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IGNORED

SEK reitet bei Corona-Skeptiker ein und beschlagnahmt Waffen


heletz

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Die Schlagzeile klingt gut, ne?  :)

 

Sie suggeriert nämlich, die Maßnahme hätte irgendetwas mit Corona oder der Skepsis zu tun.

 

Das scheint aber höchstens indirekt der Fall zu sein.

 

Die Meldung:

 


 

Zitat

 

SEK stürmt Wohnung von bekanntem Corona-Skeptiker nach anonymem Hinweis
Stand: 27.05.2022

Spezialeinheiten haben am Montag die Wohnung des bekannten Corona-Maßnahmen-Kritikers und Mediziners Paul Brandenburg gestürmt und Schusswaffen und Datenträger beschlagnahmt. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Nach Informationen von WELT soll ein anonymer Hinweis den Ausschlag für eine Razzia beim Corona-Maßnahmen-Kritiker Paul Brandenburg gegeben haben. Demnach solle Brandenburg ein Sturmgewehr besitzen und Schießtrainings angeboten haben. Ferner wurde behauptet, Brandenburg habe angekündigt, dass er sich zur Wehr setze, sofern die Behörden unangekündigt seine Wohnung betreten. Brandenburg bestreitet die Vorwürfe.

Der Allgemein- und Notfallmediziner Brandenburg war während der Pandemie mit scharfer Kritik an den Corona-Maßnahmen und den politischen Entscheidungsträgern bekannt geworden, die er unter anderem in Talkshows äußerte. Seine Äußerungen waren über die Zeit immer drastischer geworden; im Blick auf die Ausgrenzung von Ungeimpften durch 2G-Maßnahmen und die einrichtungsbezogene Impfpflicht hatte er die Regierenden als „Faschisten“ bezeichnet. In einem Video zeigte er, wie man Impfpässe fälscht. Der Kurznachrichtendienst „Twitter“ hatte ihn von seiner Plattform verbannt.

 

[...]

 

Nach Informationen von WELT hatte Brandenburg Anfang April Post vom Berliner Staatsschutz bekommen. In dem Schreiben wurde er darüber informiert, dass man beabsichtige, ihm die Waffenbesitzkarte und den Jagdschein zu entziehen und ihm damit die Waffen – vier Lang- und zwei Kurzwaffen –, die er besitzt, abzunehmen.

 

[...]

 

 

https://www.welt.de/politik/deutschland/article239020865/Razzia-in-Berlin-SEK-stuermt-Wohnung-von-Corona-Skeptiker.html

 

 

Meiner Einschätzung nach hat hier die Presse zwar blumige Formulierungen gefunden, aber die Zusammenhänge nicht verstanden:

 

Die Mitteilung über den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis war Anfang April, die Frist beträgt üblicherweise 14 Tage, dann war also die Frist seit gut 4 Wochen abgelaufen.

 

Was verlängert wurde, war die Frist zur Anhörung.

 

Ein Widerspruch oder eine Verlängerung der Anhörungsfrist entfalten aber keine aufschiebende Wirkung, er hätte also die Waffen fristgemäß abgeben, einem Berechtigten überlasen oder vernichten und den Nachweis hierüber der Behörde vorlegen müssen.

 

Die Stellungnahme kann er später nachreichen.

 

Die Stürmung nach DB hat also höchstens indirekt mit dem anonymen Hinweis zu tun.

 

Sie hat eher mit der nicht fristgerechten Abgabe der Waffen zu tun.

 

Das VG klärt eventuell auf seinen Antrag hin, ob er die WBK wiederbekommt, aber das ist eine andere Sache, abliefern hätte er trotzdem sollen.

 

 

Also: Uffbasse!  :)

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Naja, indirekt? Den nächsten Satz auch zitieren:

 

Zitat

Der Grund dafür, so führten die Beamten aus, seien Äußerungen Brandenburgs zur Pandemie, die teils sicherheitsgefährdend gewesen seien und mit denen er zu zivilem Ungehorsam aufgerufen habe.

