Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenkontrolle - was muss ich gestatten?


steven

Empfohlene Beiträge

vor 2 Minuten schrieb steven:

Und, was mich immer wieder wunder: sie schauen morgens ohne Scham in den Spiegel.

Steven, 

 

du musst bedenken, dass deren Argumente die selben sind wie früher: "Wir leben doch schließlich in einem Rechtsstaat - das hat alles seine Ordnung." 

 

Und keiner denkt nach. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Stunden schrieb pablohover:

Aber das passt mMn zum typischen wir sind die Opfer gehabe, 

, ab zum Fach-Anwalt und den am besten auch zur Kontrolle erscheinen lassen.

Hallo pablohover

 

8 Jahre bei WO angemeldet. 50 Postings. Passabel.

Offenbar bist du der felsenfesten Überzeugung, dass der Umgang mit der AfD aus Politik und Press völlig in Ordnung und rechtsstaatlich ist. OK, deine Meinung.

Natürlich ist ein Anwalt bei der Kontrolle anwesend. Das Geld lass ich springen.

 

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Stunden schrieb HangMan69:

wo steht das ich eine weitere person herein lassen muss die die erste "sichert"?!?

Sichern impliziert für mich aktive Bewaffnung. Wo steht geschrieben, daß ich zur Aufbewahrungskontrolle (freiwillig wie Karls Impfpflichtzwang) Leute mit passiver oder gar aktiver Bewaffnung in die Hütte lassen muß? Und dann ist es doch wie mit der Aufbewahrungskontrolle: Glauben oder doch lieber nachschauen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

16 minutes ago, steven said:

Wenn 1% ihr Recht verlangen, schreit eine Masse mir entgegen: sei höflich, die können auch anders.

 

Ich jedenfalls nicht. Aber ein guter Kämpfer, ob mit der Schreibfeder oder der Kanone, sucht sich Ort und Zeit des Kampfes weise aus und versucht, der anderen Seite nicht diese Auswahl zu überlassen. In Deinem konkreten Fall bedeutet das die Frage, wieviel Zeit, Geld, und (das sollte man nicht vernachlässigen) emotionale Energie Du auf Streitigkeiten und vielleicht Dauerprozesse wegen dieser Sache verwenden willst, im Vergleich zur Möglichkeit, diese Ressourcen z.B. auf Deine politische Tätigkeit aufzuwenden. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb Proud NRA Member:

 Aber ein guter Kämpfer, ob mit der Schreibfeder oder der Kanone, sucht sich Ort und Zeit des Kampfes weise aus

im Vergleich zur Möglichkeit, diese Ressourcen z.B. auf Deine politische Tätigkeit aufzuwenden. 

Hallo NRA Member

 

der Angriff (bleiben wir bei diesen Begriffen) wurde von der Gegenseite gestartet. Unser Part kann nur in der Abwehr bestehen.

Und, sei versichert, ich lasse keine Front unbearbeitet.

 

Steven

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb steven:

Hallo

 

sicherlich freue ich mich über jede Antwort auf meine Fragen(n).

Kurzes Statement zu meiner Motivation bzgl. 

 

Du wolltest ein Statement abgeben....

Das hast Du hiermit getan..

Hätte es dazu eines neuen Freds bedurft?

*imho* Nein....

Wer hier regelmässig mitliest, kennt Deine Vorgeschichte und weiss, das Du im Waffenrecht, ob Deines Waffenbesitzes, vermutlich besser Bescheid weisst, als die meisten hier..

Auch würde ich Dir zutrauen, das 

Du vermutlich mehr Zugang zu Anwälten hast, als der Grossteil des Forums..

Nimm einfach einen Anwalt als Zeugen mit und gut ist..

 

Nichts für ungut..

 

Long

 

Das Zitat wurde von mir aus Gründen der Einfachheit, stark verkürzt..

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb steven:

Hallo Longhair

 

das verstehe ich nicht.

Wieso neuer Fred?

 

Steven

Nun, Du wolltest ein Statement abgeben...

Dazu hätte es  *imho* nicht der Eröffnung eines neuen Freds, beginnend mit einer Frage bedurft - da Du vermutlich mehr über das Waffenrecht weisst, als die meisten hier..

 

Long

Bearbeitet von Longhair
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb steven:

...

Ein merkwürdiges Gesetz, geschrieben voller Misstrauen dem Bürger gegenüber, ...

