Zum Inhalt springen
IGNORED

Beim Waffe reinigen besser nicht die Tür öffnen


fw114

Empfohlene Beiträge

Na ja, mal ein Beispiel, oder auch zwei:
Ich habe die Teile meines Perkusionsrevolver im Schaumbad.
Es Klingelt und nun?
Ich bleibe schön bei den Teilen, die Mitbarteiter sehen durch das Fenster, dass ich nicht auf mache und ich verliere meine Zuverlässigkeit da ich vorsätzlich nicht geöffnet habe.
Ich habe ja die Mitarbeit verweigert.

 

Oder, ich habe meine AR15 zum Grundreinigen zerlegt.
Dieses mache ich in mein Hobbyraum im Keller mit einer Stahltür und Fingerprintschloss.
Es Klingelt, ich gehe aus den Raum, schließe die Tür und öffne den Beamten die Haustür.
Die betreten nun mit mir zusammen meinen Raum, zu dem nur ich zutritt habe.
Sie sehen die AR Teile mit Bürsten und Lappen auf den Tisch.
Da die Waffen nun nicht im Tresor waren, verliere ich meine Zuverlässigkeit?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 18 Stunden schrieb Cannon Balls:

Meist komme ich erst gegen 21:00 Uhr vom Stand, zerlege die Waffe auf einer Lage Zeitungen und tränke sie mit WD40. Erst am nächsten Morgen fange ich dann an zu reinigen. ........ naja, ich vertrau meiner Holden. 

Wie viele Teile umfasst dieses Puzzle ab 21 denn?
X-Tausend Teile.. oder hätte der Krempel in einer Tupperbox Platz, welche man im Schrank einschließen könnte ?
 

Es geht da nicht um Vertreuen, sondern um den Zugriff durch unberechtigte Personen auf Waffen

Meint der Gesetzgeber, wie immer theoretisch, und fordert Ideenreichtum :)

Ein Teufelskreis

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie schnell hier viele dabei sind…

Selbst Schuld

Richtig so

Hat er nicht anders verdient

Kein Mitleid

Hm… es werfe der den ersten Stein, der frei von Schuld!

 

Ohne Frage hat der Verurteilte die Verwahrungsrichtlinien nicht komplett korrekt eingehalten.

Und dazu noch mit eher dämlichen Ausreden geglänzt.

Mitleid habe ich auch nicht. Aber die Relation finde ich trotzdem auch ein wenig krass.

Keiner hat z.B. gefragt, ob er alleine in seinem Haushalt lebt, wie dieser abgesichert ist.

Würde das ein Haushalt sein, den er alleine bewohnt und der gegen Einbruch besser

abgesichert ist als ein nicht verankerter 50kg-Tresor hinter einer leicht aufzubrechenden

Billigeingangstür ergeben sich schon Unterschiede in der Relation, wie arg seine

luschige Auslegung der Aufbewahrung ist.

Deswegen währe es für mein Verständnis schon sinnig, wenn es auch hier einen

Strafenkatalog vor der Eskalation in Form von Verlust auf Lebenszeit gäbe.

 

Damit will ich nichts rechtfertigen und der Richter konnte nur so entscheiden.

Aber bevor man da so genüsslich und schadenfroh draufschlägt sollte man mal

sehen, dass hier nicht jemand vor einer Schule in der 30er-Zone mit ˋnem Gefahrguttransporter

12 Kinder an der Haltestelle mit 80kmh überfahren, sondern eher mit seinem PKW

am Ortseingang nicht rabiat auf 50kmh abgebremst hat…

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nach den Ansichten einiger, kann man weiter spinnen:

 

Wie weit darf ich mich von der zerlegten Waffe aufn Tisch den entfernen, ohne das ich gegen die Aufbewahrungsvorschriften verstoße?

1- gar nicht, darf kein Teil aus der Hand legen?

2- eine Armlänge, ohne den Augenkontakt zu verlieren?

3- Hechtsprunglänge, wenn ich noch mit einer Sicherheitskette mit den wesentlichen Waffenteilen verbunden bin?

 

Da sieht man doch, wie richtig die Aktion Reset vom VDB ist.

Das Gesetz ist mittlerweile total Weltfremd und gehört auf den Müllhaufen.

  • Gefällt mir 13
  • Wichtig 7
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb Oldmiller:

Da sieht man doch, wie richtig die Aktion Reset vom VDB ist.


Das Gesetz ist mittlerweile total Weltfremd und gehört auf den Müllhaufen.

