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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Am 25.6.2022 um 00:44 schrieb Mittelalter:

Und lass dir ein Gegenangebot von der Konkurrenz machen :rotfl2:

Geht ja beim Schlotfeger inzwischen auch 

Stimmt und die Konkurrenz kostet fann so grob das doppelte oder mehr, weil der wegen einem Haus extra anfährt. 

Grüße Schorni 

Geschrieben (bearbeitet)

Nunja, wenn das Gesetz bereits so verbogen wird, dann würde ich mir Gedanken über die Dokumentation und die Anzahl an notwendigen Zeugen machen. Nicht dass dort "plötzliche" eine geladene Patrone ausserhalb der vorgeschriebenen Behältnisse vorgefunden wird bzw. ein Päckchen illegaler Betäubungsmittel aus dem Waffenschrank gefischt wird.

 

Daneben ist bei einem solch enormen Gefährdungspotential durch Schusswaffen mit absoluter Notwendigkeit sicherzustellen, dass sich keine geladene Schusswaffe während der Kontrolle im Gebäude befindet und sich vor allem keinerlei Munition ausserhalb der vorgeschriebenen Behältnisse befindet. Die notwendige Sicherheitkontrolle aller(!) Waffen (vor allem der Kriegs- und Behörden(ähnlichen) Waffen) ist sicherheitshalber durch den kundigen Waffenbesitzer persönlich durchzuführen und sollte von den anwesend Zeugen dokumentiert werden damit hier Sicherheit bei der Kontrolle hergestellt wird.

 

Daneben ist - wegen des enormen Gefährdungspotentials - sicherzustellen, dass kein nicht Sachkundiger für Sport- und Jagdwaffen während der Kontrolle auch nur einen Finger an einer Waffe hat.

Bearbeitet von drummer
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb drummer:

 

Daneben ist - wegen des enormen Gefährdungspotentials - sicherzustellen, dass kein nicht Sachkundiger für Sport- und Jagdwaffen während der Kontrolle auch nur einen Finger an einer Waffe hat.

Wie willst Du die Sachkunde, eines Verwaltungsbeamten, oder Zivilangestellten, der bei Dir zur Inaugenscheinnahme ist, überprüfen?

 

Long

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb drummer:

Daneben ist bei einem solch enormen Gefährdungspotential durch Schusswaffen mit absoluter Notwendigkeit sicherzustellen,.................................

@drummer Manchmal macht es Sinn Sarkasmus auch als solchen zu Kennzeichnen...............................................

Geschrieben
16 minutes ago, Longhair said:

Wie willst Du die Sachkunde, eines Verwaltungsbeamten, oder Zivilangestellten, der bei Dir zur Inaugenscheinnahme ist, überprüfen?

 

Gar nicht. Deshalb ist es sinnvoll, dass diese Leute bei einer Kontrolle die Finger von den Waffen lassen. Hat bei meinen Kontrollen bisher auch gut funktioniert. Dort wollte niemand die Waffen anfassen. D.h. ich habe die Waffen aus dem Tresor geholt, geprüft (mache ich sowieso immer), und dann den Kontrolleuren vorgelegt. Die haben dann die Seriennummer angeschaut (also nicht die Waffen befingert!). Danach habe ich die Waffen wieder überprüft (mache ich ebenfalls immer vor dem zurückstellen in den Tresor) und zurückgestellt. Gekostet hat das ganze gar nichts.

 

Wenn schon Kontrolle, dann muss es genau so ablaufen! Vielleicht sollte man am Ende noch eine Bestätigung bekommen, dass alles in Ordnung war.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Speziell für Außenkontrollen gibt es übrigens spezielle Fachseminare beim Kommunalen Bildungswerk e. V.:

 

Außenkontrollen im Waffenrecht handlungs- und rechtssicher durchführen - unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsänderungen

 

https://www.kbw.de/seminar/waffenrecht-aussenkontrollen-im-waffenrecht_ORC047A


Schwerpunkte:

  • Aufbewahrungskontrollen
  • Schießstandüberprüfungen
  • Marktkontrollen
  • Kontrollen von Waffenhändlern
  • Schießerlaubnisse
  • Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
Geschrieben

Fortbildung, und der Einsatz geschulter Kräfte bei der Behörde, ist immer gut.

 

Nebenbei wundert mich, dass Zielgruppe für das Thema Aussen-Kontrollen hier explizit (s. KBW-Beschreibung) MitarbeiterINNEN sein sollen.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 15.11.2022 um 01:52 schrieb Elo:

 

Zitat

Sachbearbeiter:innen der Waffenbehörden

 

Zitat

Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.

 

Na Gott sei Dank.

Geschrieben
Am 30.10.2022 um 14:06 schrieb Fussel_Dussel:

Bisher 2x so gelaufen. Da hat niemand gefingert. Nur mit den Augen geguckt.

