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IGNORED

Anzeige als Schießleiter durch Körperverletzung nach Standverweiss. Verband RK / RAG


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Geschrieben

bzgl. Kamera wird wohl kein Material mehr vorhanden sein, bzw. würde ich als Eigentümer nicht mehr bestätigen, da auf Grund Datenschutz nach 48h oder 72h zu überspielen. Abgesehen davon darf er nichts herausgeben. Es dürfen nur 1-2 Berechtigte einsehen und eben die Ermittlungsbehörden.

Standaufsicht in einer Jagdschule ist in der Regel der Ausbilder, daher stellt sich die Frage nicht ob die überhaupt einen haben. Da Jagdschulen für wenige Termine in der Regel auch deutlich mehr bezahlen als ein eingemieteter Verein, sollte klar sein warum vom Standbetreiber eher wenig Hilfe zu erwarten ist, genauso wie sich diverse Jagdschüler Ihr teures Investment vor bestandener Prüfung nicht mit irgendwelchen Aussagen gegen Ihren Ausbilder versauen wollen.

Abgesehen davon war es doch schon etwas anmaßend der Jagdschule vorschreiben zu wollen was sie wo nicht dürfen. Standaufsicht für die RAG als ein Mieter heißt nicht Standaufsicht und Regelerlasser sowie Hausrecht über einen anderen Mieter. Wenn mit dem Vermieter, der Hausrecht hat, gewisse Vereinbarungen getroffen hat, dann ist das eben so und zu akzeptieren.

Der richtige Weg wäre die unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Vermieter gewesen und mit diesem das Dilemma zu klären.     

Geschrieben
Am 9.9.2022 um 14:59 schrieb roman-1:

 Als die Frau dann sagte, sie würde die

Handhagung, mit und an der Waffe, in dem Brotzeitstüberl abhalten, habe ich ihr erklärt, das es nicht erlaubt ist,

 

Sagt wer? Steht das irgendwo?

Geschrieben

@Rene2109

 

Ich bin jetzt kein Fachmann, aber so ad hoc würde ich sagen, dass ich als Mieter sehr wohl Hausrecht habe. Zumal jetzt vom Vermieter niemand vor Ort noch erreichbar war. Ich habe z. B. immer Kopien unserer Mietverträge über die angemieteten Objekte bei mir und kann sie unverzüglich vorlegen. Ob das die Jagdschule kann/könnte?

Wenn also roman-1 nachweisen kann, dass sein Verein an diesem Tag -wahrscheinlich auch langjährig- der rechtmäßige Mieter war, dann hatte er ggf. die Möglichkeit vom Hausrecht Gebrauch zu machen und den Störenfried vor die Tür zu setzen. Zudem kann der Jagdschulbetreiber wohl nach aktuellem Kenntnisstand sich auch nicht auf Notwehr berufen, da der "gegenwärtige Angriff" (das Herausbugsieren) abgeschlossen war. In dessen Haut möchte ich nicht stecken, wenn der hier geschilderte Ablauf sich beweisen lässt. Der Mann hätte sich dann nicht im Griff.

 

Das soll jetzt keine Rechtsberatung sein, aber vielleicht kann man den Anwalt darauf ansprechen und klären, ob es sich so tatsächlich verhalten kann.

 

Geschrieben

Davon ab, waren wir einmal in einer ähnlichen Situation. An unserem festen Termin fand sich eine Werttransportfirma ein, die ihre quartalsmäßigen Fertigungsnachweis/Schießübungen absolvieren wollten. Beim dem Telefonat mit dem Vermieter/vermietendem Verein stellte sich heraus, dass dieser irrtümlicherweise eine Doppelbelegung vorgenommen hatte. Da wir mit unserem vermietendem Verein und deren Verantwortlichen ein sehr, sehr gutes Verhältnis haben, habe ich diese missliche Situation für alle drei Seiten zufriedenstellend geregelt. Zumal die Verantwortlichen der Werttransportfirma absolut kooperativ waren, habe ich das auch wirklich gerne gemacht.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb goodoldrebel:

Ich bin jetzt kein Fachmann, aber so ad hoc würde ich sagen, dass ich als Mieter sehr wohl Hausrecht habe.

