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IGNORED

KSK-Soldat: Entzug der Waffenbesitzkarte nicht rechtmäßig


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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Defender64:

Das muss man sich mal vorstellen, ...........

Stell dir das mal vor............

Google mal "Landshut"

Ich, persönlich,.........stelle mir auch manchmal was vor.......

Du, eh Alder, eh....stell dir das mal vor.......

Der Robert, .........stell dir das mal vor.........

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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb fw114:

Das Verwaltungsgericht Aachen hat den Entzug der Waffenbesitzerlaubnis bei einem Soldaten aufgehoben.

Postings aus dem rechten Spektrum in sozialen Netzwerken reichten laut Gericht nicht aus, um eine aktive Verfassungsfeindlichkeit zu begründen.

 

https://www.endstation-rechts.de/news/ksk-soldat-entzug-der-waffenbesitzkarte-nicht-rechtmaessig

 

Wenn man den Artikel liest, dann konnte das Gericht auch zu gar keinem anderen Ergebnis kommen. Zwischen irgendwelchen Sprüchen in sozialen Netzwerken und dem aktiven Kampf gegen die verfassungsmäßige Ordnung liegen Welten.

Geschrieben (bearbeitet)

Auf der einen Seite beruhigend, dass der Rechtsstaat hier funktioniert hat; auf der anderen Seite beunruhigend wie mit fragwürdigen Mitteln von staatlicher Seite vorgegangen wurde.

Zitat: "...Der Soldat selbst war den Akten zufolge durch Postings in sozialen Medien aufgefallen, die eine Nähe zur AfD, zur Identitären Bewegung und zur Reichsbürger-Ideologie erkennen ließen. ..."

Das ist doch Wischi-Waschi, hat er jetzt etwas strafrelevantes gesagt oder nicht?

Anscheinend nicht, denn Zitat: "...MAD und Verfassungsschutz hätten nach Angaben des Anwalts allerdings nur eine „wertende Zusammenfassung“ unter anderem der Postings vorgelegt. ..."

Was soll sowas? Wie war das nochmal: "Wer alles und jeden verdächtigt, macht sich selbst verdächtigt."

 

Und dann das:

Zitat: "...Die Waffenbehörde ging seinerzeit davon aus, dass der Soldat wegen seiner politischen Einstellung verfassungsrechtlich unzuverlässig sei. Laut Juristin der Behörde habe der Kläger keine Gegenbeweise zu der Einstufung durch den Verfassungsschutz vorgelegt. ..."  Haben wir jetzt schon die Beweislastumkehr? Die Geheimdienste haben ja nur eine Einschätzung und keine Beweise vorgelegt und er soll dann aber Gegenbeweise erbringen? 

 

Zum Schluss dann die Klatsche für die Geheimdienste und Behörden-Juristin:

Zitat:"...Das Verwaltungsgericht Aachen gab dem Kläger heute nach kurzer mündlicher Verhandlung Recht. Zwar, so der Vorsitzende, hätten die Nachrichtendienste die fraglichen Postings dokumentiert. Deren Inhalt sei unstreitig. Sie allein reichten der Kammer aber nicht aus, um zu belegen, dass der Soldat aktiv und kämpferisch gegen die Verfassung der Bundesrepublik vorgehe. Hier, so die Richter, habe der Verfassungsschutz zu wenig Belege dafür geliefert, dass der Soldat zum Zeitpunkt der Postings mehr als etwa ein „Mitläufer“ gewesen sei. ..."

Gott sei Dank war dann hier nach kurzer mündlicher Verhandlung Schluss. Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass hier ein fragwürdiges Demokratie-/ Rechtsverständnis von staatlich Beteiligten an den Tag gelegt wurde, und die Vermutung, dass hier ein "politischer Wille" das Handeln diktiert hat.

Bearbeitet von goodoldrebel
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Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb goodoldrebel:

Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass hier ein fragwürdiges Demokratie-/ Rechtsverständnis von staatlich Beteiligten an den Tag gelegt wurde, und die Vermutung, dass hier ein "politischer Wille" das Handeln diktiert hat.

