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IGNORED

Verbotene Waffe als Brotzeitmesser benutzt!


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Geschrieben (bearbeitet)

du hast es doch eingezeichnet, da sieht man doch das es 11cm sind.

 

ein kästchen auf der unterlage is 1cm...

 

man kann sich natürlich streiten von "wo bis wo" man die exakte länge der klinge denn nu "gerichtsverwertbar" zu messen hat...

davon abgesehen is es egal ob es 10,5 oder 11cm sind, das ergebnis "verbotener gegenstand" bleibt der gleiche...

 

 

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Bearbeitet von HangMan69
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Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb HangMan69:

du hast es doch eingezeichnet, da sieht man doch das es 11cm sind.

 

...

 

man kann sich natürlich streiten von "wo bis wo" man die exakte länge der klinge denn nu "gerichtsverwertbar" zu messen hat...

...

Nein, ich habe zu Gunsten des Angenagten ab dem noch abgedeckten Teil der Klige angezeichnet. Klar kann man das ausdiskutieren wollen ;)

Sicher, wir sind uns einig, verboten ist verboten

 



 

Geschrieben
2 hours ago, Speedmark said:

warum wird die Klingenlänge bis zum Ende der 1cm weiteren Fehlschärfe gemessen und nicht nur die reine Schnittlänge?

 

Das ist ja Beschiss und Vortäuschung falscher Tatsachen!

Da muss man sehr sehr sehr vorsichtig sein, grad beim Reisen in andere Länder und gerade bei Messern ohne Griffschalen - Polizisten wie Gerichte sehen das nämlich wohl gern auch mal anders als der Messerbesitzer. Insbesondere wären folgende Interpretationsmöglichkeiten zu nennen:

 

a) direkter Weg von Spitze zum Schneidenende (user-friendly)

 

b) Länge gemessen entlang der Schneide von Spitze bis Schneidenende (keine gerade Abstandsmessung)

 

c) Abstand von Klingenspitze bis zum nächsten Punkt der Griffschalen (ggf. problematisch bei Messern ohne Griffschalen)

 

d) Abstand von Klingenspitze bis zu einer Ecke im Griff auf der der Klinge zugewandten Seite - d.h. so wie oben eingezeichnet - ggf. noch weiter entfernt als der nächste Punkt der Griffschalen (user-unfriendly).

 

Und wie du schon gefragt hast: Es geht in der Regel um die Klingenlänge und nicht um die Schneidenlänge. Klingenlängenbegrenzungen sollen ja historisch auch daraus entwachsen sein, dass man mit längeren Messern tiefer liegende Organe erreichen könne - und da wär die Schneidenlänge ja tatsächlich egal und eher die Klingenlänge relevant.

Geschrieben

Och Leude,

 

Vergeht euch doch an dem Messerbild wie ihr wollt. 

 

Findet es denn keiner seltsam dass man hier einen Artikel schreibt als hätte der Typ 8000kg Kokain dabei während man von einem 8000kg Kokainfund im Hafen so viel hört als hätte man ein Sprungmesser gefunden?

 

Das sind doch verdrehte Welten. 

 

Und die Straftaten unserer Freunde werden bewusst unter den Teppich gekehrt mit neuen Worthülsen, damit man nicht so einfach zusammen rechnen kann wie viele Vergewaltigungen äh Sexuelle Übergriffe äh Übergriffe äh Handlungen ohne Einverständnis es denn diese Woche gab...

 

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb Mick Jaeger:

[...] Findet es denn keiner seltsam dass man hier einen Artikel schreibt als hätte der Typ [...]

Nö, eigentlich gar nicht.

Sind schon richtig harte Hunde da.

Wenn jetzt auch noch über die Beschlagnahme auch nur eines Messers bei

"Einzelperson*innen:x im psychischen Ausnahmezustand" TM by

@Mick Jaeger

berichtet wird, könnte ich glatt glauben, dass da am 08.10.2023 gewählt wird ...

Wird aber vermutlich nur über die Beschlagnahme eines Nagelknipsers oder einer Cordhose sein.

 

Jetzt ernsthaft:

Das WaffG ist derart blöde, sperrig und unübersichtlich, dass es überhaupt nicht mehr zu vermitteln ist.

