Zum Inhalt springen
IGNORED

Untersagung der Standnutzung für zwei Jahre


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Traurige Geschichte, zumal wir doch Feinde und Fronten im Überfluss haben.

Wie da am besten vorzugehen ist, ist als Außenstehender schwierig zu beurteilen. Rein rechtlich würde ich auch einschätzen, dass die Vermieter einem Angehörigen der Mietpartei die Standnutzung während der vereinbarten Zeit nicht verbieten kann. Aber könnt oder wollt ihr es auf eine Eskalation ankommen lassen? Wie ist denn sonst die Chemie zwischen euren Vereinen bzw. zwischen den Vorständen? Wenn die grundsätzlich gut ist, würde ich versuchen zu vermitteln, das Mietverhältnis dabei aber nicht in Frage stellen. Gleicht das Verhältnis aber eher einem Eiertanz, weil ihr als SLG schon kritisch beäugt werdet, würde sich jetzt ein Schnitt anbieten. Problematisch wird es natürlich, wenn es keine gleichwertige oder zumindest ähnliche Alternativen gibt. Ich drücke die Daumen, dass es zu einer einvernehmlichen Lösung kommt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Mausebaer:

Das ist gar nicht kurios. Sperre bei Gelegenheit mal die Ohren auf, über was sich so manche Vorstandsmitglieder ereifern! Dass man einem Mitglied keine gelbe WKB befürworten können, weil das sich ja dann einfach kaufen könne, was das will, ohne dass sie das kontrollieren können ( :gaga: :gaga: :gaga: ), ist da schon langweilig.

 

Äpfel mit Birnen! Die Verfahren zur Ausstellung waffenrechtlicher Bescheinigungen sind, anders als die Regeln zur Mitgliedschaft (Erwerb/Verlust Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten etc.), üblicherweise genau nicht in der Vereinssatzung geregelt. Wenn es nicht der Verband (bzw. z.B. der BdMP als eigentlicher Verein) in entsprechenden Richtlinien regelt, kann natürlich in manchem Verein der selbstgerechte Vorstand durchaus zu der Erkenntnis kommen das er "nach Gutsherrnart" die einzige Instanz sei, die festlegt wer welche Waffe haben darf. Wo kämen wir auch hin, wenn der Verein nicht mehr zu verantworten hätte als das, was das Waffengesetz regelt (Bescheinigung der  Mitgliedschaft, der geeigneten Anlage, des regelmäßigen Trainings).

Ja solche Verein gibt es...

 

vor einer Stunde schrieb Mausebaer:

Das Hausrecht liegt beim Mieter und wenn er auch noch Mitglied beim Mieter ist ...

Zu den Schießen des Ex-Vereins will der ja gar nicht gehen.

 

Da sind wir uns doch einig. Der Vermieter hat überhaupt keine Handhabe während der Dauer der Mietnutzung, welche Mitglieder des eingemieteten Vereins während dessen Nutzung das Mietobjekt betreten. Es sei denn, der Mietvertrag hat eine entsprechende Regelung, was unwahrscheinlich ist.

Damit wären wir beim bereits hier diskutierten Fall einer Wohnung, wo der Vermieter dem Mieter vorschreibt, welche Personen die Erlaubnis haben oder nicht haben, bei gelegentlichen Besuchen die Wohnung zu betreten. Und natürlich will der Schütze nicht beim Ex-Verein mitschießen, er will aber auch nicht vom Ex-Verein mit Verboten belegt werden, ohne das der sich etwas zu schulden hat kommen lassen.

Das Problem ist ja eher, wie schon von anderen beschrieben, dass ein Vorstand, der so dermaßen nach Gutsherrnart regiert, vermutlich gar nicht ohne Gerichtsurteil zulässt das ein Exmitglied oder der Mietverein seine Rechte einfordert und gewährt bekommt, sondern dann andere fadenscheinige Gründe findet, dem eingemieteten Verein in seiner Gesamtheit los zu werden bzw. das Mietverhältnis aufzulösen.

