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aktuelle Lage, Alkohol als Sportschütze


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vor 20 Stunden schrieb mikopo112:

Vor Kurzem meldete ein Gastschütze und ehemaliges Vereinsmitglied den Ordnungsbehörden, dass in Eibau beim Schießen Alkohol konsumiert wurde. Nach einem SEK-Einsatz verloren sechs Personen ihre WBK und die Waffen.

Das deckt sich noch mit dem 2014er BVG Urteil

 

Zitat

Die Gesamtvorstandsmitglieder werden angehalten, ihre Mitgliedsvereine zu sensibilisieren, dass beim Umgang mit Schusswaffen Alkohol verboten ist. Bitte beachten: auch der Transport einer Waffe vom Schießstand nach Hause ist ein Umgang, es gilt die 0-Promille-Grenze.

Das ist der Blödsinn, von dem ich immer warne. Hat weder mit dem BVG-Urteil, noch mit dem verlinkten Fall zu tun.

Einfach "Überschießender Gehorsam".

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9 hours ago, Thamiel said:

Willkür ist bereits aus rein technischen Gründen unvermeidlich. Aber es geht noch einfacher: Ein Gesetz/VO etc. ist nicht davon abhängig, ob der ihm Unterworfene willens ist, eine Logik hiinter ihm zu sehen. Oder befolgst du nur die Regeln, deren Logik du nachvollziehen kannst?

 

Ich sage doch nicht, dass ich sie nicht befolge. Hinterfragen darf man sie schon. Sowohl im Rahmen normaler Gespräche wie auch, wenn man denn will, im Rahmen gesetzgeberischer Prozesse, vor Gericht, usw.

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4 hours ago, JPLafitte said:

Ein Herr im schwarzen Talar (nicht mein Pastor) sagte mir mal das Gesetze und Verordnungen nicht in Stein gemeißelt sind, sie können ausgelegt werden.

Fehlt nur noch, dass du behauptest, dazu wäre jeder im Stande, solange er nur deutschen Text lesen kann. Könnte was mit diesem schwarzen Talar zu tun haben, den du da erwähnst.:appl:

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Am 20.12.2023 um 21:11 schrieb mikopo112:

Vor Kurzem meldete ein Gastschütze und ehemaliges Vereinsmitglied den Ordnungsbehörden, dass in Eibau beim Schießen Alkohol konsumiert wurde. Nach einem SEK-Einsatz verloren sechs Personen ihre WBK und die Waffen.

 

 

Wie lief denn das ab?

 

SEK stürmt die Schützenbude, alle machen den Adler, dann wird reihum gepustet?

 

Und welchen Wert hat das SEK dann bei den sechs Personen gemessen, dass ihnen die WBK entzogen wurde?

 

Würde mich wirklich mal interessieren.

 

Der betreffende Schießstand ist übrigens bis auf weiteres geschlossen laut Homepage des Vereins.

 

Bearbeitet von GermanKraut
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vor 11 Stunden schrieb Gewehrgranate:

wenn jemand der Alkoholkonsum wichtiger ist als seine Waffen dann muss er sich halt für eines entscheiden entscheiden.

 

 

Bingo. Ich frage mich, worin die Dramatik liegt, nix, aber absolut nix zu saufen, bis die Bixn wieder im Safe steht.

 

 

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6 minutes ago, Varminter said:

Bingo. Ich frage mich, worin die Dramatik liegt, nix, aber absolut nix zu saufen, bis die Bixn wieder im Safe steht.

Wir werden auch bei dir eine Verfehlung finden welche die Annahme rechtfertigt…

Bearbeitet von TTG
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vor 12 Stunden schrieb GermanKraut:

Und welchen Wert hat das SEK dann bei den sechs Personen gemessen, dass ihnen die WBK entzogen wurde?

Mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt, der es der Polizei erlauben würde bei einem mutmaßlich Alkohol-beieinflussten Schützen eine Blutprobenentnahme anzuordnen. Die Anordnungsbefugnis der Polizei beschränkt sich auf Straftaten / Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.

Auch für eine richterliche Blutprobenentnahme fällt mir keine Rechtsgrundlage ein.

 

Im Übrigen sollte es so sein, dass BAK Werte unter 0,3 Promille keine Rolle spielen, da hier noch keine Beeinflussung feststellbar ist. Zumindest im Straßenverkehr ist dieser Wert noch unkritisch.

 

 

frogger

Bearbeitet von frosch
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1 hour ago, frosch said:

Mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt, der es der Polizei erlauben würde bei einem mutmaßlich Alkohol-beieinflussten Schützen eine Blutprobenentnahme anzuordnen.

Wahrscheinlich haben die Trottel der Maßnahme freiwillig zugestimmt, weil sie sind ja die aufrechten unbescholtenen ....

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vor 34 Minuten schrieb uwewittenburg:

Z. B. unerlaubtes Führen/Besitz außerhalb Schießstand natürlich.

 

Im genannten Fall (Vorfall in Eibau) ging es aber nicht um unerlaubtes Führen/Waffenbesitz außerhalb des Schießstandes.

 

Sondern, dass anscheinend auf dem Stand "gebechert" worden sei.

(Was allerdings auch alles andere als hamlos ist).

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vor 9 Stunden schrieb uwewittenburg:

Z. B. unerlaubtes Führen/Besitz außerhalb Schießstand natürlich.

Das Gespräch hatte ich vor Jahren mit der Rennleitung. Ich machte sie darauf aufmerksam das sie Waffen führen, ich jedoch nur Transportiere. das sahen sie dan auch ein und schickten mich des Weges.

 

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vor 8 Stunden schrieb Thamiel:

Weswegen die hiesigen Kollegen bei sowas zur passenden Unzeit gern die Zufahrten mit "allgemeinen Verkehrskontrollen" belegen und schauen, ob die Herren auch von selbst mal vorbeikommen wollen.

 

Ein paar Lehrer saufen im Schützenhaus. Als ihnen das Bier ausgeht, bietet der Gymnasiallehrer an, neues zu holen. Er fährt los, kommt eine halbe Stunde später angelaufen: „Scheiße, Polizeikontrolle – Bier und Führerschein weg!“

Als nächstes fährt der Realschullehrer los. Auch er kommt eine halbe Stunde später zurück, ohne Bier und Führerschein: „Scheiße, ich bin in eine Polizeikontrolle gekommen!“

Dann fährt der Hauptschullehrer los und kommt nach kurzer Zeit mit Bier und Führerschein zurück. „Wie hast du das denn gemacht?“, fragen die anderen. „Na, ich kenne doch meine Jungs...“

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vor einer Stunde schrieb 1913:

Das Gespräch hatte ich vor Jahren mit der Rennleitung. Ich machte sie darauf aufmerksam das sie Waffen führen, ich jedoch nur Transportiere. das sahen sie dan auch ein und schickten mich des Weges.

 

Schön daß sie dir das geglaubt haben. Aber geführt hast du eigentlich auch. :rolleyes:

Allerdings erlaubnisfrei in dem Fall.

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