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IGNORED

Achtung Aufbewahrungskontrolle ...


RainerE

Empfohlene Beiträge

vor 7 Minuten schrieb CiscoDisco:

 

Diese Frage hat u.a. das OVG Bremen und das VG Stuttgart schon ausreichend beleuchtet.

 

Nö. Die haben nur festgestellt, dass eine erhobene Gebühr rechtens sei. Es fehlt immer noch die Begründung zu der steilen These, die Kontrolle sei im Interesse des LWB.

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vor 55 Minuten schrieb CiscoDisco:

 

Diese Frage hat u.a. das OVG Bremen und das VG Stuttgart schon ausreichend beleuchtet.

 

 

"Beleuchtet"...? Na ja, so wie da gerade die zentrale gebührenrechtliche Frage des "Veranlassens" der Verwaltungshandlung Aufbewahrungskontrolle behandelt wurde, kommt das eher dem groben Drüberwischen mit dem Scheinwerfer gleich...

 

Wenn das, was da "begründet" wurde, tatsächlich der Maßstab für anlasslose Kontrollen in D wäre, so müsstest du für jede nächtliche polizeiliche Anhaltekontrolle - unabhängig vom Ausgang - Verwaltungsgebühren berappen.

Oder dafür, dass der Baukontrolleur den sicheren Zustand deines Hausdachs kontrolliert, alles für in Ordnung befindet, und dir dann eine Gebührenrechnung schickt.

 

To be continued... Die gebührenrechtliche Behandlung der anlasslosen Aufbewahrungskontrollen bei LWB dürfte da ziemlich singulär sein.

Und Fakt ist - die Städte/Behörden Bremen und Stuttgart haben sich als Vorreiter positioniert, LWB-Vergrämung mittels Gebührenveranlagung zu betreiben.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 2 Minuten schrieb Marder:

 

 

Man könnte meinen das Staatsfernsehen hat den Auftrag dem dummen Volk Angst vor bösen Waffen zu machen, komisch genau da wo es in der hampel um eine Verschärfung geht.

 

Wobei das mit den Kontrollen dann diesbezüglich "Thema verfehlt" wäre. 

 

Denn bei dem angeprangerten "laxen"/lückenhaften Verwaltungshandeln geht's ja gerade nicht  um neuen Gesetzesbedarf, sondern um den Vollzug  bestehender Gesetze. 

(Gut, für die Erkenntnis müsste man ein klein wenig denken bzw. differenzieren können)

 

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vor 4 Minuten schrieb karlyman:

[...] Denn bei dem angeprangerten "laxen"/lückenhaften Verwaltungshandeln geht's ja gerade nicht  um neuen Gesetzesbedarf, sondern um den Vollzug  bestehender Gesetze. 

(Gut, für die Erkenntnis müsste man ein klein wenig denken bzw. differenzieren können)

Und ein wenig weiter denken.

Marcel Emmerich ist nicht unkundig und ich zähle ihn nicht zu den Dummen und Faulen, lassen wir mal ideologische Verblendung und Sendungsbewußtsein außen vor.

Wenn man nun ohne Gesetzesänderung die Verwaltungspraxis im Vollzug ändern möchte?

Auf jährliche Kontrollen beispielsweise?

Gott ja, kostet halt ein wenig, kann man nun mal nicht der steuerzahlenden Allgemeinheit aufbürden.

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vor 2 Stunden schrieb matokla:

Nö. Die haben nur festgestellt, dass eine erhobene Gebühr rechtens sei. Es fehlt immer noch die Begründung zu der steilen These, die Kontrolle sei im Interesse des LWB.

So ist es.

 

Und für BaWü gilt immer noch Nr. 3.3.2 AHLGeb: Keine Zurechenbarkeit der individuellen Leistung bei Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen, die nach dem Zufallsprinzip bzw. einer Risikoanalyse unregelmäßig durchgeführt werden, wenn ein Verstoß gegen eine der Kontrolle oder Überwachungsmaßnahme zugrunde liegende Rechtsvorschrift nicht festgestellt wird.