Und wenn die Jagdschule auch Mieter ist und sich auf ihr Hausrecht beruft, geht es dann nach Alphabet oder nach Schuhgröße, wessen Hausrecht sticht? 

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Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb MaddinPSG:

Wenn ich natürlich (unbewusst) bei der Polizei was anderes erzähle als beim Richter, ist das nicht sonderlich schlau und kann dann auch nicht viel mit der Wahrheit zu tun haben. Wer also Sch*** erzählen möchte, darf das je nach Status im Verfahren tun, sollte dann aber auch clever genug sein 😉

vor 13 Stunden schrieb MaddinPSG:

Wenn ich natürlich (unbewusst) bei der Polizei was anderes erzähle als beim Richter, ist das nicht sonderlich schlau und kann dann auch nicht viel mit der Wahrheit zu tun haben. Wer also Sch*** erzählen möchte, darf das je nach Status im Verfahren tun, sollte dann aber auch clever genug sein 😉

Meintest Du damit mich? Nein, ich habe dem Richter eigentlich nichts anderes erzählt als dem Polizisten. Zumindest nicht das ich wüsste, darum hätte mich ja interessiert was der Polizist so geschrieben hat...

Natürlich unterschieden sich die beiden Versionen etwas in den Details, schließlich war das erste was ich gesagt habe unter Schock (und ja, an der Unfallstelle stand ich vollkommen neben mir als der Polizist angekommen ist), beim zweiten mal als ich was sagte kam ich gerade aus dem Krankenhaus und wollte den Tag nur noch hinter mich bringen und das dritte mal war dann mit ca 3,5 Monaten abstand (und einem Besuch der Unfallstelle nachdem ich alles nochmal versucht habe objektiv zu rekapitulieren) später. Der Sachverhalt war immer derselbe, die Sichtweise vielleicht ein klein wenig anders.

 

Aber es war auch leider Fakt das der Polizist mir noch am Unfallort den Führerschein beschlagnahmt hat (er das aber abgestritten hat, es sei nur ein einbehalten was es rechtlich aber nicht gibt) aufgrund der annahme (aufgrund von unkenntnis über das Führerscheinrechts) das ich ohne passenden Führerschein das Motorrad gefahren bin und daraus folgernd dem Vorurteil das ich geheizt sein muss (wurde selbst vom Gutachter des Staatsanwalts wiederlegt). 

Gerade wegen den falschen Voruteilen des Polizisten aufgrund der Unkenntnis über die Führerscheine (junger Mann mit 34PS im Führerschein aber 98PS am Hinterrad) und der Unterstellung das ich geheizt sein musst (Zitat: Ich bin selber Motorradfahrer, dienstlich sowie privat, ich glaub ihnen nicht das sie nur 50-60km/h gefahren sind, die Kurve kann man viel schneller nehmen) und dem späteren verhalten mir gegenüber frage ich mich wirklich was da geschrieben stand und ob das wirklich so ganz dem ablauf entsprach den ich noch im Gedächtnis habe...

vor 13 Stunden schrieb MaddinPSG:

Wie schon geschrieben wurde: Polizisten sind (in der Regel) auch nicht doof. Die können sich durchaus eine Vorstellung davon machen, was passiert ist und wie die Beteiligten ticken.

Naja, in meinem Fall würde ich schon sagen das er doof war oder keine Ahnung hatte und vielleicht auch etwas seinen Frust an mir ausgelassen hat das ich am Vatertag Mopped fahren kann und er Dienst schieben muss

 

 

Geschrieben

Bei einem Polizisten musst du immer davon ausgehen daß

er es als seine Aufgabe betrachtet dir etwas anzuhängen.

Daher ist Schweigen die einzige sinnvolle Option. Sonst ist

nachher deine Aussage so im Protokoll wie der Polizist Sie

verstehen wollte. Davon kommt man nur schwer wieder los.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 42 Minuten schrieb WOF:

Bei einem Polizisten musst du immer davon ausgehen daß

er es als seine Aufgabe betrachtet dir etwas anzuhängen.

