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IGNORED

Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

Im Gegensatz zu den USA haben wir keine Redefreiheit. Sondern nur eine Meinungsfreiheit. Das ist nicht exakt das gleiche.

 

Der betreffende Artikel im Grundgesetz lautet:

 

gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html:

Zitat

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

 

Wir haben also ein Recht auf freie Meinungsäußerung. Das ist meines Erachtens im Wesentlichen dasselbe wie das, was im Ersten Zusatzartikel zur US-Verfassung "freedom of speech" genannt wird.

 

PS:

Mich hat interessiert, was in Art. 5 Abs. 2 GG mit "allgemeinen Gesetze(n)" gemeint ist, welche die freie Meinungsäußerung einschränken. Das habe ich dazu gefunden:

 

jura-online.de/lernen/problem-allgemein-i-s-v-art-5-ii-gg/654/excursus:

Zitat

Danach ist ein Gesetz allgemein, wenn es nicht eine bestimmte Meinung, eine Meinung als solche verbieten will, sondern vielmehr einem im Verhältnis zur Meinungsfreiheit höherrangigen Recht zur Durchsetzung verhelfen will.

 

Das verstehe ich so, dass z. B. die Verbreitung von Texten oder sonstigen Informationen, welche die Menschenwürde verletzen, nicht durch Art. 5 GG geschützt ist.

Bearbeitet von mwe
Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb Rohrzange:

auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Aufforderung, die technische Einrichtung im Kofferraum genauer zu begutachten?

Der Kofferraum muss meines Wissens nach nur geöffnet werden, wenn eine hinreichende Gefährdungslage oder Verdacht besteh

Möglich wäre, dass den Beamten die Anzeigetafel aufgefallen ist und sie prüfen wollten,  ob dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist 

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb mwe:

Der betreffende Artikel im Grundgesetz lautet:

Ich weiß. Aber es wird sofort wieder eingeschränkt. In Endeffekt darf man sogar nur die Meinungen in Wort, Schrift und Bild veröffentlichen, die genehmigt (aka nicht verboten) sind.

 

Es gibt Meinungen die man nicht veröffentlichen darf.

 

Das ist eben keine echte Redefreiheit.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Rohrzange:

Gar nicht bzw. genauso wie bei illegalen Waffen.

Wenn er dann halt damit erwischt wird, ist die Strafe entsprechend

Was im Umkehrschluss bedeutet,  statt sich eine nun für ihn verbotene Schreckschuss zu kaufen,  kann er sich auch gleich ne illegale scharfe kaufen.  Die Wahrscheinlichkeit,  dass es genauso kommt ist nicht klein 

Geschrieben
2 hours ago, mwe said:

Das verstehe ich so, dass z. B. die Verbreitung von Texten oder sonstigen Informationen, welche die Menschenwürde verletzen, nicht durch Art. 5 GG geschützt ist.

 

Schwierig, eben weil sich unter der Menschenwürde alles verstehen lässt. Z.B. "Wer des Leben beleidigt ist dumm oder schlecht, wer die Menschheit verteidigt hat immer Recht, So aus Leninschem Geist, Wächst, von Stalin geschweißt" etc. pp. Das beruft sich ja gerade auf die Menschenwürde und nimmt die als Grund, die eigene Meinung zu privilegieren, gar mit dem Privileg, immer Recht zu haben, und die andere Meinung abzustrafen. 

 

Eine Art allgemeines Gesetz, das sicher nicht mit der Meinungsfreiheit im Konflikt steht, ist eines, das inhaltlich neutral ist, auch wenn es gewisse Arten der Kundgabe von Meinungen einschränkt. Z.B. dass ich nicht um Mitternacht mit dem Lautsprecherwagen durch die Wohnsiedlung fahren darf, um meine Meinung zu verbreiten, egal, um welche Meinung es sich handelt. 

 

Beim Verbot von Meinungsäußerungen z.B. gegen Frieden und Völkerverständigung wird's da schon deutlich schwieriger. Frieden hat ja einen so guten Ruf, dass normalerweise beide Seiten eines Konflikts behaupten, für den Frieden zu sein. Eigentlich sollte der mündige Bürger sich da ja selbst informieren und das ausdiskutieren können und dürfen.

