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IGNORED

Dreimal die gleiche (Kurz)Waffe erlaubt?


Flexti86

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Guten Tag, 

Ich habe nicht das gesamte Forum durchsucht, aber über die Suche habe ich zumindest keine schlüssige Antwort gefunden.

 

Kann ein Sportschütze und Jäger dreimal die gleiche Kurzwaffe erwerben (und legalbehalten) ?

 

Folgende Konstellation:

Jagdschein:

2x Glock 19

Sportschützen Grundkontingent:

1x Glock 19

1x 1911 Colt 

 

Seht ihr das problematisch oder spricht grundsätzlich etwas dagegen?

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Das wird wohl auf die zuständige Waffenbehörde ankommen. Die einen trennen strikt jagdliches und sportliches Bedürfnis. Die anderen folgen dem Leitsatz "So wenig Waffen, wie möglich unters Volk" und sagen: "Na, die beiden jagdlichen KWs können Sie doch auch sportlich nutzen..." Oder anders rum.

 

Ich möchte noch anmerken, dass ich persönlich 3x Glock 19 etwas...nun ja...langweilig finde.

Bearbeitet von matokla
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Also ich würde die vermutlich so bekommen... (Habe  entsprechende Voreinträge) Allerdings hatte ich noch nie eine Kontrolle und weiß nicht was die Beamten davon halten. Auch steht ein Umzug im Raum und ich weiß nicht wie andere Sachbearbeiter das sehen würden

 

Glock 19 war auch nur ein Beispiel. Es ging mir nur um den Grundsatz...bin einfach totaller Fan dieser bestimmten Waffe und will die mir einfach erhalten bis sie evtl nicht mehr produziert wird.

 

Vielen Dank für eure Antworten.

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Das muss dann aber auch alles stimmen. Also eine muss eine Optik haben, und zwei müssen stark reduzierte Abzüge haben.

 

Möglich ist es grundsätzlich schon. Aber wir leben in Deutschland, Waffen kaufen weil man sie möchte geht hier nicht. Du musst sie alle einzeln begründen. Dreimal Werks-19er wird wohl eher nichts.

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1 minute ago, David K said:

Wenn die Liebe so groß ist, noch welche auf Einzellader umbauen lassen. ;)

 

Dann aber bitte in einem geilen Kaliber, das als mehrschüssige Waffe schlecht zu realisieren wäre. Ich denke so an ein Glock 19 Griffstück, das einmal mit dem Threadersteller als die Waffe der Wahl genommen, das .50 BMG abfeuert, logischerweise als Einzellader. :lol:

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vor 8 Stunden schrieb Flexti86:

Also ich würde die vermutlich so bekommen... (Habe  entsprechende Voreinträge) Allerdings hatte ich noch nie eine Kontrolle und weiß nicht was die Beamten davon halten. Auch steht ein Umzug im Raum und ich weiß nicht wie andere Sachbearbeiter das sehen würden

 

Glock 19 war auch nur ein Beispiel. Es ging mir nur um den Grundsatz...bin einfach totaller Fan dieser bestimmten Waffe und will die mir einfach erhalten bis sie evtl nicht mehr produziert wird.

 

Vielen Dank für eure Antworten.

 

Du schiesst so intensiv sportlich, dass Du mehrere austauschbare identische Waffen brauchst, um sie austauschen zu können, falls mal etwas anfallen würde.

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Ist überhaupt kein Problem mit vernünftigen Begründungen:

 

1x Serie

1x Optical Sight

1x mit Abzugstuning

 

Btw: hat die Behörde da gar nicht zu krähen: das Bedürfnis stellt der Verband aus.

Bei entsprechend sportlicher Betätigung (z.B. BDMP: 1x Dienstpistole, 1x PP1 OS, 1x PP1) ist das kein Problem

 

Zumal man ja auch keine bestimmte Waffe beantragt sondern eine "halbautom Pistole Kat. B" und nur dafür eine Begründung benötigt.

 

Wenn jede Waffe die in DE jemals gekauft wurde und gar nicht zum Bedürfnis passt wieder eingezogen werden würde...

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35 minutes ago, BroilKing said:

Zumal man ja auch keine bestimmte Waffe beantragt sondern eine "halbautom Pistole Kat. B" und nur dafür eine Begründung benötigt.

Nach dem Urteil zur Schlüsselaufbewahrung ist klar, dass du dich auf gar nichts verlassen kannst.