 

Wenn man das immer so handhabt, dann ist sinnvolle Polizeiarbeit nicht möglich. Wenn sie sich bei mir überzeugen, dass ich bei nächtlicher Arbeit ohne Musik nichts von einer Ruhestörung durch Studenten, wegen der Nachbarn angerufen haben, gehört habe, dann lag ich bisher richtig damit, dass sie mir nichts anhängen, sondern lediglich eine Information wollen. Wenn sie mich fragen, was bei einem Verkehrsunfall mit Blechschaden war, bei dem ich die Polizei gerufen habe, nachdem eine alte chinesische Dame und ein junger Latino beide keinen Satz auf Englisch herausbringen, dann lag ich bisher richtig damit, dass sie mir nichts anhängen wollen.

 

Wenn man allerdings einigermaßen plausibel selber Beschuldigter sein könnte oder nicht klar ist, warum die Polizei etwas von einem will, dann sollte man in der Tat die Klappe halten.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben

Ich denke @Proud NRA Member hat das gut differenziert. 

Wenn ich hier "Bulle = Feind" lese und niemand mit solchen Aussagen ein Problem hat, muss man sich schon fragen....

Wenn der Sachverhalt verzwickt ist, kann die Inanspruchnahme des Aussageverweigerungsrechts durchaus sinnvoll sein - keine Frage.

Ich kann aber nicht erkennen, was der Threadstarter hierdurch gewinnen kann. Er könnte vielmehr das Verhalten des Agressors darlegen. Der ist bislang der einzige, der die Abläufe (falsch) geschildert hat. Und bei aller gebotenen Neutralität der Ermittlungen hinterlässt das sicherlich einen Eindruck. Einer sagt er wurde geschlagen, der andere schweigt... 

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb BlackFly:

15 Wochen später war dann die Verhandlung, der Richter hat mich befragt und dann gesagt das ich beim Polizisten eine ganz andere aussage gemacht hätte. Ich entgegnete dann das ich bei Polizisten gar keine Aussage gemacht habe

Was allerdings erstaunlich ist, denn normalerweise unterschreibts du deine Aussage und dieses unterschriebene Protokoll bekommt das Gericht. Oftmals müssen die die Polizisten das Protokoll zig mal korrigieren, bis es dem Zeugen von der Formulierung her passt. Manche machen sich sogar die Mühe, die Lücken und Absätze auszustreichen, damit da nix mehr eingefügt werden kann.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb MaddinPSG:

Wenn ich hier "Bulle = Feind" lese und niemand mit solchen Aussagen ein Problem hat, muss man sich schon fragen...

 

Da muss ich mich dann fragen, warum du meine Aussage so aus dem Kontext reißt. Denn so pauschal hab ich das nicht geschrieben.

Sondern:

Zitat

 in der Vernehmung gilt: Bulle=Feind

 

Es ist ja nicht so, dass alle Polizisten Unmenschen sind und manchmal kann man die auch brauchen. Wenn man allerdings in einer Vernehmung sitzt, als Beschuldigter sowieso, aber auch oftmals auch als Zeuge, dann ist dem Gegenüber von Berufs wegen daran gelegen alles Belastende zu finden, was sich finden lässt. Und gern auch nen Fehler, den der Zeuge in guten Glauben vielleicht gemacht hat auf Tablet zu bringen. Ist oft genug passiert, haben wir hier auch schon thematisiert. Ich habs auch schon erlebt, dass man mir noch was in die Schuhe schieben wollte, was sich allerdings entkräften ließ. 

Insofern muss man immer davon ausgehen, dass in einer Vernehmung mir mein Gegenüber nix Gutes will.

 

Es ist auch bemerkenswert, was manche Leute in einer Vernehmung so alles erzählen, was eigentlich wenig zur Sache tut und was sie  garantiert nicht gefragt wurden. 

Ich musste letztes Jahr zu einer Zeugenvernehmung in einer sehr schlimmen Sache, was mir die Beamtin aus anderen Zeugenaussagen da alles vorgelesen hat....

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Mittelalter:

Und wenn die Jagdschule auch Mieter ist und sich auf ihr Hausrecht beruft, geht es dann nach Alphabet oder nach Schuhgröße, wessen Hausrecht sticht? 

 

Ab wann wären die nun ebenfalls Mieter? Die Situation scheint erstmalig vorgekommen zu sein und roman-1 hat berichtet, dass sie seit 10-15 Jahren den Stand an einen festen Tag gemietet haben.