 

vor einer Stunde schrieb Mausebaer:

Der ist beim alten Verein raus - da ist nichts mehr mit irgendwelchen Vereinsgerichten und  -versammlungen - raus und fertig.

 

Deshalb mein Hinweis auf das Gericht. Das Anrufen der Hauptversammlung oder Schiedsgerichtes ist in den meisten Satzungen für den Ausschluss als Revisionsgremium vorgesehen, damit ein Schütze, unterhalb der ebene Verwaltungsgericht, die Möglichkeit hat eine Entscheidung des Vorstandes auf Ausschluss anzugehen. Das Paradox ist ja, dass der Schütze satzungsgemäß kündigt/austritt und dann mit einer Auflage belegt wird, die sich sicher nicht so in der Vereinssatzung als "Standard" findet. Der Austritt erfolgt eigentlich "im gegenseitigen Einvernehmen" und kann somit nicht mit Auflagen versehen werden. Der Schütze verliert durch Austritt nur seine Rechte und Pflichten als Mitglied gem. Satzung. Der Schütze wird dann aber "im Nachtreten" wie ein Ausgeschlossener oder eben eine persona non grata behandelt.

 

vor einer Stunde schrieb Mausebaer:

Der Vermieter verhindert (partiell) die Nutzung des Mietobjekt zu dem Zweck, zudem es ver- und gemietet wurde.

 

Nochmal, es gibt mehrere Möglichkeiten, der Schütze klagt gegen ein Hausverbot, daß ihm von einer juristischen Person auferlegt wird, die zum Zeitpunkt des Betretens des "Hauses" gar nicht das Hausrecht hat. Der Ex-Verein kann ja ohnehin das Hausverbot nur durch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch durchsetzen, die durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht eh kassiert wird, weil während der Dauer der Vermietung das Hausrecht gar nicht beim vermietenden Verein liegt. Der neue Verein kann grundsätzlich während der Dauer seiner Nutzung das Hausverbot aufheben (genau so wie er unabhängig vom Vermieter eins aussprechen dürfte, während der Vermietung), da er ja dann das Hausrecht besitzt. Sofern nicht im Mietvertrag explizit geregelt, wird der vermietende Verein dagegen nichts tun können, er könnte, wie oben schon beschrieben, den Schützen wegen Hausfriedensbruch anzeigen, imho ohne Aussicht auf Erfolg. Kündigt der vermietende Verein den Vertrag, müsste dies üblicherweise begründet werden, dagegen könnte dann der eingemietete Verein klagen.

 

Es bleibt aber eben die Frage ob man sich als eingemieterer Verein eine solche juristischen Schlacht wirklich liefern will... 

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Mausebaer:

Das ist nicht anders als wenn sich Du und Dein(e) Patner(in) getrennt haben und Dein(e) Ex-Partner(in) nun mit Deinem Mieter zusammen ist und Du Deinem/er Ex-Partner(in) verbietest, Deinen Mieter in der von Dir an Deinem Mieter vermieteten Wohnung zu besuchen.

Das wird so rechtlich nicht haltbar sein, aber natürlich kann, insbesondere wenn es sich um zwei Verein handelt, ein Mietvertrag mit einer Frist (siehe Vertrag oder allgemeine Regeln) gekündigt werden. Damit erledigt sich dann auch das "Hausverbot". Ist aber alles schon mehrfach geschrieben worden. Als "neuer" Verein würde ich mich da raus halten wenn ein zumindest "normales" Verhältnis mit dem vermietenden Verein besteht, wenn nicht, dann eskaliert es eh aufgrund anderer Dinge und dann sucht man sich (wenn möglich) halt einen anderen Stand.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb HBM:

... Als "neuer" Verein würde ich mich da raus halten wenn ein zumindest "normales" Verhältnis mit dem vermietenden Verein besteht, ...