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vor 2 Stunden schrieb BroilKing:

Zumal man ja auch keine bestimmte Waffe beantragt sondern eine "halbautom Pistole Kat. B" und nur dafür eine Begründung benötigt.

Richtig.

 

Aber dreimal die gleiche Waffe passt halt auch dreimal ins gleiche Bedürfnis. Zumindest wenn sie nicht für jede Disziplin so passend gemacht wird, dass sie für die anderen nicht mehr einsetzbar ist.

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vor 6 Stunden schrieb Fyodor:

muss dann aber auch alles stimmen. Also eine muss eine Optik haben, und zwei müssen stark reduzierte Abzüge haben.

Ja sonst kommt die Polizei 👮‍♀️ und verhaftet dich sofort! Optiken sind i.d.R abnehmbar. Natürlich sollte man dann eine haben. 

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vor 11 Stunden schrieb BroilKing:

Zumal man ja auch keine bestimmte Waffe beantragt sondern eine "halbautom Pistole Kat. B" und nur dafür eine Begründung benötigt.

Man beantragt aber "halbautomatische Pistole Kat. B" in einem bestimmten Kaliber.

Und bei drei beantragten Voreinträgen in 9x19mm kann man davon ausgehen, dass seitens der Behörde zumindest nachgefragt wird.

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Zwei identische 9 mm sind bei entsprechender sportlicher Betätigung und Wettkämpfen kein Thema. Die eine ist halt Reservewaffe. Mit genau der Begründung habe ich sie auch beantragt und bewilligt bekommen.

Behörde hat gesagt, wenn der Verband das bestätigt - an uns soll´s nicht hängen.

Der Verband - wenn du das bei der Behörde durchbekommst, meinetwegen.

Das war aber auch noch im Grundbedürfnis (d.h. die ersten zwei KW), damit allen so ziemlich egal.

 

Die dritte habe ich über Dienstpistole / Ordonanz, war dann aber auch ein anderes Modell.

Die vierte für Optik, weil auf den ersten beiden lässt sich keine Optik montieren.

 

Aber ohne aktive Wettkampfnachweise bezweifle ich, dass das funktioniert. Zumindest für die zweite identische Reservewaffe. 

 

PS: Die zweite identische Waffe hat außerdem den Charme, dass, wenn es entsprechende Set´s gibt du preiswert an eine entsprechende Zahl von Reservemagazinen kommst. Für IPSC schon mal interessant, weil tlw. mindesten zwei oder drei Magazine bei jeder der Waffen schon dabei sind.

 

 

Bearbeitet von Lavendel
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vor 7 Stunden schrieb Norbert Ernst:

Was will man mit drei gleich Kurzwaffen? Da schränkt man sich doch nur unnötig selber ein. Dann doch lieber verschiedene für mehrere Disziplinen.

 

Bei hoher Schussbelastung, höheren Wettkämpfen und langen Anfahrten, diese dann tlw. ins Ausland. Da macht eine identische Backup-Waffe Sinn. Bei Waffenstörung wird einfach gewechselt.

Wenn diese beiden ggf. so modifiziert sind, dass andere Disziplinen damit nicht geschossen werden können. Da kommt die dritte ins Spiel.

Ich schieße dann aber alle KW-Disziplinen mit einer Grundversion derselben Waffe, was wiederum einem robusten Waffenhandling sehr zu Gute kommt. Das wiederum meiner erstgenannten Hauptdisziplin.

 

Kommt drauf an, wo der jeweilige Focus bei Wettkämpfen liegt. Vielfalt, oder ein Was richtig. Muss jeder für sich raus finden.

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vor 20 Minuten schrieb Lash LaRue:

Sprich nix dagegen, habe ich auch.

Für einen Westernschützen ist es nicht schwer. Vier gleiche sind gar kein Problem, wenn man auf der DM dabei ist. Allerdings ist man halt eingeschränkt auf Single Action Revolver. Davon habe ich auch viele.

 

Aber identische HA-Kurzwaffen wird ab der dritten schon schwieriger. Eine Ersatzwaffe kommt normalerweise durch, wenn man Wettkämpfe schießt.

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3 Glocks gehen, zumindest in der Kombination WSV/BDS

 

1. Glock 19: mit Optik für BDS offene Klasse

2. Glock 19: ohne Optik für BDS 1001.

--beide werden Getunt auf teufel komm heraus: Tuningabzüge etc etc

 

3.  Glock: WSV Ordonanzpistole. 1/2 gehen nicht, der Tuningteile wegen.

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