 

Es ist ja immer nur zum Schutz der Bürger. :teu382:

 

Der antidemokratischer Kern vieler Waffengesetze liegt bereits darin, dass sie ursprünglich zur Bekämpfung von politischen, bewaffneten Gruppen (Deutschland, Frankreich) oder zur Verhinderung von Taten psychisch gestörter Personen (GB) dienen sollten. Das Problem ist, dass Bürokratie zum Selbstläufer wird, wenn sie nicht von Politik und Gerichten begrenzt wird. Leider sind Politik und Gerichte, nicht nur in Deutschland, all zu oft zu Unterstützer der Bürokratie geworden. Selbst das deutsche Waffenrecht wäre sogar Heute noch deutlich erträglicher, wenn die Bürokratie bürgerfreundlich handelte und statt die Bürger zu gängeln, sich selbst optimierte. :closedeyes:

 

Der Verwahrkontrollen bedürfte es, wie bereits erwähnt, rechtlich nicht (schon gar nicht in der gegen Art. 3 GG verstoßenden Form). Aber auf z.B. psychisch deutlich auffälliges Verhalten einzelner Personen qualifiziert zu reagieren, hätte in letzter Zeit vielleicht einige Leben und die relative Gesundheit von einigen Menschen erhalten können (HH, HU). Aber bereits § 6 Abs. 1 und 3 WaffG zeigen, dass bei der Gestaltung des WaffR niemand mit psychologischen oder wenigstens medizinischen Wissen erkennbar beteiligt war, warum sollte dann soetwas in der Verwaltung des WaffR zu finden sein (selbst wenn in vielen Bundesländern die selbe Behörde (OA oder LRA) gleichzeitig Waffenrechtsbehörde und für denn Umgang mit psychisch gestörten Personen zuständig ist)? :sad:

 

Euer

Mausebaer :hi:

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Stunden schrieb Hunter375:

Woher sollen die wissen in welcher Partei er Mitglied ist wenn er es ihnen nicht gleich auf die Nase bindet? Und einmal abgesehen davon dürfte das denen auch scheiß Egal sein welchem Fähnchen der Kunde hinterher läuft. 

 

 

Ach komm. In jedem Kaff kennt die Bullerei die Gesinnung. 

 

Schliesslich wählen sie geheim auch die AfD.

 

Oder bei uns in AT die FPÖ.

 

:00000733:

Bearbeitet von Varminter
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb Mausebaer:

Der antidemokratischer Kern vieler Waffengesetze liegt bereits darin, dass sie ursprünglich zur Bekämpfung von politischen, bewaffneten Gruppen (Deutschland, Frankreich)

In Deutschlang ging es vor allem darum

die Juden zu entwaffnen !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb steven:

Irgendwann vor einigen Jahren beschlossen die Regierenden Politiker aus tiefstem Misstrauen gegen ihr Volk, dass Legalwaffenbesitzer (und Illegalwaffenbesitzer) daraufhin kotrolliert werden können (unangekündigt) ob sie die Möglichkeit der sicheren Verwahrung ihrer Waffen haben. Es sollte das Vorzeigen des Tresors genügen. Natürlich kam, obwohl es das Gesetz nicht hergab, der Gedanke bei den Waffenbehörden auf, dass sie zwar die Möglichkeit der sicheren Verwahrung kontrollieren können. Aber

nicht, ob die Waffen auch darin lagern. Also kam es zu einer Gerichtsverhandlung in dem der Richter mal wieder Gesetzgeber spielte und die gleichzeitige Kontrolle der Waffen in einem Urteil manifestierte.

Wobei dieses von der Politik in den Interviews auch immer so gesagt worden ist. Wenn es so ist das dies jetzt nur so gemacht wird weil ein Richter das beschlossen hat, dann ist es einerseits wohl eher so das der Richter nicht Gesetzgeber gespielt hat sondern nur der Interpret des vorhandenen Gesetzes gewesen ist (er hat das vorhandene Gesetz ja auch nicht verändert) und andererseits im Sinne der Politik gehandelt die im Rahmen von Winnenden immer angeprangert haben das diese Waffe zwar ein sicheres Plätzchen im Tresor gehabt hätte aber lieber auswärts (und damit für jeden im Haus frei zugänglich) geschlafen hat.

Wenn man nun aber noch ganz kleinlich sein will, so muss ich sogar sagen das Du, aufgrund Deiner örtlichen gegebenheiten, im Gegensatz zu mir sogar gesetzlich, nach dem aktuellen Wortlaut, verplichtet bist die Kontrolleure an Deine Waffen zu lassen. Im Gesetz steht wörtlich das man den Kontrolleuren "Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden" gewähren muss. In meinem persönlichen Fall wäre dies das Wohnzimmer mit dem Tresor, in Deinem Fall wäre das der Waffenraum.

