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IGNORED

spanisches Waffenrecht nur aus Interesse mal gepostet.


lastunas

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2 hours ago, karlyman said:

Auch die umfangreichen Verschärfungen im deutschen WaffG der frühen 1970er Jahre wurden ja mit der RAF-Bekämpfung begründet. 

 

War die RAF-Hysterie nicht etwas später?

 

9 hours ago, valium said:

Spanien hatte lange Probleme mit Baskischen Separatisten. Es gab Anschläge usw. Das ist ein Relikt aus der Zeit der ETA-Bekämpfung.

 

Spanien hat auch keine wirkliche Tradition bürgerlicher Freiheit und war bis vor nicht langer Zeit eine halbfaschistische Diktatur. Dieser Halbfaschismus hatte zwar längst nicht die Virulenz des deutschen Nationalsozialismus, hat sich mit konservativen Elementen und der katholischen Kirche arrangiert und auf das Anfangen von Kriegen verzichtet, aber bürgerliche Freiheit, zumal im Sinne der Länder mit einer protestantischen Tradition, war trotzdem nicht gerade sein Leitbild. Diejenigen, die in vehementer Opposition zu diesem Halbfaschismus standen, orientierten sich oft mindestens am Sozialismus, teilweise an leninistischem Totalitarismus, also auch nicht gerade an bürgerlicher Freiheit.

 

Bearbeitet von Proud NRA Member
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  • 4 Monate später...

Wir haben Ende Dezember ein Ferienhaus in Katalonien gekauft und seitdem versuche ich, Fakten zum Thema Jagd und Waffenbesitz zu sammeln. Leider ist alles bislang so rudimentär wie in diesem Faden hier. Was ich immerhin schon mal weiß: 

- Natokaliber verboten (meine drei LW für die Jagd sind in .223 und .308)
- Ob SLB verboten sind, weiß ich noch nicht. SLF scheinen erlaubt zu sein. Ich hatte mir vor zwei Wochen einen Trapstand bei Barcelona angeschaut und vom Schießwart die Auskunft erhalten, dass ich mit meiner SLF dort schießen darf. 
- Bei diesem Trapstand kam ich mit einem Franzosen ins Gespräch, der gemütlich seine BDF zum Auto spazieren trug. Er transportiert die Waffe zwischen E und F mit dem EFWP hin und her, ohne an der Grenze Meldung zu machen. 
- Kurzwaffen für Jäger verboten. 

Zu zwei meiner drängendsten Fragen suche ich immer noch nach Antwort:
- Wie komme ich überhaupt an eine Jagdgelegenheit in E? Habe diesen königlichen Jagdverband in Landessprache angeschrieben, aber keine Antwort erhalten. 
- Da ich meine Jagdwaffen aus D in E nicht nutzen kann, wäre die beste Lösung, eine Büchse mit einem zulässigen Kaliber vor Ort zu kaufen und im Waffentresor zu lagern. In Deutschland wäre die Lagerung in einer Jagdhütte zulässig (ich glaube, bis 3 LW und keine KW). Aber ob das in Spanien auch so ist? 

Vielleicht kommen hier ja weitere Erkenntnisse zusammen, so dass wir uns gegenseitig unterstützen können. 

 

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Das mit den Natokalibern war mal, glaube Ende 70er Anfang 80er war das Geschichte, deshalb kamen so Viele FR7/8 zu uns zum Beispiel.

 

Erst mal Frage hast du Spanische Waffensachkunde inkl Mpu und Führungszeugnis, also bist berechtigt da unten ne Waffe zu erwerben, wenn nein vergiss es, und ich bin mir sicher ohne Residentenstatus mit festen Wohnsitz geht eh  nichts.

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vor 15 Stunden schrieb Elo:

Ich spreche leider kein Spanisch, aber hier sollte der richtige Ansprechpartner für eine aktuelle Auskunft zu finden sein:

 

https://www.guardiacivil.es/es/servicios/armasyexplosivo

Super, danke! Das ist eine gute Quelle. Ich wundere mich, warum mir die spanische Botschaft in Berlin nur einen allgemeinen Aufschrieb zugesendet hat und nicht gleich diese Quelle mitgeteilt hat. Aber das ist wohl wie in Deutschland: Je höher angesiedelt eine Behörde ist, desto nutzloser (mit unseren lokalen Behörden wie KfZ-Zulassungsstelle, Waffenbehörde, Untere Jagdbehörde usf. bin ich allerdings sehr zu zufrieden ... bürgernah und hilfsbereit). 
 