Sagen wir mal, dass romans RAG den Stand seit 2012 jeden 1. Samstag im Monat angemietet hat, die Jagdschule seit 2022 an jeden 05. des Monats. Jetzt haben sich die beiden Termine erstmalig überschnitten, dann ist das ein Fehler des Vermieters und die RAG besitzt die älteren Rechte. Zudem war die RAG jetzt zuerst am Stand und hat von seinem Recht Gebrauch gemacht.

Ist aber jetzt alles natürlich nur spekulativ und meine Punkte, die ich an roman-1s Stelle abklären würde.

Geschrieben

Nun.Das war ja nun Deine Seite der Geschichte recht ausführlich.

Die eigenen Handlungen zu überdenken....gehört auch dazu.

Ein Herausdrängen mit körperlichen Mitteln von Dir ist genau durch was gedeckt?????

Aber das wird Dir der RA sicherlich pfeilschnell beantworten...oder hat es schon getan!

 

 

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb BlackFly:

Dann machte er die Akte zu, warf ein oder zwei freundliche sätze ein und meinte dann sowas wie: "Nachdem jetzt die formalitäten geklärt sind, die Akte geschlossen ist, so mal unter uns, wie war das denn". Ich hab dann (dummerweise, auch wenn es in dem Fall mir jetzt nicht mehr geschadet hat) noch was dazu gesagt.

Auf diesen Trick sollte man nicht reinfallen, entweder Aussage oder eben keine.

vor 21 Stunden schrieb BlackFly:

15 Wochen später war dann die Verhandlung, der Richter hat mich befragt und dann gesagt das ich beim Polizisten eine ganz andere aussage gemacht hätte. Ich entgegnete dann das ich bei Polizisten gar keine Aussage gemacht habe, habe aber niemals erfahren was in der Akte stand das ich gesagt haben sollte (weil eigentlich hatte ich auch bei dem Polizisten nix nennenswert anderes erzählt als in der Verhandlung).

Auch mündliche Aussagen zählen, die werden dann protokoliert und in die Akte gepackt.

Die rechtliche Belehrung erfolgte ja schon in der Zeugenvernehmung bzw. auf dem Vordruck.

Akteneinsicht wäre vorher schon hilfreich!

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb uwewittenburg:

Auf diesen Trick sollte man nicht reinfallen, entweder Aussage oder eben keine.

Auch mündliche Aussagen zählen, die werden dann protokoliert und in die Akte gepackt.

Die rechtliche Belehrung erfolgte ja schon in der Zeugenvernehmung bzw. auf dem Vordruck.

Akteneinsicht wäre vorher schon hilfreich!

P.S.:

Lügen darf nur der Beschuldigte, der Zeuge ist zur Wahrheit verpflichtet!

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb sealord37:

Was allerdings erstaunlich ist, denn normalerweise unterschreibts du deine Aussage und dieses unterschriebene Protokoll bekommt das Gericht. Oftmals müssen die die Polizisten das Protokoll zig mal korrigieren, bis es dem Zeugen von der Formulierung her passt. Manche machen sich sogar die Mühe, die Lücken und Absätze auszustreichen, damit da nix mehr eingefügt werden kann.

Ja genau... Es wurde angekreuzt das ich die Aussage verweigere und das habe ich unterschrieben. Scheinbar ist dann eben doch irgendwas von dem Polizisten geschrieben worden...

vor 4 Minuten schrieb uwewittenburg:

Auf diesen Trick sollte man nicht reinfallen, entweder Aussage oder eben keine.

Auch mündliche Aussagen zählen, die werden dann protokoliert und in die Akte gepackt.

Die rechtliche Belehrung erfolgte ja schon in der Zeugenvernehmung bzw. auf dem Vordruck.

Akteneinsicht wäre vorher schon hilfreich!

Akteneinsicht hatte natürlich mein Anwalt. Meinem Anwalt hatte ich auch gesagt das ich die Aussage verweigert habe und trotzdem hatte er glaub nix in die Richtung gesagt das da eine Aussage stehen würde.