 

Also wird doch etwas konstruriert, dass die Kritik an den Maßnahmen zum Verlust der Zuverlässigkeit führt.

Da hätte ich als Grund mehr Verständnis, wenn es eine anonyme Falschmeldung gewesen wäre und was waren jetzt die Kriegswaffen?

Bearbeitet von David K
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Gar keine Frage, dass es komplett dämlich ist, seine Waffen nicht fristgemäß abzugeben, wenn die Benachrichtigung denn erfolgt ist. Geladener Zustand dann noch dazu.

Das ist so schlau, wie bei einer Verkehrskontrolle erst mal das Diskutieren anzufangen.

Bearbeitet von David K
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Wo genau hat er denn bitte "öffentlich durchgedreht"?

 

Lt. der Meldung ist der Mann doch Mediziner, kann also für sich dieselbe Kompetenz in Sachen Corona in Anspruch nehmen, wie jeder andere Mediziner oder auch Herr Lauterbach.

Man muss seine Meinung ja nicht teilen, aber m.W. steht im GG immer noch etwas von "Recht auf freie Meinungsäußerung", da steht nichts von "muss absolut wahr sein" oder "darf nicht der Regierungsmeinung widersprechen".

Wieso also meinst Du, dass "denen ja erstmal gar nichts anderes übrig bleibt, als ihn schonend zu entwaffnen"?

 

Verstoß gegen KWKG, WaffG, ... wäre eine andere Baustelle.

 

Ein "Vorturner" einer Krankenkasse soll geäußert haben, dass es deutlich mehr Nebenwirkungen der Corona-Impfung geben würde, als allgemein bekannt sei und dass das genauer untersucht werden müsse.

Daraufhin soll der Mann entlassen worden sein.

Ich gehe mal davon aus, dass der mehr Einblicke und einen größeren Datenbestand hat, als die meisten anderen (auch Mediziner).

Mag ja sein, dass er falsch liegt - dann soll man das bitte mit Sachargumenten widerlegen, aber Menschen mit "unpassenden"/"abweichenden" Meinungen einfach nicht nur mundtot, sondern auch noch arbeitslos, ... machen ...

Wo sind wir hingeraten?

Was ist die FDGO noch wert?

 

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(Mist, habe Heletz bzw. ein Heletz-Thema doch wieder nicht ignoriert. Gibt immer wieder welche, von denen ich mich mit reinreißen lasse. Diesen meinen Beitrag gerne löschen. Ich selber kann es nicht.)

Bearbeitet von mwe
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vor 2 Stunden schrieb TriPlex:

genau hat er denn bitte "öffentlich durchgedreht"?

 

Ich hab Interviews mit ihm gesehen, da bezeichnet er das "sich an Gesetze halten" als Totalitarismus. Seine Eloquenz kann nicht über eine für meine Ohren sehr radikale Meinung hinwegtäuschen.  Und ein wenn die Behörden in die Wohnung wollen wird er sich wehren, ist auch fragwürdig denn konkret geht das so nicht. 

Ich bin allerdings nicht der Meinung dass er gefährlich ist und seine Meinung soll er auch sagen dürfen. Wenn man allerdings in der verantwortlichen Behörde sitzt, wird man reagieren müssen.

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vor 15 Minuten schrieb scynet:

Und ein wenn die Behörden in die Wohnung wollen wird er sich wehren, ist auch fragwürdig denn konkret geht das so nicht.

1.) Brauchen "die Behörden" einen Durchsuchungsbeschluss (außer Gefahr im Verzug), den ein Richter unterschreiben muss. Früher musste der Richter begründen WARUM er dem zustimmt, heute muss er angeblich begründen, wenn er dem NICHT ZUSTIMMT ...