 

Ansonsten hat der Michel, auch der in Richterrobe, natürlich irgendwie das Muffensausen vor Meinungsfreiheit und Freiheit überhaupt. Das ist ja nicht nur das allgemeine Gesetz, selbst mit dem Jugendschutz wird offensichtlich Schindluder getrieben. Warum kann man denn den Jugendschutz als Grund nehmen, dass eine Veröffentlichung eines unerwünschten Werks nicht gegenüber Erwachsenen als Zielgruppe beworben werden und nicht auf handelsüblichen Kanälen verkauft werden darf? Zumal sich zeigt, dass die Gründe für Indizierung oft arg schwach sind, mehr über die psychische Verfasstheit von Kommitees von Sozialpädagogen als über die Werke selbst aussagen. Der 1906 (!!) erschienene Roman Josefine Mutzenbacher wurde 1982 (!!) in den bundesdeutschen Index aufgenommen, die Gerichte entschieden so und dann so, das Bundesverfassungsgericht hat den Roman zwischenzeitlich erlaubt, dann wurde er wieder indiziert, und 2017 hat man die Indizierung auslaufen lassen. Das ist doch Provinzposse. Ich denke jedenfalls nicht, dass man nur einen einzigen Fall finden wird, in dem ein beeinflussbares Mädchen der Internet-Generation sich wegen eines Romans der vorigen Jahrhundertwende entschlossen hat, dass jetzt Prostituierte ihr Traumberuf ist. Nicht weniger lächerlich sind Indizierungen von Computerspielen für den Commodore 64, auf denen sich ein monochromes Sprite von 20 x 20 Pixeln politisch ungewollt über den flackernden Bildschirm bewegt hat. In dieser Form einer teilweise veröffentlichen, teilweise gar nicht veröffentlichten Giftlifte von Werken, die man nicht bewerben darf, und deren Aufnahmekriterien regelmäßig mit nur zwei Jahrzehnten Abstand als absurd erscheinen, gibt es das in keiner anderen westlichen Demokratie.

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Geschrieben

Wie im Kleinen so im Großen...

Mein Schwiegervater sagte immer: "Ihr seid nix, ihr habt nix und seid nix wert. Mein Haus, meine Regeln und wenn es euch nicht passt, müsst ihr gehen. Ihr seid eh nur geduldet. Und wenn du nicht dein Maul hälst, zeige ich dir, wer am längeren Hebel sitzt!"

 

Die Erfahrung hat der Typ auch gemacht, unabhängig davon, dass es scheinbar den Richtigen getroffen hat.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb EkelAlfred:

Ist die Meinung, die Erde sei eine Scheibe tatsächlich eine Meinung? Ist sie schützenswert?

 

Und vergleichbar niveauvolle Ansichten?

 

Sie ist dahingehend schützenswert, dass Richter jemanden dafür nicht ins Gefängnis werfen oder ihm die Waffen wegnehmen dürfen.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Fyodor:

Wie haben in Deutschland Meinungsfreiheit.

 

Eine Meinung ist grundsätzlich etwas persönliches, Inneres.

 

Im Gegensatz zu den USA haben wir keine Redefreiheit. Sondern nur eine Meinungsfreiheit. Das ist nicht exakt das gleiche.

 

Und die haben wir wahrscheinlich auch nur noch, solange noch niemand eine Technik entwickelt hat, den Leuten in die Köpfe zu schauen.

Geschrieben (bearbeitet)

Nebenbei bemerkt, das hier ist auch geil:

 

Quote

Zwischenzeitlich, noch vor Eintreffen der Unterstützung, habe der Unterzeichner bemerkt, dass der Antragsteller das Gespräch mit dem Smartphone per Videofunktion aufgenommen habe. Er habe dieses zwischen den Beinen eingeklemmt gehabt und mit der Selbstportraitkamera gefilmt. Er sei dazu aufgefordert worden, die Videoaufzeichnung sofort zu beenden, da dies eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes darstelle. Dieser Aufforderung sei er nur nach intensiver Aufforderung nachgekommen. Er habe sich jedoch geweigert, das Mobiltelefon herauszugeben oder die Aufnahme zu löschen

 

Eine Diensthandlung aufzunehmen, bei der nur man selbst und der die Diensthandlung Vornehmende anwesend ist, soll also "eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" sein. Wessen denn? Seines eigenen sicher nicht. Der Polizist bekleidet, wie der Name schon sagt, ein öffentliches Amt, und der Bürger hat sich nicht ausgesucht, mit ihm etwas zu tun zu haben. Allgemein scheint auch die Erfahrung zu sein, dass Kameras das Verhalten aller Beteiligten bei einer Polizeikontrolle verbessern. Geht's da am Schluss doch nur um Beweisverwertungsverbote wenn man mal beim Verprügeln eines Grundgesetzvorlesers gefilmt werden sollte?

Bearbeitet von Proud NRA Member
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Geschrieben
9 hours ago, Proud NRA Member said:

Warum kann man denn den Jugendschutz als Grund nehmen, dass eine Veröffentlichung eines unerwünschten Werks nicht gegenüber Erwachsenen als Zielgruppe beworben werden und nicht auf handelsüblichen Kanälen verkauft werden darf?

 

Weil im besten Fall Kinder und Jugendliche gar nicht wissen sollen, dass es solche Medien überhaupt gibt (so hab ich das mal irgendwo gelesen) und beim Verkauf muss zu 100% ausgeschlossen werden, dass Kinder und Jugendliche so ein Medium in die Hände fällt d.h. Post-Ident-Verfahren.

