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IGNORED

VGH BW: Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen verfassungsschutzrechtlicher Einstufung einer Person als Rechtsextremist


P22

Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb EkelAlfred:


 

Themenwechsel:

 

Bin ich auch erwähnt? 

Der Hauptteil Deiner Akte, besteht aus  Deinen Beiträgen zum Nasenhaar - Fred....

 

Irgendwann kommen sie Dich holen ..

Dann droht Dir ein Nasenhaar Waxing, auf das Du nie wieder den Namen des Herrn schmähst. 

 

Zu Poden mit Dir, Purche..

 

Long

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Im Volltext wird es noch interessanter. Er ist nur nichtgewaltbereiter Rechtsextremist eines unbedeutenden Vereins.

D.h. also Gewaltbereitschaft und/oder großer Verein/Partei würde wohl zum berechtigten Entzug führen.

Bearbeitet von Vroma
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Ich warte auf den ersten LWB der dann mitteilt, er sei Mitarbeiter eines Dienstes und rein dienstlich dort Mitglied und aktiv. Da er nur einen evtl. nebenberuflichen mündlichen Arbeitsvertrag mit seinem V-Mann Anführer hätte und dieser nicht aussagen dürfe ... Wird nichts am Ergebnis ändern aber für Zeitgewinn und vor allem gute Stimmung beim Verwaltungsgericht wird es reichen.

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Am 18.8.2022 um 11:27 schrieb TriPlex:

Ohne jetzt das Urteil in voller Länge gelesen zu haben:

 

 

Genau da liegt leider das Problem in unserem Land. Warum sollte ich mich den mit dem Sachverhalt auseinandersetzen und mich informieren? In unserer Gesellschaft ist es leider zunehmend Usus, dass jeder seinen geistigen Dünnschiss absondert ohne sich die Mühe zu machen sich mit einem Thema zu beschäftigen. Könnte ja Arbeit machen.

 

Unabhängig davon hat, die im Forum hier ja so arg gescholtene Justiz, hier ein äußerst differenziertes Urteil gefällt. Um das zu verstehen, müsst man es aber auch lesen. 😉 Scheinbar funktioniert der böse Rechtsstaat doch noch, wenngleich ich den Tenor der Entscheidung, wie @vaquero357 eher problematisch sehe.

 

 

Zitat

Der Verfassungsschutz (wer schützt uns eigentlich vor dem UND WER KONTROLLIERT den?)

 

Siehe oben. Ist aber wohl zu aufwendig mal selbst zu recherchieren.

 

https://www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/Startseite/Ueber+uns/Kontrolle+des+Verfassungsschutzes

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vor einer Stunde schrieb tont:

Genau da liegt leider das Problem in unserem Land. Warum sollte ich mich den mit dem Sachverhalt auseinandersetzen und mich informieren? In unserer Gesellschaft ist es leider zunehmend Usus, dass jeder seinen geistigen Dünnschiss absondert ohne sich die Mühe zu machen sich mit einem Thema zu beschäftigen. Könnte ja Arbeit machen.

Dann ist es ja nur gut, dass DU das anders machst!

DU liest bestimmt JEDES Urteil, über das in der Öffentlichkeit diskutiert wird in voller Länge, beschaffst Dir noch andere in diesem Zusammenhang ergangene Urteile - ebenfalls in voller Länge -, arbeitest die Satz für Satz durch, erstellst eine Zusammenfassung und äußerst Dich erst dann darüber.

Sicherheitshalber wartest Du aber vielleicht auch ab, bis ein paar Spitzen-Juristen sich ebenfalls zu dem Urteil geäußert haben.

Sollte das nicht so sein, dann ist Dein obiger Text eine Unverschämtheit!

 

Und wenn Du Kritik an der Tatsache, dass das Grundgesetz und die Bürgerlichen Grundrechte in diesem Staat seit einiger Zeit immer mehr eingeschränkt werden als "geistigen Dünnschiss" bezeichnest, dann möchte ich nicht wissen, was DU für ein Demokratie-Verständnis hast!

