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IGNORED

Erwerbsanzeige. Und dann?


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Geschrieben

Hallo

 

nach dem Erwerb einer Waffe muss ich diesen innerhalb 14 Tagen mittels eines Formulars "Erwerbsanzeige" der Waffenbehörde melden.

Und dann? Gibt es dafür eine Regelung für den SB? 

Sagen wir mal, er heftet die Erwerbsanzeige in die Akte ab und bearbeitet nicht weiter. 

Die Waffe ist also vom Vorbesitzer abgemeldet. Bei mir aber nicht angemeldet. Wenn dies einen längeren Zeitraum für viele Monate so ist, besitze ich doch eine Waffe nicht legal.

Gibt es eine Regelung, die dem SB vorschreibt, in welchem Zeitraum er wie aktiv werden muss?

 

Steven

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb steven:

Wenn dies einen längeren Zeitraum für viele Monate so ist, besitze ich doch eine Waffe nicht legal

 

Gibt es eine Regelung, die dem SB vorschreibt, in welchem Zeitraum er wie aktiv werden muss?

 

 

Nein, wieso solltest du die Waffe illegal besitzen, wenn du die entsprechenden Erwerbs- und Besitzvoraussetzungen erfüllst?

 

Wenn der SB nichts tut, bleibt der übliche Kanon von Aufsichtsbeschwerde, Untätigsklage usw.

 

Du solltest nur einen Nachweis über die rechtzeitige Anzeige beim Transport usw. mit dir führen.

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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb David K:

Aber er schreibt sie doch direkt in die WBK?

Hallo David K

 

und wenn er das nicht tut?!

Bei Sammlern kommt es vor, dass du über einen längeren Zeitraum deine Rote WBK nicht mehr siehst. 

Wenn du alle 6 Wochen eine Waffe kaufst, die Erwerbsanzeige an die Waffenbehörde sendest, dass die nicht zurückgeschickt wird. 

 

Steven

 

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb P22:

Nein, wieso solltest du die Waffe illegal besitzen, wenn du die entsprechenden Erwerbs- und Besitzvoraussetzungen erfüllst?

Hallo P22

der Nachweis ist das Problem.

Du kaufst auf Rote Waffen, der Besitzer meldet sie ab.

Du schickst die Erwerbsanzeige dem SB. der macht nichts.

Bei eiern Kontrolle auf dem Schießstand Samstag Abend hast du dann einige Waffen, die nicht auf dich angemeldet sind. Auf der Waffenbehörde ist niemand zu erreichen. Was machen die kontrollierenden Polizisten? Du hast nur eine Kopie deiner WBK und im günstigsten Fall eine Kopie der Erwerbsanzeige.

 

Steven

 

 

Geschrieben

@steven Hast du in deinem beschriebenen Fall mit der Erwerbsanzeige deine WBK auch ans Amt geschickt? Dann kann ich die Frage eventuell verstehen. Habe letzte Woche einen Voreintrag mit dem Hinweis bekommen, daß es nach Anzeige des Erwerbs bis zu 3 Monate dauern kann, bis ich die WBK zurück bekomme - Personalmangel. Es gibt Ausnahmen, z. B. Wenn man angibt, dass man die Waffe in Kürze sportlich bei einer KM, BM oder LM einsetzen will, dann wird das bevorzugt bearbeitet. 

Meinst du in etwa sowas? 

 

Gruß, 

Lochstanze 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb steven:

... Bei eiern Kontrolle auf dem Schießstand Samstag Abend hast du dann einige Waffen, die nicht auf dich angemeldet sind. Auf der Waffenbehörde ist niemand zu erreichen. Was machen die kontrollierenden Polizisten? Du hast nur eine Kopie deiner WBK und im günstigsten Fall eine Kopie der Erwerbsanzeige.

 

Steven

 

 

Mein SB sagt, dass würde reichen, da du ja auch erwerbsberechtigt bist. Die Polizei würde das ggf. am nächsten Werktag prüfen... 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Lochstanze:

@steven Hast du in deinem beschriebenen Fall mit der Erwerbsanzeige deine WBK auch ans Amt geschickt?

Hallo Lochstanze

 

so ist die Regel. Die rote wird mit der Erwerbsanzeige zum Amt geschickt.

Und wenn du 6 Wochen später eine neue Waffe kaufst, schickst du nur die Erwerbsanzeige zum Amt. Und 6 Wochen später die nächste Waffe und Erwerbsanzeige usw. 

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)

Ich denke, dass das jetzt generell zum Problem wird, eben wegen Personalmangel auf den Ämtern. Mit einer roten WBK und häufigem Erwerb wird das natürlich richtig doof... 