 

Oder anders gesagt: Gebührenerhebung nur zulässig, wenn die Kontrolle (z.B. durch Verweigerung oder zusätzlich erforderlichem Aufwand) durch den Waffenbesitzer veranlasst worden ist. Per se ist letzters nur dann der Fall, wenn die Waffenbehörde (wie z.B. bei der mindestens dreijährigen Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung oder der fünjährigen Bedürfnisprüfung der Fall) gesetzlich zur Prüfung verpflichtet ist. Tresorkontrollen erfolgen aber im pflichtgemäßen Ermessen der Waffenbehörde - die auch über Art und Weise der Durchführung entscheidet. Kann also auch mit Versand von Auskunftsbogen erfolgen.

 

Gruß SBine

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9 minutes ago, Sachbearbeiter said:

Und für BaWü gilt immer noch Nr. 3.3.2 AHLGeb: Keine Zurechenbarkeit der individuellen Leistung bei Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen, die nach dem Zufallsprinzip bzw. einer Risikoanalyse unregelmäßig durchgeführt werden, wenn ein Verstoß gegen eine der Kontrolle oder Überwachungsmaßnahme zugrunde liegende Rechtsvorschrift nicht festgestellt wird.

 

Im Landkreis Karlsruhe, werden solche Kontrollen (Bestandsaufnahme) durchgeführt. Und es wird alles einzeln berechnet, wie z.B. Anfahrt, Anzahl Tresore, Anzahl Waffen.

Die Rechnung bei einem Bekannten belief sich auf ~300€ für die Kontrolle.

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vor 7 Stunden schrieb RainerE:

Ich schließe mich der Etatistenfraktion des Forums an. Ich finde die Aufbewahrungskontrollen gut und wichtig! Sonst besucht mich ja eh niemand und ich muß den Volksempfänger 2.0 anschalten, damit überhaupt jemand mit mir spricht!

 

Aber Herrn Mertens 

Zitat

Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Michael Mertens, bezeichnet das Ergebnis als erschreckend. "Die hohen Kontrollintervalle sind fast schon lächerlich. Da kann ich nur den Schluss ziehen: Die Politik will gar nicht, dass mehr kontrolliert wird."

würde ich gerne mal fragten (natürlich nur wenn er mir wahrheitsgemäß antworten müßte, sonst ist es für den (_._) wie viele Dienstwaffenträger (die nicht auch noch Jäger/Schütze/Sammler/Bootfaherer/ usw. sind) denn schon unangemeldet oder angemeldet kontrolliert wurden. Nach einem Ergebnis frage ich erst gar nicht. In meinem Bekanntenkreis genau 0! Nur die Fälle, wo der Besuch den Gastgeber schon mal fragte "Was ist denn das da..."

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vor 14 Minuten schrieb sniperd:

Und es wird alles einzeln berechnet, wie z.B. Anfahrt, Anzahl Tresore, Anzahl Waffen.

Das ist doch ein freundlicher Ansatzpunkt um die Höhe der Gebühren mal nett zu besprechen und um zu erfahren, was ein Verwaltungsrichter dazu meint. Suboptimale Fahrroute, warum wurde nicht vor/nach meinem Nachbarn kontrolliert, warum nicht nach einem eh vereinbarten Kontrolltermin in der Nachbarschaft usw. Also Terminplanung wie sie jeder Staubsaugerverkäufer ganz selbstverständlich macht. 

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vor 5 Stunden schrieb PetMan:

hatte noch nie eine und die meisten meiner Kollegen in unserem Kreis ebenfalls nicht

Dito hier. Blöde Nachfragen ala, sind sie noch in einem Verein kommen alle Nase lang. Dafür dauern Voreinträge bei 3 Behörden hier mindestens 6 Wochen. Bei einer anderen nur wenige Tage. Auf der anderen Seite sind die Behörden bei Problemen hilfsbereit.

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vor 3 Stunden schrieb RainerE:

Sehr interessant. Elaboriere er.

 

Kurz: Das prägnanteste Beispiel ist die Geldpolitik, die heute an die EU abgegeben wurde. Diese ist allerdings analog zur früheren deutschen Version geregelt, die seit der Gründung der BRD durch die ständige Rechtssprechung des BGH auch so abgesichert ist (ich sollte besser sagen bis vor einigen Jahren war). Die Gesetze haben sich nicht geändert, aber die Praxis ist jetzt komplett anders.