 

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vor 54 Minuten schrieb tont:

Siehe oben. Ist aber wohl zu aufwendig mal selbst zu recherchieren.

https://www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/Startseite/Ueber+uns/Kontrolle+des+Verfassungsschutzes

"Kontrolle des Verfassungsschutzes" ...

So weit die Theorie ...

 

Wie war das noch mit den beiden im NSU-Untersuchungsausschuss, die dem VS "so richtig an's Bein pinkeln" wollten (war doch bei dem Mord in dem Internet-Café in KS ein sog. V-Mann (im "Hinterzimmer") anwesend, der aber vor dem U-Ausschuss nicht aussagen musste, weil sowohl der VS, als auch der damalige "Polizei-Minister" dagegen waren - letzterer hat dann später als MP "gejammert", als der RP ermordet wurde (ebenfalls aus der rechten Szene)?

 

Bei dem einen fand man "so etwas ähnliches, wie KiPo" ("gerade so" noch nicht strafrechtlich relevant, aber man könnte ja mal intensiver suchen ...), bei dem anderen ging es um Steuersachen. - So rein zufällig "genau zum richtigen Zeitpunkt" ...

 

Damit waren beide aus dem U-Ausschuss raus und danach hat komischerweise keiner mehr gewagt dem VS "Druck" zu machen.

Akten, die schon längst hätten vernichtet sein müssen waren noch da, andere (genau die "passenden"), die noch hätten da sein müssen - "leider versehentlich geschreddert".

Konsequenzen? M.W. KEINE!

 

Wer da an Zufall glaubt, der glaubt auch, dass der "Pillenknick" nicht an der "Pille" lag, sondern daran, dass genau zu der Zeit die Population der "Klapperstörche" massiv abgenommen hat ...

 

 

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Nachtrag:

Broder bei WELT

https://www.youtube.com/watch?v=jhW_fTaFSu8

 

8:35: "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates"

 

Mit "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" hat der VS selbst einen neuen "Tatbestand" geschaffen - auf welcher Rechtsgrundlage?

Aber man miss ja sehen, dass man mehr Einfluss, mehr Geld und mehr Personal bekommt, weil das bedeutet natürlich auch mehr "Macht".

 

Offenbar reichen jetzt schon "kritische Äußerungen" zu staatlichen Maßnahmen aus, um ins Visier des VS zu geraten ...

"Feind ist, wer anders denkt "

 

Und? WER kontrolliert jetzt den VS - TATSÄCHLICH, nicht in der Theorie?

 

Auch interessant (ab 6:30) Nancy Faeser zu Demonstrationen ...

Da will offensichtlich ein (zugegeben: "Spitzen-") Mitglied der EXEKUTIVE von der Verfassung garantierte Rechte einschränken.

Konsequenzen? Bisher KEINE!

 

Möllemann ist/musste damals zurück(ge)treten, weil er auf Briefpapier des Ministeriums das Produkt eines Neffen (IIRC) als "pfiffige Lösung" (es ging um so ein "Sperrsystem" für Einkaufswagen) angepriesen und gebeten hat sich das "doch einmal näher anzusehen".

Eine "Lachnummer" gegen das was sich heutige Politiker OHNE KONSEQUENZEN! erlauben können!

 

Bearbeitet von TriPlex
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vor 42 Minuten schrieb TriPlex:

 

Offenbar reichen jetzt schon "kritische Äußerungen" zu staatlichen Maßnahmen aus, um ins Visier des VS zu geraten ...

"Feind ist, wer anders denkt "

"Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates"

 

Da war die DDR schon weiter .

Damals wurde für solche Fälle, als rechtliche Absicherung, der Paragraf 215 geschaffen.

"Rowdytum"

https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/juristische-pprachgeschichte-rowdy-als-rechtsbegriff/#:~:text=Im Strafrecht der DDR war,einen eigenen Straftatbestand "Rowdytum".

 

"Und wer Rowdy ist, bestimmen wir."

 

 

 

Long

Bearbeitet von Longhair
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vor 3 Stunden schrieb erstezw:

Alles kommt wieder. Fehlt nur noch der Zaun.