 

vor 15 Stunden schrieb lastunas:

Das mit den Natokalibern war mal, glaube Ende 70er Anfang 80er war das Geschichte, deshalb kamen so Viele FR7/8 zu uns zum Beispiel.

 

 

Du hast recht. In der o.g. Quelle steht zwar zunächst, dass verbotene Kriegswaffen die einschlägigen Militärkaliber aufweisen. Aber im nächsten Unterabschnitt werden dann Repetierer für die Hochwildjagd von dem Verbot ausgenommen. Das heißt, ich kann zwar meine AR-10 und AR-15 nicht für die Jagd in E verwenden (dafür sind sie eh nicht so gut geeignet, u.a. wegen des lauten Durchladens und weil sie lediglich eine Abzugssicherung haben), wohl aber meinen Geradezugrepetierer. Allerdings darf der wohl nur mit Deformations- oder Zerlegergeschossen (bala "expansiva") verwendet werden, aber FMJ würde ich eh nur für die Raubwildjagd und dann in .223 verwenden.

Dank Euch bin ich schon wieder einen Schritt weiter. Ich bin in ein paar Tagen wieder in Spanien und werde wohl mal direkt zur örtlichen Polizei gehen zwecks Einholung weiterer Informationen. 

 

  • Armas de fuego que utilicen municiones de los calibres: 
     
    • 5,45 x 39,5.
    • 5,56 x 45 (o su equivalente 223).
    • 7,62 x 39.
    • 7,62 x 51 Nato.

       
      No se consideran armas de guerra
       

      Aquellas armas de repetición que utilicen munición de tipo 308 Winchester de bala expansiva o munición del tipo 7,62 x 39 de bala expansiva para caza mayor.

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Also mit HA haste in Kugelkalibern in Spanien null Chance, was  geht ist HA in Schrot für Niederwild, sonst Repetierer, die Jagd auf Staatsland ist hier recht einfach wenn du Waffen besitzt, Jagdprüfung gibts nicht, auch als Sportschütze bei vorhandensein von Waffen kannst du Dir ne Jahreslizenz holen für 30 Eus, mit Hund 60.

 

Aber nochmal, Resisdentenstatus vorhanden, ist die Vorrausetzung, bei der örtlichen Guardia zivil nachfragen hätte ich Dir auch empfohlen, jede Provinz kocht etwas anders, aber die Vorraussetzungen zum Waffenerwerb sind strenger, sei Dir da im klaren.

 

Geh doch Angeln, mach ich jetzt, 3 Jahreslizenz Valencia Salzwasser vom Festland aus 30 Euro, Bootslizenz und Süsswasserlizenz kosten extra, Fischereischein gibts in Spanien nicht, nur als Tip.

Bearbeitet von lastunas
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Wenn ich meinen Repetierer in E verwenden kann, würde ich mir erstmal keine Waffe nur für E kaufen. Neben der Waffe wäre ja auch eine weitere Jagdoptik fällig, Den Schalli - da in E ebenfalls verboten - kann ich ja abschrauben. 

Da wir nur ein Ferienhaus in Spanien haben und ich somit Nichtresident bin, hätte ich nach Deinen Worten ohnehin keine Aussicht, eine Waffe nur für Spanien zu kaufen. 

Angeln macht auch Spaß, habe vor einigen Jahren sogar die Fischereiprüfung abgelegt. Aber mir geht es auch darum, den Hund jagdlich auszulasten. 

Weißt Du wo man die Jahreslizenz für die Jagd beantragen kann? Und wo es eine Übersicht über bejagdbares Staatsland gibt? Bei uns in der Gegend habe ich bislang an allen Ecken immer nur die Schilder "coto de caza privado" gesehen .. 

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  • 4 Wochen später...

