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IGNORED

Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts


heletz

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Hier ist keine politische Ideologie erkennbar.

 

Freislers Gericht war ein Sondergericht und somit rechtsstatswidrig.

 

Hingegen haben die Bundesgerichte bereits vor langem geurteilt, beim Waffenbesitz kann es keine  Spielraum geben.

 

Wer Ohren hat zu hören, der höre.

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vor 16 Minuten schrieb heletz:

Hingegen haben die Bundesgerichte bereits vor langem geurteilt, beim Waffenbesitz kann es keine  Spielraum geben.

 

Auszug aus der Urteilsbegründung:

"... In der Gesamtschau seiner Äußerungen und Handlungen – insbesondere mit öffentlich ausgestrahlten Äußerungen wie „Fuck the System“ bzw. „Unsere Ampelregierung und ihr ÖR-'Schund-Funk' sind Schlampen der USA.“ – mache der Antragsteller indirekt klar, dass er den staatlichen Organen und den Vertretern des Staates keine ausreichende Legitimation zuspreche sowie das geltende Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland ablehne bzw. bereit sei, Verstöße gegen geltendes Recht zu provozieren. Der Antragsteller habe mit seinen öffentlichkeitswirksamen Äußerungen Mitglieder der Regierung sowie das bestehende Rechtssystem verächtlich gemacht. Seine Äußerungen hätten sich somit nicht nur gegen einzelne Politiker und deren Wirken, sondern auch gegen das staatliche System als solches gerichtet. Mit einer öffentlich ausgestrahlten Äußerung wie „Fuck the System“ bestreite er die Verbindlichkeit der unter dem Grundgesetz geschaffenen Rechtsordnung, zu der auch das Waffengesetz zähle. Auch wenn er nicht als Reichsbürger eingestuft werde, negiere er mit derartigen Äußerungen die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland, Gesetze mit auch für ihn bindender Wirkung zu erlassen. ..."

 

Im Grunde stützt sich das Ganze auf geäußerte "Delegitimation des Staates...". Und da kommt dann ziemlich viel an Auslegung.

 

 

 

Edited by karlyman
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Tja, als Waffenbesitzer muss man eben DDR mäßig leben oder damit rechen, dass irgendeinem etwas was man sagt oder tätigt auf die Nerven geht.

Die Konsequenz kann dann sein, dass man sein Hobby aufgeben muss.

 

Mal abgesehen von den Spinnern da draußen, die es ja wirklich gibt, aber mit Freiheit und Demokratie wie ich sie noch kennengelernt habe in den 80'er, hat das meiner Meinung nach

nichts mehr zu tun.

 

Edit:

Man kann auch viel dummes Zeug erzählen und trotzdem nicht zur Gefahr werden.

Wenn ich mich an Herrn Pfeiffer erinner und die Computerspiel Hysterie, dass alle die, die "Ballerspiele" spielen (so wie auch ich) zum Massenmörder werden und Computerspiele deswegen verboten werden sollten,

so ist das schlicht Blödsinn.

Es bereitet mir zusehens unwohlsein, dass der Meinungskorridor immer enger wird. Das kann und wird auf Dauer nicht gut gehen.

 

 

 

Edited by fw114
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vor 57 Minuten schrieb karlyman:

Mit einer öffentlich ausgestrahlten Äußerung wie „Fuck the System“ bestreite er die Verbindlichkeit der unter dem Grundgesetz geschaffenen Rechtsordnung

 

Das ist schon ne Menge Interpretation. Kann man ausschließen, dass gerade nicht die Verbindlichkeit der unter dem Grundgesetz geschaffenen Rechtsordnung bestreitet, sondern lediglich ihre (bessere) Einhaltung fordert? Oder kann das Gericht der Regierung absolute Fehlerfreiheit attestieren? 