 

vor 2 Stunden schrieb steven:

Zwischenzeitlich verkündeten einige Politiker mit einem Grinsen im Gesicht, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung selbstverständlich gewahrt wäre, aber besteht man auf dieses Grundgesetzlich garantierte Recht, wird man waffenrechtlich unzuverlässig und muss die Waffen abgeben.

vor 2 Stunden schrieb steven:

Ich bin verpflichtet, eine Kontrolle zuzulassen und mein Grundrecht aufzugeben.

Zugegeben, dies ist natürlich etwas (sehr diplomatisch ausgedrückt) inkonsequent...

 

vor 2 Stunden schrieb steven:

Aber ich bin nicht verpflichtet, den Kontrolleuren Kaffee zu kochen, meine Frau für sexuelle Spiele zur Verfügung zu stellen, die Beamten auf meine Toilette zu lassen, obwohl dies einige hier offensichtlich gerne tun. Ist für mich unverständlich, zeigt keine Stärke ist aber Realität.

Es verpflichtet Dich ja auch keiner dazu. Bis auf den Teil (dessen äußerung mich leicht an das verhalten eines trotzigen Kindes erinnert dem man den Lollie weggenommen hat) mit der Frau sehe ich es allerdings als selbstverständliche zwischenmenschliche Höflichkeit an...

 

vor 2 Stunden schrieb steven:

Ach ja, vergessen: zur Begründung des Gesetzes wurde auch angeführt, dass die Kontrollen kostenlos für den Kontrollierenden sein sollen. Auch das wurde höhnisch ins Gegenteil gekehrt.

Eine Reform des Waffenrechtes ist dringend geboten.

Da würde ich bei beidem nicht widersprechen

 

vor 2 Stunden schrieb steven:

Das wird angegangen, wenn wir in der Regierung mitspielen.

Z.B. mehr Kontrollen beim illegalen Waffenbesitz.

Mehr Vertrauen beim legalen Waffenbesitzer.

Und das wird (leider) nicht passieren. Die 50% wird die AfD nicht knacken, sie wird nicht als koalitionsfähig angesehen, und daran wird sich absehbar auch nichts ändern, und mittlerweile wird ja auch seitens der AfD eine Koalition der "am kompatibelsten" Partei ausgeschlossen. Und selbst wenn die Hölle zufriert und es zu einer Koalition kommen sollte müsste der Koalitionspartner das genauso sehen...

 

vor einer Stunde schrieb steven:

Aber was tut es? Viele, ohne Eier bücken sich der Obrigkeit entgegen und bieten Kaffee, Kuchen usw. an. 

Nochmal: Eine höfliche Verbeugung ist kein Eierloses bücken. An einem angebotenen Kaffee geht unsere Gesellschaft nicht zugrunde eher an einem nicht angebotenen Kaffee oder verweigern eines Toilettengangs!

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb WOF:

In Deutschlang ging es vor allem darum

die Juden zu entwaffnen !

 

1928 noch nicht. Die Entwaffnung von Angehörigen des jüdischen Glaubens und deren von solchen abstammender Personen war bereits eine "Weiterentwicklung" des WaffR. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb Hunter375:

Würde er dann hier ständig solche Fragen stellen? 

Meiner Meinung nach, stellt @steven, hier manche Fragen nicht, weil er etwas wissen will, sondern (wie im vorliegenden Fall meiner Meinung nach), weil er etwas sagen will..also ein Statement, über bestimmte Dinge abgeben will..

vor 19 Minuten schrieb CZM52:

Grün vergessen?

Nein, ich vermute das tatsächlich, ob seiner Vorgeschichte..

Sicher weiss ich es natürlich nicht..

vor 21 Minuten schrieb WOF:

Wo ist das Problem?

Ein neuer Thread kostet doch nix :munky2:

Hm, wegen der Übersichtlichkeit zum Thema Waffenkontrollen..

 

Long

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Minuten schrieb Mausebaer:

 

1928 noch nicht. Die Entwaffnung von Angehörigen des jüdischen Glaubens und deren von solchen abstammender Personen war bereits eine "Weiterentwicklung" des WaffR. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

Die Ansätze waren bereits vorhanden.

So wurde Zigeunern schon1928 der Umgang

untersagt. Juden und anderen Subjekten hat

man die Zuverlässigkeit aberkannt.

Kommt mir irgendwie bekannt vor ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb steven:

...

Aber ich bin nicht verpflichtet, den Kontrolleuren Kaffee zu kochen, meine Frau für sexuelle Spiele zur Verfügung zu stellen, die Beamten auf meine Toilette zu lassen,

Wie kommst du auf die Idee das die deine Alte pimpern, bei dir kacken oder einen Kaffee wollen? Die ganze Debatte ist doch wie so oft für die Tonne, die Kontrolle kannst du nicht verhindern ob es dir passt oder nicht spielt dabei keine Rolle. Du kannst das ganze allerdings positiv aber auch negativ beeinflussen. 