Viele Bekannte führen ein Einhandmesser, so wie sie es schon immer getan haben.

Und ich habe es aufgegeben, dazu etwas zu sagen.

Die kommen sich verarscht vor.

Und wisst ihr was?

Ja, die werden verarscht!

Genau wie wir alle.

Nur wir LWB haben uns daran gewöhnt, wir sind ja mittlerweile unendlich leidensfähig.

Ich habe meine staatsgefährdenden großen Magazine ordnungsgemäß bei der Behörde angemeldet.

Da war eines darunter, dass mir mein damals vierzehnjähriges Kind Nr. 2 zum Geburtstag geschenkt hat.

Das durfte man einfach so kaufen.

Und ich habe seinerzeit kurz vor Ende September stundenlang die Bude auf den Kopf gestellt, damit ich nur ja keines vergesse.

Danach habe ich von meiner Behörde eine Liste der nun unter meinem Namen registrierten Magazine erhalten.

Ob ich mich verarscht fühle?

 

PS:

Mit dem gleichen Kind habe ich im benachbarten Ausland diese Diskussion geführt:

"Ja, aber das Messer kann sogar ich hier kaufen."

"Dann kauf es doch und am letzten Rastplatz vor der Grenze wirfst Du es dann unter meiner Aufsicht in die Tonne.

In Deutschland ist das ein verbotener Gegenstand!"

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Geschrieben (bearbeitet)
1 hour ago, s_f said:

Da muss man sehr sehr sehr vorsichtig sein, grad beim Reisen in andere Länder und gerade bei Messern ohne Griffschalen - Polizisten wie Gerichte sehen das nämlich wohl gern auch mal anders als der Messerbesitzer. Insbesondere wären folgende Interpretationsmöglichkeiten zu nennen:

 

a) direkter Weg von Spitze zum Schneidenende (user-friendly)

 

Freundlich, und, ich finde auch angemessen, wäre bei vielen Klingengeometrien eigentlich, dass man entlang einer einigermaßen natürlichen Linie entlang der Mitte oder des stärksten Teils der Klinge misst, von der Spitze bis zu einer zur Messstrecke orthogonalen Linie, die sich mit den Schneidenende trifft. Das wird kürzer als Deine Methode.

 

Das gibt nicht nur eine kürzere Linie, das wäre auch gewesen wie ich intuitiv vor dem Lesen dieser Beiträge und ohne Hintergedanken auf das deutsche Waffenrecht die Länge der Kline meines Paketöffnungsmessers gemessen hätte. Ich will ja die Länge der Klinge und nicht einen (Teil-)Umfang derselben oder die Länge der üblicherweise als Kurve ausgeführten und deshalb unpraktischer zu messenden Schneide.

 

Im Fall des Photos oben: Ich würde sagen, die Schneide, und damit der als Klinge relevante Teil, geht von 137 mm bis 236 mm, wäre also 99mm lang. Zwar stimmt es, dass auch der Teil hinter der Schneide zur Klinge gehört, aber das führt z.B. bei aus einem Teil gefertigten Messern mit feststehender Klinge zu offensichtlich sinnlose Messungen. Kein vernünftiger Mensch würde sagen, dass für den vorliegenden Zweck bei zwei von außen identisch aussehenden Küchenmessern eines mit durch den Griff durchgehender Klinge eine doppelt so lange Klinge hätte wie ein Chinaprodukt, bei dem lediglich ein kurzer Metallstummel in Plastik eingespritzt ist.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb gipflzipfla:

Also, worum gehts, in d i e s e m Thread ?
Um Fakten:
- um den Besitz und das Mitführen einer verbotenen Waffe ?

Alles richtig, was Du sagst. :drinks: Was mich hier stört, ist die polizeiliche Prahlerei, die so tut, als würde sie Grenzen oder sonstwas schützen. Und das wegen einem besseren Spielzeugmesser. Was die Bayrische Staatsgewalt sonst noch auf die Reihe kriegt, war ja neulich in der Zeitung zu lesen. Im Bierzelt mit einer Menschenkette einen Minister vor dem gemeinen Pöbel abzuschirmen. Ach ja, während Söders Coronapolitik waren sie auch sehr fleissig beim Einfangen von Schitourengehern in den Berchtesgadener Alpen.