Was ja scheinbar nicht der Fall ist, da dieses Stand-Verbot ja allen Mitgliedern angedroht wird, die beim Vermieter ausscheiden und in den Mieter eingetreten oder eingetreten sind. :bad:

 

Dein

Mausebaer

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
3 hours ago, Mausebaer said:

Das ist gar nicht kurios. Sperre bei Gelegenheit mal die Ohren auf, über was sich so manche Vorstandsmitglieder ereifern! Dass man einem Mitglied keine gelbe WKB befürworten können, weil das sich ja dann einfach kaufen könne, was das will, ohne dass sie das kontrollieren können ( :gaga: :gaga: :gaga: ), ist da schon langweilig. :boredom:

 

 

Hab OT: Solche Sachen wie oben oder diese Untersagung der Standnutzung usw. waren u.a. der Grund, warum ich in den fast 6 Jahren wo ich in München war, die Thematik WBK nicht angegangen bin...bei der Pfadfinderei ist die Zugehörigkeit zu einem Verein oder besser Stamm (zu der Zeit war ich Landesunmittelbar d.h. ohne Stamm und nur im Landesverband Mitglied) immerhin freiwillig, während Du für den Erhalt der WBK quasi gezwungen wirst, Dich mit so Deppen bzw. Kleinfürsten auseinander zu setzen....gibt natürlich auch andere Menschen in den Vereinen....nur kann ich mich sehr stark an die Aussage von meinem Kumpel erinnern der in meiner Heimatstadt im Schützenverein war und meinte, dass ich mit meiner Art und Einstellung da bei einigen Leuten tierisch anecken würde....

 

bj68

Geschrieben

Hier wurden zwei Dinge erwähnt, die man sauber auseinander halten sollte: Mietvertrag und Nutzungsrecht. Was steht denn genau in Eurem Vertrag?

 

Wenn ein Mietvertrag vorliegt, hat der Vermieter nicht zu bestimmen, wer den Mietgegenstand betritt. Etliche Vereine meiden das wie der Teufel das Weihwasser, denn dann wird die Miete als zu versteuernder Gewinn gesehen. Daher meine Frage nach der Art des Vertrages.

 

Anders sieht es aus, wenn ein Nutzungsrecht vereinbart wurde. Dann hat der Eigentümer nach wie vor das Weisungsrecht, was auf dem Stand geschieht. Angenehmer Nebeneffekt: Für den Hauptverein steuerlich nicht relevant, spart also bares Geld.

 

Andererseits: Ein Verein sollte sich gut überlegen, ob er dem Hauptverein Konkurrenz macht, z.B. durch die Aufnahme von ehemaligen Mitgliedern des Hauptvereins. Sowas kann nur schief gehen, es führt zwangsläufig zu Ärger, egal, welche Art von Vertrag man hat.

 

Klaas

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 3
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Klaas:

Ein Verein sollte sich gut überlegen, ob er dem Hauptverein Konkurrenz macht, z.B. durch die Aufnahme von ehemaligen Mitgliedern des Hauptvereins.

Das sehr ich ganz anders.

 

Du hättest Recht wenn der neue Verein aktiv beim alten Verein abwerben würde. Aber eine Kündigung der Mitgliedschaft im alten Verein durch das Mitglied selbst ist kein Grund dass Mitglied im neuen Verein nicht aufzunehmen. Nicht jeder hat Zeit und Geld sich in mehreren Vereinen aktiv einzubringen.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Klaas:

...

 

Andererseits: Ein Verein sollte sich gut überlegen, ob er dem Hauptverein Konkurrenz macht, z.B. durch die Aufnahme von ehemaligen Mitgliedern des Hauptvereins. Sowas kann nur schief gehen, es führt zwangsläufig zu Ärger, egal, welche Art von Vertrag man hat.

 

Klaas

 

Genau dort dürfte der sprichwörtliche Hund begraben sein. Der vermietende Verein will die Miet-Kohle von der SLG kassieren, aber er will auch alternativlos sein.

 

Einen Schießstand in jenen Zeiten zu vermieten, in denen man ihn nicht benutzt, ist eine gute Idee, solange der Verein dadurch keine dauerhaften Überschüsse erzielt und es nur zur Kostendeckung beiträgt. Aber natürlich schafft man damit immer auch eine Alternative für seine Mitglieder. Das kann zu einer Ergänzung des Sportportfolio der Mitglieder führen. Aber man ist halt auch nicht mehr der lokale alternativlose Anbieter von Schießsportangeboten. Wird das eigene Angebot zu langweilig, zu teuer oder gibt es persönliche Differenzen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Mitglieder den Verein verlassen.