 

Auch und gerade muss die Äußerung "Fuck the System" unter dem Umstand betrachtet werden, wie unter anderem Mitglieder der Regierungsparteien dem Land, der Rechtsordnung und den Institutionen gegenüberstehen, wenn sie z.B. hinter einem Plakat mit der Aufschrift "Deutschland, du mieses Stück Scheiße" hinterherlaufen. Gerade mit diesem zweierlei Maß erschüttert man das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und ihre Institutionen. Wenn dann noch jemand daherkommt, der bei seiner Auslegung von Meinungsfreiheit sich bei Idi Amin bedient und sich dabei auch  noch besonders klug vorkommt....

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vor 2 Stunden schrieb sealord37:

Wenn Wissenschaft sauber und belegt arbeitet, Medien vernünftig recherchieren...

 

Eine andere Meinung zu haben als die des Staates ist ein "untergraben". So gesehen sind doch bald Alle unter uns "Reichsbürger" bzw. "Demokratiefeinde" und und und.

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vor 47 Minuten schrieb sealord37:

 

Das ist schon ne Menge Interpretation. Kann man ausschließen, dass gerade nicht die Verbindlichkeit der unter dem Grundgesetz geschaffenen Rechtsordnung bestreitet, sondern lediglich ihre (bessere) Einhaltung fordert? Oder kann das Gericht der Regierung absolute Fehlerfreiheit attestieren?

 

 

Gute Punkte.

 

Und, @fw114: Auch mir bereitet es Unbehagen, dass der (ohne Strafe/staatl. Nachteile) zugestandene "Meinungskorridor" offenbar immer enger wird.

Damit könnte die FDGO am Ende durch genau die gefährdet werden, die sie vorgeblich verteidigen.

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vor 47 Minuten schrieb karlyman:

 

dass der (ohne Strafe/staatl. Nachteile) zugestandene "Meinungskorridor" offenbar immer enger wird.

Damit könnte die FDGO am Ende durch genau die gefährdet werden, die sie vorgeblich verteidigen.

Hallo karlyman

 

offensichtlich gefällt das keinem außer unserem Horrorheinrich.

Wenn ich das Wort "Gesamtschau" nur höre. Dies dient der Einschüchterung und der Unterdrückung der freien Meinung.

 

Steven

 

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vor 1 Stunde schrieb karlyman:

 

Gute Punkte.

 

Und, @fw114: Auch mir bereitet es Unbehagen, dass der (ohne Strafe/staatl. Nachteile) zugestandene "Meinungskorridor" offenbar immer enger wird.

Damit könnte die FDGO am Ende durch genau die gefährdet werden, die sie vorgeblich verteidigen.

Es gab mal ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht dazu. Scheint aber keinen zu interessieren, da man das ja scheinbar für jeden Fall erneut entscheiden muss.

 

Wenn schon solche Urteile keinen mehr interessieren (davon gibt es in dieser Art und Weise noch mehr von),

was redet man dann hier eigentlich von einem Rechtsstaat, wenn sich dann untergeordnete Instanzen nicht an diese Art der Rechtsprechung halten(müssen) ?

 

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111128_1bvr091709.html

meinungsfreiheit.bundesverfassungsgericht.jpg

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vor 2 Minuten schrieb EkelAlfred:

Ist die Meinung, die Erde sei eine Scheibe tatsächlich eine Meinung? Ist sie schützenswert?

 

Und vergleichbar niveauvolle Ansichten?

Das diese Meinung die Schützenwert ist ? Vielleicht nicht. Aber wo zieht man die Grenze ? Wir sehen ja gerade wohin die Reise gehen kann/geht.

Will man das ?

Früher hat man diese solche Leute einfach kurz ausgelacht und ist weiter seines Weges gegangen, das würde ich sagen fehlt heute eindeutig!

Man hat diese Leute nicht ernst genommen und die Aussage entsprechend bewertet, man hat aber diesen Leuten nicht verboten Ihre Meinung zum besten zu geben.

Dahin muss man wieder zurück.

