Ich stellte einen Tisch in den Flur und auf jede Seite 2 Stühle. Die beiden Damen der Waffenbehörde kamen in Begleitung von 2 Polizistinnen als Sicherung. Ich bat die 4 Damen (ein Anwalt, 2 Zeugen sowie meine Frau waren anwesend) in mein Haus, erklärte den beiden Polizistinnen, dass sie sich im Eingangsbereich und im Wohnzimmer frei bewegen dürfen und die beiden Damen der Waffenbehörde (darf ich die Namen nennen) bis zum tisch und nicht weiter. Wir setzten uns, die 80 Kurzwaffen hatte ich in mehreren Kisten neben mir, die Liste auf dem Tisch und es sollte losgehen. Die Dame der Waffenbehörde fragte mich ob alle Waffen entladen wären. Ich erklärte ihr, im scharfen Ton, dass meine Aussage für sie vollkommen irrelevant wäre und sie für die Sicherheit verantwortlich ist. Sie fragte daraufhin, ob da "geladene Waffen" dabei wären. Ich antwortete nicht und legte den ersten Revolver auf den tisch. Sie nahm ihn, schwenkte über alle drüber, den Zeigefinger im Abzug und ich brüllte sie an, sie solle sofort die Waffe wieder hinlegen, was sie auch tat. Daraufhin versuchte ich ihr die Sicherheitsregeln zu erklären. Ihre Versuche im weiteren Verlauf, Derringer und Westernrevolver zu öffnen um den Ladezustand zu überprüfen, scheiterten kläglich. Zum ende trugen die beiden Damen 2 der 3 Kisten mit den Waffen zu ihrem 50 Meter entfernten Auto, die 2 Polizisten begleiteten sie und die 3. Kiste bleib (alle Kisten waren unverschlossen) ca 15 Minuten im Eingangsbereich meines Hauses stehen."
Stefan Hrdy:
"Und zum Schluss: im Bescheid zur Aberkennung der Zuverlässigkeit wurde auch die Bestätigung der Anmeldung von 10 Magazinen widerrufen. Die beiden Damen der Waffenbehörde Rhein-Kreis-Neuss forderten die Abgabe dieser Magazine zur Vernichtung, welche ich verweigerte. Sie erklärten daraufhin, dass sie einen Durchsuchungsbeschluss bewirken werden, und die Magazine beschlagnahmen würden. Jeder Erklärung gegenüber den Mitarbeiterinnen sowie dem Leiter der Waffenbehörde mit Hinweis auf die Rechtslage wurden ignoriert. Erst nach Einschaltung des Landrates erklärte man mir mündlich, dass sich jetzt ihre Rechtsansicht bzgl. Magazine geändert hätten. Durch weitere Intervention beim Landrat lies man mir ein Schriftstück zukommen, dass die Rücknahme "des rechtswidrigen Bescheides bestätigte. Ich sage: 3 Wochen damit rechnen zu müssen, dass früh morgens die Tür aufgebrochen wird und mein Haus durchsucht wird, weil die Waffenbehörde Rhein-Kreis-Neuss das Waffengesetz nicht versteht, macht keinen Spaß."
 
 
 
 
 
Bearbeitet von CZM52
Geschrieben

WaffG § 5 Abs. 2, Nrn. 2 und 3.  Betreffend die genannte Partei dann aktuell wohl die Nr. 3

Auf dem rechtlichen "Schlachtfeld" wird das ausgetragen...

D.h. die Behörde wird versuchen zu belegen, dass in dem Fall in der Parteizugehörigkeit und -tätigkeit des LWB ausreichend Gründe für den Wegfall der Zuverlässigkeit vorliegen. 

 

Ob es "schlau" ist, Dinge aus einem laufenden Verfahren via soziale Netzwerke in die Öffentlichkeit zu stellen... muss der Betreffende selbst wissen. 

 

 

"(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht,

2.     die Mitglied
a) in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder
b) in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat,waren, wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
 
3.     Bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren
a) Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die
aa) gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind,
bb) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder
cc) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
b) Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder
c) eine solche Vereinigung unterstützt haben ..."
Geschrieben (bearbeitet)

Irgendwo hatte ich gelesen das im Fall der Fälle eindeutige Fotos zur Veröffentlichung kämen? Hab kein FB, sind die dort zu sehen?