Bearbeitet von Lochstanze
Rechtschreibung
Geschrieben

Das lange Behalten der WBK durch die Behörde führte bei mir dazu, dass ich mir jede neu gekaufte Waffe auf eine neue, grüne WBK eintragen ließ. 
Somit habe ich eine ganze Reihe grüne WBKs angesammelt. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb IMI:

Somit habe ich eine ganze Reihe grüne WBKs angesammelt

Was so oder so nicht ganz ungeschickt ist. 

Bei uns kommt die wbk innerhalb weniger Werktage zurück. Ich habe mir trotzdem mehrere grüne ausstellen lassen... 

Geschrieben

Ich hatte den Fall schon.

Erwerb fristgerecht angezeigt per Mail inkl. Lesebestätigung und dann war erst einmal Ruhe. 

Normalerweise meldet sich meine SBine am selben Tag bei mir und schlägt einen Termin für die Eintragung vor.

Dieses mal hab ich nichts gehört und sie war auch nicht erreichbar.

Nach knapp vier Wochen hat mich ihre Kollegin angerufen, SBine sei krank.

"Kein Problem, sie haben ja rechtzeitig angezeigt."

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb IMI:

Das lange Behalten der WBK durch die Behörde führte bei mir dazu, dass ich mir jede neu gekaufte Waffe auf eine neue, grüne WBK eintragen ließ. 
Somit habe ich eine ganze Reihe grüne WBKs angesammelt. 

Kann man machen, kostet bei uns aber jetzt 120.-/WBK + Eintrag Waffe 23.- (ohne Mun Erwerb).

Geschrieben

Ich schicke Erwerbsanzeigen und WBK stets per Einwurfeinschreiben. So kann ich ggf. einen Nachweis der rechtzeitigen Anzeige führen. Insbesondere bei Behörden, von denen man wochenlang keine Rückmeldung bekommt, wäre das sehr empfehlenswert.

Geschrieben

Echt krass was für Zustände es auf machen Waffenbehörden zu geben scheint.

Bei mir läuft das folgendermaßen: Anruf bei der WB wann es zeitlich passt, ggf vorab Erwerbsanzeige per E-Mail an LRA schicken. Hinfahren, "Grüß Gott"-Sagen, Eintrag machen lassen, per Karte noch im Büro des SB bezahlen, wegfahren glücklich sein......
Gut, ist keine Großstadt sondern ein Landratsamt im ländlichen Raum, aber was kann für einen Eintrag in die WBK drei Monate dauern???
Hilft jetzt dem Beitragsersteller zwar leider auch nicht weiter, just my 2 cent.

 

Ich würde, wie hier bereits vorgeschlagen, im Notfall damit weiter machen:
"Aufsichtsbeschwerde, Untätigsklage usw."

Vorher allerdings vielleicht erstmal höflich nachfragen auf den üblichen Wegen (E-Mail, Telefon, Einschreiben).

 

  

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb lrn:

Einwurfeinschreiben

 

Bei Behörden mache ich immer Übergabeeinschreiben. Da muss einer Unterschreiben und der Postmitarbeiter trägt dessen Namen in das "Pipsgerät-Scanner-Dings" ein.
Über die DHL-Nachvervolgung bekomme ich dann den Namen heraus; Drucke aus und verwahre für den Fall der Fälle.

 

Bei Einwurf schmeißt der Post-Ma. den Brief in den Kasten und beurkundet selber nur, was er tat.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Sachbearbeiter:

Nachweis mit Einwurfeinschreiben - wie geht das ?

 

Bei Leuten, die behaupten könnten, es sei ein leeres Blatt im Umschlag gewesen, gibt es andere Möglichkeiten - derer ich mich erforderlichenfalls auch durchaus bediene. Zustellung per Gerichtsvollzieher erregt Aufsehen und man kann ganz sicher sein, daß die Erklärung zur Kenntnis genommen wird.

 

Aber das wird bei meiner Waffenbehörde nicht nötig sein.

Geschrieben

Erwerbsanzeige per Email. 
WBK schicke ich dann per Eiwurfeibschreiben, oder Frau hin. 
 

Oder eben neue WBK ausstellen lassen. 
Wobei sich manche SBinen, gegen zu viele WBKs wehren. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb steven:

Hallo P22

der Nachweis ist das Problem.

Du kaufst auf Rote Waffen, der Besitzer meldet sie ab.

Du schickst die Erwerbsanzeige dem SB. der macht nichts.