Da hast du zwar Recht aber die Aktion Reset und Forderungen des VDB wird am WaffG nichts ändern. Dazu wäre ein Umdenken der Politik erforderlich und das ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Minuten schrieb Hunter375:

Dann sagst halt den "Mitarbeitern" durch das Fenster das sie leider draussen warten müssen bis der Reinigungsvorgang beendet und das Zeug verstaut ist,  wo ist das Problem?

Wo das Problem ist?
Na ja, wenn ich zum Fenster gehe sind die Waffen genauso unbeaufsichtigt, als wenn ich zur Tür gehe, oder?

 

vor 8 Minuten schrieb Hunter375:

Da hast du zwar Recht aber die Aktion Reset und Forderungen des VDB wird am WaffG nichts ändern

Ach so ja, hatte ich vergessen, typisch deutsches Verhalten.
Hier ein Leitsatz für dich:

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb Oldmiller:

...
Na ja, wenn ich zum Fenster gehe sind die Waffen genauso unbeaufsichtigt, als wenn ich zur Tür gehe, oder?

...

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren

Wenn du alleine bist wohl kaum.  Und es gibt Kämpfe die von Anfang an Sinnlos und somit nur Show sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb Valdez:

Und wenn der was von Kontrolle faselt, ruf ich eh zuerst auf dem Amt an und der wartet vor der Tür.

Den Satz sollte jeder auswendig lernen! Irgendwem mit Ausweis aus der Yps an den Schrank lassen is nicht. Sie wollen es ja so...

Wenn die Kontrolle allerdings,  wie hier in BRB aus uniformierten Polizisten mit gut erkennbarem Auto durchgeführt wird,  werden die Ausreden allerdings wieder knapp.  Vor allem,  wenn man die Beamten kennt und die das auch wissen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Manchmal muss man auch mal erst den Hund wegsperren.....sonst gibt´s AUA.

Zumindest bei mir so. Ok man kann auch gleich reinkommen.......bekommt man gleich an der Tür 42x colgateweisse Zähnlein gezeigt. Und dann ist´s besser nicht den Macker zu machen.

 

 

Und für die Armheber....man betritt eine Wohnung. Jeder Drogendealer hat mehr Rechte als ein LWB.

  • Gefällt mir 8
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 15.12.2023 um 12:05 schrieb Ni3mand:

Wie macht man's dann korrekt?

Wenn man alleine lebt, gerade an der Waffenreinigung und es klingelt (Zu dem Punkt weiß man es noch nicht) Aber die Waffenbehörde möchte zur Aufbewahrungskontrolle rein?

Man kuckt auf seinem Smartphone, was die Außenkamera denn da so für ein Bild an der Haustür bietet. Und dann entscheidet man, ob man zuhause ist oder nicht!

 

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Selbstverständlich filmt die ausschließlich mein privates Grundstück.  Was denkst du denn, wie ungesetzlich ich mich als LWB verhalte ??? 

Man ist ja heute schon bei der kleinsten Verfehlung alles los, sofern man nicht "noch nicht so lange hier lebt", dann gibt's für alles nur ein 'DuDuDu & schönen Tag noch' !!

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 14.12.2023 um 23:27 schrieb Sal-Peter:

 

Innerhalb meiner eigenen Wohnung kann ich nackt mit geholsterter Knarre rumrennen, wenn ich es möchte, denn in meiner eigenen Wohnung führe ich die Waffe nicht. Und nein, ich tu das nicht. 

Glauben wir nicht!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 18.12.2023 um 14:19 schrieb sealord37:

 

Filmt deine Kamera öffentliches Straßenland oder steht bei dir der, der klingelt bereits auf dem Grundstück?

 

Ersteres ist bei den inzwischen recht verbreiteten Kameramodulen an der Klingel-/Aussensprechanlage (neben der Tür, am Briekasten o.ä. verbaut) gar nicht vermeidbar. Öffentlicher Raum kommt bei deren Blickrichtung im Hintergrund immer mit drauf.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum man da so rumpisst ist für mich eh nicht nachvollziehbar (ok, Täterschutz für Fachkräfte ist ein hohes Gut) - ich kann mich ja auch den ganzen Tag ans Fenster setzen und rausschauen. Und sogar bei gegebener Gelegenheit nach draußen Fotografieren. 

 

Das bringt übrigens manche (sagen wir mal eher südosteuropäisch anmutenden) Erscheinungen dazu, fluchtartig das Feld zu räumen.  

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.