 

Euer

Mausebaer

 

ps: Das Überlassen einer Sache zur Nutzung

  • gegen Entgelt aber ohne Fruchtgewinn ist die Miete;
  • mit Fruchtgewinn ist es die Pacht und
  • ohne Entgelt ist die Leihe.

Wenn ein Schießstand nicht vermietet aber von anderen gegen Entgelt genutzt werden soll, dann darf keine Überlassung erfolgen. Da muss dann das Hausrecht aktiv vom Eigentümer - oder falls eine "Unter-Nutzung" ohne Untervermietung erfolgen soll vom Mieter - ausgeübt werden. Wird das Hausrecht ausgeübt, ergibt sich sich jedoch auch eine Schutzpflicht gegenüber jene Personen, die sich berechtigt in der Befriedung über die das Hausrecht ausgeübt wird, aufhalten.

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Mausebaer:

Was ja scheinbar nicht der Fall ist, da dieses Stand-Verbot ja allen Mitgliedern angedroht wird, die beim Vermieter ausscheiden und in den Mieter eingetreten oder eingetreten sind. :bad:

Wenn ich als Firma meine Räume an eine andere Firma untervermiete und dann mehrere Mitarbeiter zur anderen Firma wechseln dann

1. überlege ich mir, was ich falsch mache.

2. rede ich mit der Firma (also dem Geschäftsführer) die als Untermieter bei mir eingemietet ist, dass ich das nicht gut finde.

3. beobachte ich, was da so "abgeht"

und je nachdem welchen Eindruck / welche Erkenntnisse ich bei 1., 2. und 3. gewonnen habe kann es durchaus sein, dass der Mietvertrag des Untermieters gekündigt wird.

 

vor 9 Stunden schrieb Klaas:

Andererseits: Ein Verein sollte sich sehr gut überlegen, ob er dem Hauptverein Konkurrenz macht, z.B. durch die Aufnahme von ehemaligen Mitgliedern des Hauptvereins. Sowas kann nur schief gehen, es führt zwangsläufig zu Ärger, egal, welche Art von Vertrag man hat.

Genau so sehe ich das auch - das "sehr" habe ich noch ergänzt. 😉 

 

vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Du hättest Recht wenn der neue Verein aktiv beim alten Verein abwerben würde. Aber eine Kündigung der Mitgliedschaft im alten Verein durch das Mitglied selbst ist kein Grund dass Mitglied im neuen Verein nicht aufzunehmen. Nicht jeder hat Zeit und Geld sich in mehreren Vereinen aktiv einzubringen.

Da wird man nie genau abgrenzen können was jetzt "Abwerbung" ist - sind niedrigere Kosten pro Jahr oder "kein Arbeitsdienst" schon Abwerbung? - und was evtl. mit "die Mitglieder dort finde ich cooler" oder "die Disziplinen / der Ablauf dort liegt mir mehr" weniger nach Abwerbung klingt. Außerdem ist das für den Betreiber des Standes ganz egal. 

 

Wie wäre es denn, wenn alle Mitglieder des Betreibervereins in den Mieter-Verein wechseln? Wer räumt dann den Kugelfang aus? Wer repariert Schäden?

Geschrieben

Klingt auf jeden Fall in erster Linie nach gekränkten Eitelkeiten.
Und dem ewigen Problem, dass die Etablierten der konservativen Verbände ein Problem mit Öffnung für Neues haben.

 

Trotzdem weiß hier keiner, was unter den betroffenen und handelnden Personen vorgefallen ist.

 

Warum eigentlich gerade 2 Jahre, was steckt dahinter ? Schikane ?

 

Hat der Betroffene Waffen, die er nirgendwo sonst für den Bedürfniserhalt schiessen kann, was man dann womöglich plant der Behörde zu melden ?

 

Auf jeden Fall alles zu komplex, um das mit den wenig bekannten Parametern hier diskutieren zu können.