Ich war diese Woche bei der Guardia Civil. Dort war man sehr nett und hilfsbereit. Zeitweise haben sich alle 5 Kollegen im Büro über die Frage unterhalten, wie lange man denn mit dem EFP eine Waffe bis zur Rückführung ins Heimatland in Spanien haben darf (Antwort: 1 Jahr). Ein Waffentresor ist nicht erforderlich. Ich benötige auch keine Einladung eines Sportvereins o.ä. um meine SLF mitzubringen. Mit dem EFP muss ich die Waffe auch nicht direkt hinter der Grenze anmelden, sondern kann das bei der Guardia Civil am Wohnort oder sogar am Schießstand tun.

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vor 3 Minuten schrieb callahan44er:

Hast du auch nach der Munimenge gefragt die du haben darfst?

 

Meinem Kenntnisstand nach galt früher die Regelung "Soviel wie man als Einzelner tragen kann" (span. Waffengesetz von 1937).

 

Ob das heute noch so gültig ist, ist mir allerdings nicht bekannt.

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Am 8.1.2023 um 18:59 schrieb pescator:

Schön, wenn man sich damit trösten kann, das es irgendwo auf der Welt noch beschissen er ist als hier!

Eigentlich ist das deutsche Waffenrecht nicht schlecht. Zumindest das von 2003 war eigentlich brauchbar. In Deutschland kannst Du fast alles bekommen was in anderen europäischen Ländern verboten ist, und eine zahlenmäßige Begrenzung gibt es auch nicht solange Du ein neues Bedürfnis nachweisen kannst bekommst Du alles. Erst die Änderungen nach 2003 waren dann komplett daneben. Trotzdem können wir hier viele Waffen bekommen die andere nicht haben dürfen.

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59 minutes ago, Fyodor said:

Eigentlich ist das deutsche Waffenrecht nicht schlecht. Zumindest das von 2003 war eigentlich brauchbar. In Deutschland kannst Du fast alles bekommen was in anderen europäischen Ländern verboten ist, und eine zahlenmäßige Begrenzung gibt es auch nicht solange Du ein neues Bedürfnis nachweisen kannst bekommst Du alles. 

 

Dann teste doch mal das Schweizer Waffenrecht...kein Vereinszwang, kein Tresor, Bedürfnis reicht wenn ich es so will, kein Nachweis dass man damit schießt, Ausnahmegenehmigungen auch für Vollautomaten, wenn man denn möchte und sag mir mal, ob Du in Deutschland das bekommst:

M82.jpg

 

Steht bei mir im Regal, offen rum...WES beantragt und mit dem Teil zum Händler und es einfach mitgenommen....oder anders gesagt, das deutsche Waffenrecht ist aus der Hinsicht schlecht, dass an das Bedürfnis hohe Hürden gelegt werden....ich will sammeln oder besser haben was mir gefällt, was mich interessiert und ich will schießen gehen wenn ich Bock und Zeit, Liebe, Lust und Laune habe und nicht weil mir ein Gesetzgeber dazu zwingen will, damit ich die Teile als Gunst überhaupt besitzen darf....ist für mich ein Untertanen-Verhältnis und ja auch haben wollen ist für mich Grund genug für ein Bedürfnis oder wie in Österreich SV. 

 

bj68

 

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4 minutes ago, Kaffeetante08 said:

Das Light Fifty geht bei uns nichtmal auf JS, Brauchbare Stände dafür hier eh net

 

und da das Teil von mir ein Halbautomat ist, fällt das in DE unters Kriegswaffenkontrollgesetz....war bei mir Interesse an der Technik....und ja das Teil ist eindrucksvoll....

 

bj68

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vor 3 Stunden schrieb BJ68:

Dann teste doch mal das Schweizer Waffenrecht..

Ich habe nicht gesagt dass es perfekt ist. Aber es war bis 2017 ganz OK. Besser als in den meisten anderen Ländern. Klar, ein paar Ausnahmen gibt es immer, wo es noch besser ist. Aber schau Dir doch Spanien an, um das es hier geht.

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vor 12 Stunden schrieb callahan44er:

Hast du auch nach der Munimenge gefragt die du haben darfst?

Ja. Antwort war: Da gibt es keine Beschränkungen. Danach habe ich noch einmal diesen Thread hier komplett durchgelesen: Die Beschränkung auf 200 Schuss gilt wohl nur für Büchsenmunition. Da ich für die SLF lediglich 12/70 und 12/76 mitnehme, habe ich wohl diese Antwort erhalten.

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