...1x kostet es nun aber…

 

 

Das war bei der bislang einzigen Aufbewahrungskontrolle, die bei mir stattgefunden hat, auch so. Gründlicher Abgleich ja, aber Waffen anfassen fand da nicht statt.

 

Gebühren für die Kontrolle werden bei unserer Waffenbehörde bislang nicht festgesetzt (und eigentlich  sind diese ja ohnehin nicht zulässig).

 

 

 

Geschrieben

Über die fehlende Zulässigkeit der Gebühren für anlasslose und beanstandungslose Aufbewahrungskontrollen hat @Sachbearbeiter ja bereits detaillierte Ausführungen gemacht.

Je nach Bundesland ergeben sich dabei im Einzelnen noch Unterschiede.

 

Etliche Behörden machen eben Gebührenfestsetzungen und kommen damit durch, bzw. die Kontrollierten nehmen's hin.

Brauchen wir hier aber nicht alles wiederholen.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 41 Minuten schrieb uwewittenburg:

In Berlin 61,- € und das wohl alle 3 Jahre für die Regelüberprüfung

Die kostet bei uns " nur " 30 Euro. Berlin ist aber Arm und Sexy, die brauchen das geld halt............................das hat aber nix mit den Aufbewahrungskontrollen zu tun

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben

Wenn die rechtswidrigen Kosten für die Aufbewahrungskontrollen erst mal auf breiter Ebene aktzeptiert sind und damit Gewohnheitsrecht gilt, werden die Kosten einfach weiter erhöht, bis sie  erdrosselnde Wirkung entfalten. Gegen die Kosten insgesammt gibt es dann dank Gewohnheit keine Möglichkeite mehr und die Höhe der Kosten ist generell nicht anfechtbar. Gefickt eingeschädelt!

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb drummer:

Wenn die rechtswidrigen Kosten für die Aufbewahrungskontrollen erst mal auf breiter Ebene aktzeptiert sind und damit Gewohnheitsrecht gilt, werden die Kosten einfach weiter erhöht, bis sie  erdrosselnde Wirkung entfalten.

 

Na ja... begrenzt.

 

Ich bin wahrlich kein Freund dieser Gebührenveranlagung, und halte sie für rechtlich nicht fundiert.

Aber was die Höhe angeht - Verwaltungsgebühren dürfen nur maximal kostendeckend bezogen auf den Aufwand sein, und der getätigte Aufwand muss auch begründet sein.

D.h., in endlose Höhe gesteigert, um "Erdrosselungswirkung" zu entfalten, können sie nicht werden. 

 

Dass jede (weitere) Aufwand-Erhöhung für die LWB eine gewisse, auch politisch gewollte "Vergrämungswirkung" hat, ist natürlich unbestritten.

Geschrieben
3 minutes ago, karlyman said:

Ich bin wahrlich kein Freund dieser Gebührenveranlagung, und halte sie für rechtlich nicht fundiert.

 

Wie @Sachbearbeiter hier eingestellt sind sie nicht nur nicht fundiert, sie sind ILLEGAL!!!

 

3 minutes ago, karlyman said:

Aber was die Höhe angeht - Verwaltungsgebühren dürfen nur maximal kostendeckend bezogen auf den Aufwand sein, und der getätigte Aufwand muss auch begründet sein.

 

Und warum sollte das jemand, der sich sowieso nicht mehr an irgendwelche Gesetze hält noch im geringsten interessieren?!

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Aber was die Höhe angeht - Verwaltungsgebühren dürfen nur maximal kostendeckend bezogen auf den Aufwand sein, und der getätigte Aufwand muss auch begründet sein.

 

Naja - aber alles steht und fällt doch mit der Frage des Stundesatzes. Wie ich schon geschrieben habe, sind doch die Kosten für eine Importgenehmigung für NC-Pulver aus dem EU-Ausland auf das Zehnfache gestiegen. Die werden jetzt nach dem "getätigten Aufwand" berechnet, aber eben mit einem Stundensatz von 160Euro. Anscheinend arbeiten da nur habilitierte Kernphysiker, dass man solche Stundenlöhne abrechnen kann. Aber genau so wird es doch laufen.

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Geschrieben

So mal aus dem praktizierten Verwaltungshandeln:

Wenn nach einem Verkehrsverstoß der verantwortliche Fahrer nicht ermittelbar ist, besteht die gern genutze Möglichkeit eine Fahrtenbuchauflage anzuorden.

Gebührenrahmen: Bis knapp 200.- Euro, also oft ein Vielfaches des nicht eingetriebenen Bußgeldes, gerne so angeordnet und wohl in den seltensten Fällen dem Aufwand geschuldet. (Hier muss ja der Aufwand der Fahrtenbuchauflage der Maßstab sein, nicht voran gegangene, erfolglose Ermittlungen)

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