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IGNORED

spanisches Waffenrecht nur aus Interesse mal gepostet.


lastunas

Empfohlene Beiträge

vor 59 Minuten schrieb SN!:

Ja. Antwort war: Da gibt es keine Beschränkungen. Danach habe ich noch einmal diesen Thread hier komplett durchgelesen: Die Beschränkung auf 200 Schuss gilt wohl nur für Büchsenmunition. Da ich für die SLF lediglich 12/70 und 12/76 mitnehme, habe ich wohl diese Antwort erhalten.

Ist schon komisch. Hier im Forum steht auch das es bei einem seiner Bekannten in ES keine Muni zu Hause gibt. Nur auf dem Stand erlaubt.

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vor 23 Stunden schrieb HangMan69:

da gilt imho schon lange "max. 200 schuss"!

Ne, bei Kurzwaffe GK 150, Repetierer 500 und Schrot 1k, das ist auch die maximalmenge die du zu Hause lagern darfst.

 

Mein Kumpel hat ne Sig226, der darf garkeine Munition kaufen oder zu Hause haben, nur zum sofortigen Verbrauch auf dem Stand.

 

Willste Munerwerb wären hier max 150 musst du Wettkämpfe ich sag mal auf Bezirks oder Landesebene schiessen, und das richtig aktiv.

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vor 45 Minuten schrieb lastunas:

Willste Munerwerb wären hier max 150 musst du Wettkämpfe ich sag mal auf Bezirks oder Landesebene schiessen, und das richtig aktiv.

Das beißt sich doch total. Viel und auch noch gut schießen, da gibts glaub ich auch noch Unterschiede, und dann nur 150 Schuss. Da muss man doch über dem Waffengeschäft wohnen!

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vor 12 Minuten schrieb callahan44er:

Das beißt sich doch total. Viel und auch noch gut schießen, da gibts glaub ich auch noch Unterschiede, und dann nur 150 Schuss. Da muss man doch über dem Waffengeschäft wohnen!

Er hat definitiv keinen Munerwerb und hat mir das genauso erklärt, hab erst vor ner Woche mit ihm telefoniert und das Thema gabs da auch.

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Ich muss mich mal revidieren, aber besser wirds nicht, eher schlimmer, mein Kumpel darf nicht, offiziell darfst du Kurzwaffe 100 Schuss jährlich(anual) erwerben und 150 max lagern.

 

Langwaffen mit gezogenem Lauf Arma rayada max 1000 Schuss jährlich kaufen und 200 lagern, so stehts hier geschrieben Auszug aus der Seite der Guardia Zivil, gilt im Laden, auf dem Schiessstand kannste erwerben zum sofortigen Verbrauch, klar, es geht aber mehr mit Sondergenehmigung, denke da musst du Aktivität nachweisen,

 

und was ich noch fand Waffenrechtliche Erlaubnis nur bei Residentenstatus, und ab 60 musst du alle 2 Jahre zum ärztlichen Test, ab 70 jedes Jahr, auch kostet die Lizenz ne jährliche Gebühr, ist nicht alles Gold was glänzt da unten.

 

 

Screenshot 2023-07-09 at 13-32-11 Adquisición de cartuchería.png

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vor 37 Minuten schrieb Bettina Fischer:

An die 100 für KW kommt der durchschnittliche Jäger hier in D nie ran.

150 gelten bei manchen auch als Vorbereitung auf WK3.

Hier in WO leben wir halt in einer Blase.

Schwachsinn was du ablässt, wir reden von Waffen als Sportschütze,am Rande sei erwähnt dass du in Spanien als Jäger keine Kurzwaffe führen darfst, wo ich deinen Nick las wusste ich es kommt nur Dünnes.

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Als ich von den Erwerbsbeschränkungen für Muni las, habe ich gleich mal geschaut, ob es in E einen IPSC-Ableger gibt. Das scheint der Fall zu sein:

www.ipscspain.com.icohttps://www.ipscspain.com
Ich versuche gerade mir auszumalen, wie IPSC mit zwei Schachteln Munition pro Jahr funtioniert ... ^^   Bin aber kein IPSC-ler und habe mich auf der Seite nicht weiter eingelesen.
 
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vor 18 Stunden schrieb SN!:

Als ich von den Erwerbsbeschränkungen für Muni las, habe ich gleich mal geschaut, ob es in E einen IPSC-Ableger gibt. Das scheint der Fall zu sein:

www.ipscspain.com.icohttps://www.ipscspain.com
Ich versuche gerade mir auszumalen, wie IPSC mit zwei Schachteln Munition pro Jahr funtioniert ... ^^   Bin aber kein IPSC-ler und habe mich auf der Seite nicht weiter eingelesen.
 