Umso erstaunlicher ist die Entscheidung des Gerichts. 

Geschrieben

@erstezw

An anderer Stelle hatte ich ja schon mal den Fall eines Kumpels geschildert, dem vom Amt die Zuverlässigkeit wegen eines angeblichen Täuschungsversuchs aberkannt wurde. Der Jurist der oberen Waffenbehörde stärkte der unteren Waffenbehörde den Rücken und trotz einer anderslautenden Einschätzung dreier Richter ließ man es auf einen Prozess ankommen - und verlor. Das macht Hoffnung.

Geschrieben

Jetzt mal blöd gefragt: Hat der unter Klarnamen gepostet?

Mich würde mal interessieren, wie die seine Identität aufgeklärt haben.

Geht ja eigentlich nur, wenn der Forumsbetreiber mithilft...

 

frogger

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb frosch:

Jetzt mal blöd gefragt: Hat der unter Klarnamen gepostet?

Hallo frosch

 

da muss der Forumsbetreiber nicht mithelfen.

 Für den VS und ausländische Geheimdienste ist es problemlos möglich, die Klarnamen zu bekommen.

Nur bei Straftaten wendet sich die Staatsanwaltschaft an den Forumsbetreiber.

Was glaubst du, wieviel Klarnamen ich in meiner Akte gefunden habe. Der VS hat sich noch nicht mal die Mühe gemacht, die zu schwärzen.

 

Steven

Geschrieben

Wenn man sieht was ein „Privatmann“ alles herausgefunden hat, ok der jagt professionell Scammer, aber das ist kein Verfassunoder FBI, dann  weiss man was alles sonst noch geht….

 

 

Ich finde das btw lustig wie der die Betrüger, oft in Indien, quält…

 

 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb steven:

da muss der Forumsbetreiber nicht mithelfen.

 Für den VS und ausländische Geheimdienste ist es problemlos möglich, die Klarnamen zu bekommen.

Nur bei Straftaten wendet sich die Staatsanwaltschaft an den Forumsbetreiber.

Was glaubst du, wieviel Klarnamen ich in meiner Akte gefunden habe. Der VS hat sich noch nicht mal die Mühe gemacht, die zu schwärzen.

 

In welchem Zusammenhang, wenn ich fragen darf?

 

Ich denke, die meisten Klarnamen bekommt man nur dadurch, dass Email-Adressen oder andere Daten benutzt werden, die auch in einem anderen Zusammenhang im Netz in Verbindung mit dem Klarnamen zu finden sind. Die Betreiber der Foren haben in der Regel auch nicht mehr Daten als den Nickname und eine Email-Adresse. Schon die Zuordnung zu IP-Adressen dürfte ohne aktive Beteiligung der Serverbetreiber aussichtslos sein und nach dem Ablauf von einigen Wochen wegen des Löschens der Daten auch kaum noch zur Zuordnung zu einem Nutzer brauchbar sein.

Letztendlich liefen praktisch alle diese Geschichten in Netzwerken, in denen man üblicherweise sowieso mit Klarnamen unterwegs ist oder sehr leicht identifizierbar ist - also bei Facebook oder What's App.

Geschrieben
Am 21.12.2023 um 20:32 schrieb Defender64:

Das muss man sich mal vorstellen, ein Soldat bei beim KSK sollte der private Waffenbesitz verboten werden, während er sein Leben bei gefährlichsten Einsätzen für diesen Staat riskiert. 

 

Na ja, offenbar zeigt dieser Fall , dass der Rechtsstaat  durchaus funktioniert. Leider musste wohl die Justiz wieder das zurechtrücken, was die Politik und ihre Wasserträger

versaubeutelt haben. Ist ja nicht das erste Mal...:sad:

 

Ich sehe es auch ganz pragmatisch, besser so und der Mann bleibt weiterhin legaler Waffenbesitzer unter permanenter staatlicher Aufsicht (wie wir alle) als in einem möglichen anderen Ausgang   

des Verfahrens. Sollte allen Verbotsfanatikern klar sein, welchen Weg er dann u.U. gegangen wäre, dann kontrollieren sie gar nix mehr...