 

Der Kern ist der Artikel 128 AEUV. In der Empfehlung 2010/191/EU hat die EU Kommission dann direkt unter 1. festgelegt, wie das zu interpretieren ist. Dies deckt sich übrigens mit der ständigen Rechtssprechung des BGH unter der alten Regelung in §14 BBankG, die daher nicht verändert wurde und auch nicht werden musste. Das ist an Klarheit tatsächlich nicht mehr zu überbieten, wird aber leider vollständig negiert und kann in Deutschland (wie auch in anderen EU Ländern) nicht durchgesetzt werden.

 

Und nun darf jeder selbst überlegen: Wenn selbst absolut klar formulierte und mit extra Harmonisierungsempfehlungen versehene Gesetze, die durch ständige Rechtssprechung abgesichert waren, auf einmal auf dem Rechtsweg in einem Staat NICHT mehr durchgesetzt werden können und keinerlei Abhilfe möglich ist, dann handelt es sich ...

a) um einen Rechtsstaat, oder

b) NICHT um einen Rechtsstaat?

Bearbeitet von drummer
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vor einer Stunde schrieb Josef Maier:

Das ist doch ein freundlicher Ansatzpunkt um die Höhe der Gebühren mal nett zu besprechen und um zu erfahren, was ein Verwaltungsrichter dazu meint. Suboptimale Fahrroute, warum wurde nicht vor/nach meinem Nachbarn kontrolliert, warum nicht nach einem eh vereinbarten Kontrolltermin in der Nachbarschaft usw. Also Terminplanung wie sie jeder Staubsaugerverkäufer ganz selbstverständlich macht. 

 

vor einer Stunde schrieb sniperd:

 

Im Landkreis Karlsruhe, werden solche Kontrollen (Bestandsaufnahme) durchgeführt. Und es wird alles einzeln berechnet, wie z.B. Anfahrt, Anzahl Tresore, Anzahl Waffen.

 

Viel mehr interessiert mich, wie die im Lkrs. KA die individuelle "Veranlassung" der Verwaltungshandlung (Kontrolle) begründen.

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vor 1 Minute schrieb karlyman:

Viel mehr interessiert mich, wie die im Lkrs. KA die individuelle "Veranlassung" der Verwaltungshandlung (Kontrolle) begründen.

Ich meine das Prinzip "BISS" (because I say so) ist diesbezüglich in BW abgesegnet worden? Aber natürlich ist es wichtig auch diese Frage zu stellen.

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vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Tresorkontrollen erfolgen aber im pflichtgemäßen Ermessen der Waffenbehörde - die auch über Art und Weise der Durchführung entscheidet. Kann also auch mit Versand von Auskunftsbogen erfolgen.

 

Wäre lustig, wenn tatsächlich eine Behörde denn Mumm hätte und nur noch einen Fragebogen schickt:
Werden Ihre im Anhang aufgeführten Waffen ordnungsgemäss verwahrt?

[ ] Ja

[ ] Nein

[ ] Teilweise

[ ] Unbekannt

Weitere Anmerkungen: ___________

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vor 47 Minuten schrieb drummer:

 

Kurz: Das prägnanteste Beispiel ist die Geldpolitik, die heute an die EU abgegeben wurde. ………….

 

Mir ist aus deinem Kauderwelsch heraus immer noch nicht klar worauf du hinaus willst? 🤷‍♂️ 

 

Wo ist jetzt das Problem der Geldpolitik? Oder meinst du tatsächlich, dass es die einzige Aufgabe der EZB ist, die Eurobanknoten herauszugeben? Bin verwirrt 🤨

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Gibt es eigentlich Zahlen wieviele substanzielle Mängel bei diesen Kontrollen beanstanded wurden. Wäre interessant zu wissen, ob sich das im einstelligen Promillebereich bewegt oder möglicherweise gar zweistellig ist.
Oder gibts die Zahlen überhaupt nicht, damit keiner auf die Idee kommt, die Sinnhaftigkeit dieser Kontrollen anzuzweifeln.
 