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vor 7 Minuten schrieb EkelAlfred:

Ist die Meinung, die Erde sei eine Scheibe tatsächlich eine Meinung? Ist sie schützenswert?

 

Und vergleichbar niveauvolle Ansichten?

Spielt das eine Rolle? Es gibt ein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung,  da ist es völlig egal,  was für eine Meinung.  Sonst würde ja im GG stehen, "Recht auf schützendwerte Meinungsäußerung ". Wer soll denn darüber entscheiden,  was schützendwert ist? Da ist der Willkür jede Tür geöffnet! Wer so differenziert schafft die FDGO ab!

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vor 12 Minuten schrieb EkelAlfred:

Ist die Meinung, die Erde sei eine Scheibe tatsächlich eine Meinung?

Ja!

vor 12 Minuten schrieb EkelAlfred:

Ist sie schützenswert?

Ja!

vor 12 Minuten schrieb EkelAlfred:

Und vergleichbar niveauvolle Ansichten?

Auch ja.

 

Jede Meinung ist schützenswert,

sonst ist es keine Meinungsfreiheit.

 

Das bedeutet ja nicht daß man sich

dem anschliessen muss...

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vor 5 Minuten schrieb fw114:

Früher hat man diese solche Leute einfach kurz ausgelacht und ist weiter seines Weges gegangen

Nicht mal das zwingend. Man würde zwar heute wie früher jemanden auslachen, der im Erwachsenenalter noch an den Osterhasen glaubt, aber nimmt jemanden ernst, überzeugt ist, dass die Mutter Maria ein Kind gekriegt hat,  ohne vorher zu pimpern. 

Soviel zur qualitativen Einstufung von Meinungen. 

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52 minutes ago, EkelAlfred said:

Ist die Meinung, die Erde sei eine Scheibe tatsächlich eine Meinung? Ist sie schützenswert?

 

Und vergleichbar niveauvolle Ansichten?

 

Sicher. Diese Meinung kann im Übrigen auch aus allerlei Gründen vorgetragen werden. Z.B. einfach als amüsante Denksportaufgabe, bei der man sich dann die Erklärung möglichst vieler Phänomene wie Corioliskraft, Mondphasen, usw. überlegen kann. Mein erster Arbeitgeber hat gemeint, ich sei nicht lustig genug, und mich dann in ein Trainingsprogramm für Improvisationstheater geschickt (sogar eines, aus dem viele bekannte Komiker kommen). Da gibt es den Spruch "explore and heighten" -- nimm eine verrückte oder auch schlicht dumme Idee für den Moment einmal einfach an, probiere sie aus, und treibe sie einen Schritt weiter und dann noch einen. Selbst in der Physik gibt's das: Niels Bohrs Annahme, dass Elektronen nur auf diskreten Bahnen um einen Atomkern umlaufen können, und deswegen nicht kontinuierlich als beschleunigte Ladung Energie abstrahlen, war eigentlich viel absurder als die Idee der flache Erde. Bohr wusste das auch selbst. Aber die Annahme war produktiv, führte zur Quantenmechanik, zu Flachbildfernsehern und zu Solarzellen. Hätte man Bohr dafür als Querdenker eine hypothetisch ausgestellte WBK deutschen Rechts lochen sollen? Oder war ein Nobelpreis nicht doch angemessener?

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vor 6 Stunden schrieb heletz:

Er kann doch seine Meinung nach wie vor frei äußern?

Wie haben in Deutschland Meinungsfreiheit.

 

Eine Meinung ist grundsätzlich etwas persönliches, Inneres.

 

Im Gegensatz zu den USA haben wir keine Redefreiheit. Sondern nur eine Meinungsfreiheit. Das ist nicht exakt das gleiche.

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vor 8 Stunden schrieb heletz:

sei er aufgefordert worden, die mitzuführenden Gegenstände wie Warndreieck, Warnweste und Verbandstasche vorzuzeigen. Dabei habe er sich bereits widerwillig gezeigt und habe wissen wollen, warum er diese Gegenstände vorzeigen sollte. Nach einer kurzen Diskussion mit dem Unterzeichner habe er auf die Beifahrerseite gegriffen und die Gegenstände vorgezeigt.