 

 Viel interssanter wäre, was konkret, bzw. welche Äußerungen der Anlass für das Absprechen der Zuverlässigkeit waren...

 

Wären dieses strafbare Inhalte (Holocaustleugnung, Gewaltaufrufe, o.ä) gewesen, wäre eine Unzuverlässigkeit eindeutig gerechtfertigt.

 

Wer es jedoch bis zum KSK schafft, wird i.d.R. nicht so unterbelichtet sein, sich solche Entgleisungen in der Öffentlichkeit zu erlauben...  

 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb msk:

In welchem Zusammenhang, wenn ich fragen darf?

Hallo msk

 

ich konnte mal über Beziehungen Einblick in meine Akte beim VS nehmen.

War einfach neugierig.

 

Steven

Geschrieben
Am 24.12.2023 um 00:16 schrieb Wauwi:

Wer es jedoch bis zum KSK schafft, wird i.d.R. nicht so unterbelichtet sein, sich solche Entgleisungen in der Öffentlichkeit zu erlauben...  

 

Ne, dazu muss meist erst ein semiprivater Chat in die Öffentlichkeit kommen oder eine interne Feier etwas eskalieren, bevor diese "Entgleisungen" bekannt werden.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Kreppel:

oder eine interne Feier etwas eskalieren, bevor diese "Entgleisungen" bekannt werden.

Es besteht aber auch die Möglichkeit das diese "Entgleisungen" bewusst von dritten herbei geführt/provoziert wurden.

 

Geschrieben
Am 23.12.2023 um 22:50 schrieb msk:

Schon die Zuordnung zu IP-Adressen dürfte ohne aktive Beteiligung der Serverbetreiber aussichtslos sein und nach dem Ablauf von einigen Wochen wegen des Löschens der Daten auch kaum noch zur Zuordnung zu einem Nutzer brauchbar sein.

 

:lol:

 

das glaubst du doch selber nicht, oder?!?

genau so wie die Mautbetreiber die daten der mautbrücken "nur sekunden nach dem erfassen" wieder gelöscht hatten?!?

 

:crazy:

Geschrieben
Am 24.12.2023 um 07:10 schrieb steven:

Hallo msk

 

ich konnte mal über Beziehungen Einblick in meine Akte beim VS nehmen.

War einfach neugierig.

 

Stellt sich die Frage, warum da überhaupt eine Akte existiert bzw. was man tun muss, um da überhaupt "bearbeitet" zu werden? Sorry, bin nur neugierig. ;)

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb msk:

 

Stellt sich die Frage, warum da überhaupt eine Akte existiert bzw. was man tun muss, um da überhaupt "bearbeitet" zu werden? Sorry, bin nur neugierig. ;)

Beantrag doch mal spasseshalber eine WBK.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 26.12.2023 um 22:01 schrieb HangMan69:

 

:lol:

 

das glaubst du doch selber nicht, oder?!?

genau so wie die Mautbetreiber die daten der mautbrücken "nur sekunden nach dem erfassen" wieder gelöscht hatten?!?

 

:crazy:

 

Die Betreiber der Server und Provider würden mit einer längeren Speicherung klar gegen das Gesetz verstoßen. Nicht nur, das auch gegen deutsche und europäische Rechtssprechung. Ich glaube daher nicht, dass die das flächendeckend so machen. Auf der anderen Seite würden Behörden, die das regelmäßig abrufen und nutzen, auch diese illegale Praxis stützen.

Kann ich zwar nicht ausschließen, halte ich aber für sehr unwahrscheinlich. Das wäre im Rahmen von Strafverfahren längst aufgefallen.

Bearbeitet von msk

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