Bearbeitet von horidoman
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Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb horidoman:

ist die polizeiliche Prahlerei

 

Vor zwei, drei Wochen haben sie "im Auto gefundene" Airsoft-Waffen wie Trophäen vor sich hergetragen.

Peinlich peinlich die Truppe.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Mick Jaeger:

Och Leude,

 

.....

 

Und die Straftaten unserer Freunde werden bewusst unter den Teppich gekehrt mit neuen Worthülsen, damit man nicht so einfach zusammen rechnen kann wie viele Vergewaltigungen äh Sexuelle Übergriffe äh Übergriffe äh Handlungen ohne Einverständnis es denn diese Woche gab...

 

Was heisst hier "unsere" Freunde?

Zeig mir Deine Freunde, und ich sage Dir, wer Du bist!

Ich habe keine Straftäter als Freunde !

Ausserdem ist das eine ganz andere Baustelle

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb horidoman:

Alles richtig, was Du sagst. :drinks: Was mich hier stört, ist die polizeiliche Prahlerei, die so tut, als würde sie Grenzen oder sonstwas schützen. ....


Was in die Zeitung kommt.... Und die Botschaft, die daraus beim Empfänger entsteht.

Ich lese nichts von Prahlerei. Ich lese die Beschreibung einer Amtshandlung.

so what



 

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb gipflzipfla:

Ich lese die Beschreibung einer Amtshandlung.

Es ist eher die Rechtfertigung, damit Bayern die Grenztruppen aufstellen und finanzieren darf. Und das nicht nur medial sondern auch vom Tätigkeitsfeld. Die stellen sich öffentlichkeitswirksam an den Walserberg und lassen etliche Grenzübergänge liegen. Reine Beschwichtigung des Michels.

Ich wohne paar Meter von einem "Staatsstraßen Übergang" nach Österreich weg. Außerhalb Corona :lol: sind da keine Kontrollen.

 

vor 14 Minuten schrieb gipflzipfla:

 

Schleiern ist was anderes. Selbst da ist aber der Erfolgsdruck so groß, dass in der Vergangenheit auch Maskenvergehen in Fahrzeugen verfolgt wurden.

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Geschrieben

Also ich habe da schon Probleme mit dem was die Polizei da macht. Zur Not kann man den LKW darauf hinweisen das das in DE verboten ist und ob er damit einverstnden ist das das sofort vernichtet wird. Alternative wäre ein Strafverfahren. Bei Einwilligung Messerklinge abbrechen und Ende.

 

Des weiteren habe ich volles Verständnis für den LKW Fahrer. Wenn er sein Messer mit einem Stift versehen hätte und damit die Klinge dauerhaft fixiert hätte, wäre es legal gewesen. So etwas muß kein Ausländer verstehen der nicht dauerhaft im Inland lebt.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb MAHRS:

Es ist eher die Rechtfertigung, damit Bayern die Grenztruppen aufstellen und finanzieren darf. ...

 

 

Schleiern ist was anderes. Selbst da ist aber der Erfolgsdruck so groß, dass in der Vergangenheit auch Maskenvergehen in Fahrzeugen verfolgt wurden.

Nachdem man die Grenzkontrolle ja beseitigt hat, Kontrollen aber weiterhin wichtig sind..
Egal, was oder wer aufgespürt wird.
Es zeigt, dass die Leute dort nicht Nichts tun.

Du hast doch gestern gemeint, Schleierfahnder wären etwas Anderes.
Nein, sind sie nicht.. Du hast, eventuell, nur keine Vorstellung davon, wie oft Du schon gecheckt wurdest und nur nichts davon bemerkst. Es gibt bestimmte Verdachstmomente, auf Grund derer eine Person dann mitamt Fahrzeug herausgezogen wird. Im günstigsten Falle findet man aich etwas.
Find ich gut, dass die Öffentlichkeit darüber informiert wird. "Das Böse ist immer und überall.... !"

Wuascht

Es ging mir bei meinem Link im Kontext zum Zitierten um den gefassten Drogenhändler ;)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten schrieb micky123:

Also ich habe da schon Probleme mit dem was die Polizei da macht....