Problem war damals das ich es eben mit einem Idioten zu tun hatte der 

1. nicht wusste wie die (zu dem Zeitpunkt seit etwas über zwei jahren eingeführten) Scheckkartenführerscheine funktionieren

2. Auch von seinen Gesetzen keine Ahnung hat (hat den Führerschein beschlagnahmt ohne es zu wissen, mich darüber falsch informiert, eine Anzeige wegen gefährdung von Schienen und Luftverkehr schreiben wollen weil er den falschen Paragraphen nannte

3. Vermutlich gefrusstet war und das Vorurteil hatte das junge Männer mit Motorrädern immer rasen, vorallem wenn Sie nur den 34PS schein haben und 98PS fahren

 

PS: Dies war natürlich nur eine Momentaufnahme mit einem einzelfall! So gut wie jede andere begegnung mit Polizisten war eigentlich recht erfreulich und ich will da auf keinen Fall eine generelle verurteilung aussprechen! Ganz im Gegenteil! Und auch als beschuldigter kann es unter umständen gut sein freundlich und hilfsbereit mit den Polizisten zu sprechen. Bisher habe ich z.B. in eigentlich jedem Fall wenn ich angehalten wurde (was eigentlich auch immer berechtigt war) freundlich gesprochen, da ich gewusst habe das ich Mist gebaut habe mich einsichtig gezeigt und bin jedesmal mit einer mündlichen verwarnung davon gekommen. Wenn ich pampig wäre oder gleich nach der Begrüßung nach einem Anwalt und Aussageverweigerungsrecht gerufen hätte wäre das vermutlich meist anders abgelaufen...

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb threeseven:

Eine Beleidigung für alle die tagtäglich ihren Dienst verrichten!

Ist dieser Zusammenhang eigentlich strafrechtlich relevant???

 

Was soll daran beleidigend sein?  Die Formulierung ist sicher drastisch, aber so wie ich es geschildert haben ist es ja nun mal. 

Noch einmal abgemildert ausgedrückt, was ich sagen wollte: Du kannst in einer Vernehmung nicht davon ausgehen, dass dein polizeiliches Gegenüber nur dein Bestes will.

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb sealord37:

Oftmals müssen die die Polizisten das Protokoll zig mal korrigieren, bis es dem Zeugen von der Formulierung her passt.

Man druckt das Protokoll aus und der Zeuge oder Beschuldigte korrigiert hanschriftlich mit Kurzzeichen vom Namen, dann kann er vor Gericht nicht behaupten dass er das so nicht gesagt hat.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb threeseven:

Dein Satz zu Bulle ....

Ist ja wohl das allerletzte!!!!

Eine Beleidigung für alle die tagtäglich ihren Dienst verrichten!

Ist dieser Zusammenhang eigentlich strafrechtlich relevant???

Etwas überempfindlich? Hat mich selbst in 42 Dj. nie gestört. Gehörte für mich zum Sprachgebrauch wie Indianer, Zigeuner u.a.!

Ich glaube ein Richter sah das mal ähnlich.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb goodoldrebel:

Ab wann wären die nun ebenfalls Mieter?

Soabld Sie einen Mietvertrag haben? Oder wie stellst du dir das vor? Öffentliche Ausrufung wie bei König charles?

 

Am 9.9.2022 um 14:59 schrieb roman-1:

Die Frau des Schlägers ist kurz vorher, schon mit Schülern gekommen und hat nach einiger Zeit mich angesprochen,

das Sie den Stand gemietet haben.

Schreibt der Opener ja auch so... Die Jagdschule ist also auch Mieter... 

 

vor einer Stunde schrieb goodoldrebel:

und die RAG besitzt die älteren Rechte.

Und auf welchen Rechtsgrundsatz stützt sich das, mit den älteren Rechten?
Ich sehe da beide erstmal Gleichberechtigt an, solange wir nicht mehr wissen...

 

vor einer Stunde schrieb goodoldrebel:

Zudem war die RAG jetzt zuerst am Stand und hat von seinem Recht Gebrauch gemacht.

Woher weißt du, wer zuerst da war? Und warum sollte der erste mehr Rechte haben, als der zweite?
Das würde natürlich tausende Nachbarschaftsstreite sofort lösen, wenn derjenige, der zuerst da war mehr Rechte hätte....

 

 

Man man man....... 

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