 

Ein freundlicher Umgangston und ein höfliches Verhalten hat nichts mit "bücken" vor der Behörde zu tun.

  • Gefällt mir 5
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Longhair:

Nun, Du wolltest ein Statement abgeben...

Dazu hätte es  *imho* nicht der Eröffnung eines neuen Freds, beginnend mit einer Frage bedurft - da Du vermutlich mehr über das Waffenrecht weisst, als die meisten hier..

 

Long

 

@steven hat aber ein verfassungsrechtlich verbrieftes Recht, seine Meinung nach eigenem Ermessen zu verkünden.

 

Dieses freiheitliche Recht hat er sich genommen und es sollte respektiert und geschätzt werden.

 

Auch und gerade von Dir.

 

Bearbeitet von GermanKraut
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb GermanKraut:

 

@steven hat aber ein verfassungsrechtlich verbrieftes Recht, seine Meinung nach eigenem Ermessen zu verkünden.

 

Dieses freiheitliche Recht hat er sich genommen und es sollte respektiert und geschätzt werden.

 

Auch und gerade von Dir.

 

Dieses Recht habe ich nicht in Frage gestellt..

Meiner Meinung nach, wäre dazu aber kein neuer Fred nötig gewesen..

 

Long

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Stunden schrieb David K:

Eine, mir geschilderte Kontrolle, enthielt das Inspizieren jeder Munitionsschachtel im Waffenschrank.

Da stellt sich mir die Frage, durch welchen Passus im Gesetz das gedeckt ist ? Das grenzt für mich an eine Durchsuchung bzw ist imho eine solche. Die sollen Kontrollieren ob Waffen und Munition in vom Gesetz vorgeschriebenen Behältnissen lagern. Selbst das abgleichen der Seriennummern/des Bestandes steht so nicht im Gesetz. Würde ich aber zulassen, weil die ansonsten auf die Vorführung aller Waffen auf dem Amt bestehen könnten zum Abgleich. Auch wenn ich lese, das jemand Ärger bekommen hat weil eine einzelne Patrone im Rangebag lag frage ich mich, was haben die in Taschen zu schauen ? Das können sie machen wenn sie einen Durchsuchungsbeschluss haben. Aber nicht bei einer " Aufbewahrungskontrolle ". Bei mir bekannten Kontrollen hier im Saarland wurden keine solchen "Spielchen " gespielt. Hier sind die Kontrollen auch ohne Gebühren. Und von " bewaffnetem Sicherungspersonal " hab ich hier auch noch nie was gehört. Wenn, dann hat das seinen Grund und die haben entsprechende Beschlüsse dabei.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

33 minutes ago, Hunter375 said:

die Kontrolle kannst du nicht verhindern ob es dir passt oder nicht spielt dabei keine Rolle.

 

Nach dem Wortlaut des Gesetzes kann er das wohl, und dieser Wortlaut ist sicher nicht so gemeint, wurde aber gewählt, um das ganze nicht offensichtlich verfassungswidrig zu machen. Das führt dann eben auf meine Ausführungen zurück, dass man sich seine Kämpfe aussuchen muss. 

 

Aber die Gesellschaft braucht eben doch auch Querulanten, wenn man sie so nennen will, die auch mal dann auf ihr Recht pochen, wenn das Kosten/Nutzen-Verhältnis ungünstig erscheint. Persönlich mache ich das bei den (nur alle paar Jahre überhaupt anfallenden) Strafzetteln öfters so. Das System ist jedenfalls bei uns nicht im Geringsten darauf eingestellt, dass jemand im Anzug mit Beweisphotos usw. vor Gericht erscheint, oder im Falle einer schriftlichen Verhandlung den Text der Gemeindesatzung analysiert, bei jedem unklaren Begriff dann auf die Definition im Text oder deren Mangel rekurriert, usw. Würde das niemand machen, dann würden über kurz oder lang Strafzettel zur reinen Lotterie, bei der es überhaupt keine Rolle mehr spielte, ob der vorgeworfene Tatbestand überhaupt vorlag. Um so mehr gilt das z.B. in einem Nachbarbundesstaat, in dem sie auf einen Strafzettel für $20 gleich noch $150 Gerichtsgebühren draufsatteln, und sich das Gericht dann ausschließlich daraus finanzieren soll. Allerdings ist in diesem Fall mein Risiko eben auf die Verschwendung von zehn Stunden meiner Lebenszeit begrenzt und führt mich nicht in Dauerprozesse um meine Kanonen zu behalten usw.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.