 

Sch... Situation, möchte keiner haben, AfD Funktionär oder nicht.

 

Was sich mir nicht entschliesst ist den Jagdschein bzgl. entspr. die mit dem Bedürfnis Jagd erworbenen Waffen sowie die Sprengstoffrechtliche Genehmigung zu belassen- das kenne ich aus vergleichbaren Verfahren so nicht.

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben

Ja, so ist das im besten Deutschland aller Zeiten!

Unliebsame Personen, denen man mit dem Strafrecht nicht an die Karre pissen kann, werden über das Verwaltungsrecht drangsaliert!

Da Verwaltungsrecht ist ja auch viel elastischer.

Erinnert mich an die Zersetzungstaktik der STASI!

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Geschrieben (bearbeitet)

Na ja, Waffenbesitzer an sich gehören schon zu den "unliebsamen", da kommt das Parteibuch eben erleichternd dazu.

 

Ich denke zu "Stasi" Zeiten wären Vorgänge wie dieser weitaus restriktiver abgelaufen.

 

 

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben (bearbeitet)

Ist die AfD in NRW eigentlich nicht eine von "den guten"?

Abgesehen davon das gerade in NRW beim Landesvorstand der eine oder andere mir als Top Mann in den Sinn kommt, so ist die AfD in NRW auch nicht mal als verdachtsfall eingestuft. Wenn man bei einem "gesichert rechtsextremen" Landesverband und notfalls auch bei einem "verdachtsfall" (wobei natürlich die Beweggründe oder Qualität dieser Einstufung ggf. auch zu hinterfragen wäre) Mitglied und ggf. sogar Funktionär ist könnte ich ja noch verstehen wie man den §5 anwenden kann (ob es rechtmäßig ist muss dann ggf. ein Gericht entscheiden). Aber bei einer Mitgliedschaft bzw. Posten in einem Landesverband der NICHT entsprechend eingestuft ist und glaub vor kurzem diese nicht-Einstufung auch nochmal gerichtlich bestätigt wurde?

 

Ändert aber natürlich nix an dem unterstellten Zweck...

Die Person hat aber erstmal den Stress und die kosten und der Steuerzahler zahlt ja auch den Schwanzvergleich von einzelnen Behördenmitarbeitern. Das ist ja schlimmer als der Rosenkrieg mit der Exfrau nachdem man sie mit einer 20jährigen betrogen hat...

Bearbeitet von BlackFly
Geschrieben

Mein Großvater war im 1. WK als junger Mann aktiv.

Um den 2. WK (er arbeitete beim einem Amt im Außendienst / also er arbeitete) da man ihm gesagt hat, dass wohl gut für den Erhalt des Arbeitsplatzes wäre, wenn er in die Partei ginge tat er das.

Nach dem Krieg wars doch nicht mehr recht und err hatte lange Angst von den Franzogen geholt zu werden.

Deshalb bin ich in keiner Partei. 

Mit Demokratie hat sowas nichts zu tun.

 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Reiner Assmann:

Die Frage ist ja auch - warum führt man "offiziell" (erst) eine Kontrolle aus, wenn man sowieso die Zuverlässigkeit aberkennen, widerrufen will. 

Um den demokratischen Schein zu wahren!

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Reiner Assmann:

Die Frage ist ja auch - warum führt man "offiziell" (erst) eine Kontrolle aus, wenn man sowieso die Zuverlässigkeit aberkennen, widerrufen will. 

Um evtl. weitere Gründe als Beifang zu generieren?

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb grizzly45:

Ansonsten bin ich der Meinung das hier keine Realnamen genannten werden sollten, ggf. ist ein Moderator der gleichen Meinung.

Normalerweise schon, aber die Katze war schon aus dem Sack, bevor das hier Thema wurde.

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb JuergenG:

Um evtl. weitere Gründe als Beifang zu generieren?

Die Suche nach "Beifang" erfolgt meist ohne Voranmeldung in den Morgenstunden.

 

Mir erschließt sich der gesamte Vorgang nicht. Teilwiderruf waffenrechtlicher Erlaubnisse war mir bis dato nicht geläufig.

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