 

Aber wie schon vorher jemand schrieb... Das Schiessen hat´s schon schwer genug in diesem Land und es ist ein Trauerspiel, wenn zwischenmenschliche

Spielchen auch noch genutzt werden, uns das Leben noch schwerer zu machen anstatt ein wenig Akzeptanz walten zu lassen !

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb HBM:

Da wird man nie genau abgrenzen können

Deshalb schrieb ich "aktiv". Dazu gehört dass man auf die Mitglieder im alten Verein zugeht und sie mit was auch immer lockt zu wechseln.

 

Ist der Verein einfach nur günstiger, schießt interessantere Disziplinen, oder sind die Leute cooler, OHNE dass damit aktiv geworben wird, ist es keine Abwerbung.

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb Oldmiller:

Um zu verhinder, das es andere auch so machen, hat sich der Vorstand dieses 2 jähriges Hausverbot ausgedacht.
Das wird jeden treffen, der aus den Verein austritt.

Die Vorstandschaft scheint ja echt witzig drauf zu sein.

Das ist eine schwerwiegende Einschränkung, die in die Satzung aufgenommen werden müsste. Und somit in den meisten Fällen auch in einer (außerordentlichen) Mitgliederversammlung des Vereins zur Abstimmung gebracht werden müsste. Bei einer solchen Versammlung würde ich dann eine Neuwahl der Vorstandschaft beantragen.

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Andor:

...

Das ist eine schwerwiegende Einschränkung, die in die Satzung aufgenommen werden müsste. Und somit in den meisten Fällen auch in einer (außerordentlichen) Mitgliederversammlung des Vereins zur Abstimmung gebracht werden müsste. ...

OT:

 

Selbst dann hätte ich meine Bedenken. :closedeyes:

 

  • Auch wenn eine Satzung keine AGB sind, wirkt sie im (Geschäfts)Verkehr zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern vergleichbar. § 305c BGB gilt zwar für AGB aber ich will nicht ausschließen, dass eine Vereinssatzung mindestens ähnliche Qualitätsanforderungen erfüllen muss.
  • Außerdem hat jedes Mitglied das Recht aus einem Verein auszutreten (§39 BGB). Ob eine pauschale Verpflichtung aus der Satzung auch noch gegen ein ausgetretenes Mitglied, also einem Nicht-Mitglied wirken kann, halte ich für fraglich.

 

Falls ein Verein (also nicht nur der Vorstand) eine Hemmung beim Ausritt von Vereinsmitgliedern will, dann sollte man hier eher von der Möglichkeit des § 39 Abs. 2, letzter HS BGB Gebrauch machen. Ein Erlaubnisvorbehalt für einen schnelleren Austritt wäre ergänzend sicher möglich, wenn die Bedingungen hierfür klar und ausgewogen geregelt werden.

 

Euer

Mausebaer

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb HBM:

Andererseits: Ein Verein sollte sich sehr gut überlegen, ob er dem Hauptverein Konkurrenz macht, z.B. durch die Aufnahme von ehemaligen Mitgliedern des Hauptvereins. Sowas kann nur schief gehen, es führt zwangsläufig zu Ärger, egal, welche Art von Vertrag man hat.

Was heißt Konkurrenz?
Wir bieten als DSB Verein auch das Schießen nach BDMP an. Das sehen die Mitglieder aus dem Stammverein.
Ich habe immer zu den Jungs gesagt, sie sollen innerhalb ihres Vereins auch eine SLG bilden.
Dann könne wir auch regelmäßig Vergleichsschießen abhalten und weisen somit Wettkampftätigkeit nach.
Das will der Vorstand des Stammvereins aber nicht.

Somit könne wir doch nichts dafür, wenn Mitglieder zu uns wechseln, da sie halt gerne auch mit halbautomatischen Langwaffen schießen möchten.

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Oldmiller:

...
Ich habe immer zu den Jungs gesagt, sie sollen innerhalb ihres Vereins auch eine SLG bilden.

...

 

Verlangt der BdMP nicht, dass alle neuen SLG e.V. sein müssen? Der BdS begnügt sich bei seinen Gruppen noch mit ne.V..