Das beste daran:

 

Alle sehen es kommen, alle jammern, keiner will sich aber aus seiner Deckung/ Komfortzone bewegen.

 

Bis wir dann wieder einen Österreicher oder Honecker an der Spitze haben.

 

Dann weiss wieder keiner wie das passieren konnte.

 

Zumindest eine Konstante.

 

 

 

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So, so "Bullshit" ...

Und woher kommt der Begriff "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates"?

 

Hat sich das irgendein Spinner aus den Fingern gesogen?

Ich habe oben sogar eine Quelle verlinkt.

 

Und wenn Du des googelns mächtig wärst, dann könntest Du diesen Begriff sogar auf weiteren Internet-Seiten finden - sind aber bestimmt auch alles Spinner.

Typisch für so Seiten wie Bundestag.DE, Verfassungsschutz.DE, ...

 

Wenn diese "Delegitimierung des Staates" "verfassungsschutzrelevant" ist, dann tut der VS was?

Genau! "Beobachten", also "in's Visier nehmen"!

 

BTW:

Früher haben sich die Schlapphüte nicht so leicht aus der Reserve locken lassen. Aber die müssen scheinbar mittlerweile auch nehmen, was sie kriegen können - wie so einige andere auch ...

Ihr sollt hier mitlesen, nicht mitschreiben! Sonst passiert nämlich wieder das, was schon ein paar mal in die Hose gegangen ist: Partei-Verbote waren nicht durchsetzbar, weil einige der Hauptfiguren im Auftrag des VS arbeiteten. 😛

 

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  • 6 Monate später...

Wie im Waffenlobby-Bereich bereits zitiert...

Gerade vorhin wurde auf N-TV folgendes zur Thematik eingestellt:

 

"Urteil: AfD-Abgeordneter darf keine Waffen besitzen

 

Keine Schießeisen für Landtagsabgeordneten: Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Klage eines AfD-Politikers gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte zurückgewiesen.

Das Gericht berief sich dabei auf das 2020 verschärfte Waffenrecht. Es gebe demnach berechtigte Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des Mannes. So sei der Kläger nicht nur in der AfD und in deren Jugendorganisation Junger Alternative engagiert, die beide vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Er sei auch beim Leverkusener Verein Publicatio und seinem Arcadi-Magazin engagiert, die vom NRW-Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft und im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden."

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vor 11 Minuten schrieb karlyman:

Urteil: AfD-Abgeordneter darf keine Waffen besitzen

Zitat

... Die Entscheidung könne nicht verallgemeinert werden, es handele sich um eine Einzelfallprüfung, betonte die Sprecherin. Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich....Az.: 22 K 7087/20

https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/urteil-kein-waffenbesitz-fuer-afd-landtagsabgeordneten-18731172.html

 

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vor 18 Minuten schrieb karlyman:

"Urteil: AfD-Abgeordneter darf keine Waffen besitzen

 

Keine Schießeisen für Landtagsabgeordneten: Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Klage eines AfD-Politikers gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte zurückgewiesen.

Das Gericht berief sich dabei auf das 2020 verschärfte Waffenrecht. Es gebe demnach berechtigte Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des Mannes. So sei der Kläger nicht nur in der AfD und in deren Jugendorganisation Junger Alternative engagiert, die beide vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Er sei auch beim Leverkusener Verein Publicatio und seinem Arcadi-Magazin engagiert, die vom NRW-Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft und im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden."

Was ist daran jetzt so ungewöhnlich oder sollte jemand der anscheinend in mehreren als rechtsextrem eingestuften Vereinen / Institutionen engagiert ist nur weil er AFD-Abgeordneter ist jetzt anders behandelt werden als "Lieschen Müller"?

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vor 11 Minuten schrieb bigtao-7:

https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/urteil-kein-waffenbesitz-fuer-afd-landtagsabgeordneten-18731172.html

"Die Entscheidung könne nicht verallgemeinert werden, es handele sich um eine Einzelfallprüfung, ..."

 

Es ist am Ende immer eine Einzelfallprüfung...

Was nichts daran ändert, dass sich ggf. andere Verwaltungsgerichte daran orientieren. 

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