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IGNORED

1 Bier nach dem Schießen ok?


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Geschrieben
  Am 17.6.2022 um 00:40 schrieb Pikolomini:

Denke jedoch, daß man sich so unter Kontrolle halten kann, daß man die kurze Zeit, in der man Waffen handhabt, ohne Drogen auskommen kann.

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Darüber ist doch wohl bei allen Einigkeit. Die Zeit des Zielwassers ist abgelaufen. Aber das hat doch nichts damit zu tun, dass man den Stab über jemandem bricht, der nach dem Schießen mit Freunden ein Bier trinken will, oder von mir aus auch, solange er dann nicht fährt, seinen Bubatz rauchen oder als Keks verspeisen will.

Geschrieben

Wenn die Legalisierung von Cannabis kommt , dann sollte dort auch eine Änderung der Grenzwerte dazu gehören . 

Der Konsum ist im Gegensatz zu Alkohol sehr lange nachweisbar , die Wirkung ist aber viel früher vorbei .

 

 

Geschrieben

Die Grenze für Rausch/Betäubungsmittel im Straßenverkehr, Ausübung des Berufes usw. kann nur 0,0 sein. Alles andere ist billigendes in Kauf nehmen von Kolletralschäden.

Der Staat hat aber kein Interesse daran alles auf 0 zu setzen, dann wird weniger verkauft und man hat weniger Steuereinnahmen.

 

Das ist der selbe Grund wieso es kein Tempolimit gibt, Alk & Tabak nicht per se verboten werden usw.

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 16.6.2022 um 19:37 schrieb Leser:

 

Dazu gibt es schon Rechtsprechung. Bei Cannabiskonsum aus medizinischen Gründen ist eine waffenrechtliche Erlaubnis zwingend zu widerrufen, so das Gericht.

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  Am 16.6.2022 um 21:26 schrieb Proud NRA Member:

 

Es gab da mal in den Achtzigern, glaube ich, ein Urteil bezüglich Soldaten mit dem Leitsatz: "Auch wer nur einmal Haschisch raucht verletzt die Pflicht zum treuen Dienen."

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Dies kommt aber beides aus einer Zeit als es illegal war Cannabis zu konsumieren oder zu besitzen (auch wenn dann irgendwann der Besitz von kleinstmengen unter Straffreiheit gestellt wurde war es trotzdem illegal). Da sich dies in absehbarer Zeit allerdings ändern wird gehe ich davon aus das die Rechtsprechung bei diesem Thema auch angepasst werden müsste und das Cannabis dem Alkohol gleichgestellt werden müsste. Dies würde für mich bedeuten: 

1. Alkohol und/oder Cannabis + Umgang mit Waffen = mögliche Unzuverlässigkeit

2. Alkohol und/oder Cannabis in Abhängigkeit = mögliche Unzuverlässigkeit

3. Gelegentlicher Konsum ohne Umgang mit Waffen = keine Waffenrechtliche Auswirkungen

 

Da allerdings die Legalisierung von Cannabis aus der grünen Region kommt, diese aber gleichzeitig für eine Illegalisierung der Waffen sind glaube ich kaum das dies von der Politik und letzten Endes der Rechtsprechung auch so gehandhabt wird...

 

PS: Als ich in der Grundausbildung war hatte ich mich mit einem Kameraden freiwillig gemeldet die Hundemarken zu stanzen. Dies machten wir dann abends in einem Kellerraum der Unterkunft und irgendwann kam dann noch ein anderer Kamerad dazu der meinte es sei eine gute Idee sich eine Nase mit Speed zu gönnen. Mir persönlich war das ja relativ egal, dem anderen der mit mir die Dinger stanzte allerdings nicht. Ich wurde dann am nächsten Tag aus einem Unterricht geholt und hatte ein Gespräch mit zwei Herren in (anderen) grünen Uniformen und den typen mit der defekten Nasenscheidewand hatte ich nie wieder gesehen. Dies war 97, also auch ende der neunziger ist das Thema Drogen ein rotes Tuch für Soldaten gewesen, aber auch das sollte sich mit einer legalisierung zumindest im Falle von Cannabis ändern und ähnlich dem Alkohol gehandhabt werden: In der Freizeit ja, im Dienst nein! Problematisch ist hier ggf nur das man bei THC nicht wie beim Alkohol einen Wert messen kann der darüber entscheidet ob man "drauf ist" oder nicht...