Falle solchermaßen, Verstoß gegen das WaffGes, einmal ungut in Slowenien, Kroatien, Italien... auf.

Kannst froh sein, wenn Du einige Stunden später überhaupt weiterfahren darfst.

Deutschland und Österreich sind dagegen die reinsten Mädchenstuben !!
Es ist halt so, dass es das Gesetz gibt und man sich daran halten muss.

Damit hast Du ein Problem ? Ich nicht... Unsereins beschäftigt sich halt, naturgemäß, etwas mehr mit der Thematik WaffGes.

Blöd gelaufen, für den Polen.

Verbotene Waffe, aus fertig.
Dieses Messer wird nach Beschlagnahme einem SV vorgelegt und befundet.
Und da wird nichts ohne Expertiese vernichtet, weil der nächste Hansel dann mit einem Rechtsanwalt ankommt und gegen die Republik Klage einreicht.

 

Bearbeitet von gipflzipfla
Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb gipflzipfla:

Immerhin ists eine verbotene Waffe!

Dein Ernst?

vor 15 Stunden schrieb gipflzipfla:

(glaub ich nun kaum, dass sich der BUPO geirrt hat...)

Geirrt? Würde sagen ........

vor 15 Stunden schrieb gipflzipfla:

Der Polnische Brotzeitler hatte einfach Pech.. zur falschen Zeit am falschen Ort (wobei wir ja nicht wissen, das für eine Figur das sonst so ist).

Dem kann man zustimmen.

vor 15 Stunden schrieb gipflzipfla:

Die BUPO´s haben ihren Job gemacht. Aus fertig !

Ich bin stolz auf die!

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb gipflzipfla:

Und da wird nichts ohne Expertiese vernichtet, weil der nächste Hansel dann mit einem Rechtsanwalt ankommt und gegen die Republik Klage einreicht.

Ein Anwalt wegen Einhandmesser für 5,- €?

Ich denke dass die Einstufung nicht zum verbotenen Springmesser führt, weil immer auch noch die Klingenbreite von 20 % zur Klingenlänge steht. Aus Erfahrung kenne ich das so, wenn der Eigentümer sich zur außergerichtlichen Einziehung einverstanden erklärt hat wird das Verfahren in der Regel eingestellt und das Messer vernichtet. Kein Drama, keine Unkosten, kein großes Verfahren. Ev. ein Bußgeldbescheid, der auch in Polen zugestellt werden könnte.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb Mick Jaeger:

Och Leude,

 

Vergeht euch doch an dem Messerbild wie ihr wollt. 

 

Findet es denn keiner seltsam dass man hier einen Artikel schreibt als hätte der Typ 8000kg Kokain dabei während man von einem 8000kg Kokainfund im Hafen so viel hört als hätte man ein Sprungmesser gefunden?

 

Sehe ich genauso, und vor Allem wird die Nationalität genannt ganz unverholen wo wir doch in der Richtung mittlerweile sehr schweigsam sind in Absurdistan, mir geht sowas auf den Sack, sind nur noch ferngesteuerte Affen in den Medienriegen.

 

Was schliessen wir aus sowas, Polen begehen in Deutschland zu wenig Straftaten so dass die Täterherkunft nicht verschwiegen werden darf!!!!.

Bearbeitet von lastunas
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Geschrieben
2 hours ago, uwewittenburg said:

Ich denke dass die Einstufung nicht zum verbotenen Springmesser führt, weil immer auch noch die Klingenbreite von 20 % zur Klingenlänge steht.

Du solltest mal deine Sachkunde diesbezüglich auffrischen - die 20% Geschichte gibt es nicht mehr. Sideopener, einseitig geschliffen und bis zu 8.5cm Klingenlänge als Springmesser sind keine verbotenen Gegenstände, alle anderen Springmesser schon.

 

Und ob das Foto von dem möglichen Einhandmesser das konkrete Messer aus der Anzeige zeigt, ist ja auch nicht ganz sicher, siehe oben.

 

Und man beachte, dass der Typ aus Sicht der Polizei nicht nur eine OWi wg 42a beging sondern eine Straftat.

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