2.) Hat er denn gesagt, wie dieses "wehren" aussieht - körperliche o. Waffengewalt, "nur" "verrammelte" Eingänge, Rechtsmittel, ...?

 

vor 19 Minuten schrieb scynet:

..., da bezeichnet er das "sich an Gesetze halten" als Totalitarismus.

Naja, einige der Corona-Maßnahmen (z.B. Ausgangssperren*) hatten schon etwas von Totalitarismus, ob man das "sich daran halten" dann auch so bezeichnen kann/sollte ...

 

*) Wie Django Asül so schön in seinem "Rückspiegel" gesagt hat:

"Man durfte nicht mal mit seiner eigenen Frau zusammen nach 21:00 Uhr frische Luft schnappen - einer musste links herum, der andere rechts herum spazieren gehen ..."

Wohlgemerkt der Lebenspartner, mit dem man eine Stunde später zusammen im selben Bett liegt ...

Das soll mal jemand logisch erklären.

Und das BVerfG hat festgestellt, dass ALLE sog. Corona-Schutzmaßnahmen verhältnismäßig waren ...

 

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vor 6 Stunden schrieb heletz:

Nach Informationen von WELT hatte Brandenburg Anfang April Post vom Berliner Staatsschutz bekommen. In dem Schreiben wurde er darüber informiert, dass man beabsichtige, ihm die Waffenbesitzkarte und den Jagdschein zu entziehen und ihm damit die Waffen – vier Lang- und zwei Kurzwaffen –, die er besitzt, abzunehmen.

 

vor 6 Stunden schrieb heletz:

Die Mitteilung über den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis war Anfang April, die Frist beträgt üblicherweise 14 Tage, dann war also die Frist seit gut 4 Wochen abgelaufen.

Ich habe leichte Probleme mit der Interpretation der beiden Zitaten.

Der Staatsschutz informiert über die "Absicht" etwas zu tun und für heletz und andere Wesen (ich weiß ja nicht ob und welches Geschlecht sie haben) ist die Ankündigung einer Absicht schon die Tatsache/Vollzug.

Ist der Staatsschutz eigentlich für die Waffenrechtliche Erlaubnis zuständig oder die Waffenbehörde?

 

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vor 7 Stunden schrieb heletz:

Sie suggeriert nämlich, die Maßnahme hätte irgendetwas mit Corona oder der Skepsis zu tun.

 

Das scheint aber höchstens indirekt der Fall zu sein.

 

Da hast du mal wieder 100% recht.
Als sozialpolitische Kackpratze mit hohem Machtanspruch und übersteigertem Selbstwert ist es opportun,
seinen Willen und die Befriedigung eigener Rachegelüste über Bande durchzusetzen.

 

Der Wähler und im Besonderen der Nichtwähler hat es zu Verantworten, dass solch Unwesen stattfindet.

 

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vor 12 Stunden schrieb David K:

Gar keine Frage, dass es komplett dämlich ist, seine Waffen nicht fristgemäß abzugeben, wenn die Benachrichtigung denn erfolgt ist. Geladener Zustand dann noch dazu.

 

Da hat es keinen Unschuldigen erwischt und ohne Grund hat man dem die Waffen nicht abgenommen.

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"

Der Grund dafür, so führten die Beamten aus, seien Äußerungen Brandenburgs zur Pandemie, die teils sicherheitsgefährdend gewesen seien und mit denen er zu zivilem Ungehorsam aufgerufen habe. Demgegenüber stehe die Verpflichtung von Bürgern, die Waffen besitzen, ganz besonders auf staatliche Vorschriften zu achten. Dass Brandenburg dieser Pflicht nachkommt, daran hatte der Staatsschutz offenbar Zweifel.

 

 

Auch in die Wohnung seiner Mutter und seines Bruders rückten die Beamten ein."

 

Zersetzung, Stasi....

Bearbeitet von ASE
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Was ist denn mit "Demnach solle Brandenburg ein Sturmgewehr besitzen und Schießtrainings angeboten haben." Weiß man da mehr?