PPS: Dieser Kamerad der damals den einen verpfiffen hat ist übrigens noch für eine andere unehrenhafte Entlassung verantwortlich von der ich weiss, da ging es darum das er mit jemanden ausgemacht hat das die gemeinsam zum Lehrgang fahren und sich bei der Reisekostenabrechnung beide als alleinfahrer angeben während der später entlassene dann dem "verpetzer" noch Spritgeld gibt. Der war dann aber so "klug" bei der Reisekostenabrechnung den anderen als Mitfahrer anzugeben, damit das Geld für sich + Geld für den Mitfahrer sowie das Spritgeld vom Mitfahrer zu kassieren. Allerdings war dies bei dem Typen glaub sogar medizinisch...

Bearbeitet von BlackFly
Geschrieben
  Am 17.6.2022 um 08:18 schrieb Leser:

Na ja - 2018 ist jetzt noch nicht so lange her.

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Vielleicht nicht lange her, aber auch in der Zeit war Cannabis illegal (wenn auch der besitz von kleinen Mengen straffrei war).

Der unterschied und die Frage ist eben: Wie wird das gehandhabt wenn in Zukunft Cannabis legal ist

Geschrieben
  Am 17.6.2022 um 05:50 schrieb BroilKing:

Die Grenze für Rausch/Betäubungsmittel im Straßenverkehr, Ausübung des Berufes usw. kann nur 0,0 sein. Alles andere ist billigendes in Kauf nehmen von Kolletralschäden.

Der Staat hat aber kein Interesse daran alles auf 0 zu setzen, dann wird weniger verkauft und man hat weniger Steuereinnahmen.

 

Das ist der selbe Grund wieso es kein Tempolimit gibt, Alk & Tabak nicht per se verboten werden usw.

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Dann gibt es in Deutschland keine Winzer , Brauer und Schnapsbrenner mehr. 

Die dürfen ihren Beruf dann nicht mehr ausüben. 

Geschrieben
  Am 17.6.2022 um 08:17 schrieb JPLafitte:

Also dürfen nur Personen die älter als 50 Jahre sind Alkohol konsumieren.

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Und dann verträgst Du das Zeug nicht mehr. Sauf lieber in der Jugend. Btw., wollen die das Zeugs für sich alleine? https://www.zeit.de/gesundheit/2022-06/jugendschutz-alkohol-cannabis-legalisierung-psychotherapeuten (Das Fachblatt für Wahlen nur mal exemplarisch als Quelle)

Geschrieben
  Am 17.6.2022 um 12:33 schrieb raze4711:

Dann gibt es in Deutschland keine Winzer , Brauer und Schnapsbrenner mehr. 

Die dürfen ihren Beruf dann nicht mehr ausüben. 

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Winzer und Brauer vielleicht nicht, Schnapsbrenner vermutlich wesentlich mehr als heute (weil Skaleneffekte bei großen Fabriken wegfallen). Haben die Amis schon mal ausprobiert. Lief nicht so gut.

 

Ich finde es bemerkenswert, wie gescheiterte Ideen wie Sozialismus und Drogenprohibition nach wirklich krachendem und brachialem Scheitern jedes Mal, als man es ausprobiert hat, immer noch vorgeschlagen werden, als sei das das normalste der Welt. Im Zweifel heißt es dann, es sei ja nur noch nie richtig ausprobiert worden.

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Geschrieben

Da hört der Spass auf.

Pressefreiheit, Denk-und Redeverbote,

Überwachung, Bevormundung.........

Das steckt der Deutsche weg aber wenn ihr ihm dazu noch den Alkohol weg nehmt dann hat das vermutlich schlimme Folgen.

P.s. Wer pflegt noch eine Streuobstwiese, wenn keine Schnapsbrenner mehr da sind.

Bei mit in der Region zählen Bier und Wein sowieso zu den Lebensmittel.

Damit haben wir die Problematik,  zumindest regional, gelöst.

Grüße Schorni 

  • 11 Monate später...
Geschrieben
  Am 17.6.2022 um 08:17 schrieb JPLafitte:

Also dürfen nur Personen die älter als 50 Jahre sind Alkohol konsumieren.

 

 

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Letztendlich liegt es in der Verantwortung jedes Einzelnen, verantwortungsbewusst mit Alkohol umzugehen und seine Entscheidungen basierend auf persönlicher Gesundheit, Risikofaktoren und individuellen Präferenzen zu treffen.

Geschrieben

Beim Transport (führen) von erlaubnispflichtigen Schusswaffen im öffentlichen Raum gilt 0,0 Promille. Sonst Zuverlässigkeit weg. Bin ich in der eigenen Wohnung darf ich sternhagelblau neben dem (bestimmt verschlossenem) Waffenschrank liegen.

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