Bei eiern Kontrolle auf dem Schießstand Samstag Abend hast du dann einige Waffen, die nicht auf dich angemeldet sind. Auf der Waffenbehörde ist niemand zu erreichen. Was machen die kontrollierenden Polizisten? Du hast nur eine Kopie deiner WBK und im günstigsten Fall eine Kopie der Erwerbsanzeige.

 

Steven

 

 

 

Du bist mit dem Problem nicht allein.

 

Ich habe inzwischen mein Verfahren so gestaltet, dass ich den Erwerb vorab per Fax anzeige und darauf hinweise, dass ich die Anzeige im Original mit der Original-WBK in den Hausbriefkasten einwerfe.

 

Damit habe ich einen gerichtsfesten Nachweis, dass ich fristgerecht angezeigt habe - in aktuellen Urteilen wird das Fax-Sendeprotokoll immer noch anerkannt - und danach heisst es warten.

 

Meiner Ansicht nach kann man nach drei Monaten ohne Reaktion Untätigkeitsklage erheben - das kostet dann halt immer Geld .....  bisher ging es noch ohne ...

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb steven:

Hallo David K

 

und wenn er das nicht tut?!

Bei Sammlern kommt es vor, dass du über einen längeren Zeitraum deine Rote WBK nicht mehr siehst. 

Wenn du alle 6 Wochen eine Waffe kaufst, die Erwerbsanzeige an die Waffenbehörde sendest, dass die nicht zurückgeschickt wird. 

 

Steven

 

In die rote trägt man doch selber ein und macht einen Termin zum abstempeln. Das kann schon mal dauern. Dafür hat man dann ja die Bestätigung per Mail. Wer soll denn kontrollieren außer die selbe Behörde?

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb callahan44er:

Wer soll denn kontrollieren außer die selbe Behörde?

Hallo callahan44er

 

nehmen wir mal an, ich fahre Samstags zu einem Freund zum schießen. 3 SIG verschlossen im Kofferraum. Die Waffen habe ich vor 2 Jahren gekauft und den Erwerb angezeigt (ist tatsächlich so, keine Fiktion). Jetzt komme ich unterwegs in eine Kontrolle. Ich mache die Polizisten darauf aufmerksam, dass ich Waffen transportiere. Die Waffen werden über das NWR abgefragt. Negativ, sind nicht auf mich registriert. 

Holla die Waldfee.

 

Steven

Geschrieben

Sind solche Zustände in Deutschland normal und der Vorgang bei mir außergewöhnlich oder anders herum?

 

Ich schicke im Normalfall eine email oder mach den Antrag neuerdings gleich online (wobei beides nicht mal notwendig wäre) und mache dann für die nächsten Tage einen Termin aus. Laufe kurz zu dem Hochhaus hin, treffe mich dort mit der Sachbearbeitenden Person und 15 min später stehe ich dann mit der Sachbearbeitenden Person fluchend vor dem Zahlautomaten der wieder nicht richtig funktioniert, gehe dann mit meiner aktualisierten WBK nach Hause und warte auf die Email mit der Rechnung. 

Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen wie für diesen Vorgang mehrere Wochen benötigt werden könnten wenn dies bei mir innerhalb von 10-15 min (inkl dem Gang zum Kassenautomat und den 5 Versuchen ihn zum laufen zu bringen) erledigt ist!

Natürlich könnte ich das auch auf dem Postweg machen, da allerdings ständig Post abhanden kommt gehe ich lieber die paar hundert meter zur Behörde (das ist natürlich nicht bei jedem gegeben)...

 

Andererseits sage ich mir auch: 

1. Ist die WBK, genauso wie z.B. der Führerschein, nicht das was einen wirklich berechtigt, die eigentliche Erlaubnis befindet sich irgendwo in irgendwelchen Akten (digital oder Papier ist dabei egal), sondern nur ein Dokument um den Nachweis zu erleichtern.

2. Wenn man die Waffen entsprechend angemeldet hat und die WBK noch nicht aktualisiert ist weil die Behörde nicht aus dem Quark kommt kann das nicht mein Problem sein.

Wenn ich also meine Waffe anmelde und Probleme mit der Dauer der WBK befürchte, dann besorg ich mir ein Nachweis über die Anmeldung und sollte damit meine Schuldigkeit getan haben. Ein Nachweis über die Anmeldung kann natürlich ein Fax Sendebericht sein (sofern man überhaupt noch ein Fax besitzt), zur Not auch die gesendete Email (wobei man da dann natürlich keine Empfangsbestätigung hat) und wenn man die Option hat es online zu machen würde ich das empfehlen da man hier eine entsprechende Empfangsbestätigung mit allen angegeben Daten erhält

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