 

Hier hat er sich falsch verhalten. Warndreieck, Warnweste und Verbandstasche müssen auf Verlangen vorgezeigt werden.

 

Aber

 

Zitat

Anschließend hätten die Beamten die technische Einrichtung im Kofferraum genauer begutachten wollen.

auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Aufforderung, die technische Einrichtung im Kofferraum genauer zu begutachten?

Der Kofferraum muss meines Wissens nach nur geöffnet werden, wenn eine hinreichende Gefährdungslage oder Verdacht besteht.

 

Meist wird deswegen nach Warndreieck, Warnweste und Verbandstasche gefragt, in der Hoffnung, dass sie sich im Kofferraum befinden und der dann zum Zeigen dieser drei Dinge geöffnet werden muss.

 

Was war das für eine technische Einrichtung? Steht dazu genaueres in diesem Urteil? Habe es mangels Zeit nicht gelesen.

 

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vor 8 Stunden schrieb EkelAlfred:

Das mit den erlaubnisfreien Waffen verstehe ich nicht so ganz.


Das ist nicht mein Thema, aber können die das echt verbieten?
 

Ja, dürfen sie. Dazu wird ein generelles Waffenverbot gemäß § 41 Waffenverbote für den Einzelfall (1) ausgesprochen.

https://dejure.org/gesetze/WaffG/41.html

 

Zitat

Wie kontrolliert man das?

Gar nicht bzw. genauso wie bei illegalen Waffen.

Wenn er dann halt damit erwischt wird, ist die Strafe entsprechend.

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vor 7 Stunden schrieb ExOSP:

 

Den Satz muss ich mal meinen Anwaltskollegen präsentieren:headbang:

CASE-Artikel-Bild-2-GESPERRT.png

Könnte aber passen. Chemie gehört zu den Naturwissenschaften. Anwalt gehört zum Bereich Rechtssiwssenschaften und Jura, also gleich neben den Sozial- und Geistwissenschaften und hinter den BWL-ern.

Quelle: https://www.e-fellows.net/studium/welche-studenten-sind-die-kluegsten

 

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vor 6 Stunden schrieb karlyman:

 

Auszug aus der Urteilsbegründung:

"... In der Gesamtschau seiner Äußerungen und Handlungen – insbesondere mit öffentlich ausgestrahlten Äußerungen wie „Fuck the System“ bzw. „Unsere Ampelregierung und ihr ÖR-'Schund-Funk' sind Schlampen der USA.“ – mache der Antragsteller indirekt klar, dass er den staatlichen Organen und den Vertretern des Staates keine ausreichende Legitimation zuspreche sowie das geltende Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland ablehne bzw. bereit sei, Verstöße gegen geltendes Recht zu provozieren. Der Antragsteller habe mit seinen öffentlichkeitswirksamen Äußerungen Mitglieder der Regierung sowie das bestehende Rechtssystem verächtlich gemacht. Seine Äußerungen hätten sich somit nicht nur gegen einzelne Politiker und deren Wirken, sondern auch gegen das staatliche System als solches gerichtet. Mit einer öffentlich ausgestrahlten Äußerung wie „Fuck the System“ bestreite er die Verbindlichkeit der unter dem Grundgesetz geschaffenen Rechtsordnung, zu der auch das Waffengesetz zähle. Auch wenn er nicht als Reichsbürger eingestuft werde, negiere er mit derartigen Äußerungen die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland, Gesetze mit auch für ihn bindender Wirkung zu erlassen. ..."

 

Im Grunde stützt sich das Ganze auf geäußerte "Delegitimation des Staates...". Und da kommt dann ziemlich viel an Auslegung.

 

Danke, dann wundert mich nichts mehr. Der entscheidende Hinweis. Das erklärt einiges.

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