Bearbeitet von ThomasMueller
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vor 17 Minuten schrieb tont:

Wo ist jetzt das Problem der Geldpolitik? Oder meinst du tatsächlich, dass es die einzige Aufgabe der EZB ist, die Eurobanknoten herauszugeben? Bin verwirrt 🤨

 

Ich wollte nicht den ganze Thread kappern, aber hier der wichtige Teil aus 2010/191/EU:

Zitat

1. Allgemeine Definition des Begriffs gesetzliches Zah­lungsmittel
   Wenn eine Zahlungsverpflichtung besteht, sollte der Status der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zah­lungsmittel Folgendes beinhalten:

a) Verpflichtende Annahme:
   Sofern sich die Parteien nicht auf andere Zahlungsmittel geeinigt haben, ist der Empfänger einer Zahlungsverpflich­tung nicht befugt, eine Zahlung mit Euro-Banknoten und -Münzen abzulehnen.

b) Annahme zum vollen Nennwert:
   Der monetäre Wert von Euro-Banknoten und -Münzen entspricht dem auf den Banknoten und Münzen angege­benen Wert.

c) Entlastung von Zahlungsverpflichtungen:
   Ein Schuldner kann sich selbst von einer Zahlungsver­pflichtung entlasten, indem er dem Zahlungsempfänger eine Zahlung mit Euro Banknoten und -Münzen anbietet.

 

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vor 1 Stunde schrieb Josef Maier:

würde ich gerne mal fragten (natürlich nur wenn er mir wahrheitsgemäß antworten müßte, sonst ist es für den (_._) wie viele Dienstwaffenträger (die nicht auch noch Jäger/Schütze/Sammler/Bootfaherer/ usw. sind) denn schon unangemeldet oder angemeldet kontrolliert wurden.

 

aktueller fall bei mir im bekanntenkreis (Nds.):

 

zwar kein "dienstwaffenstäger" aber "schliesser" in der JVA.

wurde unangekündigt vom "neuen" SB + 1 kontrolliert:

beide kamen in der uniform des ordnungsamtes (hinte fett ORDNUNGSAMT auf dem rücken) und "schussfesten" sicherheitswesten an!

kollege ist ca. 20 jahre sposchü und hat ne GSP (.22) und ne glock 17!

bezahlen musste er dann im nachgang 40teuros...

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vor 18 Minuten schrieb HangMan69:

beide kamen in der uniform des ordnungsamtes (hinte fett ORDNUNGSAMT auf dem rücken) und "schussfesten" sicherheitswesten an!

 

Bei uns kommen da bis jetzt zwei ganz normal gekleidete Mitarbeiter. Von mir aus können sie aber auch im Ganzkörperpanzer oder sonstiger Verkleidung kommen - hauptsache es bleibt kostenlos. Daneben es gibt keine keine geladenen Feuerwaffen in meinem Haus und es kommt keine Schusswaffe ins Haus deren Ladezustand nicht von einem kundigen Bewohner überprüft wurde. Das halte ich mit den eigenen Waffen so und das gilt auch für fremde Feuerwaffen. Ich habe keine Lust auf den "... löste sich unbeabsichtigt ein Schuss ..." Zeitungsartikel in meinem Wirkungsbereich.

Bearbeitet von drummer
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Damals komplett unauffällig beide in kurzer Hose und T-Shirt. Ich war oben ohne - war mitten im Hochsommer, irre warm an dem Tag. War kostenlos.

 

Das kommende wird wohl nicht mehr kostenlos sein. Aber man kann ja nicht alles haben. Ärgerlich ist es trotzdem. Das Geld könnte man besser in Muni investieren. Wenn ich was zu melden hätte wäre es kostenlos außer man findet etwas, dann darf es kosten. 

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vor 3 Stunden schrieb drummer:

Der Kern ist der Artikel 128 AEUV. In der Empfehlung 2010/191/EU hat die EU Kommission dann direkt unter 1. festgelegt, wie das zu interpretieren ist. Dies deckt sich übrigens mit der ständigen Rechtssprechung des BGH unter der alten Regelung in §14 BBankG, die daher nicht verändert wurde und auch nicht werden musste. Das ist an Klarheit tatsächlich nicht mehr zu überbieten, wird aber leider vollständig negiert und kann in Deutschland (wie auch in anderen EU Ländern) nicht durchgesetzt werden.

Ähhh...., hmmmm, - das äähh ist sehr interessant.... Glaube ich zumindest. Wenn man es versteht.

Deshalb ist das hier kein Rechtsstaat... Aaah ja...

 

Kennst Du den Clip aus dem schweizer Parlament eigentlich? Keine Ahnung warum mir das gerade einfällt.

 

 

Bearbeitet von RainerE
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