Habe ja geschrieben dass man ne befristete Genehmigung beantragen kann wenn man mehr kaufen möchte, bin aber sich die Vorraussetzungen sind nicht Ohne und man muss jährlich nachweisen, aber da kann ich nichts genaues dazu sagen, hier zumindest der Passus, steht auch oben drinn, aber nur bei KatB, nicht bei Langwaffen mit gezogenem Lauf..

 

"El particular que desee adquirir anualmente cartuchos en número superior al establecido, ha de estar provisto de un permiso especial expedido por la Dirección General de la Guardia Civil."

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Meine erste Euphorie ist übrigens verflogen. Ich habe mir heute zwar den EFP geholt. Urprünglich hatte ich gedacht, ich hole mir fix einen Waffenschrank nach EN-1143-1 ins Haus, auch wenn die Guardia Civil sagt, das wäre nicht erforderlich. Meiner deutschen Waffenbehörde ist es im Zweifelsfall vermutlich egal, was die Spanier sagen, wenn mir die SLF aus dem Ferienhaus - trotz Arlarmanlage - geklaut wird. Auch wenn ich den Verschluss ausgebaut und ins Restaurant mitgenommen habe. Ehrlich gesagt könnte ich denen nicht so recht verübeln, wenn sie dann die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage stellen würden. Naja .. ich hatte gedacht, dass wir einige Tage bis zur Lieferung des Waffenschrankes immer jemanden im Haus haben können. Aber die Lieferzeiten sind so lange, dass das unrealistisch ist. Also werde ich jetzt erstmal den Waffenschrank kaufen und erst nach dessen Installation Waffen mit nach Spanien nehmen. Schade ... meine Frau, die mich zum Schießsport gebracht hat, hätte in Spanien in diesen Sommerferien gerne endlich mal Trap geschossen.

Ansonsten: Ich hatte ja unsere hiesigen Behörden schon gelobt. Auch heute wieder: Auf meine Bitte hin einen Termin außerhalb der Reihe anberaumt und alle idiotischen Fragen von mir geduldig beantwortet  :-)

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Nein, Du musst Dich im Ausland nicht ab die deutschen Aufbewahrungsvorschriften halten. Daraus kann Dir die Behörde auch keinen Strick drehen. Stell Dir beispielsweise vor (und das ist nicht unrealistisch, wir haben genau den Fall im Verein) mit Pulver. In Deutschland müssen wir Bomben bauen, in anderen Ländern ist das verboten. Wenn jetzt jemand zwischen zwei Ländern pendelt, an welche Vorschriften hält er sich?

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  • 7 Monate später...
Am 13.7.2023 um 06:54 schrieb Fyodor:

Nein, Du musst Dich im Ausland nicht ab die deutschen Aufbewahrungsvorschriften halten.


Danke für die Info. In diesem Fall leuchtet mir der Sinn der Vorschrift aber ein. Wenn wir das Haus für einen Ausflug verlassen, möchte ich nicht, dass Schusswaffen einfach so im Kleiderschrank herumstehen. Ich habe mir inzwischen einen EN 1143-1-Schrank gekauft.

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Am 7.1.2023 um 14:28 schrieb lastunas:

Dieses Jahr wollte ich Trap schiessen, hier, https://www.facebook.com/regino.alcarazgomez.1/    , um die Ecke..

 

Geht nicht, erstens keine Leihwaffen und in Spanien geht ohne den Grundkurs Waffenberechtigung F garnichts, nicht wie bei uns als Gast mal schnuppern.

 

 

 

Es gibt Besseres, Patronen mit Plastehülse frei verkäuflich, wobei man mittlerweile die Personalausweis/Steuernummer und Namen erfasst, Preis Solognac 12/70 im Decathlon 24Gramm 6Euro, war die Billigste die es gab.

 

 


Das mit der Schießerlaubnis trifft zu, eine großzügige Regelung für Gastschützen wie in Deutschland gibt es nicht. Aber für Inhaber einer deutschen waffenrechtlichen Erlaubnis genügt es doch, diese vorzuzeigen? Am besten den EFWP?

Zur Flintenmunition: Ja, ich bin mit einem 250er-Karton zum Sparpreis aus dem Decathlon rausgegangen. Frei verkäuflich ist aber nur Sportmunition. Für jagdliche Munition muss ich meinen deutschen Jagdschein vorlegen.

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