 

Ich hatte z.B. als jemandem aus meinem Betrieb, der es nie mit Waffen hatte. Während der BLM- und Corona-Verrückthet hat ihm seine Frau deutlich gemacht, dass bewaffneter Heimschutz hermüsse. Jetzt gibt es in meinem Bundesstaat eine Waffenbesitzerkarte (für die Person, nicht die Waffe), die eine Weile dauert. Ich musste ihm ausreden, sich illegal über Verwandtschaft woanders etwas zu besorgen, was einerseits ein Verbrechen wäre, und womit er andererseits eh auf keinem Stand üben könnte, ohne in einen anderen Bundesstaat zu fahren. Dafür habe ich ihm angeboten, ihn mitzunehmen und ihn mit meinen Waffen ausprobieren zu lassen was ihm liegt, natürlich mit defensiv verwendbaren Waffen: Gebrauchspistole, 9mm-Stoner-Karabiner, .223-Stoner-Karabiner, Flinte. Mein Super-Duper-Selbstbau-AR-15, das ich mitgenommen hatte, ist selbstverständlich nur halbautomatisch, aber ob es im Sprachgebrauch der Presse oder eines anonymen Informanten wirklich kein "Sturmgewehr" wäre? Und die Ziele waren dann auch noch Stahl und Papier im Format der USPSA-Ziele, also abstrahierte Bösewichte mit grob anatomischer Bewertung der Treffer. 

 

Habe ich jetzt einen Kollegen von einer Blödheit abgehalten und ihm dafür einen schönen Nachmittag bereitet, Sicherheitsregeln vermittelt, und ihm eine realistische Einschätzung gegeben, was er mit welcher Art Waffe realistisch erreichen kann und was nicht, und was geht, wenn man damit fleißig übt? Ich weiß übrigens gar nicht, ob er sich dann am Schluß was gekauft hat, da er relativ bald weggezogen ist. Oder habe ich "ein Sturmgewehr besessen und Schießtrainings angeboten" und bin ein ganz böser Wicht?

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Hmmh,

wenn es denn so gewesen ist, dass er öffentlich zu rechtswidrigem Verhalten aufgerufen hat, sein Pech.

Sollte man nicht machen.

Er kann ja mit Corona Maßnahmen unzufrieden sein, dann darf man das auch sagen und auch dagegen klagen, wenn es einem stinkt. Einige Kläger waren in Teilbereichen ja auch durchaus erfolgreich.

 

Großes Kino wegen einer anonymen KWKG Anzeige? Das ist bitter und ohne weitere Ermittlungsergebnisse auch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit rechtswidrig. Kommt aber immer wieder vor und selten sind die Betroffenen bereit, für viele tausend Euro eine rechtliche Klärung herbeizuführen. In allen Inatnzen sind die Gerichte bereit, die Beschlüsse zu halten. Nur selten greift das Bundesverfassungsgericht korrigierend ein.

 

Es wurde schon gesagt: WBK Widerrufe wegen persönlicher Unzuverlässigkeit gehen mit 99% Wahrscheinlichkeit mit der Anordnung der sofortigen Vollstreckbarkeit einher. Diese kann man nur mit einem Gerichtsbeschluss aufheben lassen. Das steht aber in dem Bescheid selber drin. Ab Tag 15. ist man da im strafbaren Bereich. Man steht nämlich ohne WBK da.

 

frogger

 

Bearbeitet von frosch
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vor 1 Stunde schrieb frosch:

Es wurde schon gesagt: WBK Widerrufe wegen persönlicher Unzuverlässigkeit gehen mit 99% Wahrscheinlichkeit mit der Anordnung der sofortigen Vollstreckbarkeit einher.

 

Es ist sogar eine gesicherte Wahrscheinlichkeit von 100% gemäß § 45 V WaffG.

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