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Oldmiller:

bieten als DSB Verein auch das Schießen nach BDMP an. Das sehen die Mitglieder aus dem Stammverein.

 

Da ist es wieder. Da soll man den DSB nicht bashen.

vor einer Stunde schrieb Oldmiller:


Das will der Vorstand des Stammvereins aber nicht.

Somit könne wir doch nichts dafür, wenn Mitglieder zu uns wechseln, da sie halt gerne auch mit halbautomatischen Langwaffen

Idioten! Wir werden hier auch mit Mitgliedern überrant. Die können wir garnicht alle aufnehmen. Das ist natürlich schön das man sich die guten Leute aussuchen kann.

Ein reiner DSB Verein macht jetzt endgültig zu. Denen wurde die Gemeinnützigkeit aberkannt. Das war Jahre lang absehbar. Aber sich ändern für neues? Nein da gehen wir lieber unter. Original Aussage des Vorstands.

Der nächste Verein steht auch kurz davor. BDS Gruppe wollen sie nicht. Der Vorstand und einige Auserwählte sind aber im Verein 1000m weiter die eine "geheime" BDS Gruppe haben, in die natürlich auch nicht jeder rein darf. Aber auch da läuft es schlecht. Wir sind jetzt die bösen, was mich mal so überhaupt nicht interessiert, weil die guten, coolen und Leute die teils Selbstständig sind und viel für ihre Vereine getan haben, zu uns kommen, da es bei uns eben so läuft das jeder schießen kann was er möchte und auch das drumherum scheint zu stimmen. 

Krönung des ganzen war das sie einem der gerade bei uns Mitglied geworden ist gekündigt haben zum Jahresende. Rechtlich garantiert nicht haltbar, aber er sagt sie haben mir einen Gefallen getan, da er die Kündigungsfrist verpasst hat.

 

Sie werden alle untergehen in einem schleichendem Tod!

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb callahan44er:

Denen wurde die Gemeinnützigkeit aberkannt

Ja gut.... Das ist aber eine reine Steuergeschichte... Können sie halt keine Spendenquittungen ausstellen. Aber wenn da sonst eh nicht viel geht ist es egal. Dann zahlen sie so ja auch keine Steuern... 

 

Ansonsten... Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit.. Das ist ja keine neue Erkenntnis... 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 38 Minuten schrieb Mittelalter:

gut.... Das ist aber eine reine Steuergeschichte

Klar  das war der Tropfen der............die bekommen seit Jahren keinen Nachwuchs. Wer sich zufällig dahin verirrt hat, ist schnell wieder weg. Die sind noch ca. 30 Leute. Durchschnittsalter um die 75.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb callahan44er:

Klar  das war der Tropfen der............die bekommen seit Jahren keinen Nachwuchs. Wer sich zufällig dahin verirrt hat, ist schnell wieder weg. Die sind noch ca. 30 Leute. Durchschnittsalter um die 75.

 

Gut wenn diese weg sind. Die alten Trottel sind die Plage des ganzen Schützenwesens und machen reihenweise Vereine kaputt.

Der Schießsport heute hat in großen Bereichen nichts mehr mit dem Schießsport vor 40 Jahren zu tun. Wer dies nicht kapiert geht den Weg der Evolution. Man muss nicht allem Neuen hinterherhecheln, man darf aber auch nicht stehen bleiben.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Mittelalter:

eine reine Steuergeschichte

Nicht ganz!

Keine Gemeinnützigkeit= keine Förderungswürdigkeit seitens Sportbund etc.pp

....nur so ganz nebenbei falls mal ne größere Investition anfällt.....😉

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb callahan44er:

10 bis 15!

 

Dann wären die 75 Jährigen ja auch schon 60 bis 65 gewesen. Nein die leben immer noch in der Welt von vor 40 Jahren und waren irgendwann einmal ein unbedeutender Lokalmeister in den Langweilerverbänden, während die anderen nur ballern. Natürlich hast du auch recht, in den letzten 2 Dekaden hat sich jede Menge getan.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.