 

bj68

Geschrieben

... ...Anschließend hätten die Beamten die technische Einrichtung im Kofferraum genauer begutachten wollen

 

Erkl@rt mir bitte mal die Rechtsgrundlage? 

 

Welche technischen Einrichtungen meint der Polizist?? 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Tatonka:

... ...Anschließend hätten die Beamten die technische Einrichtung im Kofferraum genauer begutachten wollen

 

Erkl@rt mir bitte mal die Rechtsgrundlage? 

 

Welche technischen Einrichtungen meint der Polizist?? 

Warndreieck, Verbandskasten etc.

Geschrieben
Gerade eben schrieb MAHRS:

 

Immer in einen freien Fußraum wenn du mit Waffen reist.

Immer alle Dokumente griffbereit wenn du mit Waffen reist.

 

Kannst du machen, oder auch nicht.

 

Das Zeug ist bei mir immer im Kofferraum, who cares? 

 

Hatte bisher noch nie Probleme wenn ich ne Kontrolle hatte und Waffen dabei.........

Geschrieben
Gerade eben schrieb CZM52:

Hatte bisher noch nie Probleme wenn ich ne Kontrolle hatte und Waffen dabei...

 

Grundsätzlich hast recht, hatte ich auch noch nicht.

Aber du weißt nicht, wie der morgens aufgestanden ist, der dich kontrolliert. Dann hätte ich allerdings Vorteile.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb MAHRS:

 

Grundsätzlich hast recht, hatte ich auch noch nicht.

Aber du weißt nicht, wie der morgens aufgestanden ist, der dich kontrolliert. Dann hätte ich allerdings Vorteile.

Wie gesagt, kann jeder machen wie er mag.

Ich sehe da keine Vorteile, hatte auch noch nie nen negativen Kommentar als bei ner Kontrolle klar wurde (sofern nicht schon vorher klar, ala: Ah, Hallo Herr. , Waffen dabei ?) das Waffen dabei sind

 

Man kann ja auch nen Aluhut tragen...auch hier, jeder wie er mag.

 

Grundsätzlich kotzt mich dieses unterschwellige Misstrauen gegen unsere Polizeibeamten massiv an. Das sind die, die jeden Tag den Kopf hinhalten.

 

 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb CZM52:

Das sind die, die jeden Tag den Kopf hinhalten.

Da verwechselst du etwas, das sind die,

die mit Knüppeln auf die Köpfe schlagen!

Bearbeitet von WOF
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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb CZM52:

dieses unterschwellige Misstrauen gegen unsere Polizeibeamten

 

Also "unterschwellig" und "Misstrauen" finde ich hier im Dialog mit mir fehl am Platz. Aluhut eh.

Ich würde eher von "Vorsicht" sprechen. Das ist auch nichts Unterschwelliges, ich finde das in zunehmendem Maße präsent. Im Verkehrsraum ganz ohne Frage! Und seid Corona dann in einer neuen Dimension.

 

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb Tatonka:

Welche technischen Einrichtungen meint der Polizist??

Geht aus dem Sachverhalt im Urteil sehr gut hervor, tut euch den Gefallen und lest es.

Er hatte hinten in der Scheibe eine wohl recht große Leuchtreklameanlage drin, mit der er während der Fahrt besagte politische Botschaften "kund getan" hat. Das war der Anlass für die Kontrolle, da damit mindestens mal Ordnungswidrigkeiten im Raum standen. Und genau aus diesem Grund wollten die Beamten diese Anlage auch begutachten.

 

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb CZM52:

Grundsätzlich kotzt mich dieses unterschwellige Misstrauen gegen unsere Polizeibeamten massiv an.

Das kann ich einerseits verstehen, andererseits ist es genauso Konsequenz von Verfehlungen der Beamten wie deren Misstrauen bei bestimmten Verhaltensweisen Konsequenz von Verfehlungen anderer Bürger ist. Grundsätzlich hat ein Polizeibeamter nunmal keine Berechtigung den Inhalt des Kofferraums zu überprüfen, wenn die Gegenstände, die er im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle vorzuzeigen sind vorgezeigt wurden. Grundsätzlich ist die Lagerung von diesen Gegenständen im Kofferraum ohnehin zwar üblich, aber nicht gerade sinnvoll.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb ChrissVector:

Er hatte hinten in der Scheibe eine wohl recht große Leuchtreklameanlage drin, mit der er während der Fahrt besagte politische Botschaften "kund getan" hat. Das war der Anlass für die Kontrolle, da damit mindestens mal Ordnungswidrigkeiten im Raum standen.

 

 

Eher wegen der Inhalte, oder wegen der möglichen Ablenkung anderer Verkehrsteilnehmer?

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