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IGNORED

Dreimal die gleiche (Kurz)Waffe erlaubt?


Flexti86

Empfohlene Beiträge

Deine Frage ist nicht korrekt gestellt und erzählt uns wohl auch nicht die ganze Warheit ? Ich schließe da jetzt die Infos die du nachgeschoben hast mal gleich mit ein.

Ich vermute hier mal.

 

1. Es geht um dich oder jemanden mit der angeführen Konstellation den du kennst.

 

2. Es geht entweder "privat" um die Frage ob und wann das zulässig ist oder wäre, oder, und viel warscheinlicher, die zuständige Ordnungsbehörde hat (jetzt?) Einwände, obwohl das vorher schon so eingetragen wurde (bei der gleichen Behörde? Umzug?).

 

3. Welches Land und welche Waffengesetzgebung betrifft das überhaupt?

 

Was vermutlich passieren würde ist uninteressant, es sind die Fakten die zählen.

 

Die Frage der Trennung von jagdlichem und sportlichen Bedürfnis liegt de jure NICHT in der Entscheidung der zuständigen Behörde. Die Frage bzw. das Argument "Sie können die für die Jagd befürwortete KW (oder auch LW) doch auch sportlich benutzen und umgekehrt!", ist bereits mehrfach gerichtlich geklärt worden. De jure bestimmt ALLEIN DER BEDÜRFNISGRUND den möglichen Einsatz, und deswegen DÜRFTEN die Waffen nicht mal vice versa benutzt werden! Wie das in der Praxis aussieht, sowohl aus Waffenbesitzerseite als auch argumentativ vom Amt her ist ne andere Sache, und ob dir das den Gang vor´s Verwaltungsgericht wert ist ebenso.  

 

Wenn du die entsprechenden Voreinträge schon hast wo ist dann das Problem? Der Zweck und Umfang einer Kontrolle (Aufbewahrungskontrolle!, nicht deine Nachweise der sportlichen Betätigung!), und die Rechte der Behörde dabei, ist (sind) klar festgelegt, dein "Problem" fällt nicht darunter.

 

Ein Wechsel des SB, aus welchem Grunde auch immer, Versetzung, Krankheit, Tod oder Umzug, spielt keine Rolle, eine solche "Abhängigkeit" ist im Gesetz nicht vorgesehen und auch praktisch nicht zu realisieren. Daß es solche und solche Ämter und SB gibt wissen wir alle zu Genüge, aber der Weg der Beschwerde und zum VG steht jedem offen

 

Bei deiner zweiten Zuschrift geht es nicht um das Bedürfnis Jagd oder Sport, sondern um das Bedürfnis "Sammeln", wozu DU aber, aus welchen Gründen auch immer, keine "Rote WBK" beantragen willst, der zweite Satzteil ist, entschuldigung, sachlich einfach lächerlich bis kindisch. Wenn du die Waffen nur erwerben (und sammeln) willst und nicht dem Bedürfnis entsprechend REGELMÄSSIG und NACHWEISBAR benutzt, dann sind sie auch bald wieder weg.

 

Völlig legale simple Möglichkeiten hat "Callhan44er" und haben "EkelAlfred" ja schon angesprochen, und dies liese sich, selbst für die gleiche Grundwaffe (bleiben wir als Beispiel einfach mal bei der GLOCK 19) theoretisch mit durchaus zulässigen und gängigen (legalen!) Begründungen bis zum erbrechen ausdehnen, dies selbst bei nur einem sportlich bedingten Bedürfnis, so du es dem Verband gegenüber glaubhaft begründen kannst und der das bestägt.

 

Die Frage ist eben immer auch die Begründung, und kommt von einem Verband, und dem hat der SB zu folgen (siehe auch "BroilKing"), denn genau um diese "Überprüfung" vom SB weg zu verlegen hat der Gesetzgeber die Bestätigung des Bedürfnisses vor vielen Jahren an die einzelnen Verbände delegiert und ihnen diese Bestätigungshoheit zugesprochen. Der SB darf und muss das vorliegen des formell korrekten Bedüfnisses überprüfen, er hat weder die Pflicht noch das Recht das zu Grunde liegende Bedürfnis zu überprüfen. Dem Verband musst du ja auch ALLE bereits bestehenden Bedürnisse darlegen und dem Verband gegenüber, nicht dem Amt oder SB gegenüber, das weitere Bedürfnis begründen. Die verschiedenen Spezifikationen und Besonderheiten (besonderen Bestätigungen) der Verbände werden ja auch gar nicht in die WBK übernommen, z.B. Optik, Abzugswiderstand oder Lauflänge.

 

Bevor mich jetzt hier all die Foristen mit ihren zweifelos sehr zahlreich vorhanden und "völlig anderen" Erfahrungen beschimpfen:

 

Postiv, Ihr habt alle recht ! "Recht haben ist eine Sache, sein Recht durchsetzten, sein Recht bekommen, eine andere Sache",

 

und ob du mit deinem Amt vor´s Verwaltungsgericht ziehen willst, ob´s dir die Sache wert ist, musst du selbst wissen, und natürlich ist ein Amt und ein SB mit dem man in Frieden und Eintracht lebt und nicht dauernd in den Krieg zieht angenehmer, zumal wenn man eigentlich nur GLOCK 19, unser Beispiel, sammeln möchte ohne den dafür vorgesehenen Weg zu gehen - denn so ganz "unschuldig" wärst du in der Causa ja nicht - oder?

 

Gordy

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